Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Maier

Drucksache Nr.: 79/2024
Az.: 922.2011

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

03.06.2024

vorberatend

nichtöffentlich

zur Kenntnis
genommen

Gemeinderat

24.06.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Betreff:
Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Lahr zur Kenntnis.

Drucksache 79/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 %
mittelbar beteiligt sind, zu erstellen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der
Beteiligungsbericht auch als Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht
in einigen Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch über die folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände, Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und die
folgende Stiftung berichtet:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Eigenbetrieb Bau-und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Zweckverband Industrie-und Gewerbepark Raum Lahr (IGP)
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“
Zweckverband 4IT
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Eurodistrikt Straßbourg-Ortenau“
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Interregionale Allianz für den RheinAlpen-Korridor“
Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Spital –Wohnen und Pflege

Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände, Europäische Verbünde
für territoriale Zusammenarbeit und die Stiftung zur Abrundung mit einzubeziehen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Dieter Singler
Abteilungsleiter

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Anlage(n):

Drucksache 79/2024

Seite 3

Beteiligungsbericht 2021
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.