Beschlussvorlage (Zuschuss Straßenunterhaltung und Teilsanierung Ländlicher Wegebau Langenhard)
22. April 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 605 Sachbearbeitung: Podachmann Drucksache Nr.: 27/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 622 / OV S Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Sulz 07.03.2024 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Technischer Ausschuss 10.04.2024 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 22.04.2024 beschließend öffentlich Betreff: Zuschuss Straßenunterhaltung und Teilsanierung Ländlicher Wegebau Langenhard Beschlussvorschlag: Dem Eigentümer des Flurstücks 4146 in Sulz wird auf Basis des vorliegenden Gestattungsvertrags ein Zuschuss durch die Stadt Lahr in Höhe von 26.900€ gewährt, mit der Auflage entsprechend dem vorliegenden Angebot die Fa. Trenkle mit den notwendigen Sanierungsarbeiten zu beauftragen. Zusammenfassende Begründung: Der Eigentümer des Flurstücks 4146 räumte der Stadt Lahr 1949 für den gerade fertiggestellten Weg ein Wegerecht über sein Grundstück ein. Dieser Weg führt zunächst in Privatwälder und anschließend in den Lahrer Stadtwald hinein. Die zukünftigen Unterhaltungskosten dieses Weges wurden der Stadt Lahr auferlegt. Der Gestattungsvertrag wurde 1976 um ein zusätzliches Wegerecht zu Einrichtungen des Jugendwerks hin erweitert. Dabei wurde für den bestehende Weg eine Asphaltdeckschicht als Gegenleistung vereinbart, einschließlich deren Unterhaltung. Diese fragliche Asphaltfläche bedarf dringlicher Unterhaltung und Sanierung. Drucksache 27/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Seitens der Verwaltung der Stadt Lahr wurde der Sachverhalt geprüft und die Frage aufgeworfen, ob die vertragliche Verpflichtung nach so langer Zeit und angesichts der geänderten baulichen Richtlinien noch Gültigkeit behalten. Seitens des Eigentümers wurde diesbezüglich eine Rechtsberatung engagiert und der Sachverhalt bejaht. Die Ortsverwaltung wurde zur Klärung der Intention der Vertragswerke und der Sachlage hinzugezogen. Weiterhin wurde geprüft, in wie weit ein Bedarf an einer öffentlichen Wegenutzung besteht, welcher durch die erholungssuchende Öffentlichkeit, verschiedene Waldbesitzer und Jagdpächter weiterhin als gegeben betrachtet wird. Es wurde die Möglichkeit geprüft, mit Hilfe von Fördermitteln für den ländlichen Wegebau Ausgaben zu vermindern, was auf Grund der Eigentumslage nicht möglich ist. Alternativ bestünde die Möglichkeit eines vollständigen Neuausbaus, um eine dauerhaftere Sicherung der Wegequalität zu erreichen. Die Grobkalkulation der Baukosten dieser Variante ergab jedoch Kosten im etwa 10-fachen des gewählten Weges einer Teilsanierung. Im Ergebnis entschied man sich die Beauftragung und Durchführung der Maßnahme durch den Eigentümer zu leisten und seitens der Stadt Lahr die vertraglich vereinbarten Kosten entsprechend dem vorliegenden Angebot zu übernehmen. Der Eigentümer hat 2 Vergleichsangebote einholen können, die als auskömmlich und sachgerecht festgestellt wurden. Es wurde mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgeklärt, dass der Sachverhalt nicht vorlagepflichtig ist. Die Vorberatung der Beschlussvorlage erfolgt nicht öffentlich wegen Personenbenennung. Zielsetzung: Der Beschluss soll die Ertüchtigung des Weges sicherstellen. Die zweckmäßige Bindung des pauschalen Zuschusses erfolgt über eine Durchführungsvereinbarung. Zur Sicherstellung des Anteils des öffentlichen Wegerechts wird eine Wegevereinbarung abgeschlossen. Maßnahmen: Der Eigentümer des Flurstücks 4146 bekommt einen Zuschuss in Höhe von 26.900€. Er beauftragt die Fa. Trenkle entsprechend des Angebots. Entsprechend des Ursprungsvertrags werden darüberhinausgehende Kosten als Leistung im Sinne der Grabenpflege und Unterhaltung durch den Eigentümer betrachtet. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die Sanierung als Eigenleistung durch die Stadt oder ein Vollneuausbau wären wesentlich kostenträchtiger und wurden auf diesem Hintergrund nicht weiter geprüft. Die Aufgabe des Wegerechts würde die Verkehrsbelastung lediglich auf andere land- und forstwirtschaftliche Wege verlagern und zum Teil erhebliche Umwege erzeugen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Drucksache 27/2024 Seite 3 ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 26.900,- Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME 26.900€ für die anstehende Maßnahme werden erwartet. Eine ähnliche Sanierungsmaßnahme dieser Größenordnung wird erst nach etwa 15 Jahren erwartet. Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Die Mittel werden aus der HH-Stelle für die Straßenunterhaltung, Kostenstelle 54105000, Sachkonto 43180000, entnommen. Begründung: s.o. Philipp Banholzer Vertretung Abteilungsleitung Tiefbau Anlage(n): - Gestattungsvertrag 1976 - Vertrag 1949 Tilman Petters Bürgermeister Drucksache 27/2024 Seite 4 - Lageplan - Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.