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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 24.11.2014 Az.: -0685 Da

Drucksache Nr.: 291/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

03.12.2014

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

11.12.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

15.12.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung vom 24.11.2014 zu den während der Offenlage vorgebrachten
Stellungnahmen zum Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung wird in der
Fassung vom 24.11.2014 als Satzung beschlossen.

Anlage(n):
Abwägung
Nutzungsplan
Textliche Festsetzung, Begründung
Satzung
GMA-Untersuchung vom Juni/August 2014
GMA-Untersuchung vom 20.11.2014

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 291/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Am 29. September 2014 beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Beteiligung der Bürger
gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung durchzuführen. Hierbei handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird. Er soll die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Standortverlagerungen und Erweiterungen eines Lebensmitteldiscounters mit 1.100 m² Verkaufsfläche sowie eines Drogeriemarktes mit 755 m² Verkaufsfläche (vorher max. 500 m²) schaffen.
Neben der Innenstadt ist das Fachmarktzentrum Lahr im Stadtteil Mietersheim der wichtigste
Einkaufsschwerpunkt der Stadt. Schon mit dem Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 2. Änderung, rechtsverbindlich seit 29. Oktober 2011, wurde die Fachmarktzentrumsfläche in Bauflächen aufgeteilt und Obergrenzen sowie Nutzungsarten für zentrenrelevante
Sortimente zum Schutz der Innenstadt festgesetzt. Die zentrenrelevanten Sortimentsflächen
durften rund 6.000 m² nicht überschreiten. Mit der 3. Bebauungsplanänderung können nun
rund 7.355 m² realisiert werden.
Die Beteiligung von Bürgern und Behörden erfolgte vom 13. Oktober bis zum 14. November
2014. In dieser Zeit ging keine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein. Von den 37 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben 7 Anregungen oder Hinweise ab. Diese sind mit den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt. Lediglich aus der Stellungnahme der IHK ergeben sich redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes.
Auf Grund dieser Stellungnahme hat die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung
ihre gutachterliche Stellungnahme zur Verlagerung des Lebensmitteldiscounters um Angaben zu den Nahversorgungslagen Sulz und Schwarzwaldstraße ergänzt. Weiterhin wurden
gutachterliche Aussagen zur Vergrößerung der zulässigen Drogeriemarktsfläche erarbeitet,
die ebenso die o.g. Nahversorgungslagen einschließen.
Im Ergebnis sind durch die Änderungen keine negativen städtebaulichen Auswirkungen zu
Lasten der Innenstadt und der o.g. Nahversorgungslagen zu erwarten.
Die IHK weist auch auf die Notwendigkeit der Anpassung des Ursprungsbebauungsplanes
BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN (4. Änderung) für den sogenannten „Speckgürtel“ des
Fachmarktzentrums hin.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen zu sowie den
Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung als Satzung zu beschließen.
Sie trifft mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.