Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)
14. Dezember 2023
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2023 Öffentliche Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Donnerstag, 14.12.23 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 20:40 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung: Bürgermeister Petters Freie Wähler: Stadtrat Stadträtin Girstl Deusch Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Nguyen Himmelsbach Rehm SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Hirsch Kleinschmidt Kremling-Deinert CDU: Stadtrat Wille AfD: Stadtrat Haller FDP: Stadträtin Dr. Sittler Linke Liste Lahr & Stadtrat für Tiere: Stadtrat Durke Sachkundige Einwohner: Herr Frau Herr Herr Herr Frau Herr Bahr Ducksch Gewald Hockenjos Huppert Raciti Sand Sachverständiger ohne Stimmrecht: Herr Olveira-Lenz entschuldigt fehlen: Frau Herr Stadtrat Markl-Hummel Lang Mauch Protokollführung: Herr Pieper bis 20:05 Uhr bis 20:45 Uhr bis 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr -2- Zuhörende und Presse: 6 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Umweltausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. INFORMATION 1. Kommunale Wärmeplanung - aktueller Sachstand Herr Kaiser, Leiter der Stabsstelle Umwelt, berichtet über den aktuellen Sachstand anhand einer Präsentation (siehe Anlage) 2. Contracting - aktueller Sachstand Frau von Mach von der Stabsstelle Umwelt berichtet über den aktuellen Sachstand (siehe Anlage). 3. Klimaschutz macht Schule - aktueller Sachstand Frau von Mach von der Stabsstelle Umwelt berichtet über den aktuellen Sachstand (siehe Anlage). 4. Ökokonto für die Stadt Lahr - aktueller Sachstand Herr Frick von der Abteilung Öffentliches Grün führt in das Thema ein und stellt das Büro vor, das das Ökokonto vorstellt. Frau Kutz von Fachbüro Faktor Grün stellt grundsätzlich die Möglichkeiten des Ökokontos vor. Das Büro erstellt Steckbriefe als Muster für Flächen der Stadt Lahr (siehe Anlage). 5. Landschaftspflegetag 2023 - Rückblick Herr Frick von der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt gibt einen Rückblick zum Landschaftspflegetag 2023 in Sulz und bedankt sich bei allen Beteiligten für die gelungene Aktion (siehe Anlage). II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erstellung eines Hitzeschutzplans StR Nguyen erläutert den Antrag der Fraktion. Herr Kaiser, Leiter der Stabsstelle Umwelt, gibt einen Überblick über bisherige Aktivitäten (siehe Anlage). -3StR Hirsch von der SPD-Fraktion stellt den Antrag, dass die Verwaltung damit beauftragt werden soll, einen Hitzeschutzplan zu erstellen. Dieser soll Maßnahmen enthalten, die kurz-, mittel- und langfristig greifen und mit Kosten versehen sind. Die Bündnis90/Die Grünen Fraktion fügt hinzu, dass diese Maßnahmen verwaltungsintern dezernatsübergreifend erarbeitet werden müssen. Der Vorsitzende bringt folgenden Antrag zur Abstimmung: Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen Hitzeaktionsplan zu entwerfen. Dieser Plan soll Maßnahmen mit kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen enthalten. Der Hitzeschutzplan soll dezernatsübergreifend erarbeitet werden und die Maßnahmen mit Kosten versehen werden. Die Maßnahmen sollen im Umweltausschuss priorisiert werden. Abstimmungsergebnis: 1 Enthaltung / 18 Ja-Stimmen III. VERSCHIEDENES Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Umweltausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 