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Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Kippenheimweiler)

                                    
                                        NIEDERSCHRIFT
Nr. 05/2024
über die
öffentliche Sitzung
des Ortschaftsrates
Kippenheimweiler
am 09. April 2024

Sitzungsort:

Rathaus Kippenheimweiler, Bürgersaal

Anwesend:

Ortsvorsteher.:

Klaus Dorner

Ortschaftsräte:

Stadtrat:

Stephan Hurst
Ute Schmieder
Agnes Weis
Antonio Bellomo
Veronika Richter
Manfred Woitassek
Roland Siefert
Thomas Schlenker
Eberhard Roth

Ortschaftsrat:

Markus Roth

Entschuldigt:
Schriftführerin:

Verw. Angestellte Ingrid Karl

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19:30 Uhr mit der Feststellung eröffnet, dass
die Ortschaftsräte mit Datum vom 29.03.2024 ordnungsgemäß und fristgerecht
eingeladen wurden.
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ortschaftsrat beschlussfähig ist.
Auf der Tagesordnung stehen und werden beraten bzw. beschlossen:
-1-

1.
2.
3.
4.

Frageviertelstunde a) für Zuhörer b) für Ortschaftsräte
Blutspenderehrung
Entwicklungsmöglichkeiten „Areal Linde“; Vorstellung der Pläne
Feuerwehr Stadt Lahr, Feuerwehrabteilung Kippenheimweiler
Zustimmung gem. § 8 Abs. 4 des Feuerwehrgesetz für BW i.V.m. § 13 Abs. 4
Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt zur Wahl des Leiters und des
stellvertretenden Leiters der Abteilung; Beschluss
5. Verschiedenes / Informationen
a) Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben;
Planfeststellung zur Erweiterung der bestehenden Kiesgrube Waldmattensee
b) nächster Sitzungstermin
c) Feuerwehrübung Sophie-Scholl-Kindergarten am Mi., 10.04.2024, 19:00 Uhr
----------------------------------------------------------------------------------------------------Der Vorsitzende begrüßt die Zuhörer (13) sowie die Presse (LZ: (2) und BZ:
Beschorner).
Zu TOP 3 begrüßt OV Dorner Architekt Mathis mit Mitarbeiter sowie Herrn Lütkenhaus
vom Stadtplanungsamt.
Zu Punkt 1a:
B. Sill fordert eine Dog-Station im Bereich des Sophie-Scholl-Kindergartens. Die
Gehwege sind immer wieder mit Hundekot verunreinigt, welcher auch in den
Kindergarten hineingetragen wird. Kürzlich ist ein Kigakind ausgerutscht auf dem
Hundekot. Sie möchte gerne testweise eine Dogstation am Sophie-SchollKindergarten anbringen lassen. Das Gremium lehne dies ab, so der Vorsitzende. Das
Problem liegt am Ende der Leine, und auch eine Dogstation würde hier keine
Verbesserung erzielen.
B. Sill verweist auf die Parkprobleme in der Wylerter Hauptstraße zwischen ev. Kirche
und ehem. Volksbank. Der Ziehharmonikabus konnte trotz mehrmaligem Hupen 10
Minuten nicht weiterfahren, da kein Eigentümer das Fahrzeug wegfuhr.
Der Vorsitzende würde mit dem dortigen Anwohner das Gespräch suchen, parallel
sollte der KOD kontrollieren.
A. Weis-Kinzer möchte wissen, wie es mit dem Ausbau der „Deutschen Glasfaser“
weiterginge. In einem Schreiben im Februar 2024 teilte das Unternehmen der
Breitband Ortenau mit, dass es sich in Lahr nicht in der Lage sieht den angestrebten
Netzausbau wirtschaftlich umzusetzen. Lt. Roth hätte die Deutsche Telekom Interesse
daran bekundet, Teile der Gebiete zu übernehmen. Dies sei nur mit einer finanziellen
Beteiligung der Stadt Lahr in Millionenhöhe umzusetzen, was sehr schwierig wäre.
A. Weis-Kinzer moniert die Parksituation in der Luisenstraße 1 bis 7. Die Autos (der
Mitarbeiter der Deutschen Glasfaser Wohnung ehem. Volksbank) parken in der Kurve
und gefährden somit auch die Schulkinder. Hier sollte das Gespräch mit den
Mitarbeitern gesucht werden, parallel sollte hier der KOD kontrollieren.
W. Steiert fragt an weshalb keine Wasserentnahme aus den Friedhofsbrunnen
möglich ist. Die Druckpumpe ist durchgerostet und es wurde von Sanitär Siefert eine
-2-

neue bestellt. Diese wird sobald sie eingetroffen ist (ca. 1- 2 Wochen) unverzüglich
eingebaut, so der Vorsitzende.
Zu Punkt 1b:
OR Richter moniert, dass das seit Sommer 2023 beschädigte Bushaltestellendach
noch immer nicht repariert wurde. Auf mehrmaligem Nachfragen der Ortsverwaltung
bei dem TGM ist seither immer noch nichts passiert, so der Vorsitzende.
OR Richter fragt an, weshalb zwei Bäume auf der Verkehrsinsel bei der Bushaltestelle
in der Kaiserswaldstraße entfernt wurden.
OR Siefert fragt an, weshalb der Baum hinter dem Feuerwehrgerätehaus entfernt
wurde. Er regt hier eine Nachpflanzung an.
Dies solle bei der zuständigen Fachabteilung angefragt werden.
OR Hurst wurde bei einer Beerdigung darauf hingewiesen, dass keine Parkplätze für
Schwerbehinderte am Friedhof Kippenheimweiler vorhanden sind. Dies wäre seiner
Meinung nach wichtig, da gerade diese Menschen nicht in der Ferne parken können
und zudem die weite Strecke zu Fuß bewältigen. Um eine schnelle Umsetzung
herbeizuführen könnte man bei den bestehenden Parkplätzen ein Schild aufstellen.
Ergänzend könnte rechts von den reservierten Parkplätzen für „Friedhof und Pfarrer“
noch zwei Behindertenparkplätze anlegen. Dies sollte von der Fachabteilung geprüft
werden.
Zu Punkt 2:
Die Blutspenderehrung erfolgt für 75 x Frau Elisabeth Metzger und 10 x Antonio
Bellomo.
Zu Punkt 3:
OV Dorner bedankt sich bei der EG Falkner und dem noch nicht benannten Investor,
dass der Ortschaftsrat bei dieser Baumaßnahme frühzeitig beteiligt wurde. Dies sei
keine Selbstverständlichkeit. Er übergibt das Wort an Architekt Thomas Mathis.
Dieser zeigt – wie schon in der ORS vom 23.01.24 – die leicht abgeänderte Version
des Bauvorhabens von drei Mehrgenerationshäusern (1 Gewerbeeinheit und 22
Wohnungen mit großem Teil Mietpreis gebundenes Wohnen) anhand einer
Präsentation. Die Materialität der Außenfassade wurde in sandsteinfarbene Töne an
der in KHW anlehnenden Gebäuden angepasst. Die Stellplätze wurden unter der
Linde zum Anwesen Hurst gerückt. Die Dächer werden in der Farbe Rot gehalten. Die
Fensterfarbe wird in anthrazit gehalten.
OR Hurst verlässt aufgrund einer möglichen Befangenheit (Angrenzer) den
Sitzungstisch und nimmt in den Zuhörerreihen Platz.
OR Woitassek moniert die Parkplätze, welche für Unruhe und Lärm sorgen. Er würde
eine Tiefgarage vorschlagen. Er würde darum bitten, dass sich der Architekt und das
Stadtplanungsamt die Parkplatzumsetzung mit Tiefgarage in Ettenheim, Pappelweg 2
und 4 anschauen möge. Lt. Mathis liegt der Stellplatzschlüssel bei 1,0 pro Wohnung
(24 Stellplätze); möglich wäre auch eine Variante mit 1,25 (30 Stellplätze).
Herr Lütkenhaus vom Stadtplanungsamt sieht eine Tiefgarage aus städtebaulicher
Sicht als nicht umzusetzen, da die Überdeckung des Plateaus von 40 cm stark störend
wäre. Bei der gewerblichen Nutzung im Haus 1 ist der Stellplatzschlüssel bei 9 qm²,
d.h. bei 20-30 qm² wären es drei Parkplätze für die Gewerbeeinheit, was schwierig
-3-

würde. In Zukunft könne man sich die Versiegelung nicht mehr leisten. Als Ankerpunkt
findet er es wichtig, dass dieser Platz wiederbelebt würde.
OR Siefert regt, an dass die vorhandenen Parkplätze links der Ludwig-Huber-Kapelle
neu angelegt werden sollten, diese wären schlecht eingezeichnet und auch nicht gut
ausgelegt. Dies ist eine städt. Fläche, die seitens der Stadt geprüft werden könne, so
E. Roth.
Das zeitliche Vorgehen wäre bei einem positiven Votum des Ortschaftsrates die
Behandlung im Technischen Ausschuss am 24.04.24 noch ohne Beschlussvorlage für
eine B-Planaufstellung (Aufstellungsbeschluss notwendig wegen Sozialwohnungsquote).
OV Dorner möchte ein Stimmungsbild des Gremiums über das vorgetragene Projekt
„Linde“ abfragen.
Wer ist für eine Umsetzung des Projekts: einstimmig
24 Stellplätze: 3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
30 Stellplätze: 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
OV Dorner bedankt sich für die Projektdarstellung bei dem Architekturbüro Mathis
sowie bei dem Stadtplaner Lütkenhaus.

Zu Punkt 4:
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr
Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile.
Für die einzelnen Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Leiter der Abteilung und dessen
Stellvertreter zu wählen.
Die ehrenamtlich tätigen Leiter der Abteilungen und deren Stellvertreter werden gem.
§ 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg von den Feuerwehr Angehörigen
der Einsatzabteilung in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die
Wahlen bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. In Gemeinden mit
Ortschaftsverfassung kann die Zuständigkeit für die Zustimmung zur Wahl der Leiter
der Abteilungen in den Ortschaften nach der Hauptsatzung auch beim Ortschaftsrat
liegen; dies ist bei der Stadt Lahr zutreffend.
Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung Kippenheimweiler am 23.02.2024 fanden die Wahlen des Leiters und des stellvertretenen
Leiters der Abteilung statt.
Wahl des Leiters der Abteilung
Als Bewerber stellte sich Kevin Baier zur Wahl. Alle 26 stimmberechtigten Feuerwehr
angehörigennahmen an der Wahl teil. Der Feuerwehr Angehörige Kevin Baier wurde
mit 26 Stimmen gewählt.
Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung
Als Bewerber stellte sich Fabian Gänshirt zur Wahl. Alle 26 stimmberechtigten
Feuerwehr Angehörigen nahmen an der Wahl teil. Der Feuerwehr Angehörige Fabian
Gänshirt wurde mit 26 Stimmen gewählt.
Die Gewählten dürfen gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für BadenWürttemberg nur bestellt werden, wenn sie die für das Amt erforderlichen persönlichen
und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Gewählten Kevin Baier und Fabian
Gänshirt erfüllen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.
Bei Wahlzustimmung betragt die Amtsdauer der gewählten Feuerwehr Angehörigen
Kevin Baier und Fabian Gänshirt fünf Jahre mit Wirkung ab 01.03.2024. Gemäß § 11
-4-

Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr vom 28.11.2013 werden die Gewählten
vom Oberbürgermeister bestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat stimmt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für BadenWürttemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff, 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr
der Wahl des Feuerwehr Angehörigen Kevin Baier zum Leiter der Abteilung der
Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Kippenheimweiler, zu. Die Zustimmung erfolgt mit
Wirkung ab 01.03.2024 für die Dauer von fünf Jahren.
Der Ortschaftsrat stimmt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für BadenWürttemberg i. V. m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt
Lahr der Wahl des Feuerwehr Angehörigen Fabian Gänshirt zum stellvertretenden
Leiter der Abteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Kippenheimweiler, zu. Die
Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 01.03.2024 für die Dauer von fünf Jahren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Punkt 5a:
Über die öffentliche Bekanntmachung zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren Kiesabbauvorhaben der Vogel-Bau GmbH - Erweiterung der bestehenden Kiesgrube Waldmattensee informiert der Vorsitzende.
Der Antrag auf Planfeststellung und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und
Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während der Sprechzeiten,
beginnend vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 im Rathaus der Stadt
Lahr, Rathaus 2, Zimmer 1.63 zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann
öffentlich aus. Der Antrag und die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite
der
Stadt
Lahr
unter
https://www.lahr.de/der-stadt-lahr-und-andererbehoerden.195432.htm einsehbar.
Zu Punkt 5b:
Der nächste Sitzungstermin ist am Dienstag, 14. Mai 2024.
Zu Punkt 5c:
Am Mittwoch, 10. April 2024 findet ab 19:00 Uhr eine Feuerprobe am kath. SophieScholl- Kindergarten statt.
Ende der Sitzung: 21:00 Uhr
Unterschriften:
Der Vorsitzende:

Für die Ortschaftsräte:

__________________
( Klaus Dorner )
Ortsvorsteher

___________________

Die Schriftführerin:

___________________

__________________
( Ingrid Karl )
-5-