Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Kippenheimweiler)
18. Juni 2024
NIEDERSCHRIFT Nr. 07/2024 über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Kippenheimweiler am 18. Juni 2024 Sitzungsort: Rathaus Kippenheimweiler, Bürgersaal Anwesend: Ortsvorsteher: Klaus Dorner Ortschaftsräte: Stephan Hurst Agnes Weis Antonio Bellomo Veronika Richter Manfred Woitassek Roland Siefert Stadtrat: Eberhard Roth Entschuldigt: Ute Schmieder Markus Roth Thomas Schlenker Schriftführerin: Verw. Angestellte Ingrid Karl Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19:00 Uhr mit der Feststellung eröffnet, dass die Ortschaftsräte mit Datum vom 07.06.2024 ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen wurden. Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ortschaftsrat beschlussfähig ist. -1- Auf der Tagesordnung stehen und werden beraten bzw. beschlossen: 1. Frageviertelstunde a) für Zuhörer b) für Ortschaftsräte 2. Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler - Billigung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage), Beschluss - ANLAGE 3. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Lahr, Stadtteil Kippenheimweiler) - Billigung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage); Beschluss - ANLAGE - 4. Bekanntgabe über das Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Kiesgrube „Waldmatt“ der Vogel-Bau GmbH auf Gemarkungen Kippenheim und LahrKippenheimweiler; Zulassung des vorzeitigen Beginns 5. Bekanntgabe eines Beschlusses aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14. Mai 2024 6. Verleihung des Verdienstabzeichens des Städtetages BW für 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeit im Ortschaftsrat Kippenheimweiler an Frau Veronika Richter 7. Verschiedenes / Informationen: a) nächster Sitzungstermin ----------------------------------------------------------------------------------------------------Der Vorsitzende begrüßt die Zuhörer (7) sowie die Presse (LZ: (./.) und BZ: (Beck). Zu TOP 2 und 3 begrüßt OV Dorner Stefan Löhr Stadtplanungsamt, Dennis Beiser Planschmiede-Hansert und Bruno Schwendemann Vogel-Bau GmbH. Der Vorsitzende verliest die Ergebnisse der gewählten Ortschaftsräte bei den Kommunalwahlen am 09.06.2024 und gratuliert den wieder- und Neugewählten Kandidaten. OR Hurst sowie das Gremium gratulieren OV Dorner zu seinem Sitz im Gemeinderat der Stadt. Zu Punkt 1a: Es werden keine Fragen gestellt. Zu Punkt 1b: OR Siefert erkundigt sich bis wann das Schützenhaus und Feuerwehrhaus den Neuanstrich erhält. Dies sei, so der Vorsitzende in den nächsten Wochen geplant. Weiteres Vorgehen: Ein Vororttreffen mit den Verantwortlichen fand statt und ein Farbmuster wird noch aufgemalt. Zu Punkt 2: Herr Beiser von der Planschmiede-Hansert, Ortenberg stellt die Präsentation vor. Der Kieswerkbetreiber Vogel-Bau GmbH plant die Errichtung einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Waldmattensee in Kippenheimweiler. Um die Maßnahme -2- realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) auch der Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich zu ändern. 23.10.2023: Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat 30.10.2023 bis 01.12.2023: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Die Stellungnahmen der Behörden/TOB sowie die Entwurfsplanungen liegen in der Beschlussvorlage Drucksache Nr. 71/2024 vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im Juli/August 2024 durchgeführt werden. Die Entscheidung kann nicht bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderates aufgeschoben werden. Eine nächstmögliche Beschlussfassung im Gemeinderat der Stadt Lahr ist erforderlich, um Verzögerungen im weiteren Planungsprozess zu vermeiden. Der Investor benötigt dringend die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Installation der PV-Anlage. Sämtliche jetzt getroffenen Entscheidungen sind im Zuge der noch anstehenden Abwägung und des Satzungsbeschlusses im Rahmen des Weiteren Bebauungsplanverfahrens revidierbar. Der erzeugte Strom wird teils für das Werk, teils in das öffentliche Netz eingespeist, so Schwendemann. Es sei in Planung beim Gasthaus Karpfenstüble zwei PKW Ladestationen einzurichten. Die Schwimmende Photovoltaikanlage wird in ihrer Nutzung auf maximal 30 Jahre beschränkt und ist dann vollumfänglich zurückzubauen. Dadurch wird einerseits dem Umstand Rechnung getragen, dass der technische Fortschritt im Bereich der erneuerbaren Energien sehr dynamisch ist und niemand die technischen Entwicklungen der nächsten Jahre in diesem Sektor voraussehen kann. Außerdem ist nicht abzusehen, wie lange und in welchem Umfang der Kiesabbau betrieben wird, so dass sich die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Anlage gegebenenfalls grundlegend verändern. Die Wechselrichter sind aus Kunststoff, die Unterkonstruktion aus Metallrahmen. Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler, mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.04.2024 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2, Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: einstimmig Zu Punkt 3: Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuell geplanten städtebaulichen Entwicklungen angepasst werden. Für das Photovoltaikprojekt Schwimmende PV-Anlage auf dem Waldmattensee - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen ein. -3- Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim in der vorliegenden Form zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs zu beschließen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im Juli/August 2024 durchgeführt werden. Die Entscheidung kann nicht bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderates aufgeschoben werden. Eine nächstmögliche Beschlussfassung im Gemeinderat der Stadt Lahr ist erforderlich, um Verzögerungen im weiteren Planungs-prozess zu vermeiden. Der Investor benötigt dringend die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Installation der PV-Anlage. Sämtliche jetzt getroffenen Entscheidungen sind im Zuge der noch anstehenden Abwägung und des Satzungsbeschlusses im Rahmen des Weiteren FNP-Änderungsverfahrens revidierbar. Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 10.04.2024 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: einstimmig Zu Punkt 4: Der Vorsitzende informiert über die Zulassung des vorzeitigen Beginns zum Kiesabbau der Vogel-Bau GmbH im Bereich der Teilerweiterungsfläche auf den Grundstücken Flst.Nr. 2143, 2147 bis 2152 und 2175 der Gemarkung Lahr-Kippenheimweiler auf der Grundlage des bereits vorgelegten Antrages auf Flächenerweiterung. Das LA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz hat mit Schreiben vom 17.05.2024 darüber informiert. Dies ist dem Gremium zur Kenntnis zu geben. Bernd Schwendemann, Vogel-Bau, erläutert auf Nachfrage über die Baggertiefe, dass wie bisher 65 m gebaggert werde. Perspektivisch könnte nur tiefer gebaggert werden, wenn der See breiter wäre. Der Lärm würde sich gegenüber dem heutigen Zeitpunkt nicht verändern, da nur der Schwimmbagger verlegt wird. An den technischen Anlagen (Brecher/Siebe) ändere sich nichts. Zeitlich wäre die Erweiterung für die nächsten 15 Jahre ausgerichtet. Das Gremium spricht sich einstimmig für die Entscheidung des vorzeitigen Beginns zum Kiesabbau aus. Zu Punkt 5: Der Vorsitzende gibt den Beschluss aus der nichtöffentlichen OR-Sitzung vom 14.05.2024 „Grundstückskauf Kiesabbaufläche“ mit Flst.Nr. 2147 und der Größe 675 m² etc. zur Kenntnis. Zu Punkt 6: OV Dorner ehrt Frau Ortschaftsrätin Veronika Richter für 30 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit. Er übergibt eine Ehrennadel in Gold und die Urkunde sowie ein Dankeschön in Form eines Blumenstraußes. -4- Zu Punkt 7a: Der nächste Sitzungstermin findet am Dienstag, 16. Juli 2024, 19:30 Uhr (konstituierende Sitzung) statt. Ende der Sitzung: 19:50 Uhr Unterschriften: Der Vorsitzende: Für die Ortschaftsräte: __________________ ( Klaus Dorner ) Ortsvorsteher ___________________ Die Schriftführerin: ___________________ __________________ ( Ingrid Karl ) -5-