Beschlussvorlage (Anlage 0)
18. März 2024
Stadt Lahr L -j Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 29/2024 Az.: Kita - Schule Kuhbach Federführende Stelle: 501 Sachbearbeitung: Kämmerer An der Voriagenerstellung beteiligte Stellen 201 /603/621 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 18:03.2024 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Kita- und Schulbaumaßnahmen im Lahrer Osten Beschlussvorschlag: 1. Im Rahmen der Schulentwicklung im Lahrer Osten stimmt der Gemeinderat der An tragsstellung für eine Förderung nach der VwV Investitionsprogramm Ganztagesausbau (Bundesförderung) für den in der Vorlage dargestellten Neubau einer 3-zügigen Ganz tagsgrundschule bzw. Grundschule mit ganztägigen Angeboten mit Sporträumen (Be standteil der Variante II mit ausgewiesenen Kosten von 16,5 Mio. EUR) zu. 2. Sollten für die Variante ii keine Zuschüsse/Fördermittel in Höhe von 70% der förderfähi gen Kosten für die Neubaumaßnahmen nach der VwV Ganztagsausbau (Bundesförde rung) fließen, werden die Varianten I Kita Neubau und Schulerweiterung und I b im Rah men der vorhandenen Planungsmittel intensiver geprüft. Diese umfassen: I. Standorte Eichrodtschule und Kuhbach S Erweiterung / Umbau Eichrodtschule (Pflichtbereich und Ganztagsbereich) Z Umbau Schulgebäude Kuhbach zur ausschließl. Schulnutzung S 4-gruppiger Kita-Neubau Kuhbach, Dorfmitte I b. Standorte Reichenbach. Kuhbach und Eichrodtscbule • Umbau des Altbaus der Schule im Ortstei! zur Kitanutzung • Umbau EG Schulgebäude und oberes Gebäude für Grundschule • 4-gruppiger Kita-Neubau Kuhbach, Dorfmitte • Erweiterung / Umbau Eichrodtschule (Pflichtbereich und Ganztagsbereich) 3. Zur Antragstellung auf Fördermittel nach dem Bundesprogramm (Ziffer 1) wird erklärt, dass die Stadt Lahr einen Eigenanteil von 30 % erbringt und die Finanzierung des gesam ten Projekts einschließlich der Folgekosten gesichert ist. Drucksache 29/2024 Seite 2 4. Erst bei Vorliegen einer entsprechenden Förderentscheidung zur Bundesförderung wird abschließend überdas Gesamtprojekt, die Umsetzungsvariante und die endgültige Finan zierung entschieden. Die Finanzierung steht in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit des Haushaltes und der Priorisierung der Maßnahmen. Bei einer Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung würde dies nach aktueller Bewertung zu einer deutlichen Erhöhung der Verschuldung und damit der beschlossene Schuldenobergrenze führen. Zusammenfassende Begründung: in Erfüllung von Pflichtaufgaben {§27 Schulgesetz Baden-Württemberg, Ganztagsförderungsgesetz, § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch)) sind bedarfsgerechte Kita- und Schuiplätze in der Lahrer Oststadt, sowie in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach zusätzlich zu schaffen. Die Art der Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der vertretbaren Einordnung in die mittelfristige Finanzpianung. Seite 3 Drucksache 29/2024 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: In den letzten 10 Jahren war ein erheblicher Bevölkerungszuwachs der Stadt Lahr zu verzeichnen (31.12.2013 44.226 Einwohner, 31.12.2023 49.963 Einwohner). Dies entspricht einer Zunahme um 5.737 Personen (+13%). Von einem weiteren starken Bevölkerungswachstum sind die 2010er Jahre geprägt. Die “Flüchtlingskhse" und die Vollständige Arbeitnehmerfreiziigigkeit für Menschen aus der EU waren hierbei dje treibenden Kräfte der neuerlichen Bevölkerungszunahme. Wanderungssaldo Inwiefern (Differenz aus sich dieser Trend der letzten Jahre fortsetzen wird, ist vor allem von dem Zuzug und Wegzug in und aus der Stadt) abhängig (vgl. hierzu Kap. 2 Be völkerungsbe vvegung). Bevölkerungsentwicklung seit 1960 50.000- 60.000 - .E 20 000 LU 10 000 - 0I960 1970 1980 1990 2000 2010 2020 Jahr Abbildung I I Entwicklung der Bevölkerung in der Cesomlstodl Lohr / Schworzwotd seit I960. Dotenqueltc Statistisches Landesomt (Bcvotkerungsfortschrcibung. Volkszählungen. Zensus ) „Besonders überdurchschnittliche Bevölkerungszuwächse sind im Lahrer Osten festzustellen, wie die folgende Tabelle verdeutlicht. Hierbei beziehen sich die Zuwächse auf die mittlere Bevölkerungsgröße der Jahre 2018 - 2022 und der Bevölkerungsgröße im Jahr 2023 Drucksache 29/2024 Seite 4 Tabelle 1.2: Bevölkerunysbesland der Stadtteile zum 31.12.2023 und deren Verlauf seit 2013 in Balkendiagrammen (Vorsicht, diese sind nicht auf 0 skaliert, decken jeweils den Verlauf zwischen dem minimalen und dem maximalen [Verl eines jeden Stadtteils ab und sind untereinander nicht vergleichbar). Oer Zuwachs bezieht sich auf die Veränderung der Anzahl an Personen zwischen dem Jahr 2023 und der mittleren BevölkerungsgröOe der Jahre 20IS bis 2022. Desweiteren ist der Anteil an Personen nach Geschlecht und Migralionshinlergrund für die Stadtteile in der Gcsamlstadt Lahr/Schwarzwald aufgefuhrt. Datenquelle: Melderegister der Stadt Lahr/Schwarzwald. Stichtag: 31.12.2023. Stadtteil Einwohner seit 2013 Zuwachs Weiblich Deutsch Migration Stadtmitte 8.035 ....null 2.6% 50,5% 40,1% 27,2% Nordstadt 4.759 ..■miill 7.5% 51.8% 59,8% 25,1% Oststadt 3.570 .llllillll 12,2% 49,4% 38,0% 29,6% ( 32.5% | Südsladt 6.580 .llllllll 6.1% 49.3% 43,5% 30,0% 1 26.5% fl Dinglingen-Ost 8.499 ...... null 4.4% 50,2% 30,7% | 40,0% fl 29,4% fl) Dinglingen-West 2.603 ...ll■l■■ll -0.0% 45,6% 31,5% j 38,3% 1 30.1% Hugsweier 1.537 ...lllllll 2.2% 50.1% | 55,9% 32,7% 11,5% Kuhhach 1.571 .1.1111111 0.7% 49,2% 65,8% 18,1% 16,2% Reichenbach 3.097 ..iniiiii 1.2% 51.5% 69.9% 16,7% 13,4% Sulz 3.681 ..iihiiIi 0.1% 50,1% | 77,8% 12,7% 9.5% Mietersheim 2.087 .i.»iiiii 3.4% 50,3% 50,4% | 37.7% 11,9% Kippenheimwciler 1.944 Ullllli -2.3% 48,4% 47,6% | 40.4% | 12,0% Langenwinkel 2.000 .llllll.l -1.4% 46,7% 36,6% | 48.0% | 15,3% 49.963 ....... Illll 3.6% 49,8% 46,7% 30,3% 23,0% Gesamtstadt Nicht Deutsch Y 32,6% Y 1 15,2% J Es zeigt sich, dass in allen Orts- und Stadtteilen bis auf Kippenheimweiler f-2,3%), Langenwinkel f-1,4%; und Dinglingen-West (-0,0%) im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2018 bis 2022 eine Bevöl kerungszunahme im Jahr 2023 auszumachen ist. Dabei weist die Oststadt (72,2%) einen überdurch schnittlich hohen Bevölkerungszuwachs auf." Im Bereich der sozialen Infrastruktur der Stadt Lahr mussten daher in erheblichem Umfang zusätzliche Krippen/und Kitaplätze (Rechtsanspruch - § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch)) neu gebaut werden (453 Plätze). Hinzu kommen Projekte, die sich aktuell in der Umsetzung befinden: Kita Dreyspringstraße, Kita Jammstraße, sowie noch in Planung befindliche Kitas: Sportkita Dammenmühle, Ersatz und Erweiterung für Kath. Kita St. Josef, Reichenbach (Bestandteil Variante 1b), Kita der Freien Evangelischen Schule. Diese Entwicklung setzt sich im Grundschulbereich fort. Drucksache 29/2024 Seite 5 [Anzahl an Kinder im Grundschulalter in der Gesamtstadt Lahr / Schwarzwald* mit der Anzahl an Grundschulkindern im Schulbezirk 2.500- [-2500 -C ro ^ 2.000-1 i/i lo dp a 4T # n^ t? * *vr kt vO N- dl +-■ iS 1-500 .& • 436 470 466 475 483 2000 J N dp 571 538 554 v ^#-^^511 Altersklasse 558 528 515 9-Jährige 486 469 ■1500 8-Jährige Zi sz o 1/1 c 3 7-Jährige •O Cd 6-Jährige 458 459 465 483 464 i.ooo -1000 E »_ O) ■O Anzahl Grundschulkinder c ^ 500 ■500 250 ■250 CD £ < 0- ■0 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2050 Jahr ‘ Quelle: Melderegister Stadt Lahr zum 51.12. mit Altersberechnung zum 50.06. (ohne Geburten nach 50.06.2025) Vorrausberechnung der Altersklasse ab 2024 auf Basis derzeitiger Anzahl an Kindern je Altersjahrgang. Grauer Balken entspricht pauschalem Zuzug von 15 Kindern pro Altersklasse. Der tatsächliche Zuwachs kann/wird jedoch durchaus höher ausfallen. Anzahl Grundschulkinder: Abteilung 501, Bildung und Sport der Stadt Lahr/Schwarzwald. So ist die Anzahl der Kinder im Grundschulalter seit 2013 um 310 angestiegen. Die Einschulungsjahr gänge werden sich über 500 Kinder / Jahrgang einpendeln, wobei hier noch keine Zuzüge berücksich tigt sind. Durch aktuelle und künftige Wohnbauprojekte werden sich die Bedarfe weiter erhöhen Tabelle 2 5: Zukünftige, einzelnen Stadtteilen städtebauliche Entwicklung m den Oer Zeithorizont für die Fertigstellung der geplanten Wohnbauprojektc bezieht sich auf die Jahre 2023 bis 2028 Quelle: Sladtplanungsatnt der Stadt Lahr / Schwarzwald: Stand f-fat 2023. Stadtteil Einwohner Wohn Stadtmitte 280 570 N ordstadt 288 640 Oststadl 400 885 Südstadt 194 450 Dinglingon-Ost DingUngon- West 468 890 D 215 715 0 0 135 325 O 0 Sulz 50 120 Mietorsheim 40 100 K i p p e n h o i m w oi l e r 0 O Langen winkel 0 0 2.070 4.695 Hugsv/oior Kuhbach Reichenbach Gesamlsladl B Drucksache 29/2024 Seite 6 Die sich abzeichnende Entwicklung im Grundschulbereich hat bereits in den Ergebnissen des Schul gipfels Ende 2019 Berücksichtigung gefunden. Am 25.11.2019 wurde gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeinderates, den Schulleitungen, dem Staatlichen Schulamt OG und der Verwaltung ein um fassendes Erweiterungs- und Umbauprogramm der städtischen Schulen erarbeitet und auf den Weg gebracht. In diesem bildete neben der Grundversorgung der Schulen im Pfiichtbereich mit Blick auf den zum damaligen Zeitpunkt schon in der Diskussion befindlichen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreu ung für Grundschüler auch ein bedarfsgerechter, zukunftsweisender Ausbau der Betreuungsangebote für Lahrer Grundschulkinder einen wesentlichen Investitionsschwerpunkt. Angesichts der finanziellen Aufwendungen von zunächst ca. 51,6 Mio Euro wurden im Nachgang Kosteneinsparungen vorgenom men und Prioritäten gesetzt, im Ergebnis hat der Gemeinderat einem Maßnahmenpaket der in der Sit zung am 14.12.2020 vorgestellten Erweiterungs- und Ausbaumaßnahmen zugestimmt. Der Gemeinde rat hat die prognostizierten Kosten im Zeitraum 2021-2026 mit einem Volumen von ca. 28,25 Mio Euro zur Kenntnis genommen und vorbehaltlich der Finanzierung erklärt, in der Haushalts- und Finanzpla nung 2021-2026 entsprechende Mittel vorzusehen. Aus diesem Paket konnten bislang aus finanziellen Gründen eine Außenstelle für die Geroldsecker schule (Willy-Brandt-Straße), sowie aktuell die Erweiterung der Grundschule Mietersheim realisiert werden, wobei die Realisierung der Außenstelle Geroldseckerschuie über ein Investorenmodell er folgte. Außerdem wurde im Investitionsprogramm die Friedrichschule als 1te Priorität gesetzt (7,72 Mio Euro abzüglich 1,25 Mio Euro Förderung bis 2028). Für den Grundschulbereich (Johann-Peter-Hebelschule und Eichrodtschule) sind Mittel in Höhe von insgesamt rund 9.9 Mio Euro (abzüglich 1,6 Mio Euro Förderung) in der Haushalts- und Finanzplanung bis 2028 verblieben. Es liegen noch keine detaillierten Planungen und fortgeschriebene Kostenschät zungen vor. Neben dem Handlungsdruck, der in der Grundversorgung der Lahrer Grundschüler besteht (Klassen räume), kommen zusätzliche Herausforderungen mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganz tagsbetreuung ab 2026ff hinzu. Hierbei handelt es sich um Pflichtaufgaben (§27 Schulgesetz BadenWürttemberg, Ganztagsförderungsgesetz). Seit November 2020 wurde im Ausschuss Soziales, Schulen und Sport regelmäßig über den Sachstand zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung berichtet. Im Dezember 2022 lag den Mitgliedern des Ausschusses eine umfangreiche Präsentation mit Maßnahmenkatalog zu den einzel nen Lahrer Grundschulstandorten vor. Für die Realisierung des Rechtsanspruchs an den Lahrer Grundschulen auf der Grundlage der ersten Konzepte und positiver Beschlüsse einzelner Schulkonferenzen sind bislang folgende Mittel aufgenom men worden: Vorgesehene GTS-Maßnahmen Auszahlungen davon Einzahlungen Maßnahme 2023-2028 GTS-Betrag 2023-2028 Johann-Peter-Hebel-Schule 4.870.000 € 1.000.000 € 680.000 € Drucksache 29/2024 Seite 7 Mit Bück auf die dynamische Bevölkerungsentwicklung im Lahrer Osten haben die Überlegungen der Verwaltung, die Kita- und Schuilandschaft in der Geroldsecker-Vorstadt, in Kuhbach und Reichenbach zukunftsfähig weiter zu entwickeln, bereits 2021 in einem besonderen Fokus gestanden. Das aus 4 Varianten bestehende Konzept beinhaltete unter anderem den Vorschlag eines Neubaus einer Grund schule. Die Vorlage „Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie der Lahrer Oststadt“, Drucksache 68/2022 wurde am 18. Juli 2022 einstimmig zur weiteren Pla nung der 4 Varianten beschlossen. Die Aufnahme von Planungsmitteln wurde dazu beschlossen. Die Verwaltung hat nachfolgend verschiedener Beteiiigungsprozesse (Bürgerinformation, Beratungen in den Ortschaftsräten Kuhbach und Reichenbach) durchgeführt. Zur Abbildung in die Haushalts- und Finanzplanung 2023 ff. wurden Mittel in Höhe von 4,4 Mio. EUR unter der Bezeichnung Variante C2 aufgenommen, von der weitere 15,8 Mio. EUR außerhalb des Finanzplanungszeitraumes dargestellt wurden. Im Einzelnen umfasste die Variante C2 folgende Maßnahmen: > Umbau Schule Kuhbach zur reinen Kitanutzung - insgesamt 5 Gruppen > Umbau / Erweiterung Schule Reichenbach zur Aufnahme Kita St. Josef und nachgelagert opti onal Erweiterung einer Gruppe modular an der Kita Schütter > Neubau einer 3-zügigen Ganztagsgrundschule im Lahrer Osten. In der Sitzung der Lenkungsgruppe Haushalt am 10. Oktober 2023 war zu erkennen, dass sich ange sichts der aktuellen HH-Situation für ein zweistelliges Millionen-Projekt keine Mehrheit im Gemeinderat finden lassen dürfte. Daher wurden in der Haushalts- und Finanzplanung 2024 die Mittel aus der mit telfristigen Finanzplanung durch Beschluss des Gemeinderats herausgenommen. Entsprechend der Ergebnisse der Haushaltsberatungen mit den gemeinderätlichen Gremien im Spät jahr 2023 sind in den Haushaltsplan entsprechende Planungsmittel zur weiteren Ausgestaltung der Maßnahmen im Lahrer Osten aufgenommen worden. Im Ergebnis der Diskussion erfolgte die Suche nach vertretbaren Alternativen. Bereits geprüfte kosten günstigere Ausweich- bzw. Ersatziösungen, die