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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -j

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 6/2024
Az.: 460.023

Federführende Stelle: 502
Sachbearbeitung: Rottenecker-Zerrer
An der Vorlagenersteilung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Ausschuss für Soziales, Schulen
und Sport

28.02.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

04.03.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.03.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Bedarfsgerechter Ausbau und Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten

Beschlussvorschlag:
1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6-jährige Kinder für die Kita-Jahre 2023/24 bis
2025/26 sowie die Bedarfsprognosen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln beauftragt,
den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen zur Deckung des Rechtsanspruchs
für 1-6-jährige Kinder weiter fortzusetzen.

Zusammenfassende Begründung:
Zur Gewährleistung des gesetzlichen Anspruchs auf frühkindliche Bildung und Betreuung
sind weiterhin zusätzliche, bedarfsgerechte Betreuungsplätze für Kinder ab 1 Jahr bis zum
Schuleintritt zu schaffen.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung wird als Pflichtaufgabe nach § 3 des Kindertagesbe­
treuungsgesetzes Baden-Württemberg (KiTaG) vom Amt für Soziales, Bildung und Sport jährlich fort­
geschrieben und weiterentwickelt.
In Anlage 1 ist die Entwicklung der einzelnen Jahrgänge (Geburtsdaten zwischen 01.07. und 30.06.
des Folgejahres) dargestellt. Zwischen 2011 und 2019 stieg die durchschnittliche Jahrgangsgröße ste­
tig an. 2020 und 2021 ging sie leicht zurück und erreichte 2022 einen neuen Höchststand, während sie
2023 mit durchschnittlich 512 Kindern wieder leicht unter den Wert von 2020 gefallen ist.
Das im Kita-Jahr 2023/2024 vorhandene Betreuungsangebot ist in Anlage 2 entsprechend den voraus­
sichtlich belegbaren Plätzen der Kindertageseinrichtungen in den einzelnen Schulbezirken dargestellt.
Familien melden Ihren Betreuungsbedarf seit 2019 digital über die Zentrale Vormerkung an, die trägerübergreifend für alle Kindertageseinrichtungen in Lahr genutzt wird. In regelmäßigen Daten-Auswertungen aus der Zentralen Vormerkung soll auch unterjährig die Entwicklung der Nachfrage nach Kita-Plät­
zen sichtbar gemacht werden. Im laufenden Kita-Jahr 2023/2024 können nur noch einzelne freie oder
freiwerdende Plätze bei Wegzug, Kündigung oder Nichtantritt eines zugesagten Platzes kurzfristig ver­
geben werden.
Die angespannte Personalsituation in den meisten Einrichtungen lässt weiterhin kaum Spielraum, bei
Personalausfällen z.B. wegen kurzfristig greifenden Beschäftigungsverboten die Betreuungsangebote
verlässlich aufrechtzuerhalten. Eltern müssen leider in vielen Einrichtungen temporäre Reduzierungen
der Öffnungszeiten oder im schlimmsten Fall zusätzliche, kurzfristige Schließungen einzelner Gruppen
hinnehmen. Das während der Pandemiesituation eingeführte Instrument der Zusatzkräfte wird im zu­
lässigen Rahmen weiterhin genutzt und hilft sehr, den Kita-Betrieb zu stützen. Der Fokus für die städti­
schen Kitas liegt dabei besonders auf einer Qualifizierungsperspektive für dieses Personal.
Die Auslastung der besonders kostenintensiven Kleinkindangebote betrug zum gesetzlich vorgegebe­
nen Erhebungsstichtag 01.03.2023 rund 86%. Für die Altersgruppe 3 Jahre bis Schuieintritt betrug die
Auslastungsquote rund 91%. Diese Belegungszahien sind Grundlage für die vom Land im Folgejahr
über den Finanzausgleich bereitgestellten Fördermittel für die Kindertagesbetreuung.

Zielsetzung:
Die Bedarfsdeckung mit Kindergarten- und Krippenplätzen im Stadtgebiet Lahr wird zur Sicherstellung
des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Betreuung und Bildung für 96,2% (Bedarf It. KIBS-Studie) der
Lahrer Kinder zwischen 3 Jahren und Schuieintritt und für 42,6% (Bedarf It. KiFöG-Studie) der Lahrer
Kinder unter drei Jahren seit der Bedarfsplanung 2022 als Zielgröße definiert. Für Kinder mit Haupt­
wohnsitz in Lahr wird der rechnerische Bedarf für diese Zielgrößen ermittelt und mit dem vorhandenen
Platzangebot in den jeweiligen Kindergartenbezirken abgeglichen (s. Anlage 3 und 4).
Zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wäre daneben auch die qualitative Bedarfs­
deckung (z.B. durch bedarfsgerechte Öffnungszeiten, vermehrte Schaffung von Ganztagsangeboten,
Abkehr/Umwandlung von vermindert nachgefragten Regelbetreuungsangeboten) weiterzuentwickeln.
Diese Daten wertet die Verwaltung aus den vorliegenden Bedarfsmeldungen in der Zentralen Vormer­
kung aus und kann damit Aussagen zu Wartenden und deren Bedarf treffen. Mit dem Abgleich der
vierteljährlichen Belegungsmeldungen der Lahrer Kitas, die von den jeweiligen Kita-Leitungen an den
Kita-Service gesendet werden, kann die individuelle Vermittlung in Einzelfällen besser gesteuert

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werden. Zusätzlich wird die individuelle Vermittlung von noch unversorgten Schulanfängerkindern oder
anderen dringenden Bedarfen durch einen regelmäßigen Newsletter an die Kitas erprobt.
In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und der Statistikstelle wurde eine Prognose zur Entwicklung
der Kinderzahlen in Gebieten mit umfangreichen Wohnbaumaßnahmen aufgestellt. Dieser angenom­
mene Zuwachs an Kindern ist in Anlage 5 in der vorletzten Spalte dargesteilt. Da die Aussagen zur Zahl
der entstehenden Wohneinheiten aktuell noch dynamisch ist und nur größere Maßnahmen ungefähre
Berücksichtigung finden, bleibt dieser Wert unscharf und ist nur als zurückhaltende Annäherung zu
verstehen.

Maßnahmen:
Zur Erreichung der Bedarfsdeckung ist weiterhin ein Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten durch
Erweiterung bzw. Neubau von Kitas erforderlich, ln qualitativer Hinsicht sind die Daten aus der Zentra­
len Vormerkung hinsichtlich gewünschter Betreuungsform für die Weiterentwicklung von Angeboten
maßgeblich.
Der Vertrag für das Gebäude der Kita Bottenbrunnenstraße (5 Gruppen) wurde vom Ortenauklinikum
zum 31.12.2023 gekündigt Unter Federführung von Dezernat III wird daher ein Ersatzbau in der
Dreyspringstraße mit voraussichtlichem Umzug im April 2024 realisiert. Da zwischenzeitlich ein Erhalt
des Gebäudes in der Bottenbrunnenstraße für die nächsten Jahre in Aussicht gestellt ist, soll der Betrieb
dort nach dem Auszug der städtischen Kita und einer Unterbrechung für notwendige Sanierungsarbei­
ten im September 2024 durch den Träger Vielfalt für Kinder gGmbH aufgenommen werden.
Perspektivisch werden bzw. könnten folgende Maßnahmen, mit jeweils unterschiedlichem Umset­
zungsstatus nach Fertigstellung zur Bedarfsdeckung beitragen:
Höchste Priorität:
•
•

Kita-Jammstraße, 5,5 Gruppen (ca. 80 Plätze Ü3 und 20 Plätze U3), beschlossen, in Umsetzung.
Betriebsbeginn 2025, Finanz-HH 2023 für Erstausstattung 180.000 Euro
Kita Dammenmühle. 5 Gruppen (ca. 70 Plätze Ü3 und 20 Plätze U3). konzeptionelle Planung,
GR-Beschluss ist erfolgt. Umsetzung in Projektphase 2 (2024-2027). berücksichtigt seit FinanzHH 2023 jährlich in Teilbeträgen bis Finanzplanung 2028 ff.

•

Weiterführung des Standorts Bottenbrunnenstraße mit 3.5 Gruppen bzw. Entwicklung einer
Standortalternative, HH 2024 für Umbau

Hohe Priorität:
•

Reichenbach/Kuhbach, bis zu 5 zusätzliche Gruppen (ca. 63 Plätze Ü3 und 25 Plätze U3) sowie
Bestandserhaltung, im Kontext mit Schulentwickiung beider Stadtteile. GR-Beschiuss 68/2022,
Planungsmittel im HH 2024

Weitere Projekte:
•

Kita Freie Evangelische Schule, 4 Gruppen, Erarbeitung Konzeptionelle Planung. GR-Beschluss
bereits 03/2022, Finanzplanung für Ausstattung im HH 2026

Alle aufgeführten Maßnahmen sind in Anlage 5 enthalten

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Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Die Kindertagespflege ist für Kinder unter drei Jahren eine gleichwertige Betreuungsoption. Sie kann
für ältere Kinder die Wartezeit auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung überbrücken und den
Zeitrahmen der täglichen Kinderbetreuung in einer Kita auch sinnvoll ergänzen.
Die gesetzliche Förderpflicht für die Angebote der Kindertagespflege liegt beim Träger der Öffentlichen
Jugendhilfe. Einflussmöglichkeiten auf diese Angebote und die Kontinuität der Kindertagespflege nimmt
die Stadt Lahr durch die Gewährung von Betreuungspauschalen insbesondere für ungünstige Tages­
zeiten. Eitern bevorzugen spätestens ab drei Jahren eindeutig die Betreuung in Kindertageseinrichtun­
gen. Die Kosten der Sorgeberechtigten für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege übersteigen
ohne individuelle gesetzliche Förderansprüche bzw. Kostenübernahmen durch das Landratsamt in der
Regel die Kosten eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung ganz erheblich.
Durch die freiwillige städtische Förderung der Kindertagespflege insbesondere für die Altersgruppe un­
ter drei Jahren können jedoch städtische Investitionen in Einrichtungen eingespart werden. Daher
wurde im vergangenen Jahr eine grundsätzliche städtische Mietkosten-Förderung für einrichtungsähnläche Angebote der Tagespfiege beschlossen, wenn mehrere Tagespflegepersonen in angemieteten
Räumen Zusammenarbeiten.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Durch den weiterhin notwendigen Ausbau von Kita-Plätzen entstehen Kosten für Investitionen in Ge­
bäude und Ausstattung sowie für den laufenden Betrieb in Form von Sach- und Personaikosten. Vom
Land Baden-Württemberg werden ausgehend von der jährlichen Platzbelegung am 01.03. im darauf­
folgenden Jahr unverändert Betriebsmittel in Höhe von ca. 31,5% der durchschnittlichen Betriebskosten
für Kinder von 3-6 Jahren und 68% für Kinder unter drei Jahren bereitgestelit. Zusätzlich wird auch ein
Zuschuss für die pädagogischen Aufgaben im Rahmen der verpflichtenden Leitungsfreistellung ge­
währt.
Da die finanziellen Auswirkungen sich im Hinblick auf die einzelnen Maßnahmen erheblich unterschei­
den. werden die konkreten finanziellen Auswirkungen erst im Rahmen von Einzelbeschfüssen aufge­
zeigt.

Finanzierung:
Für Investitionen wurden immer wieder zeitlich befristete Investitionsprogramme des Bundes aufgelegt,
die zuletzt bis 2021 bei Neubaumaßnahmen eine Förderung von 132.000 Euro pro neue Gruppe vor­
sahen, bei tatsächlichen Neubaukosten von ca. 1 Mio. Euro für das erforderliche anteilige Raumpro­
gramm pro Gruppe in einer neuen Einrichtung.
Im November wurde ein neues Landes-Förderprogramm beschlossen, aber der Zeitpunkt der mögli­
chen Antragstellung und die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinien sind noch nicht bekannt. Es
ist davon auszugehen, dass dieses Förderprogramm noch für eine rückwirkende Bezuschussung der
Kita Dreyspringstraße in Anspruch genommen werden kann, aber für zukünftige Projekte wieder rasch
ausgeschöpft sein wird.

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Begründung:
Die Stadt Lahr hat ein bedarfsgerechtes Angebot der Kindertagesbetreuung sicherzustellen. Im KitaJahr 2023/2024 stehen zu Beginn 1793 Plätze für Kinder von drei Jahren bis zum Schuieintritt zur
Verfügung. Es fehlen zur rechnerischen Bedarfsdeckung jedoch noch 221 Plätze. Im Sommer 2024
werden 553 Kinder schulpflichtig. In den Folgejahren sind die Jahrgänge (Anlage 1) deutlich kleiner.
Ohne weitere Maßnahmen würde der rechnerische Platzmangel bei gleichbleibenden Einwohner- und
Platzzahlen bis 2025/2026 auf ca.135 Plätze zurückgehen.
Die im Sozialreport dargestellten Platz-, Auslastungs- und Kinderzahlen weichen von den Ergebnissen
der mehrjährigen Bedarfsplanung ab. Die Berechnung der städtischen Statistikstelle beruht auf einer
stichtaqsbezoqenen Betrachtung am verbindlichen Erhebungsstichtag 01.03.2023. Alle bis zu diesem
Zeitpunkt dreijährigen Kinder sowie die anteilig im Kita-Jahr laut den Betriebserlaubnissen maximal
verfügbaren Plätze wurden berücksichtigt. Schon zu diesem frühen Zeitpunkt im vergangenen Kita-Jahr
fehlten rechnerisch 96 Kita-Plätze. Offen bleibt die Zahl der ab dem 02.03. bis zum Ende des KitaJahres 2022/2023 unversorgt gebliebenen Kinder. Hierzu war mit den verfügbaren Daten keine Aus­
sage möglich.
Für Kinder unter drei Jahren stehen zu Beginn eines Kita-Jahres bis zu 548 Plätze zur Verfügung. Trotz
der zuletzt erfolgten Angebotserweiterung in Reichenbach und einem leichten Zuwachs bei den Plätzen
in Kindertagespfiege fehlen gesamtstädtisch im laufenden Kita-Jahr noch 107 Plätze für Kinder unter
drei Jahren.
Die Auswirkung einzelner angebotserweiternder Maßnahmen auf das gesamtstädtische Angebot lässt
sich aus Anlage 5 entnehmen. Mit der Umsetzung aller Maßnahmen würden gesamtstädtisch keine
Plätze mehr für Kinder ab drei Jahren fehlen. Für Kinder unter drei Jahren wäre der Bedarf weiterhin in
einem Umfang von 7 fehlenden Kleinkindgruppen für jeweils 10 Kinder noch deutlich unterschritten. Ob
eine Bedarfsdeckung und Sicherstellung des Rechtsanspruchs bei einem angestrebten Platzangebot
für 42,6% aller Kinder unter drei Jahren tatsächlich erreicht werden kann oder ob in der Zukunft mit
noch höheren Zielgrößen gerechnet werden muss, lässt sich noch nicht beurteilen.
Bei der Ermittlung der Bedarfsdeckung werden benachbarte Bezirke in der Regel übergreifend betrach­
tet. ■ Bei der Frage der einrichtungsbezogenen Platznachfrage spielt jedoch auch die Mobilität der Fami­
lien eine große Rolle.
Ein bedarfsgerechtes Angebot soll auch unterjährige Wechselmöglichkeiten in andere Betreuungsfor­
men oder Einrichtungen sowie kurzfristige Aufnahmen bei Zuzügen zulassen. Da auch andernorts ver­
mehrt Platzknappheit herrscht, verbleiben Kinder bei einem Wegzug aus Lahr ins nahe Umland häufig
noch einige Monate in Lahrer Einrichtungen. Die relativ günstigen Kita-Gebühren in Lahr verstärken
zusätzlich die Nachfrage nach Bleibemöglichkeiten.
Der kontinuierlichen Belegungsplanung durch die Einrichtungsleitung kommt große Bedeutung zu, um
einer möglichst großen Zahl von Kindern Zugang zu frühkindlicher Bildung zu eröffnen und gleichzeitig
Familien auch bedarfsgerecht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Besonders
schwierig ist die unterjährige, kurzfristige Platzvergabe an alle neu zugezogenen Kinder insbesondere
für künftige Schulanfänger und Geschwisterkinder.
Die früher stabile Nachfrage nach Regelbetreuung geht merklich zurück bzw. wird nachmittags eher
sporadisch in Anspruch genommen. Der Bedarf an längeren, durchgehenden Betreuungszeiten steigt
an. Will man diesem entsprechen, resultieren daraus ggf. geringere Gruppengrößen, ein erweitertes
Raumprogramm sowie zusätzlicher Personalbedarf. Platzerhaltend wirkt sich dagegen die Umwand­
lung von Regelangeboten in Halbtagsangebote mit 4.5 oder 5 Stunden Öffnungszeit aus. Alle

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durchgängigen Angebotsformen bis zum frühen Nachmittag sind auch hinsichtlich der individuellen
Wünsche zur Lage der Arbeitszeit bei pädagogischen Fachkräften beliebt.
Die ermittelten Bedarfszahlen und Prognosewerte sowie der ansteigende Bedarf an längeren Betreu­
ungszeiten erfordern den kontinuierlichen weiteren Ausbau und erhöhen den Bedarf für Ausbildung und
Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte. Die Maßnahmen sind daher schnellstmöglich entsprechend
der Phorisierung weiterzuverfolgen.

r
Vu\öv
Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Anlage(n):
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage

1
2
3
4
5

-

c

Senja Dewes
Arhtsleitenn

Entwicklung der Jahrgänge
Platzangebot
Kiga-Bedarfsplanung
U3-Bedarfsplanung
Bedarfsprognose

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen,