Beschlussvorlage (Anlage 0)
19. Februar 2024
Stadt Lahr L Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 14/2024 Az.: Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung; Kees An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 602 / 603 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 19.02.2024 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Kita Dreyspringstraße, Außenanlage Vergabe der Landschaftsbauarbeiten Beschiussvorschlag: Auf Grundlage der abgeschlossenen fachtechnischen Prüfung erfolgt die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten an die im Rahmen der Sitzung benannte Firma. • Drucksache 14/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handtungsnotwendigkeit: Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21.11.2022 (Drucksache 243/2022) dem Bau einer neuen Kindertagesstätte in der Dreyspringstraße zugestimmt. Der Bau des Gebäudes ist inzwischen nahezu abgeschlossen und der Umzug von Kindern und Personal aus der Kita Bottenbrunnenstraße ist für Anfang April 2024 geplant. Zum neuen Schuljahr soll die Kita in der Bottenbrunhenstraße an den neuen Träger übergeben werden und muss zuvor noch saniert werden. Für die neue Kita in der Dreyspringstraße, die am 08.04.2024 in Betrieb gehen soll, ist eine verkehrssichere Erschließung, die im Zuge der zu beauftragenden Land schaftsbauarbeiten erstellt wird, erforderlich. Die Baumaßnahmen für den Eingangsbereich und den Radweg zwischen Dreyspringstraße und Gutleutstraße müssen daher bis zum 28.03.2024 abgeschlossen sein. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, ist eine Vergabe des Auftrags in der Gemeinderatssitzung am 19.02.2024 (ohne Vorberatung im TA) zwingend erforderlich. Die Fertigstellung der übrigen Landschaftsbauarbeiten ist für Ende Juli 2024 vorgesehen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: □ 13 Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen Die finanzieilen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als An lage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro ■ □ Begründung: Das bepreiste Leistungsverzeichnis liegt bei 557.231,78 Euro brutto. Die Leistungen zur Herstellung der Außenanlagen wurden am 18.01.2024 öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am 08.02.2024 lagen 7 Angebote vor. Die Arbeiten umfassen folgende Hauptbestandteile: ca. 400m3 Kiestragschicht Pflasterfläche Beton ca. 600m2 ca. 400m2 Asphaltflächen Mauerscheiben ca. 150m ca. 350m2 Fallschutzflächen ca. 500m Drahtgitterzaun Grünflächen ca. 1.200m2 Drucksache 14/2024 Seite 3 Das Ergebnis der fachtechnischen Prüfung wird im Rahmen der Gemeinderatssitzung bekanntgegeben und die für die Beauftragung vorgeschlagene Firma benannt. Silke Kabisch Abteilungsleitung 603 Bürgermeister Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beralungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.