Beschlussvorlage (- Anlage 0)
18. Juni 2024
Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 95/2024 Az.:-0688 Lü Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Lütkenhaus An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Verwaltungs- und Vorlagenkonfe 28.05.2024 renz Beratung Kennung Abstimmung beschließend nichtöffentlich Freigabe Ortschaftsrat Langenwinkel 18.06.2024 vorberatend öffentlich Gemeinderat Kippenheim 24.06.2024 vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 26.06.2024 vorberatend öffentlich , Gemeinderat 08.07.2024 vorberatend öffentlich beschließend öffentlich Gemeinsamer Ausschuss der ver 09.07.2024 einbarten Verwaltungsgemein schaft Lahr-Kippenheim Betreff: 11. Änderung des Flächennutzungspians der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Aufsteilungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung Beschlussvorschiag: 1. Die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungspians der vereinbarten Verwal tungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 2. Der Vorentwurf der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterlagen vom 15.05.2024 wird gebilligt. 3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Frühzeitige Beteiligung). Zusammenfassende Begründung: Für die stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung der Stadt Lahr und des südlichen Ortenaukreises soll in Lahr ein Klinikum neu gebaut werden. Um dafür die planungsrechtlichen Voraussetzun gen zu schaffen, ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan in einem eigenständigen Verfahren zu ändern. Drucksache 95/2024 Seite 2 Sachdarstellung Auf Lahrer Gemarkung ist der Neubau eines Klinikums vorgesehen, verbunden mit der Nutzungsauf gabe am Bestandsstandort. Dieses Klinikum stellt eine zentrale und bedeutende Gesundheitseinrich tung für Lahr und die südliche Ortenau dar. Das Klinikum wird vom Ortenaukreis betrieben. Die Ortenau Klinikum gKAöR hat zur Auswahl eines Generalplaners ein Verfahren nach der Vergabeverordnung durchgeführt. Nach europaweiter Aus schreibung gibt es seit dem 23.4.2024 eine Entscheidung des Verwaltungsrats zum Generalplaner. Am 15.5.2024 wurden das Konzept und der Entwurf für das neue Klinikum in einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Lahr vorgestellt. Die Aufgabe der Stadt Lahr ist es, ein baureifes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Nach einem Standortsuchlauf in Abstimmung mit dem Kreis und dem Klinikum hat der Gemeinderat am 23.10.2023 beschlossen, den Standort Stadteinfahrt dem Ortenaukreis zur Verfügung zu stellen. Er erfüllt die ge setzten Kriterien. Heute ist dieser Bereich noch Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt hier landwirtschaftliche Fläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Klinikums zu schaffen, ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes im soge nannten Regelverfahren auch der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern. Die frühzeitige Beteiligung zur FNP-Änderung ist für Juli/August 2024 geplant. Die Vegetationsperiode 2024 wird für die arten- und naturschutzrechtliche Aufnahme, Auswertung und Ausarbeitung von Maßnahmenvorschlägen genutzt. Ein weiteres Fachbüro wurde für die schalltechnische Untersuchung beauftragt. Der Hochwasserschutz wird untersucht. Zur verkehrlichen Anbindung an die B 415 läuft der Abstimmungsprozess mit dem Regierungspräsidium Freiburg, die Festlegung auf eine Knotenpunktform steht noch aus. Voraussichtlich wird noch ein Fachgutachten zur Staub- und Geruchssituation wegen des südlich angrenzenden Reitvereins beauftragt. Im 1. Quartal 2025 ist die Abstimmung mit den Fachbehörden vorgesehen, sodass möglichst im 2. Quartal 2025 die Offenlage des FNP-Änderungsentwurfs in den Gremien behandelt werden kann. Neben dem Vorentwurf ist der Vorlage eine Begründung beigefügt, die den gegenwärtigen Arbeitsstand aufzeigt. Verpflichtungen für die Stadt entstehen durch die Aufstellung der FNP-Änderung nicht. Parallel laufen die Verhandlungen zwischen dem Ortenaukreis und der Stadt Lahr. Ein Vertrag wird die Überlassung eines baureifen Grundstückes für den Neubau gegen die Übergabe des Bestandsstandortes ins Eigen tum der Stadt und andere Sachverhalte regeln. Dieser Städtebauliche Vertrag soll bis Ende 2024 un terschriftsreif zur politischen Beratung vorliegen. Die Entscheidung kann nicht bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderates aufgescho ben werden. Der Zeitplan für die Aufstellung des Bebauungsplans, der Baurecht für das neue Klinikum in Lahr schaffen wird und für dessen Zustandekommen die Durchführung der 11. Änderung des Flä chennutzungsplans erforderlich ist, ist sehr engmaschig sowie mit dem Landkreis Ortenau und dem Ortenau Klinikum abgestimmt. Eine Beschlussfassung zu einem früheren Zeitpunkt war nicht möglich, da erst mit dem im Mai 2024 erfolgten Abschluss des hochbaulichen Vergabeverfahrens für das Klini kum ein aussagekräftiger Zwischens'tand insbesondere für das Flächenlayout des neuen Klinikstand orts vorlag. Eine nächstmögliche Beschlussfassung im Gemeinderat der Stadt Lahr ist erforderlich, um Verzögerungen im weiteren Planungsprozess zu vermeiden und die zeitnahe Beteiligung der Öffent- Drucksache 95/2024 Seite 3 Öffentlichkeit sowie der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange durchführen zu können. Die inhaltliche Ausgestaltung und endgültige räumliche Abgrenzung der 11. Änderung des Flächennut zungsplans, welche noch nicht Gegenstand des Aufstellungsbeschlusses ist, und die Fassung des Offenlage-beschlusses obliegt nachfolgend dem dann neu konstituierten Gemeinderat. Die Verwaltung empfiehlt, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Nachdem eine Neubauplanung für den Bestandsstandort erarbeitet worden war, ergaben weitere Prü fungen, dass ein Neubau mit Sanierung am Bestandsstandort kostenaufwändiger ist, jahrelange Belas tungen bzw. Einschränkungen mit sich bringt und viele funktionale Mängel nicht beseitigen kann, vom unverändert bestehenden Lagenachteii zwischen einem Wohngebiet und Wald abgesehen. Nach den fachlichen Kriterien des Ortenaukreises und des Ortenau Klinikums führte die Stadt Lahr daraufhin eine Standortsuche durch. Nach Einbindung verschiedener Fachgutachter verblieb aus schließlich dieser Standort, der als geeignet bewertet wurde. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: [El Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen Anlage(n): - Bestandsplan - Vorentwurf - Begründung Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.