Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Kippenheimweiler)
9. April 2024
NIEDERSCHRIFT Nr. 05/2024 über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Kippenheimweiler am 09. April 2024 Sitzungsort: Rathaus Kippenheimweiler, Bürgersaal Anwesend: Ortsvorsteher.: Klaus Dorner Ortschaftsräte: Stadtrat: Stephan Hurst Ute Schmieder Agnes Weis Antonio Bellomo Veronika Richter Manfred Woitassek Roland Siefert Thomas Schlenker Eberhard Roth Ortschaftsrat: Markus Roth Entschuldigt: Schriftführerin: Verw. Angestellte Ingrid Karl Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19:30 Uhr mit der Feststellung eröffnet, dass die Ortschaftsräte mit Datum vom 29.03.2024 ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen wurden. Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ortschaftsrat beschlussfähig ist. Auf der Tagesordnung stehen und werden beraten bzw. beschlossen: -1- 1. 2. 3. 4. Frageviertelstunde a) für Zuhörer b) für Ortschaftsräte Blutspenderehrung Entwicklungsmöglichkeiten „Areal Linde“; Vorstellung der Pläne Feuerwehr Stadt Lahr, Feuerwehrabteilung Kippenheimweiler Zustimmung gem. § 8 Abs. 4 des Feuerwehrgesetz für BW i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt zur Wahl des Leiters und des stellvertretenden Leiters der Abteilung; Beschluss 5. Verschiedenes / Informationen a) Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben; Planfeststellung zur Erweiterung der bestehenden Kiesgrube Waldmattensee b) nächster Sitzungstermin c) Feuerwehrübung Sophie-Scholl-Kindergarten am Mi., 10.04.2024, 19:00 Uhr ----------------------------------------------------------------------------------------------------Der Vorsitzende begrüßt die Zuhörer (13) sowie die Presse (LZ: (2) und BZ: Beschorner). Zu TOP 3 begrüßt OV Dorner Architekt Mathis mit Mitarbeiter sowie Herrn Lütkenhaus vom Stadtplanungsamt. Zu Punkt 1a: B. Sill fordert eine Dog-Station im Bereich des Sophie-Scholl-Kindergartens. Die Gehwege sind immer wieder mit Hundekot verunreinigt, welcher auch in den Kindergarten hineingetragen wird. Kürzlich ist ein Kigakind ausgerutscht auf dem Hundekot. Sie möchte gerne testweise eine Dogstation am Sophie-SchollKindergarten anbringen lassen. Das Gremium lehne dies ab, so der Vorsitzende. Das Problem liegt am Ende der Leine, und auch eine Dogstation würde hier keine Verbesserung erzielen. B. Sill verweist auf die Parkprobleme in der Wylerter Hauptstraße zwischen ev. Kirche und ehem. Volksbank. Der Ziehharmonikabus konnte trotz mehrmaligem Hupen 10 Minuten nicht weiterfahren, da kein Eigentümer das Fahrzeug wegfuhr. Der Vorsitzende würde mit dem dortigen Anwohner das Gespräch suchen, parallel sollte der KOD kontrollieren. A. Weis-Kinzer möchte wissen, wie es mit dem Ausbau der „Deutschen Glasfaser“ weiterginge. In einem Schreiben im Februar 2024 teilte das Unternehmen der Breitband Ortenau mit, dass es sich in Lahr nicht in der Lage sieht den angestrebten Netzausbau wirtschaftlich umzusetzen. Lt. Roth hätte die Deutsche Telekom Interesse daran bekundet, Teile der Gebiete zu übernehmen. Dies sei nur mit einer finanziellen Beteiligung der Stadt Lahr in Millionenhöhe umzusetzen, was sehr schwierig wäre. A. Weis-Kinzer moniert die Parksituation in der Luisenstraße 1 bis 7. Die Autos (der Mitarbeiter der Deutschen Glasfaser Wohnung ehem. Volksbank) parken in der Kurve und gefährden somit auch die Schulkinder. Hier sollte das Gespräch mit den Mitarbeitern gesucht werden, parallel sollte hier der KOD kontrollieren. W. Steiert fragt an weshalb keine Wasserentnahme aus den Friedhofsbrunnen möglich ist. Die Druckpumpe ist durchgerostet und es wurde von Sanitär Siefert eine -2- neue bestellt. Diese wird sobald sie eingetroffen ist (ca. 1- 2 Wochen) unverzüglich eingebaut, so der Vorsitzende. Zu Punkt 1b: OR Richter moniert, dass das seit Sommer 2023 beschädigte Bushaltestellendach