Beschlussvorlage (Baugebiet Gartenhöfe in Lahr / 2.Bauabschnitt "Amelia-Earhart-Straße und Almweg/Flugplatzstraße - Vergabe der Straßenbau-, Kanalisations- und Erdarbeiten (Los 1) - Vergabe der…
19. Februar 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 605 Sachbearbeitung: Gresbach Drucksache Nr.: 11/2024 Az.: 60/605/Kr/GR An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 / 202 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 19.02.2024 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Baugebiet Gartenhöfe in Lahr / 2.Bauabschnitt "Amelia-Earhart-Straße und Almweg/Flugplatzstraße - Vergabe der Straßenbau-, Kanalisations- und Erdarbeiten (Los 1) - Vergabe der Beleuchtungseinrichtungen (Los 2) - Ermächtigungsübertragung von 2023 nach 2024 Beschlussvorschlag: 1. Die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird auf Grund ihres Angebotes vom 15.01.2024 beauftragt, die Straßenbau-, Kanalisationsarbeiten und Erdarbeiten (Los 1) für die Stadt Lahr, der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co.KG aus Lahr und der badenovaNETZE GmbH aus Freiburg auszuführen. Die Auftragssumme für das Los 1 beträgt 1.575.380,12 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Der Anteil der Stadt Lahr am Los 1 beträgt insgesamt 1.432.344,55 Euro einschl. 19 % Umsatzsteuer. Die Summe setzt sich zusammen aus dem Anteil Straßenbauarbeiten in Höhe von 431.797,43 Euro (Kernhaushalt) und für die Kanalbauarbeiten in Höhe von 1.000.547,12 Euro (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung) jeweils einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Der Anteil der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co.KG aus Lahr am Los 1 beträgt 36.132,90 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Der Anteil der badenovaNETZE GmbH aus Freiburg am Los 1 beträgt 106.902,67 Euro einschließlich 19% Umsatzsteuer. 2. Das E-Werk Mittelbaden AG & Co.KG aus Lahr wird auf Grund ihres Angebotes vom 11.01.2024 beauftragt, die Beleuchtungseinrichtungen (Los 2) für die Stadt Lahr auszuführen. Die Auftragssumme für das Los 2 beträgt 12.593,77 Euro (Kernhaushalt) einschließlich 19 % Umsatzsteuer. 3. Bei Investitionsauftrag I 54100020021 (Kernhaushalt) wird gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) eine vorgezogene Ermächtigungsübertragung in Höhe Drucksache 11/2024 Seite 2 von 1.511.200,00 Euro in das Haushaltsjahr 2024 vorgenommen. 4. Bei Investitionsauftrag I 31000020024 (Wirtschaftsplan) wird gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) eine vorgezogene Ermächtigungsübertragung in Höhe von 1.447.651,51 Euro in das Haushaltsjahr 2024 vorgenommen. Drucksache 11/2024 Seite 3 Sachdarstellung Begründung: Im Zeitraum von Juni 2022 bis Februar 2023 wurden die Erschließungsarbeiten für den 1. Bauabschnitt im Baugebiet Gartenhöfe hergestellt. Der nun ausgeschriebene 2. Bauabschnitt beinhaltet den Straßenendausbau der Amelia-EarhartStraße. Die Entwässerungsmulden westlich der Obdachlosenunterkunft und Senkrechtstellplätze werden im 2. Bauabschnitt noch nicht hergestellt. Die Herstellung kann erst erfolgen, wenn die Obdachlosenunterkunft abgebrochen ist. In dem Zuge erfolgt dann auch die restliche Fußwegeanbindung von der Straße Eichertsgrund an die Amelia-Earhart-Straße (1. BA). Im 2. Bauabschnitt wird der Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal im Almweg von der Flugplatzstraße in Richtung Westen und in der Amelia-Earhart-Straße gebaut. Ausschreibung / Submission: Damit keine unterschiedlichen Tiefbauunternehmer die Erdarbeiten ausführen, wurden die Bauarbeiten der Stadt Lahr und die Erdarbeiten der Versorgungsunternehmen gemeinsam ausgeschrieben. Die Baumaßnahme wurde in 2 Losen ausgeschrieben: Los 1 beinhaltet den Straßenbau- und die Kanalisationsarbeiten sowie die Erdarbeiten für die Versorgungsträger (Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co.KG aus Lahr und die badenovaNETZE GmbH aus Freiburg. Los 2 beinhaltet die Straßenbeleuchtungseinrichtung. Die Baumaßnahme für den 2. Bauabschnitt wurde am 15.12.2023 öffentlich ausgeschrieben. An der Submission am 16.01.2024 lagen für das Los 1 und Los 2 jeweils drei Angebote vor. Das Submissionsergebnis für das Los 1 mit den nachgerechneten Angebotsendsummen, nach Prüfung und Wertung, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Rang Firma Los 1 % Angebotssumme Euro, brutto 1 Vogel-Bau GmbH, Lahr 1.575.380,12 100,0 2 Bieter 2 1.918.249,08 121,8 3 Bieter 3 1.974.493,17 125,3 Im Rahmen der Wertung und Prüfung wird vorgeschlagen, der Firma Vogel-Bau GmbH