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Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Reichenbach)

13. Dezember 2023
                                    
                                        Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates
Reichenbach
am 13. Dezember 2023

Anwesend waren:
Ortsvorsteher

Girsti

-Vorsitzender-

Ortschaftsrat

Singler, Hierlinger, Maier,
Himmelsbach, Kleinschmidt,
Hertenstein

Entschuldigt

Brigitte Beck, Wolfgang Beck,
Günther

Stadtkämmerei

Herr Singler

zu TOP 3

Verw.-fachangestellter

Dupps

OV Reichenbach
-Protokoll-

Außerdem waren ein Bürger sowie ein Vertreter der Lahrer Tagespresse anwesend.
Der Vorsitzende eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass die Sitzung
gemäß Einladung vom 21.11.2023 ordnungsgemäß einberufen wurde.
Über die nachstehend aufgeführten Tagesordnungspunkte wurde beraten und,
soweit erforderlich, Beschluss gefasst.
/

I. Beratungs- und Beschlussangelegenheiten

TOP 1 Frageviertelstuhde für Reichenbacher Bürgerinnen und Bürger
1. Herr Julius Benz bemängelt, dass der Dorfbrunnen auf dem Lindenplatz 24
Stunden läuft. Dies sollte nicht sein. Er wünscht eine schriftliche Rückantwort
2. Herr Julius Benz beantragt die Fällung zweier Bäume bei der Wassertretstelle.
Dort soll ein Turm „zur schönen Aussicht" aufgestellt werden. Er wünscht eine
schriftliche Rückantwort.

TOP 2 Bekanntgabe eines Beschlusses aus nichtöffentlicher Sitzung
Ortsvorsteher G i r s 11 gibt folgenden Beschluss aus nichtöffentlicher Sitzung
bekannt:
Der Ortschaftsrat Reichenbach nimmt die Information zur Brücke die zum Anwesen
Gereut 15 der Familie Beck führt zur Kenntnis und schlägt folgende Vorgehensweise
vor:
Die Brücke befindet sich auf dem Anwesen der Familie Beck. Die Brücke wurde um
1890 gebaut. Werden Bau der Brücke veranlasst hat, kann derzeit nichtfestgestellt
werden. Da bnNetze ein Überfahrtsrecht hat, um die Wasserversorgung in
Reichenbach zu gewährleisten, sollte sich die Stadt Lahr ah den Kosten beteiligen.
Es wird angeregt, die Instandsetzung durch Flerr Beek.(Grundstückeigentümer)
ausführen zu lassen und einen Teil der Ausführungs- bzw. Materialkosten zu
übernehmen.
Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

TQP 3 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung
von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassergebührensatzung - AbwGebS)
Ortsvorsteher G i r s 11 begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Singler von
der Stadtkämmerei und erteilt diesem das Wort.
Herr Singler geht anhand der Sitzungsvorlage detailliert auf den Sachverhalt ein
und erklärt die Gründe für die Gebührenerhöhungen (gestiegene Energiekosten,
Personalkosten, etc.). Der neue Kalkulationszeitraum wurde auf das Jahr 2024
beschränkt.
Ortschaftsrat Kl'einschmidt kann der Vorlage zustimmen. Wichtig für ihn ist
die Qualität der Abwasseraufbereitung.
Ortschaftsrätin Himmelsbach möchte wissen, warum immer eine jährliche
bzw. zweijährliche Anpassung von Nöten ist.
Ortschaftsrätin H i e r! i n g e r fragt, wie Veränderungen auf den Grundstücken in
Erfahrung gebracht.werden.
Herr Singler geht detailliert auf die Fragestellungen ein.

Danach ergeht folgender
Beschluss:
Der Ortschaftsrat Reichenbach stimmt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für das
Jahr 2024 Folgendem zu;
1. Die dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand Oktober 2023
wird zugestimmt.
2. Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung
zur Abwasserbeseitigung zu erheben.
3. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab
für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten
Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.
4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem
Kalkulationszeitraum von einem Jahr berücksichtigt. Somit liegen der
Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2024 zugrunde.
Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz-und
Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation
erläuterten Grundsätzen.
5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkaikulation gehören nach § 14
Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung
des Anlagenkapitals und angemessene Abschreibungen. In die
Gebührenkalkulationen wurden die tatsächlichen Fremdkapitaizinsen
eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist,
wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der
Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde
gelegt.
6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der
Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den
laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen
(Straßenentwässerungsanteil).
Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
Laufende Kosten Mischwasserbeseitigung
(Kanalnetz, Sammler, RÜB)
Laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung
Laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
Laufende Kosten Kläranlage
Kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung
Kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung
Kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
Kalkulatorische Kosten Kläranlage

25 %
0%
50 %
5%
25 %
0%
50 %
5%

7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in
die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt.
8. Im Jahr 2024 erfolgt kein Ausgleich von Vorjahresergebnissen.
9. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den
Kalkulationen für das Jahr 2024, Stand Oktober 2023, einschließlich
sämtlicher darin enthaltener Erläuterungen zu.
10. Der Gemeinderat beschließt, für das Abrechnungsjahr 2024 folgende
Gebührensätze festzusetzen:
Schmutzwassergebühr:
Schmutzwasserkanalgebuhr:
Niederschiagswassergebühr:

€ 2,15 je m3 Schmutzwasser
€ 0,54 je m3 Schmutzwasser
€ 0,32 je m2 gewichteter versiegelter
Grundstücksfläche

11. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der
Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die
öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung AbwGebS).

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen-

II. Offenlegungsverfahren
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reichenbach vom
22.11.2023.

Der Vorsitzende schließt um 18.25 Uhr die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates
Reichenbach.