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Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung sonstiger Gremien (Beiräte u.ä.) )

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Trotter

Drucksache Nr.: 127/2024
Az.: 062.32

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

22.07.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Bildung und Besetzung sonstiger Gremien (Beiräte u.ä.)

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Bildung und Weiterführung nachstehend genannter Gremien und deren Besetzung mit gemeinderätlichen Mitgliedern wie folgt:
1. Jugendgemeinderat
Sitze
6

KFWL
1

AfD
1

CDU
1

SPD
1

GRÜNE
1

FDP
1

AfD
1

CDU
1

SPD
1

GRÜNE
1

FDP
1

AfD
1

CDU
1

SPD
1

GRÜNE
1

FDP
1

CDU
1

SPD
1

GRÜNE
1

FDP
1

CDU
1

SPD
1

GRÜNE
1

FDP
1

CDU
1

SPD
1

GRÜNE
1

FDP
1

2. Beirat für Internationales
Sitze
6

KFWL
1

3. Pädagogischer Beirat
Sitze
6

KFWL
1

4. Gemeinsamer Ausschuss*
Sitze
6

KFWL
1

AfD
1

5. Beirat für Verkehrsangelegenheiten
Sitze
6

KFWL
1

AfD
1

6. Feuerwehrstrukturkommission
Sitze
6

KFWL
1

AfD
1

Drucksache 127/2024

Seite 2

7. Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur
Sitze
6

KFWL
1

AfD
1

CDU
1

SPD
1

GRÜNE
1

FDP
1

KFWL
1

AfD
1

CDU
1

SPD
1

GRÜNE
1

FDP
1

9. Ältestenrat
Sitze
KFWL
11
2

AfD
2

CDU
2

SPD
2

GRÜNE
2

FDP
1

8. Baukommission
Sitze
6

Nachrichtlich:
Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 01.07.2024 für eine Zusammenlegung der bislang
selbständigen Beiräte Stadtseniorenbeirat und Beirat für Belange von Menschen mit Behinderung
ausgesprochen. Eine Anpassung der Geschäftsordnung ist erforderlich.
Ebenfalls sollen die Geschäftsordnungen für den Sportbeitrat und den Interkulturellen Ausschuss
überarbeitet und dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.09.2024 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Eine wesentliche Änderung ist, dass die Größe der Beiräte in der Regel maximal 19 Personen nicht
überschreiten soll.
Die Besetzung der Gremien erfolgt ebenfalls nach der Sommerpause.
* Nach Erörterung in der Sitzung des Ältestenrates am 01.07.2024 sowie mit den neuen Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen am 08.07.2024 und nach Abstimmung mit der Gemeinde Kippenheim
empfehlen die Fraktionen die Zusammensetzung des Gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Kippenheim entsprechend zu ändern.

________________________

_________________________

Markus Ibert

Friederike Ohnemus

Oberbürgermeister

Abteilungsleitung Ratsarbeit, Marketing und
Internationales

Drucksache 127/2024

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:

Zielsetzung:

Maßnahmen:

Alternativ geprüfte Maßnahmen:

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 127/2024

Seite 4

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.