noch immer nicht repariert wurde. Auf mehrmaligem Nachfragen der Ortsverwaltung bei dem TGM ist seither immer noch nichts passiert, so der Vorsitzende. OR Richter fragt an, weshalb zwei Bäume auf der Verkehrsinsel bei der Bushaltestelle in der Kaiserswaldstraße entfernt wurden. OR Siefert fragt an, weshalb der Baum hinter dem Feuerwehrgerätehaus entfernt wurde. Er regt hier eine Nachpflanzung an. Dies solle bei der zuständigen Fachabteilung angefragt werden. OR Hurst wurde bei einer Beerdigung darauf hingewiesen, dass keine Parkplätze für Schwerbehinderte am Friedhof Kippenheimweiler vorhanden sind. Dies wäre seiner Meinung nach wichtig, da gerade diese Menschen nicht in der Ferne parken können und zudem die weite Strecke zu Fuß bewältigen. Um eine schnelle Umsetzung herbeizuführen könnte man bei den bestehenden Parkplätzen ein Schild aufstellen. Ergänzend könnte rechts von den reservierten Parkplätzen für „Friedhof und Pfarrer“ noch zwei Behindertenparkplätze anlegen. Dies sollte von der Fachabteilung geprüft werden. Zu Punkt 2: Die Blutspenderehrung erfolgt für 75 x Frau Elisabeth Metzger und 10 x Antonio Bellomo. Zu Punkt 3: OV Dorner bedankt sich bei der EG Falkner und dem noch nicht benannten Investor, dass der Ortschaftsrat bei dieser Baumaßnahme frühzeitig beteiligt wurde. Dies sei keine Selbstverständlichkeit. Er übergibt das Wort an Architekt Thomas Mathis. Dieser zeigt – wie schon in der ORS vom 23.01.24 – die leicht abgeänderte Version des Bauvorhabens von drei Mehrgenerationshäusern (1 Gewerbeeinheit und 22 Wohnungen mit großem Teil Mietpreis gebundenes Wohnen) anhand einer Präsentation. Die Materialität der Außenfassade wurde in sandsteinfarbene Töne an der in KHW anlehnenden Gebäuden angepasst. Die Stellplätze wurden unter der Linde zum Anwesen Hurst gerückt. Die Dächer werden in der Farbe Rot gehalten. Die Fensterfarbe wird in anthrazit gehalten. OR Hurst verlässt aufgrund einer möglichen Befangenheit (Angrenzer) den Sitzungstisch und nimmt in den Zuhörerreihen Platz. OR Woitassek moniert die Parkplätze, welche für Unruhe und Lärm sorgen. Er würde eine Tiefgarage vorschlagen. Er würde darum bitten, dass sich der Architekt und das Stadtplanungsamt die Parkplatzumsetzung mit Tiefgarage in Ettenheim, Pappelweg 2 und 4 anschauen möge. Lt. Mathis liegt der Stellplatzschlüssel bei 1,0 pro Wohnung (24 Stellplätze); möglich wäre auch eine Variante mit 1,25 (30 Stellplätze). Herr Lütkenhaus vom Stadtplanungsamt sieht eine Tiefgarage aus städtebaulicher Sicht als nicht umzusetzen, da die Überdeckung des Plateaus von 40 cm stark störend wäre. Bei der gewerblichen Nutzung im Haus 1 ist der Stellplatzschlüssel bei 9 qm², d.h. bei 20-30 qm² wären es drei Parkplätze für die Gewerbeeinheit, was schwierig -3- würde. In Zukunft könne man sich die Versiegelung nicht mehr leisten. Als Ankerpunkt findet er es wichtig, dass dieser Platz wiederbelebt würde. OR Siefert regt, an dass die vorhandenen Parkplätze links der Ludwig-Huber-Kapelle neu angelegt werden sollten, diese wären schlecht eingezeichnet und auch nicht gut ausgelegt. Dies ist eine städt. Fläche, die seitens der Stadt geprüft werden könne, so E. Roth. Das zeitliche Vorgehen wäre bei einem positiven Votum des Ortschaftsrates die Behandlung im Technischen Ausschuss am 24.04.24 noch ohne Beschlussvorlage für eine B-Planaufstellung (Aufstellungsbeschluss notwendig wegen Sozialwohnungsquote). OV Dorner möchte ein Stimmungsbild des Gremiums über das vorgetragene Projekt „Linde“ abfragen. Wer ist für eine Umsetzung des Projekts: einstimmig 24 Stellplätze: 3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme 30 Stellplätze: 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme OV Dorner bedankt sich für die Projektdarstellung bei dem Architekturbüro Mathis sowie bei dem Stadtplaner Lütkenhaus. Zu Punkt 4: Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile. Für die einzelnen Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Leiter der Abteilung und dessen Stellvertreter zu wählen. Die ehrenamtlich tätigen Leiter der Abteilungen und deren Stellvertreter werden gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg von den Feuerwehr Angehörigen der Einsatzabteilung in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlen bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. In Gemeinden mit Ortschaftsverfassung kann die Zuständigkeit für die Zustimmung zur Wahl der Leiter der Abteilungen in den Ortschaften nach der Hauptsatzung auch beim Ortschaftsrat liegen; dies ist bei der Stadt Lahr zutreffend. Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung Kippenheimweiler am 23.02.2024 fanden die Wahlen des Leiters und des stellvertretenen Leiters der Abteilung statt. Wahl des Leiters der Abteilung Als Bewerber stellte sich Kevin Baier zur Wahl. Alle 26 stimmberechtigten Feuerwehr angehörigennahmen an der Wahl teil. Der Feuerwehr Angehörige Kevin Baier wurde mit 26 Stimmen gewählt. Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung Als Bewerber stellte sich Fabian Gänshirt zur Wahl. Alle 26 stimmberechtigten Feuerwehr Angehörigen nahmen an der Wahl teil. Der Feuerwehr Angehörige Fabian Gänshirt wurde mit 26 Stimmen gewählt. Die Gewählten dürfen gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für BadenWürttemberg nur bestellt werden, wenn sie die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Gewählten Kevin Baier und Fabian Gänshirt erfüllen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Bei Wahlzustimmung betragt die Amtsdauer der gewählten Feuerwehr Angehörigen Kevin Baier und Fabian Gänshirt fünf Jahre mit Wirkung ab 01.03.2024. Gemäß § 11 -4- Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr vom 28.11.2013 werden die Gewählten vom Oberbürgermeister bestellt. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für BadenWürttemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff, 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr der Wahl des Feuerwehr Angehörigen Kevin Baier zum Leiter der Abteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Kippenheimweiler, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 01.03.2024 für die Dauer von fünf Jahren. Der Ortschaftsrat stimmt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für BadenWürttemberg i. V. m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr der Wahl des Feuerwehr Angehörigen Fabian Gänshirt zum stellvertretenden Leiter der Abteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Kippenheimweiler, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 01.03.2024 für die Dauer von fünf Jahren. Abstimmungsergebnis: einstimmig Zu Punkt 5a: Über die öffentliche Bekanntmachung zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren Kiesabbauvorhaben der Vogel-Bau GmbH - Erweiterung der bestehenden Kiesgrube Waldmattensee informiert der Vorsitzende. Der Antrag auf Planfeststellung und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während der Sprechzeiten, beginnend vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 im Rathaus der Stadt Lahr, Rathaus 2, Zimmer 1.63 zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus. Der Antrag und die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Lahr unter https://www.lahr.de/der-stadt-lahr-und-andererbehoerden.195432.htm einsehbar. Zu Punkt 5b: Der nächste Sitzungstermin ist am Dienstag, 14. Mai 2024. Zu Punkt 5c: Am Mittwoch, 10. April 2024 findet ab 19:00 Uhr eine Feuerprobe am kath. SophieScholl- Kindergarten statt. Ende der Sitzung: 21:00 Uhr Unterschriften: Der Vorsitzende: Für die Ortschaftsräte: __________________ ( Klaus Dorner ) Ortsvorsteher ___________________ Die Schriftführerin: ___________________ __________________ ( Ingrid Karl ) -5-