Beschlussvorlage (Wahl der Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreisräte am 09.06.2024 - Bildung des Gemeindewahlausschusses gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) - Sitzzahl der Ortschaftsräte -…
Vorlage: Wahl der Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreisräte am 09.06.2024 - Bildung des Gemeindewahlausschusses gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) - Sitzzahl der Ortschaftsräte - Änderungen der Wahlbezirke
29. Januar 2024
Beschlussvorlage (Wahl der Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreisräte am 09.06.2024 - Bildung des Gemeindewahlausschusses gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) - Sitzzahl der Ortschaftsräte -…
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Wahlbezirke Kippenheimweiler)
Beschlussvorlage (Wahlbezirke Sulz)
29. Januar 2024
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Beschlussvorlage (Wahlbezirke Kippenheimweiler)Beschlussvorlage (Wahlbezirke Sulz)Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 101 Sachbearbeitung: Brandenburger Drucksache Nr.: 239/2023 Az.: 062.32 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 12.12.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 15.01.2024 vorberatend nichtöffentlich 14 JaStimme(n) 0 NeinStimme(n) 1 Enthaltung(en) Gemeinderat 29.01.2024 beschließend öffentlich Betreff: Wahl der Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreisräte am 09.06.2024 - Bildung des Gemeindewahlausschusses gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) - Sitzzahl der Ortschaftsräte - Änderungen der Wahlbezirke Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat wird gebeten, einen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Die Fraktionen schlagen die umseitig genannten Beisitzer/-innen vor. 2. Die Zahl der Sitze in den Ortschaftsräten wird nicht verändert. 3. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Änderungen der Wahlbezirke. Zusammenfassende Begründung: Vor Gemeindewahlen und der Wahl der Kreisräte ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Die Anpassung der Sitzzahl in den Ortschaftsräten wird jeweils vor einer Kommunalwahl überprüft. In den Stadtteilen Kippenheimweiler und Sulz wurden Änderungen der Wahlbezirke gewünscht. Die Ortschaftsräte haben hierzu beraten und Beschluss gefasst. Drucksache 239/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: zu 1. Bildung des Gemeindewahlausschusses Die Leitung der Gemeindewahlen, zu der auch die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses gehören, obliegt dem Gemeindewahlausschuss. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit (§ 11 Abs. 1 KomWG). Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern/Beisitzerinnen. Die Beisitzer/-innen und Stellvertreter/-innen in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2 KomWG). Wahlbewerber/-innen für die Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und der Kreisräte bzw. Vertrauensleute für Wahlvorschläge dürfen weder zu Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses noch zu deren Stellvertreter/-innen, auch nicht anderer Wahlorgane, berufen werden (§ 15 KomWG). Mit Blick darauf, dass sich der Oberbürgermeister und die hauptamtlichen Beigeordneten (Erster Bürgermeister/Bürgermeister) für die Wahl der Kreisräte bewerben werden, sind deshalb vom Gemeinderat der/die Vorsitzende und eine(e) Stellvertreter/-in bzw. mehrere Stellvertreter/-innen aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten zu wählen. Es wird deshalb vorgeschlagen, Frau Friederike Ohnemus zur Vorsitzenden, Frau Simone Brandenburger zur ersten Stellvertreterin und Herrn Dieter Singler zum zweiten Stellvertreter zu wählen. Bei der letzten Wahl 2019 wurden von den damals vertretenen Fraktionen je ein(e) Beisitzer/-in und Stellvertreter/-in vorgeschlagen und vom Gemeinderat gewählt. Die Fraktionen haben vorab nachstehende Beisitzer/-innen zur Wahl vorgeschlagen: Fraktion Freie Wähler ordentliches Mitglied: stellvertretendes Mitglied: Herr Rolf Löschtrog Herr Roland Wagenmann Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ordentliches Mitglied: Frau Ingeborg Vollmer stellvertretendes Mitglied: Herr Alfred Schleimer SPD-Fraktion ordentliches Mitglied: stellvertretendes Mitglied: Frau Sigrid Lettau Frau Monika Weismann CDU-Fraktion ordentliches Mitglied: stellvertretendes Mitglied: Herr Klaus Lebfromm Herr Hermann Burger FDP-Fraktion ordentliches Mitglied: stellvertretendes Mitglied: Herr Manfred Neumeister Herr Kurt Sittler Fraktion Linke Liste Lahr und Stadtrat