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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 5/2024) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 13.05.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. ANFRAGEN UND ANTRÄGE
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Lahr zur Erstellung eines
Landschaftsplans
Beschluss:
Der Gemeinderat möge beschließen:
„Die Stadtverwaltung gibt die Erstellung eines Landschaftsplans für Lahr in
Auftrag.“
Stadtrat Hirsch stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Verweisung in die
zuständigen Ausschüsse (Umweltausschuss und Technischer Ausschuss).
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Damit ist der Verweisungsantrag einstimmig angenommen.
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
68/2024
ZS03

1.

Innovations- und Gründerzentrum Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat spricht sich für die Gründung eines Innovations- und
Gründerzentrums mit Sitz im startkLahr Airport- und Businesspark
Raum Lahr (startkLahr-Areal) aus.
2. Der Gemeinderat beschließt die Gründung und Beteiligung an der
„startkLahr Innovationen GmbH“
3. Die Stadt Lahr übernimmt die Sanierung des Gebäudes B33 in der Rainer-Haungs-Straße 15 unter dem Vorbehalt der Beschlüsse zur vorgeschlagenen Gegenfinanzierung (Verkauf Geb. A20, Ausschüttung
Jahresüberschuss 2022 des ZV IGP).

-24. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr
GmbH (IGZ GmbH) sowie in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) den jeweiligen
Beschlüssen zur Beteiligung an der neuen Gesellschaft zuzustimmen.
Stadtrat Täubert stellt den Ergänzungsantrag auf Aufnahme der Ziffern 5 + 6:
5. „Vor Projektbeginn zur Sanierung des Gebäudes B33 wird dem Gemeinderat eine Vorlage zu den Investitionskosten zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese Vorlage ist zunächst in der Baukommission zu beraten.“
6. „Die Geschäftsleitung der startkLahr-Innovationen GmbH berichtet zum
Geschäftsgang und den wesentlichen Aktivitäten regelmäßig in geeigneter
Form in der Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH. Ebenso erfolgt
eine Information bei Bedarf in einem gemeinderätlichen Gremium.“
Beratungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen
Damit ist der Ergänzungsantrag angenommen.
Stadtrat Hirsch stellt folgenden Ergänzungsantrag:
„Der Mietzins soll ab sofort zu 100% der Stadt Lahr zufließen.“
Beratungsergebnis:
6
Ja-Stimmen
21
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Damit wurde der Ergänzungsantrag abgelehnt.
Nun wird über den vollständigen Antrag (Ziffern 1 bis 6) insgesamt
abgestimmt:
Beratungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen
Damit wurde der Tagesordnungspunkt angenommen.

-353/2024
201

2.

Ermächtigungsübertragungen 2023

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW
(GemHVO) die Übertragung der in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Haushaltsermächtigungen 2023 in das Haushaltsjahr 2024 wie folgt:
a) im Ergebnishaushalt:
mit Aufwendungen in Summe von 8.414.500 Euro
(werden für übertragbar erklärt)
b) im Finanzhaushalt:
mit Einzahlungen in Summe von 6.207.250 Euro
mit Auszahlungen in Summe von 22.753.400 Euro
Beratungsergebnis:
25
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
2
Enthaltungen
Stadtrat Roth war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend.

56/2024
St. Feuerw

3.

Bewilligung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2023)
-Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von (aufgerundet) €
109.300,00
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge der Kostenstelle
12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe von 63.600,00 €, durch
Mehrerträge der Kostenstelle 12605040 „Vorbeugender Brandschutz“ in Höhe von
22.700,00 € sowie durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605020 „Atemschutzübungsanlage“ in Höhe von 23.000,00 €.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

-463/2024
202

4.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Mittelübertragungen 2023 nach 2024

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr der Mittelübertragung in Höhe von 1.287.600 € von 2023 nach
2024 gem. § 2 Abs.4 EiGBVO-HGB zu.
Beratungsergebnis:
25
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Stadtrat Roth und Stadträtin Dr. Sittler waren zum Zeitpunkt der Abstimmung
nicht im Saal anwesend.

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats
am 22. April 2024

- ohne Beschluss 2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses
für Soziales, Schulen und Sport am 28. Februar 2024

- ohne Beschluss -