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Informationsvorlage (Aktuelle Situation der Unterbringung obdachloser Personen in Lahr)

26. November 2014
                                    
                                        Information
Amt: 302

Datum: 27.10.2014

Az.: 108.50

Drucksache Nummer:
263/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

26.11.2014

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Aktuelle Situation der Unterbringung obdachloser Personen in Lahr

Mitteilung:

Der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport nimmt die Information über die aktuelle Situation der Unterbringung obdachloser Personen in Lahr zur Kenntnis.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 263/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Ortspolizeibehörde ist die Stadt Lahr verpflichtet, obdachlose Personen kommunal unterzubringen.
Für die Unterbringung von männlichen Einzelpersonen steht der im Jahr 2013 errichtete
Neubau in der Biermannstraße 3 zur Verfügung. Frauen und Paaren wird in der Regel ein
Zimmer in der weiteren Unterkunft in der Flugplatzstraße 101 zur Verfügung gestellt.
Für Familien sind in einem geringem Umfang dezentrale Wohnungen vorhanden, die über die
Wohnungsbauunternehmen angemietet werden.
Zudem kann mit Einverständnis des Eigentümers eine Wohnung bei akut drohendem Wohnungsverlust für die maximale Dauer von 6 Monaten beschlagnahmt werden. Von dieser
Möglichkeit wird jedoch in der Regel lediglich bei betroffenen Familien Gebrauch gemacht.
Die Stadt Lahr tritt innerhalb dieser Zeit als Kostenträger gegenüber dem Vermieter auf und
gibt die entstehenden Kosten per Kostenbescheid an die eingewiesenen Personen weiter.
Innerhalb dieser 6-Monats-Frist sind die Mieter dazu angehalten, sich eigenständig um alternativen Wohnraum zu kümmern. Sofern dies nicht gelingt, ist die Wohnung an den Eigentümer zurückzugeben und die Stadt Lahr hat im Rahmen der o. g. Möglichkeiten für Wohnraum
zu sorgen.
In den vergangenen Jahren ist eine kontinuierliche Zunahme an von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen – insbesondere männlichen Einzelpersonen zu beobachten. Der Verlust des
Arbeitsplatzes oder eine Trennung führen häufig zu Mietrückständen, die dann immer wieder
in der Androhung der Zwangsräumung enden.
Auch der Mangel an kostengünstigen kleinen Wohnungen stellt ein zunehmendes Problem
dar.
Die Stadt Lahr ist bemüht, bei bekannt werdender Wohnungsnot präventiv zu agieren. Neben
Gesprächen mit Vermietern oder Gläubigern werden Kontakte zu Wohnungsbauunternehmen und Sozialhilfeträgern hergestellt oder sogar erste Vorgespräche geführt.
Oft kann die drohende Obdachlosigkeit hierdurch noch vermieden werden.
Gleichwohl ist ein nach wie vor hoher Auslastungsgrad der städtischen Obdachlosenunterkünfte zu verzeichnen. Zwischen 80 und 90 Prozent der Unterbringungskapazitäten sind regelmäßig ausgeschöpft. In der Biermannstraße 3 mussten bereits vereinzelt Zimmer doppelt
belegt werden.
Eine deutliche Verschärfung der Unterbringungssituation könnte sich voraussichtlich ergeben, wenn die derzeitigen 1-Zimmer-Unterkünfte im Anwesen „Sonne-Post“ entfallen. Der Eigentümer beabsichtigt, das Gebäude in absehbarer Zeit zu veräußern. Dies hätte aller Voraussicht nach zur Folge, dass ein Großteil der derzeitigen Bewohner von der Stadtverwaltung Lahr untergebracht werden müsste.

Drucksache 263/2014

Seite - 3 -

Ein positives Zwischenfazit kann hinsichtlich der eingerichteten sozialen Betreuung der Obdachlosenunterkünfte durch die AGJ (Fachverband für Prävention und Rehabilitation der
Erzdiözese Freiburg e. V.) gezogen werden.
In den letzten sieben Monaten konnten 194 Kontaktsituationen gezählt werden, in denen
Personen das Beratungsangebot in Anspruch genommen haben. Oft ging es hierbei um die
Unterstützung bei Behördengängen, bei der Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung oder auch bei der Beantragung finanzieller Leistungen.
In den kommenden Wochen sollen vier Personen aus dem Objekt Biermannstraße 3 in eine
von der AGJ betreute Wohnform vermittelt werden. Dies ermöglicht eine gezielte Förderung
dieser Personen und kann als Übergangsphase zwischen der Obdachlosenunterkunft und
der späteren Rückführung in eigenständige Mietverhältnisse angesehen werden.
Im Ergebnis ist festzuhalten werden, dass die Stadt Lahr ihrer Aufgabe als kommunale Unterbringungsbehörde gerecht wird. Neben der reinen Verpflichtung zur Sicherstellung einer
Unterkunft werden durch die eingerichtete soziale Betreuung Unterstützungsangebote für individuelle Problemstellungen vorgehalten.
Eine zunehmende Verknappung der vorhandenen Unterbringungskapazitäten kann nicht
ausgeschlossen werden. Hierauf muss in Abhängigkeit der äußeren Rahmenbedingungen situationsangepasst reagiert werden. Sollten sich hierbei bedeutende Veränderungen ergeben,
werden die Gremien selbstverständlich frühzeitig mit einbezogen und informiert.

Guido Schöneboom

Tobias Biendl

Lucia Vogt