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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

14. Dezember 2023
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2023
Öffentliche Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Donnerstag, 14.12.23 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 20:40 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung:

Bürgermeister Petters

Freie Wähler:

Stadtrat
Stadträtin

Girstl
Deusch

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Nguyen
Himmelsbach
Rehm

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Hirsch
Kleinschmidt
Kremling-Deinert

CDU:

Stadtrat

Wille

AfD:

Stadtrat

Haller

FDP:

Stadträtin

Dr. Sittler

Linke Liste Lahr & Stadtrat
für Tiere:

Stadtrat

Durke

Sachkundige Einwohner:

Herr
Frau
Herr
Herr
Herr
Frau
Herr

Bahr
Ducksch
Gewald
Hockenjos
Huppert
Raciti
Sand

Sachverständiger
ohne Stimmrecht:

Herr

Olveira-Lenz

entschuldigt fehlen:

Frau
Herr
Stadtrat

Markl-Hummel
Lang
Mauch

Protokollführung:

Herr

Pieper

bis 20:05 Uhr

bis 20:45 Uhr

bis 19:30 Uhr
bis 20:30 Uhr

-2-

Zuhörende und Presse:

6

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Umweltausschuss beschlussfähig und
die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. INFORMATION
1.

Kommunale Wärmeplanung - aktueller Sachstand

Herr Kaiser, Leiter der Stabsstelle Umwelt, berichtet über den aktuellen
Sachstand anhand einer Präsentation (siehe Anlage)
2.

Contracting - aktueller Sachstand

Frau von Mach von der Stabsstelle Umwelt berichtet über den aktuellen
Sachstand (siehe Anlage).
3.

Klimaschutz macht Schule - aktueller Sachstand

Frau von Mach von der Stabsstelle Umwelt berichtet über den aktuellen
Sachstand (siehe Anlage).
4.

Ökokonto für die Stadt Lahr - aktueller Sachstand

Herr Frick von der Abteilung Öffentliches Grün führt in das Thema ein und
stellt das Büro vor, das das Ökokonto vorstellt.
Frau Kutz von Fachbüro Faktor Grün stellt grundsätzlich die Möglichkeiten
des Ökokontos vor. Das Büro erstellt Steckbriefe als Muster für Flächen der
Stadt Lahr (siehe Anlage).
5.

Landschaftspflegetag 2023 - Rückblick

Herr Frick von der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt gibt einen Rückblick zum Landschaftspflegetag 2023 in Sulz und bedankt sich bei allen Beteiligten für die gelungene Aktion (siehe Anlage).
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
1.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erstellung eines Hitzeschutzplans

StR Nguyen erläutert den Antrag der Fraktion.
Herr Kaiser, Leiter der Stabsstelle Umwelt, gibt einen Überblick über bisherige Aktivitäten (siehe Anlage).

-3StR Hirsch von der SPD-Fraktion stellt den Antrag, dass die Verwaltung damit beauftragt werden soll, einen Hitzeschutzplan zu erstellen. Dieser soll
Maßnahmen enthalten, die kurz-, mittel- und langfristig greifen und mit Kosten versehen sind.
Die Bündnis90/Die Grünen Fraktion fügt hinzu, dass diese Maßnahmen verwaltungsintern dezernatsübergreifend erarbeitet werden müssen.
Der Vorsitzende bringt folgenden Antrag zur Abstimmung:
Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen Hitzeaktionsplan zu entwerfen.
Dieser Plan soll Maßnahmen mit kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen
enthalten. Der Hitzeschutzplan soll dezernatsübergreifend erarbeitet werden
und die Maßnahmen mit Kosten versehen werden. Die Maßnahmen sollen im
Umweltausschuss priorisiert werden.
Abstimmungsergebnis:
1 Enthaltung / 18 Ja-Stimmen
III. VERSCHIEDENES
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Umweltausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 14.12.2023

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin

Stadt Lahr

Kommunale Wärmeplanung – aktueller Sachstand
Auf Grundlage des KlimaG BW und mit finanzieller Förderung des Landes BW
sowie mit Beschluss des Gemeinderates erarbeitet seit 2021 badenovaNETZE
(unter Einbezug des E-Werk Mittelbadens) mit einer fachlichen und neutralen
Prozessbegleitung durch die Energieagentur Regio Freiburg unter Beachtung
des Handlungsleitfadens „Kommunale Wärmeplanung“ der KEA BW für das
Gebiet der Stadt Lahr einen Kommunalen Wärmeplan (Fachgutachten) mit de
Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040.

Bestandsanalyse

Potenzialanalyse
 Offenlage des Fachgutachten für die Öffentlichkeit und TÖB
 Beschluss des Gemeinderates
 Veröffentlichung im Internet und Informationsveranstaltungen
 Der Kommunale Wärmeplan ist sowohl nach den KlimaG BW als auch nach
aktuellem WPG-E eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung,
der weder eine unmittelbare Außen- noch eine direkte rechtliche
Bindungswirkung zukommt.
 Für die Bauleitplanung sind die Ergebnisse und Inhalte des Kommunalen
Wärmeplans abwägungsrelevant.
 Der Kommunale Wärmeplan begründet keine einklagbaren Rechte oder
Pflichten für Bürger:innen und Eigentümer:innen.

Entwicklung eines
klimaneutralen Zielszenarios
2040

Festlegung der kommunalen
Wärmewendestrategie und
des Maßnahmenkatalogs

u
n
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A
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Stadt Lahr

Kommunale Wärmeplanung – aktueller Sachstand

Stadt Lahr

Kommunale Wärmeplanung – aktueller Sachstand

Energie-Contracting – Optionen für die Stadt Lahr
•

Durch Energie-Contracting können umfassende Effizienzmaßnahmen an Gebäuden zügig und mit einer

Stadt Lahr

Garantie auf die Einsparhöhe umgesetzt werden
•

Reduzierung Energiekosten
und klimaschädliche
Emissionen

•

Energiespar- oder
Energieliefer-Contracting?

Quelle: https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/160-10_Infografik_Contracting.pdf

5

Energie-Contracting – Optionen für die Stadt Lahr
•

Durch Energie-Contracting können umfassende Effizienzmaßnahmen an Gebäuden zügig und mit einer

Stadt Lahr

Garantie auf die Einsparhöhe umgesetzt werden
•

Reduzierung Energiekosten
und klimaschädliche
Emissionen

•

Energiespar- oder
Energieliefer-Contracting?

 Ganzheitlicher Ansatz durch
Energiespar-Contracting
Quelle: https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/160-10_Infografik_Contracting.pdf

6

Stadt Lahr

Energie-Contracting – Optionen für die Stadt Lahr

Bildtitel: Energiespar-Contracting Wer macht was?
Quelle: https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Contracting/Angebote/Contractingleitfaden_WEB.pdf

7

Energie-Contracting – Optionen für die Stadt Lahr
•

Durch Energie-Contracting können umfassende Effizienzmaßnahmen an Gebäuden zügig und mit einer

Stadt Lahr

Garantie auf die Einsparhöhe umgesetzt werden
•

Reduzierung Energiekosten
und klimaschädliche
Emissionen

•

Energiespar- oder
Energieliefer-Contracting?

 Ganzheitlicher Ansatz durch
Energiespar-Contracting

•

Eigenlösung oder Contracting?

Quelle: https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/160-10_Infografik_Contracting.pdf

8

Energie-Contracting – Optionen für die Stadt Lahr

Stadt Lahr

•

Initialberatung Mai 2023 durch KEA-BW und Ortenauer Energieagentur

 Beantragung der BAFA-Förderung für eine Orientierungsberatung
•

Orientierungsberatung als Entscheidungsfindung, ob Energie-Contracting oder Eigenleistung Sinn macht

•

Förderung der BAFA 80 % bei unter 300.000 € netto Energiekosten, maximal 7.000 €

•

Wird durch Beraterin oder Berater umgesetzt

•

Bis Ende 2023 muss Antrag auf Förderung gestellt werden

9

Energie-Contracting – Optionen für die Stadt Lahr

Stadt Lahr

•

Initialberatung Mai 2023 durch KEA-BW und Ortenauer Energieagentur

 Beantragung der BAFA-Förderung für eine Orientierungsberatung
•

Orientierungsberatung als Entscheidungsfindung, ob Energie-Contracting oder Eigenleistung Sinn macht

•

Förderung der BAFA 80 % bei unter 300.000 € netto Energiekosten, maximal 7.000 €

•

Wird durch Beraterin oder Berater umgesetzt

•

Bis Ende 2023 muss Antrag auf Förderung gestellt werden

10

Stadt Lahr

Klimaschutz macht Schule – Rückblick
•

2012 - 2015 vom Bund geförderten Projekt „Fifty-Fifty-Projekt für Lahr - 100 Prozent für den Klimaschutz“

