Beschlussvorlage (Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr - Information zum Umsetzungsstand und Festlegung der Arbeitsschwerpunkte 2024)
29. Januar 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 212/2023 Az.: - 0692/MS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 605 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.11.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Technischer Ausschuss vorberatend nichtöffentlich 9 Ja-Stimmen 06.12.2023 0 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen Gemeinderat 29.01.2024 beschließend öffentlich Betreff: Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr - Information zum Umsetzungsstand und Festlegung der Arbeitsschwerpunkte 2024 Beschlussvorschlag: Die Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans wird im Jahr 2024 vorangetrieben. Dabei werden vorrangig die im Jahr 2023 planerisch vorbereiteten Maßnahmen umgesetzt bzw. weiter ausgearbeitet. Aufgrund der großen Anzahl an zu bearbeitenden Projekten und einigen mit hoher Priorität zu behandelnden Großprojekten werden im Jahr 2024 keine neuen Arbeitsschwerpunkte in Bezug auf das VEP-Umsetzungsprogramm gesetzt. Zusammenfassende Begründung: Der Beschlussvorschlag folgt dem Beschluss des Gemeinderates zum Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff. des Verkehrsentwicklungsplans vom 22.11.2021 mit Blick auf die darin definierten Ziele sowie das anvisierte Entwicklungsszenario 2 „Mut zur Verkehrswende“, welches eine deutliche Änderung des Modal Split zu Gunsten des Umweltverbunds bis zum Jahr 2030 vorsieht. Drucksache 212/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Am 22.11.2021 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr das Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff. zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr beschlossen (siehe Beschlussvorlage Nr. 216/2021). Mit dieser Beschlussvorlage erfolgt die jährliche Information der Gremien über den Umsetzungsstand und ein Ausblick auf das nächste Jahr. In der letzten Beschlussvorlage Nr. 207/2022 1. Ergänzung wurde u.a. auf die eingeschränkten personellen Kapazitäten im Bereich der Umsetzung hingewiesen. Diese Situation hat im Jahr 2023 leider keine positive Veränderung erfahren. Hinzu kommt der späte Beschluss der Ermächtigungsübertragungen, sodass Ausschreibungen teilweise jetzt erst vorgenommen werden und sich die Umsetzung bis ins nächste Jahr hinziehen wird. Aber auch im Bereich der Planung konnte der Fokus häufig nicht auf den VEP gelegt werden, weil andere Projekte, wie der Neubau der Kreisstraße 5344 zwischen Ringsheim und Lahr, der Aus- und Neubau der Rheintalbahn, die Untersuchung lärmmindernder Maßnahmen auf der B 415 (KernstadtKuhbach-Reichenbach) oder die Verkehrsuntersuchung zur Anbindung eines Klinikneubaus, Arbeitszeit gebunden haben und weiterhin in unterschiedlicher Intensität binden werden. Die folgenden Tabellen zeigen den Umsetzungsstand der für 2023 beschlossenen Arbeitsschwerpunkte sowie den Ausblick auf das Jahr 2024. Fußverkehr Arbeitsschwerpunkte 2023 Stand November 2023 Umsetzung von Maßnahmen zur • Planung für den barriereFußverkehrsförderung, insbesonfreien Umbau der Fußgändere Unterstützung der Schulen ger-Lichtsignalanlage in der bei der Erstellung von SchulwegKaiserstraße bei der Eichplänen rodtschule abgeschlossen; Umsetzung erst nach der privaten Gebäudesanierung Hausnummer 91 möglich • Planung einer gesicherten Fußgängerquerung in der Otto-Hahn-Straße vor dem Scheffel-Gymnasium abgeschlossen; Beschluss zur Umsetzung und verkehrsrechtliche Anordnung liegen vor; Beleuchtungsplanung noch ausstehend; Markierung erst im Frühjahr 2024 möglich • Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Bädleweg, in einem Teilbereich der Albert-SchweitzerStraße und der Moltkestraße sowie eines verkehrsberu- Ausblick 2024 • Umsetzung nicht abgeschlossener Maßnahmen aus dem Jahr 2023 • Umsetzung von kleineren Maßnahmen, die bspw. aus Verkehrsschauen resultieren • keine großen Maßnahmen geplant Drucksache 212/2023 Seite 3 • • • • • • higten Geschäftsbereiches in der Schillerstraße Planung neuer Fußgängerüberwege in der Brudertalstraße, Turmstraße, Tiergartenmühlgasse (Eichrodtstraße/Lotzbeckstraße) und Dreyspringstraße beim Schlachthof abgeschlossen, für Altvater- und Altfelixstraße noch ausstehend; Beschlüsse zur Umsetzung und verkehrsrechtliche Anordnungen liegen vor; Umsetzung größtenteils beauftragt, Markierungsarbeiten können allerdings erst im nächsten Frühjahr vorgenommen werden Bordsteinabsenkung im Einmündungsbereich Lotzbeckstraße/Schubertstraße (seitlich St. Peter und Paul Kirche) beauftragt; Umsetzung abhängig von BGL-Kapazitäten Planung für eine Gehwegverbreiterung am Warteck im Bereich der Rechtsabbiegespur Tramplerstraße-Werderstraße abgeschlossen; notwendiger Flächenerwerb erfolgt sobald wie möglich Planung für eine komfortablere Fußverkehrsführung in der Ludwig-Frank-Straße im Bereich der Neubebauung der Baugenossenschaft Lahr eG abgeschlossen Vorplanung der Straßenraumumgestaltung in der Friedhofstraße u.a. mit einer Gehwegverbreiterung auf der Ostseite abgeschlossen; weitere Planungsschritte und Baugrunduntersuchung beauftragt; Ausschreibung im Frühjahr 2024 Kontaktaufnahme zum RP Freiburg bzgl. einer dauerhaften Umgestaltung des Knotenpunktes B 415 Ge- Drucksache 212/2023 Seite 4 roldsecker Vorstadt/WillyBrandt-Straße/Stefanienstraße u.a. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor der Kita und dem Hort des DRK und der Außenstelle der Geroldseckerschule • Beginn der Schulwegplanung bislang nur mit dem Scheffel-Gymnasium Radverkehr Arbeitsschwerpunkte 2023 Umsetzung von Maßnahmen zur Radverkehrsförderung, insbesondere Einrichtung von Fahrradstraßen und Öffentlichkeitsarbeit als RadKULTUR-Kommune (vorbehaltlich der Förderzusage) Stand November 2023 • Empfehlung des GR, nur drei von fünf geplanten Fahrradstraßen einzurichten, wird erst 2024 umgesetzt; Gründe: 1. Fahrradstraße Klostermattenweg steht im Zusammenhang mit der Radwegsanierung beim Max-Planck-Gymn., welche aufgrund späten Beschlusses der Ermächtigungsübertragungen nicht mehr in den Sommerferien 2023 erfolgen konnte, sondern nun für die Sommerferien 2024 vorgesehen ist; 2. die teilweise umfangreichen Markierungsarbeiten für die Fahrradstraßen müssen von einer externen Firma ausgeführt werden und sind im Herbst und Winter nicht möglich • Montage von Fahrradbügeln am neuen Standort des Café Löffel in der Tramplerstraße, bei der Schlüssel-Apotheke in der Friedrichstraße/Langes Wegle, beim LahrBioFrischemarkt in der Kaiserstraße und in der Obertorstraße; weitere Fahrradbügel an den Mobilitätsstationen • Öffnung der Einbahnstraße Dinglinger-Tor-Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Markierung einer sog. „Fahrradpforte“ und Ausblick 2024 • Einrichtung der drei Fahrradstraßen Altmühlgasse, Am Mauerfeld und Klostermattenweg (Beschilderung, Markierung und teilweise bauliche Anpassungen); Öffentlichkeitsarbeit vor und nach der Einrichtung • Beratung über die Einrichtung einer Fahrradstraße nach Umgestaltung des Rosenwegs i.V.m. der Bevorrechtigung des Radverkehrs über die Willy-Brandt-Straße • Prüfung und Beratung weiterer Bevorrechtigungen des Radverkehrs, u.a. Hohbergweg (Herzzentrum), B 415 (zwischen Arena und Autohaus), Dr. Georg-SchaefflerStraße an den Einmündungen Rainer-Haungs-Straße und Europastraße, Gutleutstraße • Verbreiterung des Geh- und Radwegs zwischen Schlachthof und neuer Kita • Bau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs entlang der nördlichen RainerHaungs-Straße • Markierung eines Schutzstreifens in der Kaiserstraße gegenüber dem Autohaus als Lückenschluss • Sanierung des Radwegteilstücks zwischen REWE und Drucksache 212/2023 Seite 5 • • • • beidseitig Piktogrammen mit Werderplatz vorbehaltlich Richtungspfeilen der Mittelverfügbarkeit und der Möglichkeit einer tempo1. BA der Straßenbaumaßrären Sperrung der B 415 in nahme Rainer-HaungsRichtung Stadtmitte Straße/David-Schieni• Planung einer gesicherten Straße: Bau eines gemeinRadverkehrsführung parallel samen Geh- und Radwegs zur Raiffeisenstraße mit Bein der David-Schieni-Straße ratung und ggf. Umsetzung Sicherung des Radverkehrs bei Mittelverfügbarkeit in mehreren Einmündungsbereichen der Trampler• Montage weiterer Fahrradbügel; Prüfung von Standorstraße (Otto-Hahn-Straße, ten Verbindung zur B 415, Dreyspringstraße): verkehrsrecht- • Teilnahme am STADTRAliche Anordnungen liegen DELN 2024 und ggf. Durchvor; Umsetzung ist teilweise führung von Öffentlichkeitserfolgt; Markierungsarbeiten aktionen im Rahmen der Mitkönnen vrstl. erst 2024 erfolgliedschaft in der AGFK-BW gen Bau des Radwegs bei der neuen Feuerwache West abgeschlossen RadKULTUR-Kommune: RadBONUS-Aktion im Zeitraum Juli-September; RadKULTUR-Tag am 23. September ÖPNV Arbeitsschwerpunkte 2023 Finalisierung der betrieblichen Planung zur Weiterentwicklung des Lahrbus-Systems und Beratung in den Gremien; Umsetzung frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 Weiterbearbeitung des Projektes „Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund“ im Mobilitätsnetzwerk Ortenau, u.a. Inbetriebnahme der ersten Station vrstl. im Sommer 2023 Stand November 2023 Planung kann erst Ende 2023 abgeschlossen werden; Beteiligung der Schulen und der Nachbargemeinden Friesenheim und Kippenheim steht noch aus • vorhandene nextbike-Stationen in Lahr wurden im August ersetzt (nextbike bleibt Betreiber, aber unter der Marke „EinfachMobil“) • Inbetriebnahme aller für 2023 geplanten Stationen mit Bike- und teilweise Carsharing im November abgeschlossen Ausblick 2024 Beratung in den Gremien; Umsetzung – egal in welchem Umfang – frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 möglich Barrierefreier Umbau weiterer Bushaltestellen und teilweise Ausstattung mit Buswartehallen • Beschlussvorlage Nr. 166/2021: Planung ist abgeschlossen, Ausschreibungen Fertigstellung aller Maßnahmen erst 2024, deshalb keine Haushaltmittelanmeldung für 2024 Aufbau von neun weiteren Stationen, davon drei mit Carsharing Drucksache 212/2023 Seite 6 und DFI-Displays gemäß Beschlussvorlage Nr. 191/2022 teilweise auch, Umsetzung ab Nov. 2023 bis Mitte 2024 • Beschlussvorlage Nr. 191/2022: Planung ist abgeschlossen, Ausschreibung erfolgt noch 2023, Vergabe aber erst Anfang 2024 Kontaktaufnahme zum Straßenbauamt Ortenaukreis bzgl. BusPriorisierung an Lichtsignalanlagen konnte aufgrund nicht abgeschlossener Planung zur Weiterentwicklung des LahrbusSystems noch nicht erfolgen wird weiterverfolgt Stand November 2023 Beschlussvorlagen wurden erstellt und sollten im Sommer in den Gremien beraten werden, mussten allerdings aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Bewohnerparken in Freiburg zurückgestellt werden keine Bearbeitung Ausblick 2024 Beratung der Beschlussvorlagen vrstl. im 3. Quartal 2024, ggf. auch zeitlich versetzt (im Fall Bewohnerparken nur Empfehlung des GR) keine Bearbeitung wird weiterverfolgt, wenn Kapazitäten frei werden Planung abgeschlossen; Vorbereitung der Ausschreibung läuft Umsetzung (Ermächtigungsübertragung von I54600020002 notwendig) Kfz-Verkehr (fließend und ruhend) Arbeitsschwerpunkte 2023 Ausarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung der Tarifstruktur beim Parken mit Parkschein sowie beim Bewohnerparken und Beratung in den Gremien Planung von Übersichtstafeln für das Parkleitsystem als Vorinformation an den Stadteingängen Evaluation des Pilotprojektes „Stellplatzerfassung mittels Bodensensoren“ (Wohnmobilstellplatz) Bau von straßenbegleitenden Längsparkstreifen in der Lotzbeckstraße Höhe Autohaus wird weiterverfolgt, wenn Kapazitäten frei werden Querschnittsthemen Arbeitsschwerpunkte 2023 Vorstellung des City-LogistikKonzepts in den Gremien und ggf. Umsetzung erster Maßnahmen Betriebl. Mobilitätsmanagement: Ansprache von Unternehmen zur Beteiligung an den Mobilitätsstationen und weitere Ausarbeitung eines Kooperationsmodells zwischen Unternehmen in der Region und Mitgliedskommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau Stand November 2023 Ausblick 2024 Abschlussbericht liegt vor, Vor- wird weiterverfolgt stellung vor dem Hintergrund weiterer wichtiger innenstadtrelevanter Themen zurückgestellt erste Ansprachen sind erfolgt, wird weiterverfolgt Zusagen liegen noch nicht vor; Kommunikationspaket für Ansprache unterschiedlicher Akteure befindet sich in der Erstellung Drucksache 212/2023 Optimierung des kommunalen Fuhrparks auf Grundlage der vorliegenden Fuhrparkanalyse und gemäß den Vorschlägen und Handlungsempfehlungen aus der Vorlage Nr. 32/2021 zum Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus Seite 7 wurde zurückgestellt, da Veröf- wird weiterverfolgt fentlichung eines Förderprogramms des Landes abzuwarten war; Beratungsgespräch fand im Oktober statt Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Für die Umsetzung stehen mehrere Haushaltsstellen und Investitionsaufträge im Ergebnis- und Finanzhaushalt mit den im Folgenden aufgelisteten Mittelanmeldungen für den Haushaltsplan 2024 zur Verfügung. Aufgrund bereits begonnener, aber nicht abgeschlossener Maßnahmen werden die zuständigen Facheinheiten Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2023 ins Haushaltsjahr 2024 beantragen. Investitionsauftrag/Kostenstelle I51100400000 Realisierung von Mobilitätsstationen I54100020002 Bau von Radwegen I54100020012 Fußverkehrsinfrastruktur I54100020027 Ausbau des Rosenwegs KST 51105040 Mietradsystem KST 54105000 Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraße KST 54105011 Verkehrsausstattung Angemeldete Mittel für 2024 234.000 € 135.000 € 45.000 € 481.500 € 126.000 € 351.000 € 90.000 € Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten Tilman Petters ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Stefan Löhr Anlage(n): - Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.