überwiegend die Schul- und Kitastandorte Reichen bach betreffen, decken jedoch nicht die erheblichen Engpässe in der Lahrer Oststadt. In diesem Kontext wird auf die Drucksache 230/2023 „Fortsetzung der Planungen zur Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der künftigen Finanzplanung 2024 ff; Verlagerung der Kita St. Josef in das Schulgebäude der Grundschule Reichen bach" verwiesen, die zur Beschlussfassung und der Bereitstellung von Planungsmitteln im Gemeinderat am 18. März 2024 vorgesehen ist. Als Alternative zum Neubau einer Schule im Lahrer Osten (Breitmattenschule) werden in der Anlage zur Vorlage mehrere Varianten aufgezeigt. Hinsichtlich der seinerzeit favorisierten Überlegungen unter der Variante 1 b (Standort Reichenbach: Umbau des Altbaus zur Kitanutzung - Umbau oberes Gebäude für Grundschule - Umbau EG Schulgebäude für Grundschule - Neubau Kita 4 Gruppen), die Grundlage für die weitere finanzielle Einordnung des Haushaitsbeschlusses war, gilt zu beachten, dass diesbe züglich der notwendige Umbau bzw. die Erweiterung der Eichrodtschule hinzukäme, um die Bedarfe auf der Achse Eichrodtschule, Geroldsecker Schule und Kuhbach decken zu können. Drucksache 29/2024 Seite 8 Zielsetzung muss es jedoch sein, allen Erfordernissen im Kita- und Schulbereich gerecht zu werden. Maßnahmen: Wie bereits einleitend ausgeführt, stellte der Kita-Bereich in den zurückliegenden Jahren einen eindeu tigen Investitionsschwerpunkt dar, der sich durchlaufende und künftig geplante Projekte noch fortsetzt. Dieser Druck verlagert sich in Richtung Grundschulen. Dabei ist nach den aktuellen statistischen Erhebungen und Feststellungen im Sozialbericht der Lahrer Osten überdurchschnittlich belastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht mehr aus (siehe Bau liche Entwicklungen - Sozialbericht Schulbezirk Geroldseckerschule - AKAD-Gelände, Altenberg, Areal „Schillinger“, Areal „Singler"). Die graphische Übersicht in Anlage 1 zeigt sowohl die gegenwärtige Situation wie auch die perspektivische Entwicklung auf. Die Verwaltung hält es daher für unumgänglich in einem Gesamtkonzept sämtliche Bedarfe in der Ost stadt und den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach abzudecken und noch einmal den Neubau einer Ganztagesgrundschule zu thematisieren (Variante II). Alternativ kann die Variante I in die Gesamtbe trachtung einbezogen werden: Drucksache 29/2024 Seite 9 Schulstandort Reichenbach/Kuhbach Schulentwicklung Lahr Ost Variante 1b Variante I. Variante II. Kita-Neubau und Schulerweiterung Maßnahmen / Kosten Maßnahmen / Kosten Kita-Umbau und Schulneubau Maßnahmen / Kosten Reichenbach, Umbau alte Schule zur Kita 4,5 Mio. Euro (möglicher Zuschuss: 150.000 Euro) Reichenbach, Ausbau Schulgebäude 1,5 Mio. Euro BV 230/2023, Fortsetzung der Planungen zur Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach im Rahmen der finanziellen Möglichkeilen der künftigen Finanzplanung 2024ff. Verlagerung der Kila St Josef in das Schulgebäude der Grundschule Reichenbach. 4-gruppiger Kita-Neubau Kuhbach, Dorfm'rtte 4-gruppiger Kita-Neubau 5.5 Mio. Euro Kuhbach, Dorfmitte Erweiterung / Umbau Eichrodtschule * • Erweiterung gern. Schulgipfel • Erweiterung 1-z0g!g (Bedarf Lahr-Ost) • Mehraufwand Umbau Gesamt: Umbau Schulgebäude 5,5 Mio. Euro Kuhbach zur Kita Neubau Grundschule 11,4 Mio. Euro Lahrer Osten* 2.3 Mio. Euro Profilbereich Bereich 13,7 Mio. Euro Sport. Bewegung, Prävention (Einfeldhalle} Gesamt: Umbau Schulgebäude Kuhbach zur ausschließl. Schulnutzung Gesamtaufwand Zzgl. Reichenbach Umbau alle Umbau Schulgebäude 1,0 Mio. Euro Kuhbach zur ausschließl. Schulnutzung 8,5 Mio. Euro l2.5t.