•

Beteiligt waren bis zu 11 städtische Schulen in Lahr

•

Begleitung des Projektes durch Stabsstelle Umwelt, Gebäudemanagement und Ortenauer Energieagentur

•

Einsparungen 2. Projektjahr: Wärmeverbrauch um 369.120 kWh (9,9 %), Stromverbrauch um 59.109 kWh
(9,1 %) und Wasserverbrauch um 237 m³ (3,5 %) reduziert - 118 Tonnen CO2 wurden vermieden

 eingesparten Kosten von rund 36.200 €

12

Klimaschutz macht Schule – Start 2024
•

Reaktivierung des vom Bund geförderten Projektes „Fifty/Fifty“ mit den städtischen Schulen in Lahr nun unter

Stadt Lahr

dem Namen „Klimaschutz macht Schule“  keine Förderung mehr und geringere Einsparungsmöglichkeiten
• Projektstart: 01.01.2024

Projektlaufzeit: 5 Jahre

Projektjahr entspricht einem Kalenderjahr

• Für alle städtischen Schulen in Lahr
• Einbindung und Prämierung von allen Akteuren: Schulleitung, Lehrkräfte, Hausmeister:innen, Schüler:innen

13

Klimaschutz macht Schule – Inhalt
•

Aufteilung der städtischen Schulen in Lahr in vier Gruppen nach der Anzahl der Schüler:innen im Schuljahr

Stadt Lahr

2023/24
•

•

Zwei Säulen der Prämierung für die Schulen:

Gruppe

Anzahl
Schüler:innen

Maßnahmen-Prämie

Schule-Einspar-Prämie

1

bis zu 100

60 € je Maßnahme, maximal 300 € pro
Schule

50 % der Kosteneinsparung,
maximal 300 € pro Schule

2

101 bis 200

120 € je Maßnahme, maximal 600 € pro 50 % der Kosteneinsparung,
Schule
maximal 600 € pro Schule

3

201 bis 400

180 € je Maßnahme, maximal 900 € pro 50 % der Kosteneinsparung,
Schule
maximal 900 € pro Schule

4

401 bis 800

240 € je Maßnahme, maximal 1.200 €
pro Schule

50 % der Kosteneinsparung,
maximal 1.200 € pro Schule

Aufteilung der Kosteneinsparungen an die Stadt mit 40 % und an den Pool der Schulhausmeister:innen
mit 10 %
14

Stadt Lahr

Erstellung eines Ökokontos
Sitzung 14.12.2023
Alexandra Kutz

Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Freiburg • Rottweil • Heidelberg • Stuttgart
Jürgen Pfaff, Edith Schütze, Martin Schedlbauer, Stefanie Moosmann, Markus Rötzer, Michael Glaser

Inhalt

➢ Was ist ein Ökokonto?

➢ Ökokontoverordnung / Vorgehen
➢ Maßnahmensteckbriefe - Beispiele
➢ Bestandteile des Ökokontos (Übersichtstabelle, Maßnahmensteckbriefe)
➢ Weiteres Vorgehen

2

Inhalt

Was ist ein Ökokonto?

Das Ökokonto ist ein eigenständiges freiwilliges Instrument der Gemeinden
mit dem sie Vorsorge im Hinblick auf die Eingriffsregelung treffen können.

•
•

Mit der Einbringung geeigneter Flächen schafft die Gemeinde die Grundvoraussetzung für ein Ökokonto.
Ein Guthaben entsteht allerdings erst, wenn die Gemeinde ökologisch
wirksame Maßnahmen durchführt und sie auf das Konto "einzahlt ".

➢ Es können nur Maßnahmen umgesetzt werden, die eine Verbesserung für
Natur und Landschaft darstellen.

3

Was ist ein Ökokonto?

Was ist ein Ökokonto?

Es gibt ein naturschutzrechtliches und ein baurechtliches Ökokonto.

Eingriffe im Außenbereich
§35 BauGB

4

Eingriffe im Zusammenhang
mit Bauleitplanung

UNB führt das Ökokonto

Gemeinde führt das Ökokonto

Ökopunkte werden verzinst

Keine Verzinsung

Genehmigung bei Einbuchung

Genehmigung bei Zuweisung

Was ist ein Ökokonto?

Ökokontoverordnung
Gibt den rechtlichen Rahmen vor
und die Bewertungsgrundlagen vor:
➢ Bewertung in Anhängigkeit des
Ausgangszustands

➢ Pauschale Bewertung je m²

5

Ökokontoverordnung

Ökokontoverordnung - Berechnungsbeispiel
➢ Ausgangszustand: 37.12 Ehemalige Ackerbrache: 12 Ökopunkte / m²
➢ Planungszustand: 33.43 Artenreiche Magerweise: 21 Ökopunkte / m²

➢ + 9 Ökopunkte / m²

6

Ökokontoverordnung

Maßnahmensteckbrief
-Waldrefugium-

7

Maßnahmensteckbriefe - Beispiele

Maßnahmensteckbriefe
-Umwandlung Acker in Wiese-

8

Maßnahmensteckbriefe - Beispiele

Maßnahmensteckbriefe
-Anlage Trockenmauer-

9

Maßnahmensteckbriefe - Beispiele

Übersichtstabelle naturschutzrechliches Ökokonto

➢ 4 Maßnahmen mit 378.266 Ökopunkten

10

Übersichtstabelle naturschutzrechliches Ökokonto

Übersichtstabelle baurechtliches Ökokonto

➢ 5 Maßnahmen mit 126.892 Ökopunkten

11

Übersichtstabelle baurechliches Ökokonto

Eintragung ins Kompensationsverzeichnis
•

Eintragung aller Maßnahmen

➢ in der baurechtliche oder
➢ in das naturschutzrechtliche
Kompensationskataster

12

Kompensationsverzeichnis

Wie geht es weiter…?
•

Bei Baumaßnahmen der Stadt Lahr, kann nun auf die beiden Ökokonten zurückgegriffen
werden.
Bsp. B-Plan „XY“:

Das Ökopunktedefizit aus dem B-Plan (ca. XY ÖP) wird durch die Zuordnung
entsprechender Maßnahmen aus dem Ökokonto ausgeglichen.
Somit reduziert sich natürlich der Vorrat im Ökokonto.

•

Nun kann die Stadt weitere Flächen zur Verfügung stellen und die daraus generierten
Ökopunkte in das Ökokonto eingebucht werden.

13

Wie geht es weiter…?

www.faktorgruen.de

Zusätzliche Folien für ggf.
aufkommende Nachfragen

45

Das kommunale und das naturschutzrechtliche Ökokonto

Die 4 Abteilungen der Kompensationsverzeichnisses der LUBW

Naturschutzrechtliches
Ökokonto

Eingriffskompensation Naturschutz

Enthält Eingriffsvorhaben und
Kompensationsmaßnahmen nach KompVzVO

Ökokonto Naturschutz

Enthält naturschutzrechtliche
Ökokontomaßnahmen nach ÖKVO

Ausgleich nach Baugesetzbuch
Kommunales
Ökokonto
Ökokontomaßnahmen nach
Baugesetzbuch

Enthält kommunale Eingriffsvorhaben und
N
Kompensationsmaßnahmen aus der
r Bauleitplanung. Die Führung dieser Abteilung
. ist gemäß §18 (2) NatSchG geboten.
Enthält kommunale, vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen aus der Bauleitplanung.
Die Führung dieser Abteilung ist freiwillig.

Quelle: Kompensationsverzeichnis: Benutzer-Leitfaden für Gemeinden

45

Unterscheidung Ökokonten

(1)

Kommunales Ökokonto

Naturschutzrechtliches Ökokonto

Gemeinde führt das Ökokonto

UNB führt das Ökokonto

Gemeinde entscheidet über die Durchführung
und Abbuchung der Maßnahmen

UNB erteilt Zustimmungsbescheid

Die Art der Verfahrensführung des Ökokontos
basiert auf den Empfehlungen der LUBW

Die Verfahrensführung ist durch die
Ökokontoverordnung festgelegt.

Die Gemeinde entscheidet über die Auswahl
des Bewertungsverfahrens

Das Bewertungsverfahren ist verbindlich in der
ÖKVO festgelegt.

Die Ersatzmaßnahme sollte, muss aber nicht in
derselben Naturraum sein.

Die Ökokontomaßnahme muss in demselben
(oder dem benachbarten) Naturraum sein.

Die Refinanzierung erfolgt auf Basis der
entstandenen Kosten .

Der Preis für den Kauf einer Ökokontomaßnahme ist frei verhandelbar.

46

(2)

Unterscheidung Ökokonten
Kommunales Ökokonto

Naturschutzrechtliches Ökokonto

Verzinsung: BauGB lässt keine
Verzinsung zu

Verzinsung von 3 % p.a. für maximal 10 Jahre
(ohne Zinseszins)

Rechtsgrundlage ist § 135a Abs.2 BauGB

Rechtsgrundlage ist § 16 BNatSchG , § 22
NatSchG, ÖKVO und KompVzVO

Geltungsbereich:
- „klassische“ Bauleitpläne
- §13a Verfahren mit Eingriffen über 20.000 qm
- Ergänzungssatzungen nach § 34 Abs.4
BauGB mit geplanten Eingriffen

Geltungsbereich:
- Außenbereich (§ 14 Abs.1 NatSchG)
- Baurechtliche Vorhaben im
Außenbereich (§ 35 BauGB)
- Planfeststellungsersetzende
Bebauungspläne ( § 18 Abs.2 BNatSchG)

Breiteres Spektrum der Ökokontomaßnahmen:
- Maßnahmen im Wald außerhalb von
Waldschutzgebieten
- Aufwertungen für das Landschaftsbild

Das Maßnahmenspektrum ist abschließend
definiert.

47

Einbindung in das Ökokonto – Ablauf B-Plan
Aufstellung der Umweltprüfung unter
Berücksichtigung der Eingriffsregelung

Ökokonto

Bestandserfassung und Bewertung

Ausgleichskonzept (des LP)

Ermittlung des Eingriffs
Realisierung und Einbuchung von
Ökokontomaßnahmen
Vermeidung und Verminderung erheblicher
Beeinträchtigungen
Ausgleich und/oder Ersatz erheblicher
Beeinträchtigungen

Zuordnung der Ökokontomaßnahmen im
Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1a BauGB)

Abwägung (§ 1 Abs. 6 BauGB)

BPlan-Beschluss mit Festlegung der
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Refinanzierung der Ökokontomaßnahme
durch Eingriffsverursacher

74

OLA 16 – Landschaftspflegetag Sulz

Umweltausschuss 14.12.2023
Landschaftspflegetag 2023
Abt. 602

Landschaftspflegetag

OLA 16 in Sulz – Warum?

2
2

Landschaftspflegetag

OLA 16 in Sulz – Warum?

3
3

Ehrenamtliche Landschaftspflege
• Sulz, Dammenberg
• Ziel: Offenhaltung der Landschaft
• Vor Verbuschung schützen
• Ehemalige Streuobstwiese
• Orchideenwiesen schützen

• Zusammenarbeit von / Initiiert und gesponsort von:
• LEV, NP-Schwarzwald Mitte/Nord
• Stadtverwaltung Lahr und Ortsverwaltung Sulz

Landschaftspflegetag

OLA 16 in Sulz – Warum?

4

Ehrenamtliche Landschaftspflege
• Angemeldete: ca. 15 – 20 Personen
• Vor Ort: 38 Personen
• Vereine:

• Geleistete Arbeitsstunden (gesamt): 147 h
• Ca. 15 Geräte im Einsatz

Landschaftspflegetag

OLA 16 in Sulz – Warum?

5
Quelle:
5 LEV

Landschaftspflegetag

OLA 16 in Sulz – Arbeiten

6
6

Landschaftspflegetag

OLA 16 in Sulz – Arbeiten

7
7

Landschaftspflegetag

OLA 16 in Sulz – Arbeiten

8
8

Landschaftspflegetag

OLA 16 in Sulz – Arbeiten

9
9

Quelle: LUBW

Rogers Goldhaarmoos
• Freistehende Gehölze
• Niederschlagsreich
• (sub-)montane Lagen

• Extrem Selten
• Stark gefährdet

Quelle: LUBW

Blauer Rindenpilz
• Wärmeliebend
• Totholzbewohnend
• Galt noch bis vor ein paar
Jahren in Deutschland
als verschollen

• Selten

Landschaftspflegetag

OLA 16 in Sulz – Ergebnis

10
10

Klimawandel

Stadt Lahr

Klimaschutz
Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen des
menschengemachten Klimawandels (Reduktion von THG)
 Klimaschutzkonzepte und EuK-Arbeitsprogramme

Klimaanpassung
Quelle: Ed Hawkins (University of Reading)

