Navigation überspringen

Beschlussvorlage (- Anlage 2: Zusatzvereinbarung)

                                    
                                        Stand: 30.04.2024

Zusatzvereinbarung
zwischen

dem Ortenaukreis
vertreten durch Herrn Landrat Frank Scherer

und

der Großen Kreisstadt Lahr
vertreten durch Herrn Oberbürgermeister
Markus Ibert

der Gemeinde Kippenheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister
Matthias Gutbrod

der Stadt Ettenheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister
Bruno Metz

der Gemeinde Ringsheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister
Pascal Weber

betreffend den Bau der Kreisstraße 5344 (neu) zwischen Ringsheim und Lahr
als Umfahrung von Kippenheim, Mahlberg, Ringsheim und der Ortsteile Ettenheim-Altdorf, Mahlberg-Orschweier, Lahr-Kippenheimweiler und
Lahr-Langenwinkel sowie die Realisierung eines gemeinsamen
Rad- und Gehweges

Stand: 30.04.2024

-2-

Vorbemerkung
Der Ortenaukreis und die in der vorliegenden Zusatzvereinbarung genannten Kommunen wollen nun zeitnah mit der Realisierung des gemeinsamen Neubaus der Kreisstraße 5344 zwischen Ringsheim und Lahr sowie des begleitenden Rad- und Gehweges beginnen. Da die Vertreter der Stadt Mahlberg und der Gemeinde Kappel-Grafenhausen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bereit sind, die Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung für diese verkehrsbedeutsame Baumaßnahme zu unterzeichnen,
schließen der Ortenaukreis und die genannten Kommunen sowohl die vorliegende Zusatzvereinbarung als auch die Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung ab.
Hinsichtlich des exakten Planungsraums des Neubauvorhabens wird auf die Projektbeschreibung der Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung mit dem Stand 30.
April 2024 verwiesen.

§ 1 Gegenstand der Zusatzvereinbarung
Gegenstand dieser Zusatzvereinbarung ist grundsätzlich die Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung mit dem Stand 30.April 2024 Deren Regelungen werden zum
Inhalt der vorliegenden Zusatzvereinbarung gemacht, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

§ 2 Zahlungen
(1) Die auf die Stadt Mahlberg und die Gemeinde Kappel-Grafenhausen anteilig entfallenden Planungskosten des Vorhabens sind von diesen Kommunen zu leisten,
nachdem die Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung von der jeweiligen
Kommune unterzeichnet wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Planungskosten durch den Ortenaukreis getragen. Hiervon sind die auf die beiden Kommunen
anteilig entfallenden Baukosten ausdrücklich ausgenommen.
(2) Im Übrigen gilt im Hinblick auf Zahlungen § 10 der Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung.

§ 3 Inkrafttreten
(1) Die Unterzeichner der vorliegenden Zusatzvereinbarung sind sich darüber einig,
dass die in § 1 in Bezug genommene, von der Stadt Mahlberg und der Gemeinde
Kappel-Grafenhausen nicht unterschriebene Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung unter ihnen ab sofort auch ohne die Stadt Mahlberg und die Ge-

Stand: 30.04.2024

-3-

meinde Kappel-Grafenhausen gelten soll und zwar mit allen Rechten und Pflichten, die sich für sie aus der Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung mit
dem Stand 30. April 2024 ergeben.
(2) Sobald auch der Vertreter der Stadt Mahlberg und der Gemeinde Kappel-Grafenhausen die Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung mit dem Stand 30. April
2024 unterschrieben haben wird, gilt ausschließlich diese Vereinbarung und zwar
so, als wenn sie schon von Anfang an für alles gegolten hätte.

§ 4 Schlussbestimmung
Diese Vereinbarung wird 10-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten jeweils zwei
Ausfertigungen.

Offenburg, den

Lahr, den

___________________________
Frank Scherer
Landrat

___________________________
Markus Ibert
Oberbürgermeister

Ettenheim, den

Kippenheim, den

___________________________
Bruno Metz
Bürgermeister

___________________________
Matthias Gutbrod
Bürgermeister

Ringsheim, den

__________________________
Pascal Weber
Bürgermeister

Stand: 30.04.2024

-4-