Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2023) -Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS)
13. Mai 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: StSt Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Sachbearbeitung: Becherer Drucksache Nr.: 56/2024 Az.: StSt BVS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 20 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 23.04.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 06.05.2024 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 13.05.2024 beschließend öffentlich Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2023) -Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von (aufgerundet) € 109.300,00 Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe von 63.600,00 €, durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605040 „Vorbeugender Brandschutz“ in Höhe von 22.700,00 € sowie durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605020 „Atemschutzübungsanlage“ in Höhe von 23.000,00 €. Zusammenfassende Begründung: Es kam auf den unten aufgeführten Kostenstellen zu Mehraufwendungen: 1. 12607009 (Drehleiter): Mehraufwand im Rahmen der 10 Jahresprüfung, Defekt an Bauteilen sowie anhaltende hohe Kraftstoffpreise 2. 12605010 (Zentrale Atemschutzwerkstatt): Preissteigerungen für Ersatzmaterialien und Mehrbedarf von Geräten und Bauteilen 3. 12605015/12605016 Kleiderkammer: Mehrbedarf an Schutzkleidung sowie Preissteigerungen 4. 12605060 (Dialogprozess): Begleitung durch externen Mediator im Dialog- und Veränderungsprozess Drucksache 56/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Das im Haushaltsplan 2023 veranschlagte Gesamtvolumen der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ belief sich auf 736.150,00 €. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2023 ist die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ um (aufgerundet) 109.300,00 € überschritten. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Besonders hervorzuheben ist die Drehleiter, welche 2023 im Rahmen der gesetzlichen 10-Jahresprüfung geprüft und gewartet wurde. Durch die Reparaturen im Rahmen der 10-Jahresprüfung wurde das geplante Budget bereits überschritten. Zudem sorgten weitere Defekte zu einer weiteren Überschreitung. Insgesamt entstanden Mehraufwendungen von aufgerundet 42.850,00 €. Darüber hinaus trieben auch die anhaltenden hohen Kraftstoffpreise die Aufwendungen des Fahrzeugpools nach oben. Auch hier zeigte sich im Haushaltsjahr 2023 erneut, dass aufgrund der hohen Auslastung der Fahrzeuge zunehmend Verschleißschäden auftreten. So entstanden bei einer Vielzahl von Fahrzeugen altersbedingte Reparaturen. Im Haushaltsjahr 2023 kam es aufgrund der hohen Auslastung im Bereich der zentralen Atemschutzwerkstatt (12605010 und 12605011) zu Mehrausgaben von aufgerundet 31.000,00 €. Insbesondere kam es in der zentralen Atemschutzwerkstatt zu erheblichen Preissteigerungen für die Ersatzbeschaffungen von Materialien. Darüber hinaus entstanden Mehraufwendungen für den Austausch defekter Geräte und Bauteile. Im Bereich der zentralen Kleiderkammer (12605015 und 12605016) musste aufgrund des Verschleißes mehr Schutzkleidung beschafft werden, was auf dieser Kostenstelle zu Mehraufwendungen in Höhe von aufgerundet 16.300,00 € führte. Hinzukam, dass im Haushaltsjahr 2023 ein Dialog- und Veränderungsprozess innerhalb der Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz eingerichtet und durchgeführt wurde. Die Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz wird von einem externen Mediator, Herrn Harald Hermann, begleitet. Dies hatte zur Folge, dass im Jahr 2023 außerplanmäßige Mehrausgaben von aufgerundet 19.550,00 € auf der Kostenstelle 12605060 anfielen. Nun gilt es die überplanmäßigen als auch die außerplanmäßigen Aufwendungen auf der Budgeteinheit BE_Feuerschutz/BVS zu decken. Dies ist durch Mehrerträge der Kostenstelle innerhalb der BE_Feuerschutz/BVS möglich. Zielsetzung: Bewilligung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 auf der Budgeteinheit „Feuerschutz/BS“. Zielsetzung: Bewilligung der überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 auf der Budgeteinheit „Feuerschutz/BS“. Maßnahmen: Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die Bewilligung von Planabweichungen ist gesetzliche Vorgabe. Drucksache 56/2024 Seite 3 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Finanzierung: Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“, der Kostenstelle 12605040 „Vorbeugender Brandschutz“ und der Kostenstelle 12605020 „Atemschutzübungsanlage“. Begründung: Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.