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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 8/2024) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 08.07.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
74/2024
1. Ergänzung
ZS04

1.

Bebauungsplan KLINIKUM
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Die Aufstellung des Bebauungsplans KLINIKUM gemäß § 30 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.

2.

Auf der Grundlage des Vorentwurfs vom Architekturbüro gmp wird die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der
Behörden nach § 4 (1) BauGB durchgeführt.

Beratungsergebnis:
25
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen
Stadträtin Deusch erklärt sich bei diesem Punkt für befangen und verlässt die
Beratung.
95/2024
1. Ergänzung
61

2.

11. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Der Vorentwurf der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterlagen vom 15.05.2024 wird gebilligt.

-23. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Frühzeitige Beteiligung).
Beratungsergebnis:
26
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen

71/2024
61

3.

Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (Offenlage)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE,
Stadtteil Kippenheimweiler, mit örtlichen Bauvorschriften, in der Fassung vom 10.04.2024 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
Beratungsergebnis:
Einstimmig

70/2024
61

4.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes
PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Lahr, Stadtteil Kippenheimweiler)
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (Offenlage)

Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Der Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom
10.04.2024 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).

-3Beratungsergebnis:
Einstimmig

65/2024
411

5.

Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2025/2026 und das Haushaltsjahr
2025

Der Gemeinderat beschließt:
1) Dem Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2025 bis Juli 2026 Künstlern und Agenturen ab
sofort verbindliche Zusagen zu erteilen.
Der Abteilung 411 (Kultur) wird die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle 28105000 Theater und Konzerte, Kostenart Besondere Verwaltungsund Betriebsaufwendungen mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro
187.000,- erteilt.
Geplante Ausgaben:
435.000,00 EURO
Geplante Einnahmen:
248.000,00 EURO
Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 30.000,Zuschussbedarf Gesamt 23/24:
Zuschussbedarf Gesamt 24/25:

217.000 Euro
217.000 Euro

2) Der Abteilung 411 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend
genannten Bereiche des Kultur-Etats Künstler:innen/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird der Abteilung 411 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2025 erteilt:
2.1)

Kultursommer Sternschnuppen
Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von 8.500,- EURO

2.2)

Betriebsausgaben Kunstausstellungen und KunstVisite
Kostenstelle. 25205004, Sachkonto: 42710000
Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro
BGL-Kosten
Zuschussbedarf in Höhe von 4.000,- Euro
Betriebsausgaben: Kunst in die Stadt!
Kostenstelle: 28105030, Sachkonto: 42710000
Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro
BGL-Kosten
Zuschussbedarf in Höhe von 9.000,- Euro

2.3)

Puppenparade Ortenau 2024

-4Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstaltungen
Kostenstelle: 28105010, Sachkonto 42710000 mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,2.4)

WIR jung.macht.kultur Festival 2025
Jugendfestival im Juli
Kostenstelle: 28105040
Zuschussbedarf in Höhe von 0,00,-- Euro

Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2024:
Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2025:

60.400 Euro
60.400 Euro

Beratungsergebnis:
Abgesetzt

II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 24.
Juni 2024

- ohne Beschluss -