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Beschlussvorlage (- Begründung)

                                    
                                        Stadt Lahr

14. Mai 2023

Stadtplanungsamt

Bebauungsplan KLINIKUM
Begründung zum Vorentwurf

1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.

Verfahrensablauf
Anlass und Ziel der Planung
Geltungsbereich
Übergeordnete Planungen
Bebauungsplanverfahren
Flächennutzungsplan
Standortsuche
Bestandssituation
Grundstücksqualität
Eigentumsverhältnisse
Erschließung
Freiraum
Ver- und Entsorgung
9. Städtebauliches Konzept
10. Planinhalte
Art der baulichen Nutzung
Erschließung
Artenschutz
Naturschutzrecht
Lärm
Hochwasser
Geruch- und Staubsituation
Verkehrslandeplatz und Hubschrauberlandeplatz
Ver- und Entsorgung
11. Flächenbilanz

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1. Verfahrensablauf
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (4) i.V. mit (1) BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß § 3 (1) bzw. § 4 (1) BauGB

8.7.2024
15.7.2024 –
30.8.2024

Offenlegungsbeschluss
Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4(2) BauGB
Satzungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung
2. Anlass und Ziel der Planung
Der Kreistag des Ortenaukreises hat am 24. Juli 2018 mit der Agenda 2030 eine neue
Grundstruktur für den Klinikverbund mit den vier stationären Standorten Offenburg,
Lahr, Achern und Wolfach beschlossen.
Für den Lahrer Standort war zunächst eine Sanierung und Modernisierung des
Bestandsklinikums vorgesehen. Nach ersten Entwürfen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wurde die Entscheidung zugunsten eines Neubaus an einem neuen
verkehrsgünstig gelegenen Standort am 24. Oktober 2023 im Kreistag getroffen.
Nach einem umfangreichen Standortsuchlauf durch die Stadtverwaltung gemeinsam
mit dem Ortenaukreis und dem Ortenau Klinikum hat sich ein Bereich westlich des
Siedlungsgebiets von Langenwinkel als der geeignetste Standort herausgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans KLINIKNEUBAU werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines Klinikums und klinikaffiner Nutzungen
geschaffen.
3. Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der zeichnerischen Darstellung. Das
Gelände liegt im Stadtteil Langenwinkel. Der Bereich umfasst einen Teilabschnitt der
Bundesstraße 415 und schließt sich südlich daran an, er wird heute landwirtschaftlich
genutzt.
Gegenwärtig laufen noch die planerische Aufarbeitung der Anschlussvarianten an die
B 415 und der politische Abstimmungsprozess. Auch die Abstimmung mit den
Fachbehörden steht noch aus. In Abhängigkeit dieser Ergebnisse kann es zur
Offenlage einen geänderten leicht vergrößerten Geltungsbereich nördlich der B 415
geben.
Im Westen schließt sich der Geltungsbereich an den bestehenden Wald an, der
gesetzliche Waldabstand wird vom geplanten Baufeld nicht in Anspruch genommen.
Im Osten besteht ein Abstand von ca. 400 m Luftlinie zum Siedlungsgebiet von
Langenwinkel. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 12 ha.

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4. Übergeordnete Planungen
Lahr ist Große Kreisstadt und ein Mittelzentrum. Es hat einen Versorgungsauftrag für
den Verdichtungsraum mit ca. 130.000 Einwohnern. Das Klinikum wird nicht nur den
Lahrer Raum, sondern den gesamten südlichen Ortenaukreis medizinisch versorgen.
Im Regionalplan Südlicher Oberrhein sind keine Festlegungen enthalten, die einer
baulichen Nutzung als regionale Gesundheitseinrichtung entgegenstehen.
5. Bebauungsplanverfahren
Der ausgewählte Standort ist planungsrechtlich nicht entwickelt. Zur Sicherung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich. Da es sich um eine erstmalige Nutzung als Bauland handelt, ist das
Regelverfahren mit zwei Beteiligungsstufen durchzuführen und eine Eingriffs- und
Ausgleichsbilanz in einem Umweltbericht zu erstellen.
6. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr –
Kippenheim vom 20.3.1998 stellt im Plangebiet eine landwirtschaftliche Fläche dar.
Der Bebauungsplan kann somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
werden. Dieser ist in einem Parallelverfahren zu ändern.
7. Standortsuche
Ende 2022 wurde die Stadtverwaltung gebeten, Standortvorschläge für einen Neubau
eines Klinikums in der Größe von 12 bis 14 ha auszuarbeiten. Der Suchlauf orientierte
sich an den Kriterien, die auch für den Standort in Offenburg formuliert worden waren.
Auf Lahr bezogen sollte der Standort zwischen der Autobahn und der Bahnstrecke
liegen, die Grundstücke sollten möglichst bereits im Eigentum der Stadt sein.
Nach Abstimmung in Lahr wurden drei Varianten unterbreitet: Zuckerhof, FlugplatzOst und Stadteinfahrt Nord und Süd.
Nach Einbindung von Fachgutachtern zu den Themen Lärm, Gerüche/Staub und
Hubschrauberlandeplatz schied der Standort Zuckerhof aus und stattdessen wurde
Hugsweier Nord-Ost als Reserve aufgenommen. Die Bauerweiterungsfläche des
Industriegebiets West wurde aufgrund der benachbarten Asphaltmischanlage und des
Industriegebiets West aufgegeben. Der Standort Stadteinfahrt verlagerte sich
ausschließlich auf die Südseite der B 415 und wurde weiterhin geprüft im Hinblick auf
die fachlichen Anforderungen.
Im Laufe der Prüfungen verkleinerte sich die benötigte Fläche auf 8 bis 10 ha, da die
Verhandlungen nicht zu einer Übernahme der Mediclin-Klinik führten.
Am 23.10.2023 beschloss der Gemeinderat öffentlich, den Standort Stadteinfahrt Süd
dem Ortenaukreis zur Realisierung eines Klinikneubaus anzubieten.

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8. Bestandssituation
Grundstücksqualität
Die vom Landkreis geforderte Baufeldgröße von 8 bis 10 ha kann hier erfüllt werden.
Das Gelände ist relativ eben, der westliche Teil liegt etwas tiefer als der östliche.
Wesentliche Altlastenprobleme bestehen nicht. Altstandorte sind nicht bekannt.
Lediglich in einem Teilbereich (südwestliche Ecke des Flurstücks 1263) liegt eine
Altablagerung im Umfang von ca. 1.600 qm (Ablagerung von Material aus
Kanalreinigung des Schutterentlastungskanals) vor.
Kampfmittel sind ebenfalls nicht bekannt. Eine Anfrage beim Kampfmitteldienst des
Regierungspräsidiums Stuttgart wurde vom Bauherrn gestellt.
Bodendenkmale liegen nach heutigem Stand nicht vor.
Ungefähr 40 % des Baufeldes (westlich und südwestlich) sind von einem 100jährlichen Hochwasser betroffen, das Wasser würde auf eine Höhe von ca. 30 bis 35
cm einstauen. Ein Teil ist dem Muserebach zuzuordnen, eine südliche Teilfläche wird
durch den Scheidgraben verursacht.
Durch die Bundesstraße 415, das nordöstlich angrenzende Industriegebiet West und
durch die Reit- und Fußballvereine gibt es Lärmeinwirkungen auf das Baufeld. Eine
erste Machbarkeitsstudie liegt vor.
Eigentumsverhältnisse
Im Eigentum der Stadt Lahr befindet sich ca. 50 % der Fläche. Es gibt weitere vier
Grundstückseigentümer, mit denen die Verwaltung gemeinsam mit dem
Oberbürgermeister Gespräche geführt hat. Grundsätzlich besteht eine große
Offenheit, die Flächen an die Stadt zu verkaufen, weil ein Klinikum als eine sehr
wichtige Einrichtung der gesundheitlichen Daseinsvorsorge angesehen wird.
Erschließung
Heute ist der Bereich des künftigen Klinikums ausschließlich durch landwirtschaftliche
Wege vom Siedlungsgebiet Langenwinkel aus erschlossen. Zukünftig soll ein direkter
Anschluss an der B 415 die vollständige verkehrliche Anbindung für alle Verkehre
ermöglichen, um Langenwinkel von Durchfahrtsverkehr zum Klinikum frei zu halten.
Eine Nebenachse für den Radverkehr verläuft über den Friedhofweg und quert somit
das Gelände. Diese Verbindung ist aufrechtzuerhalten, kann aber verlegt werden.
Die gesamte Erschließung für das Klinikum ist für alle Verkehrsträger neu herzustellen.
Freiraum
Die landwirtschaftlichen Flächen werden durch ein Feldgehölz entlang des
Friedhofwegs, das sich zu einem Biotop entwickelt hat, gegliedert. Im Westen schließt
sich eine größere Waldfläche, Distrikt Hursterhof und Limbruchmatte, an. Im Süden
liegen Ausgleichsflächen für verschiedene Bebauungspläne. Die nördliche Teilfläche
dieser Biotope, die (ca. 25%) der Gesamtbiotopfläche umfasst, ist zu verlegen, weil
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der Klinikstandort in die Ausgleichsflächen hineinragt. Im Osten liegt der Friedhof, der
eine Erweiterung erfahren soll. Es schließen sich daran landwirtschaftliche Betriebsflächen an, die am Rand des Siedlungsgebietes von Langenwinkel liegen.
Ver- und Entsorgungsleitungen
Die gesamte Ver- und Entsorgung ist vollständig neu herzustellen. Anschlussmöglichkeiten sind in den angrenzenden Siedlungsbereichen (Industriegebiet West
und Langenwinkel) vorhanden.
9. Städtebauliches Konzept
Für den Neubau des Ortenau Klinikums Lahr wurde ein Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeverordnung (VgV) für die europaweite
Vergabe von Generalplanungsleistungen durchgeführt. Auftraggeber war die Ortenau
Klinikum gKAöR (gemeinsame kommunale Anstalt öffentlichen Rechts).
Vorgabe für die einzureichenden Entwürfe war eine Gesamt-Campus-Planung
einschließlich der inneren Erschließung des Baufeldes. Der Verwaltungsrat des
Ortenau Klinikums hat am 23. April 2024 der Vergabe an das bestplatzierte Büro
zugestimmt. Die vergaberechtliche Einspruchsfrist ist abgelaufen, so dass die
Generalplanung wirksam vergeben ist.
Den von der neuen Abfahrt von der B 415 kommenden Verkehr sortiert ein
Kreisverkehr am nördlichen Ende des Klinikareals in die verschiedenen Verkehrsströme für den Rettungsverkehr, Mitarbeiter-, Patienten-, Besucher- und Wirtschaftsverkehr. Die äußere Umfahrung des Campusgeländes ist betrieblichen Verkehren,
insbesondere Rettungs- und Anlieferfahrzeugen vorbehalten und ab der Notaufnahme
als Einbahnverkehr vorgesehen.
Die innere Umfahrung über die zentrale Allee dient dem individuellen Verkehr, den
Taxen und dem ÖPNV, die Bushaltestelle ist dort vorgesehen.
Der Gesamt-Campus in Form eines „L“ öffnet sich zur Bundesstraße und zur Stadt hin.
Die Bebauung beginnt auf der Westseite mit einer Krankenpflegeschule, an die südlich
das Personalwohnheim in U-Form angrenzt, sodass ein lärmgeschütztes Wohnen
nach innen ausgerichtet ermöglicht wird. Diesem wieder schließen sich das Ärztehaus
und ein optionaler Standort für eine Rettungswache an. Auf der Ostseite ist ein
großflächiger ebenerdiger Parkplatz für sämtliche Kfz (200 Besucher- und 300
Personalstellplätze) vorgesehen, der eingegrünt und teilweise mit Photovoltaikanlagen
überdacht ist.
Im südlichen Drittel des Plangebiets liegt dann der eigentliche Klinikneubau in Form
eines von Ost- nach West ausgerichteten Gebäuderiegels. Er ist 2- bis 5-geschossig
ausgebildet. Die Hauptzufahrt darauf ist als Allee mit einer parallelen Kolonnade
geplant. Die Kolonnade schafft eine überdachte wettergeschützte Wegeverbindung
zwischen den Peripheriegebäuden und dem Klinikum.

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10. Planinhalte
Art der baulichen Nutzung
Für den Klinikneubau wird ein Sondergebiet Klinik festgesetzt werden. Diese
Festsetzung wird inhaltlich so breit formuliert und räumlich differenziert, dass das
gesamte Nutzungsspektrum für eine Klinik und ihre typischen Annexnutzungen
ermöglicht werden.
Erschließung
Zufahrt
Im nördlichen Geltungsbereich wird ein neuer Anschluss an die B 415 geplant, der
beidseitig vorgesehen ist und dadurch zukünftig auch die Erweiterung des
Industriegebietes West auf der Nordseite der B 415 erschließen soll. Diese
Straßenanbindung stellt die Zufahrt aus Norden dar. Eine Zufahrt durch die Wohngebiete des angrenzenden Stadtteils Langenwinkel wird ausgeschlossen.
Die Zufahrt von der B 415 bis zum Gesamtbaufeld wird als öffentliche Verkehrsfläche
geplant. Die zuständige Straßenbaubehörde (Regierungspräsidium Freiburg) stimmt
einem Anschluss an die B 415 für den Rettungsverkehr zu. Da aber ein Vollanschluss
für alle motorisierten Verkehre zur Klinik notwendig ist, musste das Fachbüro Fichtner
Water & Transportation GmbH, Freiburg, prüfen, ob dies negative Auswirkungen auf
die nächsten Knotenpunkte in Ost- wie Westrichtung hat. Nach Vorlage dieses
Nachweises hat das Regierungspräsidium einem Vollanschluss an die B 415 für alle
Verkehre zugestimmt.
Parallel erarbeitet das Fachbüro RS Ingenieure, Achern, eine Machbarkeitsstudie zu
den vier Knotenpunktformen, die nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium, zur
Auswahl stehen: teilplanfreier Knotenpunkt mit paralleler Rampenführung (lag dem
VgV-Verfahren zugrunde als Variante mit dem größten Flächenbedarf), teilplanfreier
Knotenpunkt mit Kreisverkehr (Modell Rust), Turbo-Kreisverkehr und plangleiche
Lichtsignalanlage. In Abhängigkeit vom Ergebnis des Planungs- und Abstimmungsprozesses wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans im Bereich der B 415 zur
Offenlage u. U. zu erweitern sein.
Nähe zur Autobahn
Die A 5-Anschlussstelle Lahr ist ca. 2,8 km in nordwestlicher Richtung entfernt und
direkt über die B 415 erreichbar. Eine alternative Nord-Süd-Verbindung, ebenfalls
direkt über die B 415 erreichbar, ist die östlich gelegene B 3 mit einer Entfernung von
ca. 2 km.
Nähe zum Bahnhof
Luftlinie ist der Bahnhof ca. 2 km entfernt. Aufgrund der Lage östlich der Gleise ist eine
Querung der Rheintalbahn notwendig. Für den Kfz-Verkehr gibt es eine Möglichkeit
über die B 415 südlich des Bahnhofs und über die Rheinstraße im Norden. Der Fußund Radverkehr quert über die Hursterhofbrücke nördlich der B 415. Im Zuge der
Sanierung der Rheintalbahn voraussichtlich im Zeitraum 2035-2041 sind einige
Änderungen geplant. Zum einen soll mit einer neuen Bahnhofsunterführung ein
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westlicher Zugang geschaffen werden. Zum anderen soll die Hursterhofbrücke
entfallen und durch ein neues Brückenbauwerk auf der B 415 für Kfz-, Rad- und
Fußverkehr ersetzt werden.
ÖPNV
Die nächstgelegenen Buslinien des Stadtverkehrs Lahr sind die Linie 102 mit
Andienung der Haltestellen im Industriegebiet West und die Linie 108 mit Andienung
der Haltestellen im Stadtteil Langenwinkel. Beide Linien führen über die Brücke
Rheinstraße zum Bahnhof und von dort aus weiter in die Innenstadt. Beim Klinikum ist
eine Haltestelle vorgesehen, die später in das Liniennetz und die Fahrpläne integriert
wird.
Sharing-Angebote
In Lahr sowie in weiteren Mitgliedskommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau
entstehen momentan Mobilitätsstationen mit Sharing-Angeboten. Beim Klinikum ist
eine Bikesharing-Station vorgesehen, die in das regionale Stationsnetz integriert wird.
Fuß- und Radverkehr
Es ist ein Anschluss an das bestehende Fuß- und Radwegenetz vorgesehen, der bei
der Planung der neuen B 415-Anschlussstelle berücksichtigt wird. Eine
Radhauptachse verläuft parallel nördlich der B 415 in Richtung Schwanau im Westen
und in Richtung K 5344 im Osten. Von der K 5344 bestehen Verbindungen in alle
Richtungen. Die Querung der Rheintalbahn erfolgt über die Hursterhofbrücke. Eine
ausgewiesene Nebenachse verläuft auf dem Friedhofweg und quert somit momentan
das Gelände. Sie ist als Verbindung zwischen dem Schutterentlastungskanal und dem
Stadtteil Langenwinkel aufrechtzuerhalten und kann bei dem nun vorgesehenen
Entwurf in ihrer Lage beibehalten werden.
Baugrundstück
Die innere Erschließung übernimmt der Bauherr, hier sind private Verkehrsflächen
vorgesehen.
Artenschutz
Das Fachbüro Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft mbH, Bruchsal,
wurde mit den artenschutzrechtlichen Arbeiten beauftragt. Der empfohlene
Untersuchungsumfang sieht eine Begehung der Höhlenbäume und die Erfassung der
Brutvögel, Fledermäuse, Haselmaus, Eidechsen, Schlangen, Amphibien, Tag- und
Nachtfalter vor. Der Umfang wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die gesamte Vegetationsperiode von Februar bis Oktober 2024 wird für die
Untersuchungen benötigt.
Naturschutzrecht
Im Rahmen der Bauleitplanung müssen die Belange des Umweltschutzes,
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden.
Dazu ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse werden im Umweltbericht
dargestellt, insbesondere die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung
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und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Mit diesen Arbeiten wurde das
Ingenieurbüro Bresch, Henne, Mühlinghaus, Bruchsal beauftragt.
Lärmschutz
Auf das Baufeld wirken Schallimmissionen vom nordöstlich angrenzenden
Industriegebiet West sowie von der Bundesstraße 415 und von den Sportanlagen im
südlich angrenzenden Bereich (Fußball- und Reitverein) ein. Da ein Klinikum sehr
hohe Anforderungen an den Lärmschutz stellt, wurde das Fachbüro Heine + Jud,
Ingenieurbüro für Umweltakustik, Stuttgart, mit der schalltechnischen Untersuchung
beauftragt.
Hochwasser
Ungefähr 40 % des Bereichs sind durch ein 100-jährliches Hochwasser mit einer
Einstautiefe von ca. 30 bis 35 cm betroffen. In Überschwemmungsgebieten ist die
Ausweisung neuer Baugebiete untersagt, daher ist eine Lösung vorab zu erarbeiten
und zu realisieren. Dies ist Voraussetzung für einen Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan.
Das Fachbüro Wald + Corbe Consulting GmbH, Hügelsheim, wurde mit einer ersten
Einschätzung beauftragt. Begleitend zur Aufstellung des Bebauungsplans wird die
Thematik weiter aufbereitet und eine Lösung erarbeitet.
Geruchs- und Staubsituation
Eine erste fachliche Einschätzung zur Asphaltmischanlage im Norden und zum
Reitverein im Süden wurde durch das Fachbüro iMA Richter & Röckle GmbH & Co.
KG, Immissionen, Meteorologie, Akustik, Freiburg, vorgenommen. Hier wird im
Sommer 2024 noch eine gutachterliche Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren
eingeholt werden.
Verkehrslandeplatz und Hubschrauberlandeplatz
Ein Teilbereich im Westen des Baufeldes liegt in der südlichen Einflugschneise des
Verkehrslandesplatzes und Sonderflughafens Lahr, der tags und nachts angeflogen
wird.
Ein Hubschrauberlandesplatz für das Klinikum ist auf dem Dach geplant. Die maximal
zulässige Gebäudehöhe inklusive aller Aufbauten von 34,5 m (193,50 ü NN) wurde
bereits zur Vorbereitung des VgV-Verfahrens zum Hochbau mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Luftverkehr und Luftsicherheit und der Deutschen
Flugsicherung (DFS) abgestimmt.
Ver- und Entsorgung
Trinkwasser
Voraussichtlich erfolgt eine zweiseitige Einspeisung von der Karl-Kammer-Straße im
Norden mit Kreuzung der B 415 und aus dem Versorgungsnetz Langenwinkel. Die
Trassierung ist noch zu prüfen. Löschwasser kann voraussichtlich nach Ausbau des
Netzes mit 96 m³/h über zwei Stunden Löschdauer zur Verfügung gestellt werden.
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Abwasser
Der Mischwasser-Hauptsammler verläuft auf der nördlichen Seite der B 415. Im Zuge
der Bauausführung des neuen Knotenpunktes an der B 415 wird ein Schmutzwasserkanal zwischen Baufeld und der Hauptsammelleitung hergestellt.
Regenwasser
Aufkommendes Regenwasser soll durch Retentionsmaßnahmen vor Ort zurückgehalten und nach Möglichkeit versickert werden. Auch bei lehmigen Böden versickert
Wasser, wenn auch nur zeitverzögert. Dies ist im weiteren Planungsprozess zu prüfen.
Strom
Im Bereich des Baufeldes verlaufen zwei Mittelspannungsleitungen von Nord nach
Süd.
Telekommunikation
Ein Glasfaseranschluss kann über die herzustellende Anbindung Friedhofsweg
erfolgen. Ein Ausbau im Stadtteil Langenwinkel ist vorgesehen.
11. Flächenbilanz
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 12,1 ha:
Baufeld

ca. 9,5 ha

Verkehrsfläche (Anschluss und B 415)

ca. 1,6 ha

Grünfläche (Waldabstand)

ca. 1,0 ha

Summe

ca. 12,1 ha

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