Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
6. März 2024
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 3/2024 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 06.03.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 18:20 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender: Bürgermeister Petters Kommunale Freie Wähler Lahr: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Deusch Schwarzwälder Schmieder Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Granderath Rehm Przibilla SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Hirsch Bühler Dreyer CDU: Stadträtin Stadtrat Rompel Wille AfD: Stadtrat Himmelsbach FDP: Stadtrat Volk Linke Liste Lahr & Stadtrat für Tiere: Stadtrat Durke Kommunale Freie Wähler Lahr: CDU: Stadtrat Roth Stadtrat Dörfler Protokollführung: Frau Spelsberg Mitglieder des Gemeinderates: -2Verwaltung: Ortsvorsteher Herr Frau Frau Herr Bader Derdau Dewes Gauggel Halter (Geschäftsführer der IGZ GmbH und Verbandsdirektor des ZV) Frau Herr Herr Herr Herr Herr Zuhörende: Kabisch Kaiser Karl Nerz Singler Sottru 6 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. INFORMATION 1. Mit der Drohne gegen den Borkenkäfer - Information zum aktuellen Projektstand Herr Nerz informiert über den aktuellen Stand des Projektes „Mit der Drohne gegen den Borkenkäfer“ anhand einer Präsentation (Anlage 1). -3- II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 10/2024 61 1. Bebauungsplan SCHWARZWALDSTRASSE / ALTMÜHLGASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Planungsziele Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 10/2024 des Stadtplanungsamtes (Anlage). Der Vorsitzende erläutert mit einer Präsentation (Anlage 2) die Änderung der Planungsziele. Diese sollen unter Punkt 3 wie folgt „Wenn der Bauherr sich vertraglich verpflichtet 50% der gebauten Fläche über 20 Jahre mit einer rechtlich gesicherten Nutzung für soziale Zwecke zu nutzen, kann auf den Prozentsatz für förderbaren Wohnraum verzichtet werden.“ ergänzt werden. Das Gremium lehnt mehrheitlich die vorgenannte Änderung ab und beschließt die Vorlage ohne Ergänzung der Planungsziele. Der Investor soll seine Ziele vortragen und deren Belastbarkeit erklären. Stadtrat Durke kommt zur Sitzung (17:38 Uhr). Stadtrat Przibilla kommt zur Sitzung (17:47 Uhr). Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes SCHWARZWALDSTRASSE / ALTMÜHLGASSE gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 9. Februar 2024 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -4- 19/2024 61 2. Bebauungsplan HOCHSTRASSE - Billigung des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 19/2024 des Stadtplanungsamtes (Anlage). Frau Gauggel führt anhand einer Präsentation (Anlage 3) in die Vorlage ein. Stadträtin Dreyer kommt zur Sitzung (17:54 Uhr). Auf Wunsch des Gremiums wird als Anlage 4 das Verkehrsgutachten an das Protokoll angehängt. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften vom 02.02.2024 wird gebilligt. 2. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). 4. Vor Beginn der Offenlage ist insbesondere zur Regelung der Planungskostenübernahme, zur Verbreiterung der Hochstraße und zur Sicherung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 4 Enthaltung(en) -5- III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 7. Februar 2024 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 07.03.2024 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin -6Anlage 1 -7- -8- -9- - 10 - - 11 - - 12 - - 13 Anlage 2 - 14 - - 15 - - 16 - - 17 Anlage 3 - 18 - - 19 Anlage 4 - 20 - - 21 - - 22 - - 23 - - 24 - - 25 - - 26 - - 27 -