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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD SÜD, 7. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Hauptvogel

Datum: 12.09.2014 Az.:0691/Ha

Drucksache Nr.: 213/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

24.09.2014

vorberatend

öffentlich

13 JaStimme(n) 1
NeinStimme(n) 0
Enthaltung(en)

Gemeinderat

29.09.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan KLEINFELD SÜD, 7. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird ein qualifizierter Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLEINFELD SÜD, 7. ÄNDERUNG aufgestellt.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan KLEINFELD SÜD, 7. Änderung vom
24. September 2014 wird gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).

Anlage(n):
- Bebauungsplan vom 28. Dezember 1972
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Nutzungsplan
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 213/2014

- Gestaltungsplan (3 Varianten)
- Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Schalltechnische Untersuchung

Seite - 2 -

Drucksache 213/2014

Seite - 3 -

Begründung:
Die bereits erfolgte und noch bevorstehende Schließung zweier Pflegeheime in Lahr (Ende
2015) hat den Träger dieser Pflegeeinrichtungen veranlasst, die Entwicklung eines Seniorenzentrums im Bereich Kleinfeldpark anzustreben. An diesem Standort soll ein Angebot für jede
Pflegestufe entstehen, vom stationären Pflegeheim über Seniorenwohngruppen bis hin zu barrierefreien Wohnungen.
Der Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD wurde am 28. Dezember 1972 rechtsverbindlich. Das
Plangebiet umfasst die Fläche zwischen Königsberger Ring im Norden, der Geltungsbereichsgrenze der 6. Bebauungsplanänderung KLEINFELD-SÜD im Osten, der Wohnbaufläche im Süden und dem Fußweg zwischen Römerstraße und Königsberger Ring im Westen. In dem zu
ändernden Bereich ist eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule/Kindergarten
sowie eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Die Schule und der Kindergarten wurden allerdings nie realisiert, sodass sich der zu ändernde Bereich in der Realität
als zusammenhängende Grünfläche darstellt. Im Sinne der Innenentwicklung soll die bisher für
den Gemeinbedarf festgesetzte Fläche nun für den Bau eines Seniorenzentrums mit angrenzender Wohnbebauung in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden.
Städtebauliches Konzept
Das Pflegeheim ist als 3-geschossiges Gebäude konzipiert. Sein eingeschossiges Foyer mit
Gastraum und Parksaal orientiert sich nach Osten zum vorhandenen Teich. Im Zusammenspiel
zwischen Pflegeheim und 5 weiteren 3-geschossigen Gebäuden soll im Plangebiet ein Mehrgenerationen-Quartier entstehen. Die Gebäude sind um einen Quartiersplatz angelegt, der den
zentralen Treffpunkt bildet. Durch die Orientierung der drei südlichen Wohnblöcke öffnet sich
das Quartier zum Park. Die dreigeschossigen Riegelbauten bilden das Gegenstück zu den 4-5
geschossigen angrenzenden Gebäuden in der Vogesenstraße und schließen das Quartier gen
Westen und den zentralen Quartiersplatz zum Königsberger Ring hin ab.
Im Zuge der neuen Bebauung soll der Kleinfeldpark als Ganzes neu gestaltet und aufgewertet
werden. So entsteht eine Parkanlage, die Bewohnern aller Altersstufen zur Naherholung dient
und langfristig gesichert wird.
Wie bereits 1972 im Bebauungsplan vorgesehen, soll am Königsberger Ring zwischen Reihenhausbebauung im Westen und evangelisch-methodistischer Kirche im Osten ein Parkplatz für
ca. 70 Fahrzeuge entstehen. Darüber hinaus ist eine Tiefgarage unter den Neubauten vorgesehen, in der die erforderlichen Stellplätze für die Wohnungen untergebracht werden. Die Zufahrt
dazu erfolgt ebenfalls über den Königsberger Ring.
Bebauungsplanverfahren
Bei dieser Bebauungsplanänderung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung.
Sie soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Damit kann die
Stadt auf den Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
verzichten. Die Offenlage des Planentwurfes hingegen erfolgt über die Dauer eines Monats.
Von förmlicher Umweltprüfung, Umweltbericht und Ausgleichsregelung wird abgesehen.
Schließlich wären nach der jetzigen planungsrechtlichen Situation eine Schule mit Schulhof und
Sportflächen sowie ein Kindergarten möglich. Selbst ohne explizite Umweltprüfung enthält der
Bebauungsplan eine Ermittlung und Bewertung der Umweltbelange sowie verschiedene Festsetzungen mit ökologischem Hintergrund wie Pflanzgebote, Dachbegrünung, Versiegelungsbegrenzung o.Ä.

Drucksache 213/2014

Seite - 4 -

Die einzelnen Planungsdetails können den beiliegenden zeichnerischen und schriftlichen Unterlagen entnommen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB durchzuführen und auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs vom 24. September 2014 die Offenlage durchzuführen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.