Beschlussvorlage (Anlage 0)
22. Juli 2024
Stadt Lahr L -J Beschlussvorlage Federführende Steife: ZS03 Sachbearbeitung: Derdau Drucksache Nr.: 109/2024 Az.: Wifö-Surfield An der Vorlagenersteilung beteiligte Stellen 101/61 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 10.07.2024 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 22.07.2024 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Vorhaben SURFIELD BLACK FOREST - Kriterienkatalog Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr ist mit dem von der Stadtverwaltung entwickelten Kriterienkatalog für den Suchlaufeines geeigneten Standortes zur Ansiedlung des Vorhabens eines Surfparks in Lahr einverstanden. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung die vier Standorte Zuckerhof, Stadt einfahrt Nord, Seepark Süd und Rheinstraße Nord - nördlicher Teil entsprechend des Kriterienkatalogs auf Eignung zu prüfen. Zusammenfassende Begründung: Das Investitionsvorhaben Surfield Black Forest beabsichtigt in Lahr einen Surfpark zu eta blieren. Bei der Standortwahl und der Projektverwirklichung soll laut Gemeinderat ein zuvor entwickelter Kriterienkatalog beachtet werden. Im Sinne des Suchlaufs werden folgende Kriterien vorgeschlagen: Flächenverfügbarkeit, Beschaffenheit der Fläche, Städtebau und Planungsrecht, Natur (Schutzgebiete). Verkehr (ÖPNV) sowie Wasser (Ver- und Entsorgung) und Erschließung (Agri-PV). Für den Suchlauf schlägt die Stadtverwaltung aufgrund der benötigten Flächengröße von mindestens 3 bis etwa 5 Hektar die Standorte Zuckerhof, Stadteinfahrt Nord, Seepark Süd und Rheinstraße Nord - nördlicher Teil vor. Drucksache 109/2024 Seite 2 Sachdarstellung Die Stadt Lahr begrüßt und unterstützt laut dem Gemeinderatsbeschluss vom 22.04.2024 (Drucksache Nr.: 50/2024) mehrheitlich die Ansiedlung des Vorhabens eines Surfparks in Lahr. Daher wurde die Stadtverwaltung vom Gemeinderat der Stadt Lahr mit dem Suchlauf eines geeigneten Standortes be auftragt. Das Investitionsvorhaben Surfield Black Forest beabsichtigt, in Lahr einen Surfpark auf einer Fläche von mindestens 3 Hektar mit Erweiterungspotential auf 5 Hektar zu etablieren. Der Surfpark ist auf einen ganzjährigen Betrieb und eine konstante Nutzung ausgelegt. Neben den Aktivitäten im Wellen park, sollen in der kälteren Jahreszeit unter anderem Wellnessangebote und künstliches Höhentraining angeboten werden. Das Surfen soll auch in Kombination mit therapeutischen und erlebnispädagogi schen Methoden genutzt werden, um die Gesundheit sowie die Selbstwirksamkeit insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Gesundheit und gesunde Ernährung sind ein wesentlicher Be standteil des Konzeptes. Insgesamt werden rund 200.000 Gäste pro Jahr erwartet. Zieigruppen sind, neben der Surferszene, gesundheitsbewusste Menschen, Sportbegeisterte sowie Familien. Grundsätz lich will Surfield Black Forest den Betrieb des Surfparks im Sinne des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) betreiben. Zudem sollen alle Baumaßnahmen nach dem Standard der Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V. geplant werden. Tourismus, Sport & Freizeit, Naherholung und Gesundheit sind wesentliche Leitthemen des Investitionsvorhabens Surfield Black Forest. Der vorge sehene Wellenpark wird daher als wichtiger und attraktiver touristischer Angebotsbaustein im Rahmen des Freizeit- und Tourismusangebots in Lahr gesehen, der zum Tourismuskonzept Lahr (Themenbe reiche Freizeit-Genuss und Genussvolle Aktivitäten) passt und zum Imagegewinn der Stadt Lahr bei tragen kann. Kriterlenkatalog Bei der Standortwahl und der Projektverwirklichung soll ein zuvor entwickelter Kriterienkatalog beachtet werden. Vor dem Suchlauf nach einem geeigneten Standort wurde daher vom Stadtplanungsamt mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung und in Abstimmung mit Surfield Black Forest ein Kriterienkata log entwickelt, der beim Suchlauf beachtet werden soll (Vgl. Anlage „2024-06-17 Kriterien Surfield“). Die Kriterien sollen beim Suchlauf von der Stadtverwaltung einheitlich anhand eines Ampelmodells mit vier Phasen (grün, gelb, hellrot, dunkelrot) bewertet werden. „Grün" bezeichnet dabei eine (fast) voll ständige Erfüllung der Standortanforderungen, „gelb“ das Vorliegen von jedoch im weiteren Prozess lösbaren Anforderungen und „rot“ erhebliche, ggf. nicht vollständig auflösbare Planungshindernisse. „Dunkel-rot“ wird für Ausschlusskriterien verwandt, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei einer Aus wahl der Fläche nicht bewältigt werden können. Im Sinne des Suchlaufs sollen folgende Kriterien herangezogen werden: Flächenverfügbarkeit, Be schaffenheit der Fläche. Städtebau und Planungsrecht, Natur (Schutzgebiete), Verkehr (ÖPNV) sowie Wasser (Ver- und Entsorgung) und Erschließung (Agri-PV). Der Suchlauf und die Kriterien beziehen sich ausschließlich auf den Surfpark und das Projekt Surfield und nicht auf den Standort der Agri-PVAnlage, die an anderer Stelle vorgesehen ist. Da an allen Standorten gleichermaßen noch weitere Anforderungen und allgemeinere Themenbereiche wie Nachhaltigkeit, Gestaltungsaspekte, Verkehrskonzept, Energie (Agri-PV), Wassernutzung sowie Rückbau der Surfanlage bei Nutzungsaufgabe und Kostenneutralität für die Stadt Lahr zu gewährleisten wären, sollen diese zu einem späteren Zeitpunkt betrachtet und etwa im Rahmen des Bebauungsplan verfahrens oder mittels Verträgen mit Surfield Black Forest vereinbart werden. Drucksache 109/2024 Seite 3 Standorte Für den Suchlauf schlägt die Stadtverwaltung, aufgrund der benötigten Flächengröße von mindestens 3 bis etwa 5 Hektar und ersten groben Eignungs-Einschätzungen, die Standorte Zuckerhof, Stadtein fahrt Nord, Seepark-Süd und Rheinstraße Nord - nördlicher Teil vor. (Vgl. Anlage „2024-06-17 Über sichtskarte Standorte"). Beim Standort Rheinstraße Nord - nördlicher Teil gibt es aufgrund der Sied lungsnähe und bestehender Altlasten Bedenken. Die Eignung der Standorte soll bei der Detailprüfung untersucht werden. y Markus Iberf Oberbürgermeister Robin Derdau Wirtschaftsförderer Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: El Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen Anlage(n): 2024-06-17 Kriterien Surfield 2024-06-17 Übersichtskarte Standorte Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.