‘io Ei.uo Schule <• Ausbau Schulgebäude Zuschüsse Kita Zzgl. Reicheivbach Umbau alle 20,2 Mio. Euro Gesamtaufwand 26,2 Wo. Euro Schule i Ausbau Schulgebäude 265.000 Euro Zuschüsse Schulbau Landesförderung Gesamtaufwand Erweiterung 1,0 Mio. Euro Elchrodtschule gern. Schulgipfei Zuschüsse Kita Zuschüsse Schulbau 200.000 Euro Landesförderung Z.zgl. Re.cbehbach Umbau alle 2,5 Mio. Euro 13,3 Mio, Euro 3,2 Mio. Euro 16,5 Mio. Euro 5,9 Mio. Euro 24,9 Mio. Euro 30,9 Mio Euro Schule < Ausbau Schulgebäude 265.000 Euro Zuschüsse Kita Zuschüsse Schulbau 2,74 Mio. Euro Landesförderung 45.000 Euro 2,66 Mio. Euro Bei Antragserfolg; Förderung nach VwV Ganztagsausbau (Bund) Eigenbeteiiigung: 6,03 Mio. Euro Eigenbeteiiigung; 17,19 Mio. Euro Eigenbeteiligung: Min. 5,4 Mio. Euro Durchschnitt.7,65 Mio. Euro Max 9,87 Mio. Euro Max. 19,45 Mio. Euro Durchschn. 17,20 Mio. Euro Min. 16.00 Mio. Euro Ergänzende Erläuterungen zu den verschiedenen Varianten Eine Erweiterung der Eichrodtschule um 1,5 Züge ist aufgrund des Zuschnitts des Schulgeländes nur in Richtung des Pausenhofes auf der Südseite des Hauptgebäudes möglich. Eine solche Vergrößerung würde eine deutliche Reduzierung des Außenraumes (Pausen-, Spiel-, Stellplatzflächen) nach sich zie hen. Auch können die Belange des Denkmalschutzes die Flexibilität der Erweiterungsmöglichkeiten ein schränken und das Planungs- und Genehmigungsverfahren erschweren. Ebenso wären Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz erforderlich, weiche Auswirkungen auf das Bestandsgebäude haben werden. Diese Fragestellungen können nicht zeitnah in antragsfähige Planunterlagen für eine Bundesförderung zum bisherigen Stichtag 15.3.2024 eingearbeitet werden und die Turnhalle der Eichrodtschule wäre in Größe, Qualität und Ausstattung unzureichend für eine dann 3,5-zügige Grundschule. Der Neubau einer Schule im Lahrer Osten würde hingegen die Möglichkeit eröffnen, den heutigen di daktischen, organisatorischen und bildungstechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Der am vor gesehenen Standort vorhandene Außenraum böte ausreichend Platz für Pausen- und Spielflächen und Drucksache 29/2024 Seite 10 könnte in Hinblick auf den Bring- und Holverkehr wesentlich vorteilhafter erschlossen werden, als am Standort der Eichrodtschuie. Mit dem Neubau einer geeigneten Einfeldhalle ginge eine deutliche Ver besserung (Sport und Bewegungsflächen) gegenüber den Gegebenheiten an der Eichrodtschule ein her. Der Standort hätte zudem den Vorteil, den Bedarf der betreffenden Schulbezirke gerecht werden. Mit dem Neubau würde im Gegensatz zur Erweiterung der Eichrodtschule ein halber Zug (+ 2 bis 3 Klas senräume) mehr entstehen. Im Falle von stagnierenden Schülerzahlen könnte das Mietobjekt Geroidsecker Vorstadt zu einem späteren Zeitpunkt aufgegeben werden. Die für eine Antragsstellung auf Bun desförderung erforderlichen Planungsunterlagen lassen sich bis zum Stichtag 15.3.2024 fristgerecht erstellen. Anmerkungen zur Zuschussberechnung Landesförderung (Variante l): Die Kostenrichtwerte des Landes zur Ermittlung der förderfähigen Bau kosten liegen deutlich unter den tatsächlichen Richtwerten. Trotz einer Regelförderung von 33 % kann lediglich von einer Netto- Ausschussquote von 20 % bezogen auf die von der Stadt Lahr ermittelten Werte ausgegangen werden. Landeszuschüsse können