für Tiere ordentliches Mitglied: Herr Lukas Oßwald stellvertretendes Mitglied: Frau Beatrix Pfeifer Drucksache 239/2023 Seite 3 Allgemeine Information zu Rechtsänderungen: Zum Schutze der Persönlichkeitsrechte wird bei Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern statt der Wohnanschrift nur noch der Wohnort veröffentlicht. Zusätzlich soll der Name des Ortsteils oder sonst gebräuchliche Bezeichnungen des Teilgebiets, in dem der Bewerber bzw. die Bewerberin wohnt, angegeben werden. Daher werden in den Stadtteilen jeweils deren Bezeichnungen verwendet (Bsp. Lahr-Hugsweier). zu 2. Sitzzahl der Ortschaftsräte Jeweils vor der Kommunalwahl wird überprüft, ob die Zahl der Mitglieder der einzelnen Ortschaftsräte angepasst werden soll. Maßgebend für die nächste Wahl ist die Einwohnerzahl vom 30. September 2022. In Anlehnung an die für den Gemeinderat geltende Regelung bei der Bemessung der Sitzzahl nach § 25 GemO könnte eine Veränderung bei der Zahl der Ortschaftsräte in den Stadtteilen Langenwinkel (von 10 auf 12), Mietersheim (von 10 auf 12), Reichenbach (von 10 auf 14) und Sulz (von 12 auf 14) vorgesehen werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Die jeweiligen Ortschaftsräte haben hierüber beraten und sich gegen eine Erhöhung ausgesprochen. zu 3. Änderung der Wahlbezirke Der Gemeinderat wird über folgende Änderungen der Wahlbezirke in den Stadtteilen Kippenheimweiler und Sulz informiert. Der Ortschaftsrat Kippenheimweiler wurde in der Sitzung am 23.05.2023 über die Anpassung der bestehenden beiden Wahlbezirke informiert. Hintergrund ist die derzeit ungleich verteilte Anzahl an Wahlberechtigten (Wahlbezirk 120-01: 465 Wahlberechtigte und Wahlbezirk 120-02: 1065 Wahlberechtigte). Dies führte in der Vergangenheit zu Verzögerungen bei der Wahlauswertung. Der Ortschaftsrat hat sich in dieser Sitzung mehrheitlich für den Verbleib von zwei Wahlbezirken ausgesprochen, eine aktualisierte Anpassung jedoch begrüßt. Mit einer gerechteren Aufteilung der Wahlberechtigten wird eine gleichmäßigere Auslastung der Wahlbezirke angestrebt. Außerdem soll die unterschiedliche Wahlbeteiligung in beiden Bezirken berücksichtigt werden. Bei der Neuaufteilung der beiden Wahlbezirke wurde die tatsächliche Bevölkerungsverteilung und die Wahlbeteiligung der vergangenen Jahre berücksichtigt (siehe Anlage). Zudem wurden die Bezirke für eine einfachere Orientierung entlang der Kaiserswaldstraße getrennt. Die beiden Wahllokale werden analog der vergangenen Wahlen in der Kaiserswaldhalle untergebracht. Der Ortschaftsrat Sulz befasste sich in der Sitzung am 15.06.2023 mit der Anpassung der bestehenden vier Wahlbezirke. Auch hier ist die Anzahl an Wahlberechtigten bisher ungleich verteilt (Wahlbezirk 10001: 760 Wahlberechtigte, Wahlbezirk 100-02: 456 Wahlberechtigte, Wahlbezirk 100-03: 740 Wahlberechtigte und Wahlbezirk 100-04: 785 Wahlberechtigte). Außerdem berücksichtigt die derzeitige Aufteilung nicht die räumliche Entwicklung des Ortsteils Sulz. Der Ortschaftsrat hat sich in dieser Sitzung mehrheitlich für eine Anpassung der vier Wahlbezirke ausgesprochen. Der Anlage ist die Neuaufteilung der Wahlbezirke zu entnehmen. Grundlegend sind auch hier die tatsächliche Bevölkerungsverteilung und die Wahlbeteiligung der vergangenen Jahre. Zudem wurden die Bezirke für eine einfachere Orientierung in vier etwa gleich große, räumlich getrennte Blöcke aufgeteilt. Der Ortschaftsrat hat eine Unterbringung der nördlichen Wahlbezirke (100-03 und 100-04) in der Sulzberghalle begrüßt. Für die beiden südlichen Wahlbezirke (100-01 und 100-02) wird die Turnhalle der Grundschule genutzt, da die Räumlichkeiten rollstuhlgerecht sind. Drucksache 239/2023 Seite 4 In der Kernstadt werden die Wahllokale der Bezirke 010-01 (Stadtmitte 1) und 030-02 (südliche Oststadt 2) in die Außenstelle der Geroldseckerschule in der Willy-Brandt-Straße 1 verlegt. Dadurch wird die Situation der drei weiteren Wahlbezirke entspannt, die wie bisher in der Geroldseckerschule verbleiben. Für die Bildung der Wahlbezirke ist gemäß § 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) der Oberbürgermeister zuständig. Die Ortschaftsräte wurden in der oben genannten Sitzung am Verfahren beteiligt. Die Anzahl der Briefwahlvorstände wird auf insgesamt 21 erhöht. Somit wird der zunehmenden Nachfrage der Wählerinnen und Wähler entsprechend Rechnung getragen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Markus Ibert Oberbürgermeister Anlage(n): Wahlbezirke Kippenheimweiler Wahlbezirke Sulz Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.