Beschlussvorlage (- Planungsziele)
24. Juni 2024
Stadt Lahr 2. Mai 2024 Stadtplanungsamt Bebauungsplan GOETHE- / KAISERSTRASSE Städtebauliche Planungsziele Die Gemeinde kann einen Bebauungsplan aufstellen, sofern dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Nach Abriss einiger Nebengebäude und Neubau eines Wohnhauses in der Goethe- / Kaiserstraße besteht dieses Erfordernis. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 24. Juli 2017 bzw. am 27. September 2021 die baulandpolitischen Grundsätze der Stadt beschlossen (Drucksachen 107/2017 und 57/2021). Dazu gehört die Einführung einer Sozialwohnungsquote beim Wohnungsneubau. Der zu erstellende Bebauungsplan GOETHE- / KAISSERSTRASSE beinhaltet dementsprechend folgende Planungsziele: 1. Die vorgesehene Baumaßnahme bedarf einer abgestimmten Steuerung. Der Bebauungsplan soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglichen. Gleichzeitig soll ein hohes Maß an Wohn- und Freiraumqualität erreicht werden. 2. 40% der Gesamtwohnfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind als förderbarer Wohnungsbau auszuführen. Das heißt, gemäß § 9 (1) Nummer 7 BauGB sind hier nur Wohngebäude zulässig, die mit Mitteln für den sozialen Wohnungsbau gefördert werden könnten. Insoweit müssen die Gebäude die Voraussetzungen (z.B. Wohnungsgröße, Ausstattung) für den geförderten Wohnungsbau einhalten, die in den jeweils geltenden Förderbedingungen des Landes Baden-Württemberg festgelegt sind. Der definierte Prozentsatz wird nicht zeichnerisch verortet, sondern ist innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans räumlich flexibel. Seine Einhaltung ist in einer Gesamtwohnflächenaufstellung rechnerisch nachzuweisen. 3. Wenn der Bauherr sich vertraglich verpflichtet, unter Berücksichtigung der beschlossenen Sozialwohnungsquote geförderten Wohnungsbau auf 20% der Gesamtwohnfläche herzustellen und entsprechend zu nutzen, wird der im Bebauungsplan festgesetzte Prozentsatz für den förderbaren Wohnungsbau ebenfalls auf 20% gesenkt.