Beschlussvorlage (Neufestlegung der Teilnehmerentgelte und der Helferentgelte für die Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung)
10. November 2014
Beschlussvorlage Amt: KiJu Kuhner Datum: 21.10.2014 Az.: 453.611 Drucksache Nr.: 222/2014 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 15.10.2014 vorberatend nichtöffentlich 19 ja, 2 Enthaltungen Haupt- und Personalausschuss 20.10.2014 vorberatend nichtöffentlich einstimmig Gemeinderat 10.11.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Neufestlegung der Teilnehmerentgelte und der Helferentgelte für die Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung Beschlussvorschlag: Die Teilnehmerentgelte für Kinder aus Lahr sollen weiterhin 180,00 Euro, für Kinder aus umliegenden Gemeinden 260,00 Euro betragen. Die Helferentgelte sollen auf 280,00 Euro für Betreuer/-innen und 500,00 Euro für Leitungsteamer/-innen angehoben werden. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 222/2014 1. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: Die Teilnehmerentgelte für die Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung des städtischen Kinder- und Jugendbüros wurden zuletzt im Jahr 2011 von 160,00 Euro auf 180,00 Euro erhöht. Aufgrund von Kostensteigerungen für die Unterbringung auf dem Freizeithof Langenhard, für den Bustransfer sowie für Lebensmittel kam es in den letzten drei Jahren zu höheren Ausgaben. Von weiteren Preissteigerungen in den nächsten Jahren ist auszugehen, sodass der städtische Zuschussbedarf weiter steigen wird. Um dem entgegenzuwirken, sollte das Teilnehmerentgelt für Lahrer Kinder von 180,00 Euro auf 200,00 Euro und für Kinder aus umliegenden Gemeinden, bei denen der Zuschuss der Stadt Lahr entfällt, von 260,00 Euro auf 280,00 Euro angehoben werden. Der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport hat mehrheitlich bei 2 Enthaltungen und der Hauptund Personalausschuss einstimmig eine Erhöhung der Teilnehmerentgelte abgelehnt. Für einkommensschwache Familien werden die Kosten auf Antrag vom Landratsamt Ortenaukreis, Kommunale Arbeitsförderung oder Jugendamt, anteilig oder in voller Höhe übernommen. Für Inhaber des Lahr-Passes werden nachrangig nach einer möglichen Kostenübernahme durch den Kreis 50% auf den Eigenanteil am Teilnehmerentgelt gewährt. Zur besseren Wertschätzung der Arbeit der ehrenamtlichen Helfer/-innen bei der Stadtranderholung wird vorgeschlagen, die Helferentgelte für Betreuer/-innen von 250,00 Euro auf 280,00 Euro und die Helferentgelte für die Leitungsteamer/-innen in verantwortlicher Position von 450,00 Euro auf 500,00 Euro anzuheben. Die letzte Erhöhung der Helferentgelte liegt noch vor der Einführung des Euros als gesetzliches Zahlungsmittel im Jahr 2002. Der gesamtstädtische Zuschussbedarf für die Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung würde sich für 2015 auf voraussichtlich 23.000,00 Euro belaufen (voraussichtlicher Zuschussbedarf 2014: 15.000,00 Euro). Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter