Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
8. Juli 2024
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 8/2024) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 08.07.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 74/2024 1. Ergänzung ZS04 1. Bebauungsplan KLINIKUM - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans KLINIKUM gemäß § 30 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. 2. Auf der Grundlage des Vorentwurfs vom Architekturbüro gmp wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behörden nach § 4 (1) BauGB durchgeführt. Beratungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Stadträtin Deusch erklärt sich bei diesem Punkt für befangen und verlässt die Beratung. 95/2024 1. Ergänzung 61 2. 11. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 2. Der Vorentwurf der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterlagen vom 15.05.2024 wird gebilligt. -23. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Frühzeitige Beteiligung). Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 71/2024 61 3. Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler - Billigung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler, mit örtlichen Bauvorschriften, in der Fassung vom 10.04.2024 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Beratungsergebnis: Einstimmig 70/2024 61 4. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Lahr, Stadtteil Kippenheimweiler) - Billigung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Der Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 10.04.2024 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). -3Beratungsergebnis: Einstimmig 65/2024 411 5. Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2025/2026 und das Haushaltsjahr 2025 Der Gemeinderat beschließt: 1) Dem Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2025 bis Juli 2026 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. Der Abteilung 411 (Kultur) wird die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle 28105000 Theater und Konzerte, Kostenart Besondere Verwaltungsund Betriebsaufwendungen mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 187.000,- erteilt. Geplante Ausgaben: 435.000,00 EURO Geplante Einnahmen: 248.000,00 EURO Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 30.000,Zuschussbedarf Gesamt 23/24: Zuschussbedarf Gesamt 24/25: 217.000 Euro 217.000 Euro 2) Der Abteilung 411 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des Kultur-Etats Künstler:innen/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird der Abteilung 411 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2025 erteilt: 2.1) Kultursommer Sternschnuppen Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 8.500,- EURO 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen und KunstVisite Kostenstelle. 25205004, Sachkonto: 42710000 Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro BGL-Kosten Zuschussbedarf in Höhe von 4.000,- Euro Betriebsausgaben: Kunst in die Stadt! Kostenstelle: 28105030, Sachkonto: 42710000 Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro BGL-Kosten Zuschussbedarf in Höhe von 9.000,- Euro 2.3) Puppenparade Ortenau 2024 -4Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstaltungen Kostenstelle: 28105010, Sachkonto 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,2.4) WIR jung.macht.kultur Festival 2025 Jugendfestival im Juli Kostenstelle: 28105040 Zuschussbedarf in Höhe von 0,00,-- Euro Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2024: Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2025: 60.400 Euro 60.400 Euro Beratungsergebnis: Abgesetzt II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 24. Juni 2024 - ohne Beschluss -