aus 77933 Lahr den Auftrag für das Los 1 zu erteilen. Die Auftragssumme für das Los 1 beträgt 1.575.380,12 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer. In der nachfolgenden Tabelle ist die anteilige Aufteilung (Los1) des Auftrages dargestellt. Drucksache 11/2024 Seite 4 Gesamtsumme Stadt Lahr Stadt Lahr badenovaNETZE Los 1 Kanalbau Straßenbau GmbH Erdarbeiten Euro Euro Euro Euro 1.575.380,12 1.000.547,12 431.797,43 106.902,67 Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co.KG Erdarbeiten Euro 36.132,90 Das Submissionsergebnis für das Los 2 mit den nachgerechneten Angebotsendsummen, nach Prüfung und Wertung, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Rang Firma Los 2 % Angebotssumme Euro, brutto 1 E-Werk Mittelbaden AG & Co.KG, Lahr 12.593,77 100,0 2 Bieter 2 16.786,21 133,3 3 Bieter 3 19.724,79 156,6 Im Rahmen der Wertung und Prüfung wird vorgeschlagen, dem Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG aus Lahr den Auftrag für das Los 2 zu erteilen. Die Auftragssumme für das Los 2 beträgt 12.593,77 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Kostenvoranschlag / Kostenverlauf: Verkehrsanlagen (Straßenbau): Los 1 Der Kostenvoranschlag (bepreistes LV) für die Baukosten des 2. Bauabschnittes (Straßenbau) beträgt 509.562,71 Euro. Das Ausschreibungsergebnis liegt 77.765,28 Euro bzw. 15,3 % unter dem Kostenvoranschlag. Nach der Submission ergeben sich Baukosten für den 2. Bauabschnitt (Straßenbau) in Höhe von 431.797,43 Euro. Ingenieurbau (Entwässerung): Los 1 Der Kostenvoranschlag (bepreistes LV) für die Baukosten des 2. Bauabschnittes (Entwässerung) beträgt 1.057.903,46 Euro. Das Ausschreibungsergebnis liegt 57.356,34 Euro bzw. 5,4 % unter dem Kostenvoranschlag. Nach der Submission ergeben sich Baukosten für den 2. Bauabschnitt (Entwässerung) in Höhe von 1.000.547,12 Euro. Straßenbeleuchtung: Los 2 Der Kostenvoranschlag (bepreistes LV) für die Straßenbeleuchtung beträgt 20.525,12 Euro. Nach der Submission betragen die Kosten für die Straßenbeleuchtung 12.593,77 Euro. Ausführungszeitpunkt: Drucksache 11/2024 Seite 5 Der Baubeginn ist am 15.04.2024 vorgesehen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist im März 2025 geplant. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten Begründung: Mittelverfügung: ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Drucksache 11/2024 Seite 6 Straßenbau: Im Kernhaushalt sind für die Baumaßnahme auf der Investitionsnummer I 54100020021 in den Jahren 2020 – 2023 insgesamt Mittel in Höhe von 2.000.000,- Euro eingeplant. Insgesamt sind bisher Mittel in Höhe von 1.255.337,02 Euro gebunden bzw. teilweise ausbezahlt (Baukosten (1. BA), Planungskosten und Nebenkosten). Der 1. Bauabschnitt ist fertiggestellt, jedoch noch nicht endabgerechnet. Für die Beauftragung der Straßenbauarbeiten (Los 1) und der Beleuchtungseinrichtungen (Los 2) des 2. Bauabschnittes in Höhe von insgesamt 444.391,20 Euro (431.797,43 Euro + 12.593,77 Euro) stehen 744.662,98 Euro Haushaltsmittel zur Verfügung. Die restlichen Mittel sind für den 3. Bauabschnitt vorgemerkt (Ausschreibung 2024 / Bau 2025). Die im Rechnungsjahr 2023 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1.511.200,00 Euro sind nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) als vorgezogene Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen. Kanalbau: Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung sind für die Baumaßnahme auf der Investitionsnummer I 31000020024 in den Jahren 2020 – 2023 insgesamt Mittel in Höhe von 1.800.000,Euro eingeplant. Für den bereits fertiggestellten jedoch noch nicht endabgerechneten 1. Bauabschnitt sind Gesamtmittel (Bau-, Planung- und Nebenkosten) in Höhe von insgesamt 663.666,33 Euro gebunden bzw. teilweise ausbezahlt. Für die Beauftragung der Kanalarbeiten (Los 1) des 2. Bauabschnittes in Höhe von insgesamt 1.000.547,12 Euro stehen 1.136.333,67 Euro zur Verfügung. Die restlichen Mittel sind für den 3. Bauabschnitt vorgemerkt (Ausschreibung 2024 / Bau 2025). Die im Rechnungsjahr 2023 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1.447.651,51 Euro sind nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) als vorgezogene Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen. Es wird gebeten, der Vergabe zuzustimmen. Tilman Petters Philipp Banholzer Bürgermeister Stellv. Abteilungsleiter Anlage(n): Lageplan Verkehrsanlage BA2 Regelquerschnitt Verkehrsanlage Lageplan 1 Entwässerung BA2 Lageplan 2 Entwässerung BA2 Anlage 0 Hinweis:Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.