jährlich zum Stichtag 31.10. beantragt werden, nachdem zuvor ein Raumprogramm vom Regierungspräsidium genehmigt worden ist. Eine Beantra gung auf Bundesförderung für den Umbau und Erweiterung der Eichrodtschule scheidet aus vorge nannten Gründen aus. Förderung nach VwV Ganztagsausbau (Bund): Nach dem aktuellen Entwurf der Förderrichtlinien ist eine Zuschusshöhe von 70 % bezogen auf die tatsächlich anfallenden Kosten (Bau, Umbau. Sanierung, Ausstattung, Außenbereiche) vorgesehen. Somit könnte für den Bau einer Ganztagsgrundschule im Lahrer Osten ein vergleichsweiser hoher Zuschuss für das Vorhaben In der Finanzierung in Frage kom men. Leider fehlt es bisher an einer Präzisierung einzelner Fördertatbestände. So sollen zum Beispiel für Räume, die ausschließlich für Unterrichtszwecke genutzte werden, keine Zuschüsse gewährt wer den. Die Förderung von Sportanlagen ist in den Richtlinien noch nicht geklärt. Es ist davon auszugehen, dass Räume die zum pädagogischen Profilbereich einer Ganztagsschule gehören, auch förderfähig sind. Für die Breitmattenschule ist schwerpunktmäßig ein Sport, Bewegungs- und Präventionsprofil vorgesehen. Daher wurden verschiedene Zuschussszenahen kalkuliert, die sich in einer Größenord nung zwischen Minimum 5,4 Mio. und Maximum 9,87 Mio. Euro bewegen. Aktuell ist davon auszuge hen, dass die Zuschussmittel in Folge des begrenzt zur Verfügung stehenden Fördervolumens von 78 Mio. Euro für den Regierungsbezirk Freiburg nach dem „Windhundprinzip“ vergeben werden. Der Stich tag für die Antragsabgabe wird sich nach Mitteilung des Städtetages voraussichtlich verschieben. Bis lang wurde vom 15.3.2024 ausgegangen. Ein genaues Datum der frühesten möglichen Einreichung von Anträgen soll mit der Veröffentlichung der Richtlinien vom Ministerium benannt werden. Nach neueren Informationen und Rücksprache mit dem RP Freiburg ist mit der Bekanntmachung Mitte März zurechnen. Trotz des in Aussicht stehenden zusätzlichen zeitlichen Spielraums bezüglich des Antragsstichtages sollte nach Auffassung der Verwal tung bis zum 15.3. zügig eine Entscheidung vorliegen. Dann kann ein fristgerechter Antragseingang in jedem Fall sichergestellt werden. Auch wenn von einer frühzeitigen „Überzeichnung“ des Förderpro gramms und möglicherweise durch den verschobenen Stichtag von einem Losverfahren auszugehen ist, besteht mit dieser Vorgehensweise für die Stadt Lahr die Chance auf Förderung für den Neubau einer 3- zügigen Ganztagsschule. Drucksache 29/2024 Seite 11 Die Umsetzung muss deshalb unter dem Vorbehalt der Förderentscheidung stehen. Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzplanung 2025ff. Für die von der Verwaltung geplanten Kita- und Schulbaumaßnahmen im Lahrer Osten stehen in der erweiterten Betrachtung der Finanzplanung bis 2028 folgende Beträge (zu ergänzen um pauschale Einsparung bis 2026 mit 10%) zur Verfügung: Finanzplanung 2023 - 2028 Einzahlungen Auszahlungen Maßnahme 2023 - 2028 2023 - 2028 Planungsmittel Kita Reichenbach 400.000 € Eichrodtschule 5.070.000 € 920.000 € 12.875.000 € Kita/Sportzentrum Dammenmühle 810.000 € 7.720.000 € Friedrichschule 1.250.000 € Kita Dreyspringstraße 5.000.000 € 500.000 € Kita Bottenbrunnenstraße 500.000 € Johann-Peter-Hebel-Schule 680.000 € 4.870.000 € Grundschule Mietersheim 1.980.000 € 390.000 € Zur Antragstellung auf Fördermittel nach dem Bundesprogramm (Variante ll Ziffer 1) wird erklärt, dass die Stadt Lahr einen Eigenanteil von 30 % erbringt und die Finanzierung des ganzen Projekts ein schließlich der Foigekosten gesichert ist. Erst bei Vorliegen sämtlicher zuschussrelevanter Tatbestände der Förderentscheidung zur Bundesförderung wird abschließend über das Gesamtprojekt, die Umsetzungsvariante und die endgültige Finanzierung entschieden. Die Finanzierung steht in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit des Haushaltes und der Priorisierung der Maßnahmen. Bei einer Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung würde dies nach aktueller Bewertung zu einer deutlichen Erhöhung der Verschuldung und damit der beschlossene Schuldenobergrenze führen. Die finanzielle Lage hat sich in den letzten Jahren auf Grund der anhaltenden Krisen und der konjunk turellen Lage, sowie immer weiterwachsenden kommunalen Aufgabenstellungen zunehmend ver schlechtert. Gerade die fehlenden Mittel von Bund und Land trotz vieler neuer Aufgaben, zum Beispiel mit dem Ausbau der Ganztagesbetreuung (fehlendes Konnexitätsprinzip), verschlechtern die Haushalte der Kommunen zunehmend. Nicht umsonst ist die aktuelle Entlastungsinitiative ins Leben gerufen wor den. Zum Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraumes sind im Ergebnishaushalt Negativergebnisse im Millionenbereich mit bis zu -8,9 Mio. EUR im Jahr 2027 zu erwarten. Gerade die Fortsetzung dieses Negativtrends macht Investitionen umso schwieriger. Nicht umsonst schreibt das Regierungspräsidium Freiburg in der aktuellen Haushaltsgenehmigung, dass eine Ausweitung überwiegend kreditfinanzierter Investitionen vermieden werden muss. Der aktuelle Haushalt ist alles andere als ein Sparhaushalt. Für bauliche Maßnahmen an den städti schen Schulen und Kindertagesstätten sind im aktuellen vierjährigen Planungszeitraum bis 2027 Haus haltsmittel in Summe von fast 29 Mio. EUR der zur Verfügung stehenden 38 Mio. EUR veranschlagt. Damit liegt der Investitionsschwerpunkt mit weit über 70 % in diesem Bereich. Gleichzeitig hat die Stadt auch andere wichtige investive Aufgabenschwerpunkte im Bereich Infrastruktur, Klimaschutz, Klinikum, Wirtschaftsförderung, Standortsicherung, Feuerwehrbedarfsplanung, Gebäudesanierung, Verkehr und Drucksache 29/2024 Seite 12 Innenstadt. Eine Erhöhung der Schuldenobergrenze wirft zwangsläufig Fragen an die Genehmigungs fähigkeit künftiger Haushalte auf. Nicht primär die Schulden, sondern die zunehmende Belastung im Ergebnishaushalt dreht an der ne gativen Finanzspirale. Insbesondere die Folgekosten wie Zinsbelastungen, Abschreibungen, Personalund Betriebskosten sind im Ergebnishaushalt zu erwirtschaften. Gerade hier zeichnet sich trotz der bislang ergriffenen Maßnahmen keine maßgebliche Besserung hin zu einer Trendwende ab. Ein maßvoller, priorisierter und zielgerichteter Mitteleinsatz der vorhandenen Mittel ist in den kommen den Jahren unumgänglich. Begründung der Eilbedürftigkeit: Vom Land ist die „Verwaltungsvorschrift Investitionsprogramm, Ganztagsausbau“ angekündigt. Die für den Schulneubau im Regierungsbezirk Freiburg zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 78 Millio nen Euro werden - trotz Kritik des Städtetages Baden-Württemberg - im „Windhundprinzip“ vergeben. Als Stichtag galt bisher der 15. März 2024. Angesichts der engen Zeitschiene ist eine Befassung mit der Verwaltungsvorlage im regulären Verfah ren nicht einzuhalten. Insoweit bedarf es einer Entscheidung zur Stellung des Förderantrages im Rah men der Sitzung des Gemeinderates am 18. März 2024. Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.