Maßnahmen zur Bewältigung der unvermeidbaren Folgen des
menschengemachten Klimawandels
 Regionale Klimaanalyse der Region Südlicher Oberrhein,
Lokale Strategien zur Klimawandelanpassung,
Hochwassergefahrenkarten, Praxisratgeber Klimagerechtes
Bauen, Aktion „TRINK WAS(SER)“, Achtung Sommer!,
Klimarisikoanalyse
neu:

Ortenaukreis: AG Klimawandel und Gesundheit
RVSO: Präventive Hitzeanpassung in kleinen und
mittelgroßen Kommunen

Auszug aus dem Klimasteckbrief Lahr
Quelle: LoKLim 09.2022

Stadt Lahr

Klimarisikoanalyse für die Stadt Lahr
•

Klima Plus erstellt eine Klimarisikoanalyse nach den
Handlungsempfehlungen des Umweltbundesamtes

•

die Analyse liefert eine Bestandsaufnahme der aktuellen
Situation, identifiziert die dringendsten Handlungsfelder und
sensibilisiert für die Risiken des Klimawandels

•

Ziele sind die Identifizierung und Bewertung der
lokalspezifischen Risiken des Klimawandels, die
Priorisierung der Dringlichkeit und die Einschätzung der
Anpassungskapazitäten

•

im ersten Quartal 2024 soll die Klimarisikoanalyse mit
Handlungsempfehlungen vorliegen

•

zwei Handlungsempfehlungen sind jetzt schon
wahrscheinlich: Hitzeaktionsplan, Starkregenanalyse

Präventive Hitzeanpassung in kleinen und mittelgroßen Kommunen
14.12.2023: Beschlussfassung des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein zur Projektteilnahme

Stadt Lahr

01.2024:

Entscheidung über die Bewilligung des Förderprojektes

1) Erfassung der Hitzegefährdung durch die Ermittlung der klimatischen Situation in der Gegenwart und Zukunft für alle
126 Kommunen in der Region Südlicher Oberrhein.
2) Erarbeitung einer Betroffenheitsanalyse hinsichtlich sozio-ökonomischer Dimensionen (z. B. Bebauungsdichte,
Altersstruktur) in den Kommunen der Region Südlicher Oberrhein sowie eine Plausibilisierung der Ergebnisse mit
relevanten Akteuren aus den hitzesensiblen Bereichen im Rahmen eines Workshops. Als Ergebnis stehen Karten der
hochvulnerablen Bereiche in Bezug auf Hitze für alle 126 Kommunen zur Verfügung.
3) Entwicklung eines standardisierten Prozessschemas zum kommunalen Hitzeschutz durch Recherche und Aufarbeitung
bestehender Leitfäden und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Hitze unter Berücksichtigung von guten
Beispielen (auch aus Frankreich).
4) Pilothafte Umsetzung des erarbeiteten Prozessschemas in noch auszuwählenden Kommunen der Region Südlicher
Oberrhein mit relevanten Akteuren aus den sensiblen Bereichen (z. B. Schulen, Kitas, Pflegeheime/ambulante Pflege,
Krankenhäuser, Ärzte etc.).
5) Erarbeitung eines Leitfadens für die kommunale Hitzeanpassung unter Berücksichtigung aller vorliegenden
Erkenntnisse.
6) Schulungen für kommunale Verwaltungen in der Region Südlicher Oberrhein sowie Transfer und Skalierung der
Ergebnisse durch Multiplikator Schulung in andere hitzebelastete Regionen Baden-Württembergs.

Klimawandel

Stadt Lahr

Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
•

Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, eine
vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren
Zielen vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und
fortlaufend umsetzen. Das Erreichen dieser Ziele wird mittels
eines regelmäßigen Monitorings überprüft.

•

Die Länder werden beauftragt, eigene
Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen.

•

Die Länder sollen Sorge tragen, dass lokale
Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von
Risikoanalysen aufgestellt werden. Sie berichten dem Bund,
in welchem Umfang in den Gemeinden und Kreisen
entsprechende Konzepte vorliegen. Um bei der Erstellung
von Konzepten eine zielgerichtete Vorsorge mit Augenmaß
zu ermöglichen, stehen den Ländern weitreichende
Gestaltungsspielräume zu.

•

Mit einem Berücksichtigungsgebot wird dafür Sorge
getragen, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen
und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung
fachübergreifend und integriert berücksichtigen.