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Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 3/2024
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 06.03.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 18:20 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender:

Bürgermeister Petters

Kommunale Freie Wähler
Lahr:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Schwarzwälder
Schmieder

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Granderath
Rehm
Przibilla

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Hirsch
Bühler
Dreyer

CDU:

Stadträtin
Stadtrat

Rompel
Wille

AfD:

Stadtrat

Himmelsbach

FDP:

Stadtrat

Volk

Linke Liste Lahr & Stadtrat
für Tiere:

Stadtrat

Durke

Kommunale Freie Wähler
Lahr:
CDU:

Stadtrat

Roth

Stadtrat

Dörfler

Protokollführung:

Frau

Spelsberg

Mitglieder des Gemeinderates:

-2Verwaltung:

Ortsvorsteher
Herr
Frau
Frau
Herr

Bader
Derdau
Dewes
Gauggel
Halter (Geschäftsführer der IGZ
GmbH und Verbandsdirektor des ZV)

Frau
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr

Zuhörende:

Kabisch
Kaiser
Karl
Nerz
Singler
Sottru

6

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. INFORMATION
1.

Mit der Drohne gegen den Borkenkäfer
- Information zum aktuellen Projektstand

Herr Nerz informiert über den aktuellen Stand des Projektes „Mit der Drohne
gegen den Borkenkäfer“ anhand einer Präsentation (Anlage 1).

-3-

II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
10/2024
61

1.

Bebauungsplan SCHWARZWALDSTRASSE / ALTMÜHLGASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Planungsziele

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 10/2024 des Stadtplanungsamtes
(Anlage).
Der Vorsitzende erläutert mit einer Präsentation (Anlage 2) die Änderung der
Planungsziele. Diese sollen unter Punkt 3 wie folgt
„Wenn der Bauherr sich vertraglich verpflichtet 50% der gebauten
Fläche über 20 Jahre mit einer rechtlich gesicherten Nutzung für soziale
Zwecke zu nutzen, kann auf den Prozentsatz für förderbaren Wohnraum
verzichtet werden.“
ergänzt werden.
Das Gremium lehnt mehrheitlich die vorgenannte Änderung ab und beschließt
die Vorlage ohne Ergänzung der Planungsziele. Der Investor soll seine Ziele
vortragen und deren Belastbarkeit erklären.
Stadtrat Durke kommt zur Sitzung (17:38 Uhr).
Stadtrat Przibilla kommt zur Sitzung (17:47 Uhr).
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes SCHWARZWALDSTRASSE / ALTMÜHLGASSE gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
§ 13a BauGB.
3. Die Planungsziele vom 9. Februar 2024 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-4-

19/2024
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2.

Bebauungsplan HOCHSTRASSE
- Billigung des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage)
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 19/2024 des Stadtplanungsamtes
(Anlage).
Frau Gauggel führt anhand einer Präsentation (Anlage 3) in die Vorlage ein.
Stadträtin Dreyer kommt zur Sitzung (17:54 Uhr).
Auf Wunsch des Gremiums wird als Anlage 4 das Verkehrsgutachten an das
Protokoll angehängt.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften vom
02.02.2024 wird gebilligt.
2. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
4. Vor Beginn der Offenlage ist insbesondere zur Regelung der Planungskostenübernahme, zur Verbreiterung der Hochstraße und zur Sicherung
der artenschutzrechtlichen Maßnahmen ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:
9
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
4
Enthaltung(en)

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III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 7. Februar 2024
Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37
Abs. 1 GemO Beschlusskraft.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während
der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 07.03.2024

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin

-6Anlage 1

-7-

-8-

-9-

- 10 -

- 11 -

- 12 -

- 13 Anlage 2

- 14 -

- 15 -

- 16 -

- 17 Anlage 3

- 18 -

- 19 Anlage 4

- 20 -

- 21 -

- 22 -

- 23 -

- 24 -

- 25 -

- 26 -

- 27 -