14.12.2023 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin Stadt Lahr Kommunale Wärmeplanung – aktueller Sachstand Auf Grundlage des KlimaG BW und mit finanzieller Förderung des Landes BW sowie mit Beschluss des Gemeinderates erarbeitet seit 2021 badenovaNETZE (unter Einbezug des E-Werk Mittelbadens) mit einer fachlichen und neutralen Prozessbegleitung durch die Energieagentur Regio Freiburg unter Beachtung des Handlungsleitfadens „Kommunale Wärmeplanung“ der KEA BW für das Gebiet der Stadt Lahr einen Kommunalen Wärmeplan (Fachgutachten) mit de Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040. Bestandsanalyse Potenzialanalyse Offenlage des Fachgutachten für die Öffentlichkeit und TÖB Beschluss des Gemeinderates Veröffentlichung im Internet und Informationsveranstaltungen Der Kommunale Wärmeplan ist sowohl nach den KlimaG BW als auch nach aktuellem WPG-E eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, der weder eine unmittelbare Außen- noch eine direkte rechtliche Bindungswirkung zukommt. Für die Bauleitplanung sind die Ergebnisse und Inhalte des Kommunalen Wärmeplans abwägungsrelevant. Der Kommunale Wärmeplan begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten für Bürger:innen und Eigentümer:innen. Entwicklung eines klimaneutralen Zielszenarios 2040 Festlegung der kommunalen Wärmewendestrategie und des Maßnahmenkatalogs u n t e r A k t e u r s b e t e i l i g u n g Stadt Lahr Kommunale Wärmeplanung – aktueller Sachstand Stadt Lahr Kommunale Wärmeplanung – aktueller Sachstand Energie-Contracting – Optionen für die Stadt Lahr • Durch Energie-Contracting können umfassende Effizienzmaßnahmen an Gebäuden zügig und mit einer Stadt Lahr Garantie auf die Einsparhöhe umgesetzt werden • Reduzierung Energiekosten und klimaschädliche Emissionen • Energiespar- oder Energieliefer-Contracting? Quelle: https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/160-10_Infografik_Contracting.pdf 5 Energie-Contracting – Optionen für die Stadt Lahr • Durch Energie-Contracting können umfassende Effizienzmaßnahmen an Gebäuden zügig und mit einer Stadt Lahr Garantie auf die Einsparhöhe umgesetzt werden • Reduzierung Energiekosten und klimaschädliche Emissionen • Energiespar- oder Energieliefer-Contracting? Ganzheitlicher Ansatz durch Energiespar-Contracting Quelle: https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/160-10_Infografik_Contracting.pdf 6 Stadt Lahr Energie-Contracting – Optionen für die Stadt Lahr Bildtitel: Energiespar-Contracting Wer macht was? Quelle: https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Contracting/Angebote/Contractingleitfaden_WEB.pdf 7 Energie-Contracting – Optionen für die Stadt Lahr • Durch Energie-Contracting können umfassende Effizienzmaßnahmen an Gebäuden zügig und mit einer Stadt Lahr Garantie auf die Einsparhöhe umgesetzt werden • Reduzierung Energiekosten und klimaschädliche Emissionen • Energiespar- oder Energieliefer-Contracting? Ganzheitlicher Ansatz durch Energiespar-Contracting • Eigenlösung oder Contracting? Quelle: https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/160-10_Infografik_Contracting.pdf 8 Energie-Contracting – Optionen für die Stadt Lahr Stadt Lahr • Initialberatung Mai 2023 durch KEA-BW und Ortenauer Energieagentur Beantragung der BAFA-Förderung für eine Orientierungsberatung • Orientierungsberatung als Entscheidungsfindung, ob Energie-Contracting oder Eigenleistung Sinn macht • Förderung der BAFA 80 % bei unter 300.000 € netto Energiekosten, maximal 7.000 € • Wird durch Beraterin oder Berater umgesetzt • Bis Ende 2023 muss Antrag auf Förderung gestellt werden 9 Energie-Contracting – Optionen für die Stadt Lahr Stadt Lahr • Initialberatung Mai 2023 durch KEA-BW und Ortenauer Energieagentur Beantragung der BAFA-Förderung für eine Orientierungsberatung • Orientierungsberatung als Entscheidungsfindung, ob Energie-Contracting oder Eigenleistung Sinn macht • Förderung der BAFA 80 % bei unter 300.000 € netto Energiekosten, maximal 7.000 € • Wird durch Beraterin oder Berater umgesetzt • Bis Ende 2023 muss Antrag auf Förderung gestellt werden 10 Stadt Lahr Klimaschutz macht Schule – Rückblick • 2012 - 2015 vom Bund geförderten Projekt „Fifty-Fifty-Projekt für Lahr - 100 Prozent für den Klimaschutz“ • Beteiligt waren bis zu 11 städtische Schulen in Lahr • Begleitung des Projektes durch Stabsstelle Umwelt, Gebäudemanagement und Ortenauer Energieagentur • Einsparungen 2. Projektjahr: Wärmeverbrauch um 369.120 kWh (9,9 %), Stromverbrauch um 59.109 kWh (9,1 %) und Wasserverbrauch um 237 m³ (3,5 %) reduziert - 118 Tonnen CO2 wurden vermieden eingesparten Kosten von rund 36.200 € 12 Klimaschutz macht Schule – Start 2024 • Reaktivierung des vom Bund geförderten Projektes „Fifty/Fifty“ mit den städtischen Schulen in Lahr nun unter Stadt Lahr dem Namen „Klimaschutz macht Schule“ keine Förderung mehr und geringere Einsparungsmöglichkeiten • Projektstart: 01.01.2024 Projektlaufzeit: 5 Jahre Projektjahr entspricht einem Kalenderjahr • Für alle städtischen Schulen in Lahr • Einbindung und Prämierung von allen Akteuren: Schulleitung, Lehrkräfte, Hausmeister:innen, Schüler:innen 13 Klimaschutz macht Schule – Inhalt • Aufteilung der städtischen Schulen in Lahr in vier Gruppen nach der Anzahl der Schüler:innen im Schuljahr Stadt Lahr 2023/24 • • Zwei Säulen der Prämierung für die Schulen: Gruppe Anzahl Schüler:innen Maßnahmen-Prämie Schule-Einspar-Prämie 1 bis zu 100 60 € je Maßnahme, maximal 300 € pro Schule 50 % der Kosteneinsparung, maximal 300 € pro Schule 2 101 bis 200 120 € je Maßnahme, maximal 600 € pro 50 % der Kosteneinsparung, Schule maximal 600 € pro Schule 3 201 bis 400 180 € je Maßnahme, maximal 900 € pro 50 % der Kosteneinsparung, Schule maximal 900 € pro Schule 4 401 bis 800 240 € je Maßnahme, maximal 1.200 € pro Schule 50 % der Kosteneinsparung, maximal 1.200 € pro Schule Aufteilung der Kosteneinsparungen an die Stadt mit 40 % und an den Pool der Schulhausmeister:innen mit 10 % 14 Stadt Lahr Erstellung eines Ökokontos Sitzung 14.12.2023 Alexandra Kutz Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Freiburg • Rottweil • Heidelberg • Stuttgart Jürgen Pfaff, Edith Schütze, Martin Schedlbauer, Stefanie Moosmann, Markus Rötzer, Michael Glaser Inhalt ➢ Was ist ein Ökokonto? ➢ Ökokontoverordnung / Vorgehen ➢ Maßnahmensteckbriefe - Beispiele ➢ Bestandteile des Ökokontos (Übersichtstabelle, Maßnahmensteckbriefe) ➢ Weiteres Vorgehen 2 Inhalt Was ist ein Ökokonto? Das Ökokonto ist ein eigenständiges freiwilliges Instrument der Gemeinden mit dem sie Vorsorge im Hinblick auf die Eingriffsregelung treffen können. • • Mit der Einbringung geeigneter Flächen schafft die Gemeinde die Grundvoraussetzung für ein Ökokonto. Ein Guthaben entsteht allerdings erst, wenn die Gemeinde ökologisch wirksame Maßnahmen durchführt und sie auf das Konto "einzahlt ". ➢ Es können nur Maßnahmen umgesetzt werden, die eine Verbesserung für Natur und Landschaft darstellen. 3 Was ist ein Ökokonto? Was ist ein Ökokonto? Es gibt ein naturschutzrechtliches und ein baurechtliches Ökokonto. Eingriffe im Außenbereich §35 BauGB 4 Eingriffe im Zusammenhang mit Bauleitplanung UNB führt das Ökokonto Gemeinde führt das Ökokonto Ökopunkte werden verzinst Keine Verzinsung Genehmigung bei Einbuchung Genehmigung bei Zuweisung Was ist ein Ökokonto? Ökokontoverordnung Gibt den rechtlichen Rahmen vor und die Bewertungsgrundlagen vor: ➢ Bewertung in Anhängigkeit des Ausgangszustands ➢ Pauschale Bewertung je m² 5 Ökokontoverordnung Ökokontoverordnung - Berechnungsbeispiel ➢ Ausgangszustand: 37.12 Ehemalige Ackerbrache: 12 Ökopunkte / m² ➢ Planungszustand: 33.43 Artenreiche Magerweise: 21 Ökopunkte / m² ➢ + 9 Ökopunkte / m² 6 Ökokontoverordnung Maßnahmensteckbrief -Waldrefugium- 7 Maßnahmensteckbriefe - Beispiele Maßnahmensteckbriefe -Umwandlung Acker in Wiese- 8 Maßnahmensteckbriefe - Beispiele Maßnahmensteckbriefe -Anlage Trockenmauer- 9 Maßnahmensteckbriefe - Beispiele Übersichtstabelle naturschutzrechliches Ökokonto ➢ 4 Maßnahmen mit 378.266 Ökopunkten 10 Übersichtstabelle naturschutzrechliches Ökokonto Übersichtstabelle baurechtliches Ökokonto ➢ 5 Maßnahmen mit 126.892 Ökopunkten 11 Übersichtstabelle baurechliches Ökokonto Eintragung ins Kompensationsverzeichnis • Eintragung aller Maßnahmen ➢ in der baurechtliche oder ➢ in das naturschutzrechtliche Kompensationskataster 12 Kompensationsverzeichnis Wie geht es weiter…? • Bei Baumaßnahmen der Stadt Lahr, kann nun auf die beiden Ökokonten zurückgegriffen werden. Bsp. B-Plan „XY“: Das Ökopunktedefizit aus dem B-Plan (ca. XY ÖP) wird durch die Zuordnung entsprechender Maßnahmen aus dem Ökokonto ausgeglichen. Somit reduziert sich natürlich der Vorrat im Ökokonto. • Nun kann die Stadt weitere Flächen zur Verfügung stellen und die daraus generierten Ökopunkte in das Ökokonto eingebucht werden. 13 Wie geht es weiter…? www.faktorgruen.de Zusätzliche Folien für ggf. aufkommende Nachfragen 45 Das kommunale und das naturschutzrechtliche Ökokonto Die 4 Abteilungen der Kompensationsverzeichnisses der LUBW Naturschutzrechtliches Ökokonto Eingriffskompensation Naturschutz Enthält Eingriffsvorhaben und Kompensationsmaßnahmen nach KompVzVO Ökokonto Naturschutz Enthält naturschutzrechtliche Ökokontomaßnahmen nach ÖKVO Ausgleich nach Baugesetzbuch Kommunales Ökokonto Ökokontomaßnahmen nach Baugesetzbuch Enthält kommunale Eingriffsvorhaben und N Kompensationsmaßnahmen aus der r Bauleitplanung. Die Führung dieser Abteilung . ist gemäß §18 (2) NatSchG geboten. Enthält kommunale, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen aus der Bauleitplanung. Die Führung dieser Abteilung ist freiwillig. Quelle: Kompensationsverzeichnis: Benutzer-Leitfaden für Gemeinden 45 Unterscheidung Ökokonten (1) Kommunales Ökokonto Naturschutzrechtliches Ökokonto Gemeinde führt das Ökokonto UNB führt das Ökokonto Gemeinde entscheidet über die Durchführung und Abbuchung der Maßnahmen UNB erteilt Zustimmungsbescheid Die Art der Verfahrensführung des Ökokontos basiert auf den Empfehlungen der LUBW Die Verfahrensführung ist durch die Ökokontoverordnung festgelegt. Die Gemeinde entscheidet über die Auswahl des Bewertungsverfahrens Das Bewertungsverfahren ist verbindlich in der ÖKVO festgelegt. Die Ersatzmaßnahme sollte, muss aber nicht in derselben Naturraum sein. Die Ökokontomaßnahme muss in demselben (oder dem benachbarten) Naturraum sein. Die Refinanzierung erfolgt auf Basis der entstandenen Kosten . Der Preis für den Kauf einer Ökokontomaßnahme ist frei verhandelbar. 46 (2) Unterscheidung Ökokonten Kommunales Ökokonto Naturschutzrechtliches Ökokonto Verzinsung: BauGB lässt keine Verzinsung zu Verzinsung von 3 % p.a. für maximal 10 Jahre (ohne Zinseszins) Rechtsgrundlage ist § 135a Abs.2 BauGB Rechtsgrundlage ist § 16 BNatSchG , § 22 NatSchG, ÖKVO und KompVzVO Geltungsbereich: - „klassische“ Bauleitpläne - §13a Verfahren mit Eingriffen über 20.000 qm - Ergänzungssatzungen nach § 34 Abs.4 BauGB mit geplanten Eingriffen Geltungsbereich: - Außenbereich (§ 14 Abs.1 NatSchG) - Baurechtliche Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) - Planfeststellungsersetzende Bebauungspläne ( § 18 Abs.2 BNatSchG) Breiteres Spektrum der Ökokontomaßnahmen: - Maßnahmen im Wald außerhalb von Waldschutzgebieten - Aufwertungen für das Landschaftsbild Das Maßnahmenspektrum ist abschließend definiert. 47 Einbindung in das Ökokonto – Ablauf B-Plan Aufstellung der Umweltprüfung unter Berücksichtigung der Eingriffsregelung Ökokonto Bestandserfassung und Bewertung Ausgleichskonzept (des LP) Ermittlung des Eingriffs Realisierung und Einbuchung von Ökokontomaßnahmen Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen Ausgleich und/oder Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen Zuordnung der Ökokontomaßnahmen im Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1a BauGB) Abwägung (§ 1 Abs. 6 BauGB) BPlan-Beschluss mit Festlegung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Refinanzierung der Ökokontomaßnahme durch Eingriffsverursacher 74 OLA 16 – Landschaftspflegetag Sulz Umweltausschuss 14.12.2023 Landschaftspflegetag 2023 Abt. 602 Landschaftspflegetag OLA 16 in Sulz – Warum? 2 2 Landschaftspflegetag OLA 16 in Sulz – Warum? 3 3 Ehrenamtliche Landschaftspflege • Sulz, Dammenberg • Ziel: Offenhaltung der Landschaft • Vor Verbuschung schützen • Ehemalige Streuobstwiese • Orchideenwiesen schützen • Zusammenarbeit von / Initiiert und gesponsort von: • LEV, NP-Schwarzwald Mitte/Nord • Stadtverwaltung Lahr und Ortsverwaltung Sulz Landschaftspflegetag OLA 16 in Sulz – Warum? 4 Ehrenamtliche Landschaftspflege • Angemeldete: ca. 15 – 20 Personen • Vor Ort: 38 Personen • Vereine: • Geleistete Arbeitsstunden (gesamt): 147 h • Ca. 15 Geräte im Einsatz Landschaftspflegetag OLA 16 in Sulz – Warum? 5 Quelle: 5 LEV Landschaftspflegetag OLA 16 in Sulz – Arbeiten 6 6 Landschaftspflegetag OLA 16 in Sulz – Arbeiten 7 7 Landschaftspflegetag OLA 16 in Sulz – Arbeiten 8 8 Landschaftspflegetag OLA 16 in Sulz – Arbeiten 9 9 Quelle: LUBW Rogers Goldhaarmoos • Freistehende Gehölze • Niederschlagsreich • (sub-)montane Lagen • Extrem Selten • Stark gefährdet Quelle: LUBW Blauer Rindenpilz • Wärmeliebend • Totholzbewohnend • Galt noch bis vor ein paar Jahren in Deutschland als verschollen • Selten Landschaftspflegetag OLA 16 in Sulz – Ergebnis 10 10 Klimawandel Stadt Lahr Klimaschutz Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen des menschengemachten Klimawandels (Reduktion von THG) Klimaschutzkonzepte und EuK-Arbeitsprogramme Klimaanpassung Quelle: Ed Hawkins (University of Reading) Maßnahmen zur Bewältigung der unvermeidbaren Folgen des menschengemachten Klimawandels Regionale Klimaanalyse der Region Südlicher Oberrhein, Lokale Strategien zur Klimawandelanpassung, Hochwassergefahrenkarten, Praxisratgeber Klimagerechtes Bauen, Aktion „TRINK WAS(SER)“, Achtung Sommer!, Klimarisikoanalyse neu: Ortenaukreis: AG Klimawandel und Gesundheit RVSO: Präventive Hitzeanpassung in kleinen und mittelgroßen Kommunen Auszug aus dem Klimasteckbrief Lahr Quelle: LoKLim 09.2022 Stadt Lahr Klimarisikoanalyse für die Stadt Lahr • Klima Plus erstellt eine Klimarisikoanalyse nach den Handlungsempfehlungen des Umweltbundesamtes • die Analyse liefert eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation, identifiziert die dringendsten Handlungsfelder und sensibilisiert für die Risiken des Klimawandels • Ziele sind die Identifizierung und Bewertung der lokalspezifischen Risiken des Klimawandels, die Priorisierung der Dringlichkeit und die Einschätzung der Anpassungskapazitäten • im ersten Quartal 2024 soll die Klimarisikoanalyse mit Handlungsempfehlungen vorliegen • zwei Handlungsempfehlungen sind jetzt schon wahrscheinlich: Hitzeaktionsplan, Starkregenanalyse Präventive Hitzeanpassung in kleinen und mittelgroßen Kommunen 14.12.2023: Beschlussfassung des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein zur Projektteilnahme Stadt Lahr 01.2024: Entscheidung über die Bewilligung des Förderprojektes 1) Erfassung der Hitzegefährdung durch die Ermittlung der klimatischen Situation in der Gegenwart und Zukunft für alle 126 Kommunen in der Region Südlicher Oberrhein. 2) Erarbeitung einer Betroffenheitsanalyse hinsichtlich sozio-ökonomischer Dimensionen (z. B. Bebauungsdichte, Altersstruktur) in den Kommunen der Region Südlicher Oberrhein sowie eine Plausibilisierung der Ergebnisse mit relevanten Akteuren aus den hitzesensiblen Bereichen im Rahmen eines Workshops. Als Ergebnis stehen Karten der hochvulnerablen Bereiche in Bezug auf Hitze für alle 126 Kommunen zur Verfügung. 3) Entwicklung eines standardisierten Prozessschemas zum kommunalen Hitzeschutz durch Recherche und Aufarbeitung bestehender Leitfäden und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Hitze unter Berücksichtigung von guten Beispielen (auch aus Frankreich). 4) Pilothafte Umsetzung des erarbeiteten Prozessschemas in noch auszuwählenden Kommunen der Region Südlicher Oberrhein mit relevanten Akteuren aus den sensiblen Bereichen (z. B. Schulen, Kitas, Pflegeheime/ambulante Pflege, Krankenhäuser, Ärzte etc.). 5) Erarbeitung eines Leitfadens für die kommunale Hitzeanpassung unter Berücksichtigung aller vorliegenden Erkenntnisse. 6) Schulungen für kommunale Verwaltungen in der Region Südlicher Oberrhein sowie Transfer und Skalierung der Ergebnisse durch Multiplikator Schulung in andere hitzebelastete Regionen Baden-Württembergs. Klimawandel Stadt Lahr Klimaanpassungsgesetz (KAnG) • Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umsetzen. Das Erreichen dieser Ziele wird mittels eines regelmäßigen Monitorings überprüft. • Die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. • Die Länder sollen Sorge tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden. Sie berichten dem Bund, in welchem Umfang in den Gemeinden und Kreisen entsprechende Konzepte vorliegen. Um bei der Erstellung von Konzepten eine zielgerichtete Vorsorge mit Augenmaß zu ermöglichen, stehen den Ländern weitreichende Gestaltungsspielräume zu. • Mit einem Berücksichtigungsgebot wird dafür Sorge getragen, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen.