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Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Hugsweier)

                                    
                                        NIEDERSCHRIFT
Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Huqsweier
Donnerstag, den 5. Oktober 2023
Dauer der Sitzung:

19:45 - 21:00 Uhr

Vorsitzender:

Georg Bader
(Ortsvorsteher)

SPD-Fraktion:

OR Günter Noll
OR'in Irma Hochhalter

CDU-Fraktion:

OR Marius Kempf

Freie Wähler Fraktion:

OR'in Martina Enneking
OR'in Claudia Möllinger
OR Heiko Ruder

entschuldigt fehlen:

OR Peter Winkels
OR Adrian Mussler
OR Christopher Rubin

Schriftführerin:

Claudia Möllinger
Frau Volz
Herr Lütkenhaus
Herr Schneider
Herr Ziser

Tagesordnung:
I.

Offenlegungsverfahren:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates am 14. September 2023
wird offengelegt, Einwände gibt es keine.

II.

Beratungs-und Beschlussangelegenheiten:

1.

Verpflichtung Ortschaftsrat Marius Kempf
• Feststellung, ob Hinderungsgründe gemäß § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Würt­
temberg für Herrn Marius Kempf vorliegen.
• Verpflichtung
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat Hugsweier stellt fest, dass für den Eintritt von Herrn Marius Kempf in den
Ortschaftsrat Hugsweier kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben ist.
Jastimmen

6

Neinstimmen____

Enthaltungen_____

Marius Kempf legt das Gelöbnis gemäß beigefügter Niederschrift ab.

-

2.

2

-

10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim
•
•
•

Aufstellungsbeschluss
Billigung des Vofentwurfs
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öf­
fentlicher Belange

Herr Lütkenhaus stellt das Projekt - Photovoltaikanlage am Flugpiatzgelände - vor.
Zur Umsetzung der Maßnahme sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und
neben der Aufstellung eines Bebauungsplans ist auch die Änderung des Flächennutzungsplans
erforderlich.
Bei den geplanten Änderungen auf Gemarkung Lahr-Kippenheim handelt es sich um die Darstellung
einer Fläche für den Luftverkehr sowie Sonderbaufläche für Luftverkehr Freiflächenphotovoltaik im
Bereich Bebauungsplan PV-ANLAGEN FLUGBETRIEBSFLÄCHE, Lahr-Hugsweier
Ortsvorsteher Georg Bader begrüßt, dass hierfür nicht hochwertige Ackerflächen sondern Grünland
genutzt wird.
OR Günter Noll begrüßt das Projekt und bittet darum, die aus Sicht der Stadt maximal mögliche
Fläche auszuweisen, damit nicht in absehbarer Zeit.,,nachgeplant“ werden muss.
OR'in Martina Enneking fragt an, ob es evtl, eine Schnellversion der FNP-Änderung gibt. Herr
Lütkenhaus verneint dies im Rahmen der derzeitigen Vorschriften. Evtl, gibt es in der Zukunft
Änderungen für derartige Projekte.

Beschlussvorschlag:
Herr Bader ist befangen und entfernt sich vom Ratstisch
1. Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungspians der vereinbarten Verwaltungsge­
meinschaft Lahr-Kippenheim wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Der Vorentwuif der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterlagen vom 08.09.2023
wird gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen (Frühzeitige Beteiligung).
Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen -

Enthaltungen -

- 3 3. Überarbeitung der Friedhofssatzung
Einführung durch Frau Voiz.
Die Fortschreibung der Bestattungsgebührenordnung wird zum Anlass genommen, auch die
Friedhofssatzung auf ihre Aktualität hin zu überprüfen, neuen Erkenntnissen und Erfahrungen
anzupassen und ggf. fortzuschreiben. Zuletzt erfolgte dies mit der Fortschreibung der
Gebührenordnung 2013.
Bei der Fortschreibung wurden alle bisherigen Regelungen kritisch geprüft. Die Satzung soll alle
relevanten Dinge verständlich und prüfbar regeln. So viel wie nötig und so wenig wie möglich. Der
bürokratische Aufwand so möglichst klein gehalten werden. Die Gestaltungsvorschriften sollen so
offen wie möglich sein, damit die Nutzenden {Friedhofsbesucher, Nutzungsberechtigte und
Dienstleistungserbringer wie z.B. Bestatter oder Steinmetze) so viel Freiheit wie möglich bekommen.
Die Änderungen können in der Drucksache Nr. 158/2023 nachgelesen werden.
Nachfrage von OR'in Martina Enneking: Wo sind die Grenzen für „so offen wie möglich“.
Frau Volz erläutert, dass es durchaus auch Regeln gibt, z:B. beim gärtnergepflegten Grabfeld, die
aber nicht gesondert in die Satzung aufgenommen werden.
Grundsätzlich gilt: Die Grenzen liegen dort, wo die „Würde des Ortes“ verletzt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat Hugsweier beschließt die Friedhofssatzung nach Maßgabe des angeschlossenen
Entwurfs.
}

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen -

Enthaltungen

1

4. Änderung der Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren
(Bestattungsgebührenordnung)
Einführung durch Flerrn Ziser.
Die Bestattungsgebührenordnung wurde zuletzt zum 01.03.2017 angepasst. Die stark gestiegenen
Personalaufwendungen sowie gestiegene Sachaufwendungen und die Entwicklung des
Nutzungsverhaltens machen eine Gebührenanpassung erforderlich.
Die Neukalkulation berücksichtigt rechtliche Änderungen sowie die Neuerungen durch das neue
kommunale.Haushaltsrecht (NKHR).
Aus Gründen der Rechtssicherheit und der komplexen Materie im Bestattungswesen wurde die
Gebührenkalkulation durch ein externes, auf diesem Gebiet sehr erfahrenes Beratungsbüro
(Kommunalberatung Allevo) vorgenommen. Die vorgenommenen Änderungen können der
Drucksache 163/2023 entnommen werden.

_ 4Die Verwaltung empfiehlt eine sozialverträgliche Gebührenanpassung in zwei Stufen gern, der
Bestattungsgebührenordnung. In der ersten Stufe ab dem 01.01.2024 sollen die Gebühren unter
Berücksichtigung eines Gesamt-Kostendeckungsgrades von 80 % festgesetzt werden. In der
zweiten Stufe ab dem 01.01.2026 soll der Gesamt-Kostendeckungsgrad dann bei 90 % liegen.
OR Ruder wundert sich über die doch teilweise großen Sprünge in der Kalkulation. Herr Ziser
bestätigt dies. Dies hängt aber im Wesentlichen von den zurückliegenden Zahlen als Grundlage ab.
Für eine rechtssichere Berechnung seien aber die zugrunde gelegten Vorgaben einzuhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat Hugsweier beschließt die Änderung der Satzung über die Friedhofs- und
Bestattungsgebühren - Bestattungsgebührenordnung - nach Maßgabe des angeschlossenen
Entwurfs.
Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen 1

Enthaltungen -

5. Verschiedenes
Keine Wortmeldungen
Der Vorsitzende

Die Urkundspersonen: