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Beschlussvorlage (Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr - Information zum Umsetzungsstand und Festlegung der Arbeitsschwerpunkte 2024)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 212/2023
Az.: - 0692/MS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
605

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.11.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

9 Ja-Stimmen

06.12.2023

0 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
Gemeinderat

29.01.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr
- Information zum Umsetzungsstand und Festlegung der Arbeitsschwerpunkte 2024

Beschlussvorschlag:
Die Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans wird im Jahr 2024 vorangetrieben. Dabei
werden vorrangig die im Jahr 2023 planerisch vorbereiteten Maßnahmen umgesetzt bzw.
weiter ausgearbeitet. Aufgrund der großen Anzahl an zu bearbeitenden Projekten und einigen mit hoher Priorität zu behandelnden Großprojekten werden im Jahr 2024 keine neuen
Arbeitsschwerpunkte in Bezug auf das VEP-Umsetzungsprogramm gesetzt.

Zusammenfassende Begründung:
Der Beschlussvorschlag folgt dem Beschluss des Gemeinderates zum Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff. des Verkehrsentwicklungsplans vom 22.11.2021 mit Blick auf die
darin definierten Ziele sowie das anvisierte Entwicklungsszenario 2 „Mut zur Verkehrswende“, welches eine deutliche Änderung des Modal Split zu Gunsten des Umweltverbunds
bis zum Jahr 2030 vorsieht.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Am 22.11.2021 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr das Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff. zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr beschlossen (siehe Beschlussvorlage Nr. 216/2021). Mit dieser Beschlussvorlage erfolgt die jährliche Information der Gremien über den
Umsetzungsstand und ein Ausblick auf das nächste Jahr.
In der letzten Beschlussvorlage Nr. 207/2022 1. Ergänzung wurde u.a. auf die eingeschränkten personellen Kapazitäten im Bereich der Umsetzung hingewiesen. Diese Situation hat im Jahr 2023 leider
keine positive Veränderung erfahren. Hinzu kommt der späte Beschluss der Ermächtigungsübertragungen, sodass Ausschreibungen teilweise jetzt erst vorgenommen werden und sich die Umsetzung bis
ins nächste Jahr hinziehen wird.
Aber auch im Bereich der Planung konnte der Fokus häufig nicht auf den VEP gelegt werden, weil
andere Projekte, wie der Neubau der Kreisstraße 5344 zwischen Ringsheim und Lahr, der Aus- und
Neubau der Rheintalbahn, die Untersuchung lärmmindernder Maßnahmen auf der B 415 (KernstadtKuhbach-Reichenbach) oder die Verkehrsuntersuchung zur Anbindung eines Klinikneubaus, Arbeitszeit gebunden haben und weiterhin in unterschiedlicher Intensität binden werden.
Die folgenden Tabellen zeigen den Umsetzungsstand der für 2023 beschlossenen Arbeitsschwerpunkte sowie den Ausblick auf das Jahr 2024.

Fußverkehr
Arbeitsschwerpunkte 2023
Stand November 2023
Umsetzung von Maßnahmen zur • Planung für den barriereFußverkehrsförderung, insbesonfreien Umbau der Fußgändere Unterstützung der Schulen
ger-Lichtsignalanlage in der
bei der Erstellung von SchulwegKaiserstraße bei der Eichplänen
rodtschule abgeschlossen;
Umsetzung erst nach der
privaten Gebäudesanierung
Hausnummer 91 möglich
• Planung einer gesicherten
Fußgängerquerung in der
Otto-Hahn-Straße vor dem
Scheffel-Gymnasium abgeschlossen; Beschluss zur
Umsetzung und verkehrsrechtliche Anordnung liegen
vor; Beleuchtungsplanung
noch ausstehend; Markierung erst im Frühjahr 2024
möglich
• Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Bädleweg, in einem Teilbereich
der Albert-SchweitzerStraße und der Moltkestraße
sowie eines verkehrsberu-

Ausblick 2024
• Umsetzung nicht abgeschlossener Maßnahmen
aus dem Jahr 2023
• Umsetzung von kleineren
Maßnahmen, die bspw. aus
Verkehrsschauen resultieren
• keine großen Maßnahmen
geplant

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higten Geschäftsbereiches
in der Schillerstraße
Planung neuer Fußgängerüberwege in der Brudertalstraße, Turmstraße, Tiergartenmühlgasse (Eichrodtstraße/Lotzbeckstraße) und
Dreyspringstraße beim
Schlachthof abgeschlossen,
für Altvater- und Altfelixstraße noch ausstehend; Beschlüsse zur Umsetzung und
verkehrsrechtliche Anordnungen liegen vor; Umsetzung größtenteils beauftragt,
Markierungsarbeiten können
allerdings erst im nächsten
Frühjahr vorgenommen werden
Bordsteinabsenkung im Einmündungsbereich Lotzbeckstraße/Schubertstraße (seitlich St. Peter und Paul Kirche) beauftragt; Umsetzung
abhängig von BGL-Kapazitäten
Planung für eine Gehwegverbreiterung am Warteck im
Bereich der Rechtsabbiegespur Tramplerstraße-Werderstraße abgeschlossen;
notwendiger Flächenerwerb
erfolgt sobald wie möglich
Planung für eine komfortablere Fußverkehrsführung in
der Ludwig-Frank-Straße im
Bereich der Neubebauung
der Baugenossenschaft Lahr
eG abgeschlossen
Vorplanung der Straßenraumumgestaltung in der
Friedhofstraße u.a. mit einer
Gehwegverbreiterung auf
der Ostseite abgeschlossen;
weitere Planungsschritte und
Baugrunduntersuchung beauftragt; Ausschreibung im
Frühjahr 2024
Kontaktaufnahme zum RP
Freiburg bzgl. einer dauerhaften Umgestaltung des
Knotenpunktes B 415 Ge-

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roldsecker Vorstadt/WillyBrandt-Straße/Stefanienstraße u.a. zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit vor der
Kita und dem Hort des DRK
und der Außenstelle der Geroldseckerschule
• Beginn der Schulwegplanung bislang nur mit dem
Scheffel-Gymnasium
Radverkehr
Arbeitsschwerpunkte 2023
Umsetzung von Maßnahmen zur
Radverkehrsförderung, insbesondere Einrichtung von Fahrradstraßen und Öffentlichkeitsarbeit als RadKULTUR-Kommune (vorbehaltlich der Förderzusage)

Stand November 2023
• Empfehlung des GR, nur
drei von fünf geplanten Fahrradstraßen einzurichten,
wird erst 2024 umgesetzt;
Gründe: 1. Fahrradstraße
Klostermattenweg steht im
Zusammenhang mit der
Radwegsanierung beim
Max-Planck-Gymn., welche
aufgrund späten Beschlusses der Ermächtigungsübertragungen nicht mehr in den
Sommerferien 2023 erfolgen
konnte, sondern nun für die
Sommerferien 2024 vorgesehen ist; 2. die teilweise
umfangreichen Markierungsarbeiten für die Fahrradstraßen müssen von einer externen Firma ausgeführt werden und sind im Herbst und
Winter nicht möglich
• Montage von Fahrradbügeln
am neuen Standort des Café
Löffel in der Tramplerstraße,
bei der Schlüssel-Apotheke
in der Friedrichstraße/Langes Wegle, beim LahrBioFrischemarkt in der Kaiserstraße und in der Obertorstraße; weitere Fahrradbügel
an den Mobilitätsstationen
• Öffnung der Einbahnstraße
Dinglinger-Tor-Straße für
den Radverkehr in Gegenrichtung mit Markierung einer sog. „Fahrradpforte“ und

Ausblick 2024
• Einrichtung der drei Fahrradstraßen Altmühlgasse, Am
Mauerfeld und Klostermattenweg (Beschilderung, Markierung und teilweise bauliche Anpassungen);
Öffentlichkeitsarbeit vor und
nach der Einrichtung
• Beratung über die Einrichtung einer Fahrradstraße
nach Umgestaltung des Rosenwegs i.V.m. der Bevorrechtigung des Radverkehrs
über die Willy-Brandt-Straße
• Prüfung und Beratung weiterer Bevorrechtigungen des
Radverkehrs, u.a. Hohbergweg (Herzzentrum), B 415
(zwischen Arena und Autohaus), Dr. Georg-SchaefflerStraße an den Einmündungen Rainer-Haungs-Straße
und Europastraße, Gutleutstraße
• Verbreiterung des Geh- und
Radwegs zwischen
Schlachthof und neuer Kita
• Bau eines gemeinsamen
Geh- und Radwegs entlang
der nördlichen RainerHaungs-Straße
• Markierung eines Schutzstreifens in der Kaiserstraße
gegenüber dem Autohaus
als Lückenschluss
• Sanierung des Radwegteilstücks zwischen REWE und

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•

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•

•

beidseitig Piktogrammen mit
Werderplatz vorbehaltlich
Richtungspfeilen
der Mittelverfügbarkeit und
der Möglichkeit einer tempo1. BA der Straßenbaumaßrären Sperrung der B 415 in
nahme Rainer-HaungsRichtung Stadtmitte
Straße/David-Schieni• Planung einer gesicherten
Straße: Bau eines gemeinRadverkehrsführung parallel
samen Geh- und Radwegs
zur Raiffeisenstraße mit Bein der David-Schieni-Straße
ratung und ggf. Umsetzung
Sicherung des Radverkehrs
bei Mittelverfügbarkeit
in mehreren Einmündungsbereichen der Trampler• Montage weiterer Fahrradbügel; Prüfung von Standorstraße (Otto-Hahn-Straße,
ten
Verbindung zur B 415, Dreyspringstraße): verkehrsrecht- • Teilnahme am STADTRAliche Anordnungen liegen
DELN 2024 und ggf. Durchvor; Umsetzung ist teilweise
führung von Öffentlichkeitserfolgt; Markierungsarbeiten
aktionen im Rahmen der Mitkönnen vrstl. erst 2024 erfolgliedschaft in der AGFK-BW
gen
Bau des Radwegs bei der
neuen Feuerwache West abgeschlossen
RadKULTUR-Kommune:
RadBONUS-Aktion im Zeitraum Juli-September; RadKULTUR-Tag am 23. September

ÖPNV
Arbeitsschwerpunkte 2023
Finalisierung der betrieblichen
Planung zur Weiterentwicklung
des Lahrbus-Systems und Beratung in den Gremien; Umsetzung
frühestens zum Fahrplanwechsel
im Dezember 2023
Weiterbearbeitung des Projektes
„Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund“ im Mobilitätsnetzwerk Ortenau, u.a. Inbetriebnahme der ersten Station vrstl.
im Sommer 2023

Stand November 2023
Planung kann erst Ende 2023
abgeschlossen werden; Beteiligung der Schulen und der
Nachbargemeinden Friesenheim und Kippenheim steht
noch aus
• vorhandene nextbike-Stationen in Lahr wurden im August ersetzt (nextbike bleibt
Betreiber, aber unter der
Marke „EinfachMobil“)
• Inbetriebnahme aller für
2023 geplanten Stationen
mit Bike- und teilweise Carsharing im November abgeschlossen

Ausblick 2024
Beratung in den Gremien; Umsetzung – egal in welchem
Umfang – frühestens zum
Fahrplanwechsel im Dezember
2024 möglich

Barrierefreier Umbau weiterer
Bushaltestellen und teilweise
Ausstattung mit Buswartehallen

• Beschlussvorlage Nr.
166/2021: Planung ist abgeschlossen, Ausschreibungen

Fertigstellung aller Maßnahmen erst 2024, deshalb keine
Haushaltmittelanmeldung für
2024

Aufbau von neun weiteren Stationen, davon drei mit Carsharing

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und DFI-Displays gemäß Beschlussvorlage Nr. 191/2022

teilweise auch, Umsetzung
ab Nov. 2023 bis Mitte 2024
• Beschlussvorlage Nr.
191/2022: Planung ist abgeschlossen, Ausschreibung
erfolgt noch 2023, Vergabe
aber erst Anfang 2024

Kontaktaufnahme zum Straßenbauamt Ortenaukreis bzgl. BusPriorisierung an Lichtsignalanlagen

konnte aufgrund nicht abgeschlossener Planung zur Weiterentwicklung des LahrbusSystems noch nicht erfolgen

wird weiterverfolgt

Stand November 2023
Beschlussvorlagen wurden erstellt und sollten im Sommer in
den Gremien beraten werden,
mussten allerdings aufgrund
des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Bewohnerparken in Freiburg zurückgestellt werden
keine Bearbeitung

Ausblick 2024
Beratung der Beschlussvorlagen vrstl. im 3. Quartal 2024,
ggf. auch zeitlich versetzt (im
Fall Bewohnerparken nur
Empfehlung des GR)

keine Bearbeitung

wird weiterverfolgt, wenn Kapazitäten frei werden

Planung abgeschlossen; Vorbereitung der Ausschreibung
läuft

Umsetzung
(Ermächtigungsübertragung
von I54600020002 notwendig)

Kfz-Verkehr (fließend und ruhend)
Arbeitsschwerpunkte 2023
Ausarbeitung von Vorschlägen
zur Anpassung der Tarifstruktur
beim Parken mit Parkschein sowie beim Bewohnerparken und
Beratung in den Gremien

Planung von Übersichtstafeln für
das Parkleitsystem als Vorinformation an den Stadteingängen
Evaluation des Pilotprojektes
„Stellplatzerfassung mittels Bodensensoren“ (Wohnmobilstellplatz)
Bau von straßenbegleitenden
Längsparkstreifen in der Lotzbeckstraße Höhe Autohaus

wird weiterverfolgt, wenn Kapazitäten frei werden

Querschnittsthemen
Arbeitsschwerpunkte 2023
Vorstellung des City-LogistikKonzepts in den Gremien und
ggf. Umsetzung erster Maßnahmen
Betriebl. Mobilitätsmanagement:
Ansprache von Unternehmen zur
Beteiligung an den Mobilitätsstationen und weitere Ausarbeitung
eines Kooperationsmodells zwischen Unternehmen in der Region und Mitgliedskommunen
des Mobilitätsnetzwerks Ortenau

Stand November 2023
Ausblick 2024
Abschlussbericht liegt vor, Vor- wird weiterverfolgt
stellung vor dem Hintergrund
weiterer wichtiger innenstadtrelevanter Themen zurückgestellt
erste Ansprachen sind erfolgt, wird weiterverfolgt
Zusagen liegen noch nicht vor;
Kommunikationspaket für Ansprache unterschiedlicher Akteure befindet sich in der Erstellung

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Optimierung des kommunalen
Fuhrparks auf Grundlage der
vorliegenden Fuhrparkanalyse
und gemäß den Vorschlägen
und Handlungsempfehlungen
aus der Vorlage Nr. 32/2021 zum
Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus

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wurde zurückgestellt, da Veröf- wird weiterverfolgt
fentlichung eines Förderprogramms des Landes abzuwarten war; Beratungsgespräch
fand im Oktober statt

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Für die Umsetzung stehen mehrere Haushaltsstellen und Investitionsaufträge im Ergebnis- und Finanzhaushalt mit den im Folgenden aufgelisteten Mittelanmeldungen für den Haushaltsplan 2024 zur Verfügung. Aufgrund bereits begonnener, aber nicht abgeschlossener Maßnahmen werden die zuständigen Facheinheiten Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2023 ins Haushaltsjahr 2024 beantragen.
Investitionsauftrag/Kostenstelle
I51100400000 Realisierung von Mobilitätsstationen
I54100020002 Bau von Radwegen
I54100020012 Fußverkehrsinfrastruktur
I54100020027 Ausbau des Rosenwegs
KST 51105040 Mietradsystem
KST 54105000 Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraße
KST 54105011 Verkehrsausstattung

Angemeldete Mittel für 2024
234.000 €
135.000 €
45.000 €
481.500 €
126.000 €
351.000 €
90.000 €

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

Tilman Petters

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Stefan Löhr

Anlage(n):
- Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.