Beschlussvorlage (Übergangsregelung der Förderung der Musik- und Gesangvereine 2024)
18. März 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 411 Sachbearbeitung: Putman Drucksache Nr.: 26/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Kulturausschuss 27.02.2024 Haupt- und Personalausschuss 04.03.2024 Gemeinderat 18.03.2024 Beratung Kennung Abstimmung nichtöffentlich 19 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen vorberatend nichtöffentlich Einstimmig beschließend öffentlich Betreff: Übergangsregelung der Förderung der Musik- und Gesangvereine 2024 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Förderung der Lahrer Musik- und Gesangvereine für das Jahr 2024 analog der Auszahlung in 2023 - angelehnt an die „Richtlinien zur Förderung gemeinnütziger Musik- und Gesangvereine in Lahr“ von 2007 - auszuführen. Gemäß dem in der Richtlinie festgelegten zweijährigen Turnus werden die Beträge aus dem Vorjahr übernommen. Belege sind nur hinsichtlich der Förderungsfähigkeit zu erbringen in Form des Nachweises der Gemeinnützigkeit. Zusammenfassende Begründung: Die „Richtlinien zur Förderung gemeinnütziger Musik- und Gesangvereine in Lahr“ von 2007 muss überarbeitet werden, da sich die IG Musik im Vorjahr aufgelöst hat. Um einen reibungslosen Übergang und frühzeitige Benachrichtigung der betroffenen Vereine zu ermöglichen, soll dieses Jahr noch die bisherige Vorgehensweise zur Anwendung kommen. Im Laufe des Jahres 2024 wird die Richtlinie aktualisiert und erneuert, so dass diese dann ab 2025 gilt. Drucksache 26/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die gemeinnützigen Musik- und Gesangvereine in Lahr erhalten für ihre Arbeit Zuschüsse. Neben einem Sockelbetrag werden – abhängig von der Mitgliederzahl der Vereine – weitere Gelder für öffentliche Auftritte, die Aufrechterhaltung der aktiven Jugendarbeit, die Unterstützung der Anschaffung kostenintensiver Instrumente sowie die Unterhaltung mehrerer Orchester gewährt. Bisher wurde die Verteilung und auch die Abwicklung der Auszahlung durch die IG Musik vorbereitet und verwaltet. Da sich diese im Jahr 2023 aufgelöst hat, muss hier eine neue Vorgehensweise definiert werden. Zielsetzung: Die bisherige Förderung der Vereine soll erhalten bleiben. In Absprache mit diesen soll die Richtlinie entsprechend angepasst werden. Für das Jahr 2024 sollen die Förderbeträge aus 2023 wiederholt ausgezahlt werden. Maßnahmen: Die „Richtlinien zur Förderung gemeinnütziger Musik- und Gesangvereine in Lahr“ von 2007 werden überarbeitet. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag 2022 2023 2024 2025 in EUR 30.000 - 30.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 2026 ff. Drucksache 26/2024 Seite 3 Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Im Jahr 2023 erhielten die Lahrer Musik und Gesangsvereine folgende Förderungen. Sie wurden seitens des Vorstands der IG Musik gemäß der Richtlinie festgesetzt. Sängerrunde Kippenheimweiler 440,00 MGV Reichenbach 440,00 Ton-art/Gesangsverein Concordia Lahr 390,00 Liederkranz Lahr 440,00 MGV Sulz 440,00 Chor Klinikum Lahr-Ettenheim 440,00 Polizeichor Lahr 540,00 Harmonikaverein Geroldseck 3.300,00 Stadtkapelle Lahr 3.990,00 MV Harmonie Dinglingen 3.840,00 Schützenmusik Kippenheimweiler 3.600,00 Musikverein Kuhbach 3.650,00 Musikverein Sulz 3.800,00 Musikverein Reichenbach 3.940,00 Es war gängige Praxis die auf den Nachweisen zu Grunde gelegten Fördersätze zwei Jahre in Folge auszuzahlen. Die umfassenden Nachweise wurden trotz dessen jährlich abgegeben. Hiervon würden wir Abstand nehmen und in diesem Jahr rein den Nachweis der Gemeinnützigkeit verlangen. Dieser Beschluss ist erforderlich, da die Richtlinie aufgrund des Wegfalles der IG Musik erst neu gefasst werden muss. Drucksache 26/2024 Seite 4 Tobias Meinen Valerie Silberer Amtsleiter Kultur, Musik & Medien Abt.-Leitung LahrKultur Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.