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Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Kippenheimweiler)

                                    
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NI EDERSCHRIFT
Nr. 08/2023
über die
öffentliche Sitzung
des Ortschaftsrates
Kippenheimweiler
am 04. Oktober 2023

Sitzungsort:

Rathaus Kippenheimweiler, Bürgersaal

Anwesend:

Ortsvorsteher-Steilv.:

Vorsitzender Manfred Woitassek

Ortschaftsräte:

Stephan Hurst
Roland Siefert
Thomas Schlenker
Ute Schmieder
Agnes Weis
Klaus Dorner
Antonio Bellomo
Veronika Richter
Eberhard Roth

Ortsvorsteher;

Tobias Fäßler

Stadtrat:

Entschuldigt:

Schriftführerin:

Verw. Angestellte Ingrid Karl

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19:00 Uhr mit der Feststellung eröffnet, dass
die Ortschaftsräte mit Datum vom 26.09.2023 ordnungsgemäß und fristgerecht
eingeladen wurden.
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ortschaftsrat beschlussfähig ist.
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Auf der Tagesordnung stehen und werden beraten bzw. beschlossen:
1. Frageviertelstunde a) für Zuhörer b) für Ortschaftsräte
2. Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler;
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange
- ANLAGE3. 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim,
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange
- ANLAGE4. Änderung der Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren,
Bestattungsgebührenordnung: Beschluss
-ANLAGE5. Überarbeitung der Friedhofssatzung; Beschluss
- ANLAGE6. Verschiedenes/Informationen:
a) nächster Sitzungstermin

