Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
13. Mai 2024
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 5/2024) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 13.05.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Lahr zur Erstellung eines Landschaftsplans Beschluss: Der Gemeinderat möge beschließen: „Die Stadtverwaltung gibt die Erstellung eines Landschaftsplans für Lahr in Auftrag.“ Stadtrat Hirsch stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Verweisung in die zuständigen Ausschüsse (Umweltausschuss und Technischer Ausschuss). Beratungsergebnis: Einstimmig Damit ist der Verweisungsantrag einstimmig angenommen. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 68/2024 ZS03 1. Innovations- und Gründerzentrum Lahr Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat spricht sich für die Gründung eines Innovations- und Gründerzentrums mit Sitz im startkLahr Airport- und Businesspark Raum Lahr (startkLahr-Areal) aus. 2. Der Gemeinderat beschließt die Gründung und Beteiligung an der „startkLahr Innovationen GmbH“ 3. Die Stadt Lahr übernimmt die Sanierung des Gebäudes B33 in der Rainer-Haungs-Straße 15 unter dem Vorbehalt der Beschlüsse zur vorgeschlagenen Gegenfinanzierung (Verkauf Geb. A20, Ausschüttung Jahresüberschuss 2022 des ZV IGP). -24. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) sowie in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) den jeweiligen Beschlüssen zur Beteiligung an der neuen Gesellschaft zuzustimmen. Stadtrat Täubert stellt den Ergänzungsantrag auf Aufnahme der Ziffern 5 + 6: 5. „Vor Projektbeginn zur Sanierung des Gebäudes B33 wird dem Gemeinderat eine Vorlage zu den Investitionskosten zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese Vorlage ist zunächst in der Baukommission zu beraten.“ 6. „Die Geschäftsleitung der startkLahr-Innovationen GmbH berichtet zum Geschäftsgang und den wesentlichen Aktivitäten regelmäßig in geeigneter Form in der Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH. Ebenso erfolgt eine Information bei Bedarf in einem gemeinderätlichen Gremium.“ Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Damit ist der Ergänzungsantrag angenommen. Stadtrat Hirsch stellt folgenden Ergänzungsantrag: „Der Mietzins soll ab sofort zu 100% der Stadt Lahr zufließen.“ Beratungsergebnis: 6 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Damit wurde der Ergänzungsantrag abgelehnt. Nun wird über den vollständigen Antrag (Ziffern 1 bis 6) insgesamt abgestimmt: Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Damit wurde der Tagesordnungspunkt angenommen. -353/2024 201 2. Ermächtigungsübertragungen 2023 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat genehmigt gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) die Übertragung der in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Haushaltsermächtigungen 2023 in das Haushaltsjahr 2024 wie folgt: a) im Ergebnishaushalt: mit Aufwendungen in Summe von 8.414.500 Euro (werden für übertragbar erklärt) b) im Finanzhaushalt: mit Einzahlungen in Summe von 6.207.250 Euro mit Auszahlungen in Summe von 22.753.400 Euro Beratungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Stadtrat Roth war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend. 56/2024 St. Feuerw 3. Bewilligung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2023) -Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von (aufgerundet) € 109.300,00 Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe von 63.600,00 €, durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605040 „Vorbeugender Brandschutz“ in Höhe von 22.700,00 € sowie durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605020 „Atemschutzübungsanlage“ in Höhe von 23.000,00 €. Beratungsergebnis: Einstimmig -463/2024 202 4. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr Mittelübertragungen 2023 nach 2024 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr der Mittelübertragung in Höhe von 1.287.600 € von 2023 nach 2024 gem. § 2 Abs.4 EiGBVO-HGB zu. Beratungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Stadtrat Roth und Stadträtin Dr. Sittler waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend. III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 22. April 2024 - ohne Beschluss 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 28. Februar 2024 - ohne Beschluss -