Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Reichenbach)
13. Dezember 2023
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reichenbach am 13. Dezember 2023 Anwesend waren: Ortsvorsteher Girsti -Vorsitzender- Ortschaftsrat Singler, Hierlinger, Maier, Himmelsbach, Kleinschmidt, Hertenstein Entschuldigt Brigitte Beck, Wolfgang Beck, Günther Stadtkämmerei Herr Singler zu TOP 3 Verw.-fachangestellter Dupps OV Reichenbach -Protokoll- Außerdem waren ein Bürger sowie ein Vertreter der Lahrer Tagespresse anwesend. Der Vorsitzende eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass die Sitzung gemäß Einladung vom 21.11.2023 ordnungsgemäß einberufen wurde. Über die nachstehend aufgeführten Tagesordnungspunkte wurde beraten und, soweit erforderlich, Beschluss gefasst. / I. Beratungs- und Beschlussangelegenheiten TOP 1 Frageviertelstuhde für Reichenbacher Bürgerinnen und Bürger 1. Herr Julius Benz bemängelt, dass der Dorfbrunnen auf dem Lindenplatz 24 Stunden läuft. Dies sollte nicht sein. Er wünscht eine schriftliche Rückantwort 2. Herr Julius Benz beantragt die Fällung zweier Bäume bei der Wassertretstelle. Dort soll ein Turm „zur schönen Aussicht" aufgestellt werden. Er wünscht eine schriftliche Rückantwort. TOP 2 Bekanntgabe eines Beschlusses aus nichtöffentlicher Sitzung Ortsvorsteher G i r s 11 gibt folgenden Beschluss aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt: Der Ortschaftsrat Reichenbach nimmt die Information zur Brücke die zum Anwesen Gereut 15 der Familie Beck führt zur Kenntnis und schlägt folgende Vorgehensweise vor: Die Brücke befindet sich auf dem Anwesen der Familie Beck. Die Brücke wurde um 1890 gebaut. Werden Bau der Brücke veranlasst hat, kann derzeit nichtfestgestellt werden. Da bnNetze ein Überfahrtsrecht hat, um die Wasserversorgung in Reichenbach zu gewährleisten, sollte sich die Stadt Lahr ah den Kosten beteiligen. Es wird angeregt, die Instandsetzung durch Flerr Beek.(Grundstückeigentümer) ausführen zu lassen und einen Teil der Ausführungs- bzw. Materialkosten zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen TQP 3 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AbwGebS) Ortsvorsteher G i r s 11 begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Singler von der Stadtkämmerei und erteilt diesem das Wort. Herr Singler geht anhand der Sitzungsvorlage detailliert auf den Sachverhalt ein und erklärt die Gründe für die Gebührenerhöhungen (gestiegene Energiekosten, Personalkosten, etc.). Der neue Kalkulationszeitraum wurde auf das Jahr 2024 beschränkt. Ortschaftsrat Kl'einschmidt kann der Vorlage zustimmen. Wichtig für ihn ist die Qualität der Abwasseraufbereitung. Ortschaftsrätin Himmelsbach möchte wissen, warum immer eine jährliche bzw. zweijährliche Anpassung von Nöten ist. Ortschaftsrätin H i e r! i n g e r fragt, wie Veränderungen auf den Grundstücken in Erfahrung gebracht.werden. Herr Singler geht detailliert auf die Fragestellungen ein. Danach ergeht folgender Beschluss: Der Ortschaftsrat Reichenbach stimmt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024 Folgendem zu; 1. Die dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand Oktober 2023 wird zugestimmt. 2. Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben. 3. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. 4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Kalkulationszeitraum von einem Jahr berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2024 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz-und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen. 5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkaikulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagenkapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen wurden die tatsächlichen Fremdkapitaizinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. 6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil). Der Straßenentwässerungsanteil beträgt: Laufende Kosten Mischwasserbeseitigung (Kanalnetz, Sammler, RÜB) Laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung Laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung Laufende Kosten Kläranlage Kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung Kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung Kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung Kalkulatorische Kosten Kläranlage 25 % 0% 50 % 5% 25 % 0% 50 % 5% 7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt. 8. Im Jahr 2024 erfolgt kein Ausgleich von Vorjahresergebnissen. 9. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den Kalkulationen für das Jahr 2024, Stand Oktober 2023, einschließlich sämtlicher darin enthaltener Erläuterungen zu. 10. Der Gemeinderat beschließt, für das Abrechnungsjahr 2024 folgende Gebührensätze festzusetzen: Schmutzwassergebühr: Schmutzwasserkanalgebuhr: Niederschiagswassergebühr: € 2,15 je m3 Schmutzwasser € 0,54 je m3 Schmutzwasser € 0,32 je m2 gewichteter versiegelter Grundstücksfläche 11. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung AbwGebS). Abstimmungsergebnis: einstimmig 7 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen- II. Offenlegungsverfahren Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reichenbach vom 22.11.2023. Der Vorsitzende schließt um 18.25 Uhr die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reichenbach.