Der Vorsitzende begrüßt den Vertreter der Stadtverwaltung Herr Lütkenhaus sowie
Bruno Schwendemann von Fa. Vogel-Bau (TOP 2 und 3) Presse (LZ und BZ) sowie
zwei Zuhörer.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass nach Rückmeldung der Tiefbauabteilung die Be­
leuchtung des Fahrradweges vom Friedhof bis zur Brücke angeordnet ist.
Zu Punkt 1a:
Entfällt
Zu Punkt 1b:
GR Schmieder moniert, dass auf der Westendstraße 11 bis zur Straße zur Niedermatten viele PKWs auf Sperrflächen parken.
Auch sind vermehrt Hunde am Waldmattensee,. In der nächsten Saison sollte dies
intensiv geahndet werden.
Sie bittet um vermehrte Kontrolle durch den KOD zu unterschiedlichen.Tageszeiten.
Aufgrund Berichte des Städtetages und den Medien berichtet OR Richter über /
Schulschließungen aufgrund Lehrermangels und Geldnot. Sie bittet um Nachfrage, wie [
der Stand in der Grundschule Langenwinkel / Kippenheimweiler ist.
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Zu Punkt 2:
Der Vorsitzende begrüßt vom Stadtplanungsamt Hans-Georg Lütkenhaus. Herr
Lütkenhaus verweist auf die dem Gremium zugegangene Beschlussvorlage und
erläutert diese. Außerdem wurde das Gremium in einer Sitzung des Technischen
Ausschusses durch die Fa. Vogel-Bau und dem beauftragten Planungsbüro am
13.09.2023 informiert.
Die Stadt ist bestrebt, regenerative Energiequellen zu erschließen. Vor diesem
Hintergrund wird derzeit mit der Fa. Vogel-Bau das Projekt einer rund 3,9 ha großen
schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Waidmattensee vorangetrieben.
Aufgrund der Lage- im Außenbereich ist das Regelverfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes mit zwei Beteiiigungsstufen durchzuführen. Zudem ist die
naturschutzrechtliche Thematik der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
abzuarbeiten. Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschiuss und den
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange für
den Bebauungsplan „PV-Anlage Waldmattensee“ zu fassen. Konkret ist eine 3,9
Hektar große Photovoltaikfläche geplant. Der ganze See ist rund 24,6 Hektar groß, es
wird also nur eine relativ geringe Wasserfläche belegt; It. Gesetz darf max. 15 % einer
Seefläche für Photovoltaik verwendet werden. Außerdem muss ein Mindestabstand
von 40 Metern zum Ufer eingehalten werden.
Auf die Frage von OR Schlenker, ob denn die mehr produzierte Strommenge in
Wasserstoff umgewandelt werden könnte, erläutert Schwendemann, dass solche
Ideen vorhanden seien.
Auf Nachfrage bzgl. Fertigstellung der PV Anlage erläutert Schwendemann, dass dies
frühestens im Sommer 2024 möglich wäre. Dies ist allerdings von dem
Verfahrensablauf in den Gremien etc. abhängig.
Stadtrat Roth begrüßt das Vorhaben, vor Ort regenerative Energie zu produzieren. Es
sei im Interesse der Landwirtschaft, keine landwirtschaftlichen Flächen hierfür zu
opfern müssen. Zu erwähnen sei anzustreben, dass die Erweiterung bzw. die weitere
Kiesausbeute nach Westen gehe und nicht Richtung Osten. Zudem gehe er davon
aus', dass wie mit der Kiesabbaupacht ein ähnlicher Vertrag bzgl. Pacht für die PV
Anlage ausgearbeitet wird.
Der. Vorsitzende verweist auf die Abgrenzungsleine für den Badebereich/Badegäste.
Diese allein wird als Sicherung der PV-Anlage evtl, nicht genügen.
Beschlussvorschlaa:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans PV-Antage Waidmattensee gemäß § 2 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.
2. Der Vorentwurf vom 07.09.2023 wird gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gern. § 4 (1) BauGB durchzuführen (frühzeitige Beteiligung).
Beschluss: einstimmig
Zu Punkt 3:
Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuell geplanten
städtebaulichen Entwicklungen angepasst werden. Für die Sport-Kita und zwei
Photovoltaikprojekte (schwimmende PV-Waldmattensee und Freiflächen PV Flugbbetriebsfläche) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Herr Lütkenhaus verweist auf die dem Gremium vorliegende Beschlussvoriage.
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Außerdem wurde das Gremium in einer Sitzung des Technischen Ausschusses durch
die Fa. Vogel-Bau und dem beauftragten Pianungsbüro am 13.09.2023 informiert.
Das Gremium hat hierzu keine Fragen.
Beschiussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 10. Änderung des Fiächennutzungsplans der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Der Vorentwurf der Begründung einschi. der zugehörigen Planunterlagen vom
08.09.2023 wird gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. §
3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gern. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (frühzeitige Beteiligung).
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen; 1 Enthaltung
Zu Punkt 4:
Die Bestattungsgebührenordnung wurde zuletzt zum 01.03.2017 angepasst. Die stark
gestiegenen Personalaufwendungen sowie gestiegene Sachaufwendungen und die
Entwicklung des Nutzungsverhaltens machen einen Gebührenanpassung erforderlich.
Die Neukalkulation berücksichtigt rechtliche Änderungen sowie die Neuerungen durch
das Neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR).
Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage welches dem Gremium vorliegt. In
einer Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 11.09.2023 wurde dem
Gremium die Vorlage vorgestellt.
Änderung: Die Bestattungsgebühren wurden unter Ziffer I 1.4 „Kinder von 0-5 Jahre
und Totgeburten“ auf 0 € festgesetzt.
Beschiussvorschlag:
Per Gemeinderat der Stadt Lahr soll die Satzung über die Friedhofs- und
Bestattungsgebühren - Bestattungsgebührenordnung - nach Maßgabe des ange­
schlossenen Entwurfs (Anlage 1) beschließen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen
Zu Punkt 5:
In regelmäßigen Zeitabständen schreibt die Stadt Lahr die Bestattungsgebührenord­
nung der Friedhöfe fort. Dies wird gleichzeitig zum Anlass genommen auch die Fried­
hofssatzung auf ihre Aktualität hin zu überprüfen, neuen Erkenntnissen und, Er­
fahrungen anzupassen und wo erforderlich fortzuschreiben. Zuletzt erfolgte dies
zusammen mit der Fortschreibung der Gebührensatzung in 2013.
Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage welches dem Gremium vorliegt. In
einer Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 11.09.2023 wurde dem
Gremium die Vorlage vorgestellt.
0R Richter moniert, dass mit der stetig steigenden Belastung der Hinterbliebenen man
sich das Sterben kaum noch leisten könne. Außerdem sollten die neuen
Satzungsschilder in einer Größe angefertigt und angebracht werden, wo die Schrift
auch gut zu lesen sei.
Beschiussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr soll die Friedhofssatzung nach Maßgabe des
angeschlossenen Entwurfs beschließen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen

Zu Punkt 6a:
Der nächste Sitzungstermin findet am Dienstag, 21. November 2023, 19:30 Uhr statt.

Ende der Sitzung: 19:30 Uhr

Unterschriften:

Für die Ortschaftsräte:

(Manfred Woitassek
OV-Stellvertreter

Die Schriftführerin:

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(Ingrid Karl)

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