Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Hugsweier)
5. Oktober 2023
NIEDERSCHRIFT Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Huqsweier Donnerstag, den 5. Oktober 2023 Dauer der Sitzung: 19:45 - 21:00 Uhr Vorsitzender: Georg Bader (Ortsvorsteher) SPD-Fraktion: OR Günter Noll OR'in Irma Hochhalter CDU-Fraktion: OR Marius Kempf Freie Wähler Fraktion: OR'in Martina Enneking OR'in Claudia Möllinger OR Heiko Ruder entschuldigt fehlen: OR Peter Winkels OR Adrian Mussler OR Christopher Rubin Schriftführerin: Claudia Möllinger Frau Volz Herr Lütkenhaus Herr Schneider Herr Ziser Tagesordnung: I. Offenlegungsverfahren: Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates am 14. September 2023 wird offengelegt, Einwände gibt es keine. II. Beratungs-und Beschlussangelegenheiten: 1. Verpflichtung Ortschaftsrat Marius Kempf • Feststellung, ob Hinderungsgründe gemäß § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Würt temberg für Herrn Marius Kempf vorliegen. • Verpflichtung Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat Hugsweier stellt fest, dass für den Eintritt von Herrn Marius Kempf in den Ortschaftsrat Hugsweier kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben ist. Jastimmen 6 Neinstimmen____ Enthaltungen_____ Marius Kempf legt das Gelöbnis gemäß beigefügter Niederschrift ab. - 2. 2 - 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim • • • Aufstellungsbeschluss Billigung des Vofentwurfs Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öf fentlicher Belange Herr Lütkenhaus stellt das Projekt - Photovoltaikanlage am Flugpiatzgelände - vor. Zur Umsetzung der Maßnahme sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und neben der Aufstellung eines Bebauungsplans ist auch die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Bei den geplanten Änderungen auf Gemarkung Lahr-Kippenheim handelt es sich um die Darstellung einer Fläche für den Luftverkehr sowie Sonderbaufläche für Luftverkehr Freiflächenphotovoltaik im Bereich Bebauungsplan PV-ANLAGEN FLUGBETRIEBSFLÄCHE, Lahr-Hugsweier Ortsvorsteher Georg Bader begrüßt, dass hierfür nicht hochwertige Ackerflächen sondern Grünland genutzt wird. OR Günter Noll begrüßt das Projekt und bittet darum, die aus Sicht der Stadt maximal mögliche Fläche auszuweisen, damit nicht in absehbarer Zeit.,,nachgeplant“ werden muss. OR'in Martina Enneking fragt an, ob es evtl, eine Schnellversion der FNP-Änderung gibt. Herr Lütkenhaus verneint dies im Rahmen der derzeitigen Vorschriften. Evtl, gibt es in der Zukunft Änderungen für derartige Projekte. Beschlussvorschlag: Herr Bader ist befangen und entfernt sich vom Ratstisch 1. Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungspians der vereinbarten Verwaltungsge meinschaft Lahr-Kippenheim wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 2. Der Vorentwuif der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterlagen vom 08.09.2023 wird gebilligt. 3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Frühzeitige Beteiligung). Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen - Enthaltungen - - 3 3. Überarbeitung der Friedhofssatzung Einführung durch Frau Voiz. Die Fortschreibung der Bestattungsgebührenordnung wird zum Anlass genommen, auch die Friedhofssatzung auf ihre Aktualität hin zu überprüfen, neuen Erkenntnissen und Erfahrungen anzupassen und ggf. fortzuschreiben. Zuletzt erfolgte dies mit der Fortschreibung der Gebührenordnung 2013. Bei der Fortschreibung wurden alle bisherigen Regelungen kritisch geprüft. Die Satzung soll alle relevanten Dinge verständlich und prüfbar regeln. So viel wie nötig und so wenig wie möglich. Der bürokratische Aufwand so möglichst klein gehalten werden. Die Gestaltungsvorschriften sollen so offen wie möglich sein, damit die Nutzenden {Friedhofsbesucher, Nutzungsberechtigte und Dienstleistungserbringer wie z.B. Bestatter oder Steinmetze) so viel Freiheit wie möglich bekommen. Die Änderungen können in der Drucksache Nr. 158/2023 nachgelesen werden. Nachfrage von OR'in Martina Enneking: Wo sind die Grenzen für „so offen wie möglich“. Frau Volz erläutert, dass es durchaus auch Regeln gibt, z:B. beim gärtnergepflegten Grabfeld, die aber nicht gesondert in die Satzung aufgenommen werden. Grundsätzlich gilt: Die Grenzen liegen dort, wo die „Würde des Ortes“ verletzt wird. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat Hugsweier beschließt die Friedhofssatzung nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. } Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen - Enthaltungen 1 4. Änderung der Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren (Bestattungsgebührenordnung) Einführung durch Flerrn Ziser. Die Bestattungsgebührenordnung wurde zuletzt zum 01.03.2017 angepasst. Die stark gestiegenen Personalaufwendungen sowie gestiegene Sachaufwendungen und die Entwicklung des Nutzungsverhaltens machen eine Gebührenanpassung erforderlich. Die Neukalkulation berücksichtigt rechtliche Änderungen sowie die Neuerungen durch das neue kommunale.Haushaltsrecht (NKHR). Aus Gründen der Rechtssicherheit und der komplexen Materie im Bestattungswesen wurde die Gebührenkalkulation durch ein externes, auf diesem Gebiet sehr erfahrenes Beratungsbüro (Kommunalberatung Allevo) vorgenommen. Die vorgenommenen Änderungen können der Drucksache 163/2023 entnommen werden. _ 4Die Verwaltung empfiehlt eine sozialverträgliche Gebührenanpassung in zwei Stufen gern, der Bestattungsgebührenordnung. In der ersten Stufe ab dem 01.01.2024 sollen die Gebühren unter Berücksichtigung eines Gesamt-Kostendeckungsgrades von 80 % festgesetzt werden. In der zweiten Stufe ab dem 01.01.2026 soll der Gesamt-Kostendeckungsgrad dann bei 90 % liegen. OR Ruder wundert sich über die doch teilweise großen Sprünge in der Kalkulation. Herr Ziser bestätigt dies. Dies hängt aber im Wesentlichen von den zurückliegenden Zahlen als Grundlage ab. Für eine rechtssichere Berechnung seien aber die zugrunde gelegten Vorgaben einzuhalten. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat Hugsweier beschließt die Änderung der Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren - Bestattungsgebührenordnung - nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen - 5. Verschiedenes Keine Wortmeldungen Der Vorsitzende Die Urkundspersonen: