SATZUNG
der Stadt Lahr/Schwarzwald
über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebiets „Nördliche Altstadt“ in Lahr/Schwarzwald
Auf der Grundlage von § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der
Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald in seiner Sitzung am 29.01.2024 folgende Satzung zur
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Nördliche Altstadt“ beschlossen:
§1
Aufhebung
Die vom Gemeinderat in der Fassung vom 23.07.2007 beschlossene Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebiets „Nördliche Altstadt“, öffentlich bekanntgemacht und in Kraft
getreten am 28.07.2007 und
1.
Änderung der Satzung über Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets, vom Gemeinderat am 04.05.2009 beschlossen und am 09.05.2009 öffentlich bekanntgemacht und in Kraft getreten und
2.
Änderung der Satzung über Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets, vom Gemeinderat am 21.03.2016 beschlossen und am 26.03.2016 öffentlich bekanntgemacht und in Kraft getreten und
3.
Änderung der Satzung über Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets, vom Gemeinderat am 20.02.2017 beschlossen und am 25.02.2017 öffentlich bekanntgemacht und in Kraft getreten,
wird aufgehoben.
§2
In-Kraft-Treten
1. Die Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
2. Das Grundbuchamt ist zu ersuchen, bei den Grundstücken den Sanierungsvermerk zu
löschen.
Ausgefertigt
Lahr/Schwarzwald, den ……………………………..
Markus Ibert
Oberbürgermeister