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Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Kippenheimweiler)

                                    
                                        NIEDERSCHRIFT
Nr. 07/2024
über die
öffentliche Sitzung
des Ortschaftsrates
Kippenheimweiler
am 18. Juni 2024

Sitzungsort:

Rathaus Kippenheimweiler, Bürgersaal

Anwesend:

Ortsvorsteher:

Klaus Dorner

Ortschaftsräte:

Stephan Hurst
Agnes Weis
Antonio Bellomo
Veronika Richter
Manfred Woitassek
Roland Siefert

Stadtrat:

Eberhard Roth

Entschuldigt:

Ute Schmieder
Markus Roth
Thomas Schlenker

Schriftführerin:

Verw. Angestellte Ingrid Karl

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19:00 Uhr mit der Feststellung eröffnet, dass
die Ortschaftsräte mit Datum vom 07.06.2024 ordnungsgemäß und fristgerecht
eingeladen wurden.
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ortschaftsrat beschlussfähig ist.
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Auf der Tagesordnung stehen und werden beraten bzw. beschlossen:

1. Frageviertelstunde a) für Zuhörer b) für Ortschaftsräte
2. Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (Offenlage), Beschluss
- ANLAGE 3. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim
(Bereich des Bebauungsplanes PV-ANLAGE WALDMATTENSEE,
Lahr, Stadtteil Kippenheimweiler)
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (Offenlage); Beschluss
- ANLAGE -

4. Bekanntgabe über das Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Kiesgrube
„Waldmatt“ der Vogel-Bau GmbH auf Gemarkungen Kippenheim und LahrKippenheimweiler; Zulassung des vorzeitigen Beginns
5. Bekanntgabe eines Beschlusses aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14. Mai
2024
6. Verleihung des Verdienstabzeichens des Städtetages BW für 30-jährige
ehrenamtliche Tätigkeit im Ortschaftsrat Kippenheimweiler an Frau Veronika
Richter
7. Verschiedenes / Informationen:
a) nächster Sitzungstermin

----------------------------------------------------------------------------------------------------Der Vorsitzende begrüßt die Zuhörer (7) sowie die Presse (LZ: (./.) und BZ: (Beck).
Zu TOP 2 und 3 begrüßt OV Dorner Stefan Löhr Stadtplanungsamt, Dennis Beiser
Planschmiede-Hansert und Bruno Schwendemann Vogel-Bau GmbH.
Der Vorsitzende verliest die Ergebnisse der gewählten Ortschaftsräte bei den
Kommunalwahlen am 09.06.2024 und gratuliert den wieder- und Neugewählten
Kandidaten. OR Hurst sowie das Gremium gratulieren OV Dorner zu seinem Sitz im
Gemeinderat der Stadt.
Zu Punkt 1a:
Es werden keine Fragen gestellt.
Zu Punkt 1b:
OR Siefert erkundigt sich bis wann das Schützenhaus und Feuerwehrhaus den
Neuanstrich erhält. Dies sei, so der Vorsitzende in den nächsten Wochen geplant.
Weiteres Vorgehen: Ein Vororttreffen mit den Verantwortlichen fand statt und ein
Farbmuster wird noch aufgemalt.
Zu Punkt 2:
Herr Beiser von der Planschmiede-Hansert, Ortenberg stellt die Präsentation vor. Der
Kieswerkbetreiber Vogel-Bau GmbH plant die Errichtung einer schwimmenden
Photovoltaikanlage auf dem Waldmattensee in Kippenheimweiler. Um die Maßnahme
-2-

realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) auch der
Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich zu ändern.
23.10.2023: Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat
30.10.2023 bis 01.12.2023: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Die Stellungnahmen der Behörden/TOB sowie die Entwurfsplanungen liegen in der
Beschlussvorlage Drucksache Nr. 71/2024 vor.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im Juli/August 2024
durchgeführt werden.
Die Entscheidung kann nicht bis zum Zusammentreten des neu gebildeten
Gemeinderates aufgeschoben werden. Eine nächstmögliche Beschlussfassung im
Gemeinderat der Stadt Lahr ist erforderlich, um Verzögerungen im weiteren
Planungsprozess zu vermeiden. Der Investor benötigt dringend die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Installation der PV-Anlage. Sämtliche jetzt
getroffenen Entscheidungen sind im Zuge der noch anstehenden Abwägung und des
Satzungsbeschlusses im Rahmen des Weiteren Bebauungsplanverfahrens revidierbar.
Der erzeugte Strom wird teils für das Werk, teils in das öffentliche Netz eingespeist, so
Schwendemann. Es sei in Planung beim Gasthaus Karpfenstüble zwei PKW
Ladestationen einzurichten.
Die Schwimmende Photovoltaikanlage wird in ihrer Nutzung auf maximal 30 Jahre
beschränkt und ist dann vollumfänglich zurückzubauen. Dadurch wird einerseits dem
Umstand Rechnung getragen, dass der technische Fortschritt im Bereich der
erneuerbaren Energien sehr dynamisch ist und niemand die technischen
Entwicklungen der nächsten Jahre in diesem Sektor voraussehen kann.
Außerdem ist nicht abzusehen, wie lange und in welchem Umfang der Kiesabbau
betrieben wird, so dass sich die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Anlage
gegebenenfalls grundlegend verändern. Die Wechselrichter sind aus Kunststoff, die
Unterkonstruktion aus Metallrahmen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil
Kippenheimweiler, mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.04.2024
wird
gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2, Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Punkt 3:
Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuell geplanten
städtebaulichen Entwicklungen angepasst werden. Für das Photovoltaikprojekt Schwimmende PV-Anlage auf dem Waldmattensee - sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden.
Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw.
Einwendungen ein.
-3-

Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf
zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim in der vorliegenden Form zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs
zu beschließen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im Juli/August 2024
durchgeführt werden. Die Entscheidung kann nicht bis zum Zusammentreten des
neu gebildeten Gemeinderates aufgeschoben werden. Eine nächstmögliche
Beschlussfassung im Gemeinderat der Stadt Lahr ist erforderlich, um Verzögerungen
im weiteren Planungs-prozess zu vermeiden. Der Investor benötigt dringend die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Installation der PV-Anlage. Sämtliche jetzt
getroffenen Entscheidungen sind im Zuge der noch anstehenden Abwägung und des
Satzungsbeschlusses im Rahmen des Weiteren FNP-Änderungsverfahrens
revidierbar.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 10.04.2024 wird
gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Punkt 4:
Der Vorsitzende informiert über die Zulassung des vorzeitigen Beginns zum Kiesabbau
der Vogel-Bau GmbH im Bereich der Teilerweiterungsfläche auf den Grundstücken
Flst.Nr. 2143, 2147 bis 2152 und 2175 der Gemarkung Lahr-Kippenheimweiler auf der
Grundlage des bereits vorgelegten Antrages auf Flächenerweiterung. Das LA
Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz hat mit Schreiben vom 17.05.2024 darüber
informiert. Dies ist dem Gremium zur Kenntnis zu geben.
Bernd Schwendemann, Vogel-Bau, erläutert auf Nachfrage über die Baggertiefe, dass
wie bisher 65 m gebaggert werde. Perspektivisch könnte nur tiefer gebaggert werden,
wenn der See breiter wäre. Der Lärm würde sich gegenüber dem heutigen Zeitpunkt
nicht verändern, da nur der Schwimmbagger verlegt wird. An den technischen Anlagen
(Brecher/Siebe) ändere sich nichts. Zeitlich wäre die Erweiterung für die nächsten 15
Jahre ausgerichtet.
Das Gremium spricht sich einstimmig für die Entscheidung des vorzeitigen Beginns
zum Kiesabbau aus.

Zu Punkt 5:
Der Vorsitzende gibt den Beschluss aus der nichtöffentlichen OR-Sitzung vom
14.05.2024 „Grundstückskauf Kiesabbaufläche“ mit Flst.Nr. 2147 und der Größe 675
m² etc. zur Kenntnis.
Zu Punkt 6:
OV Dorner ehrt Frau Ortschaftsrätin Veronika Richter für 30 Jahre ehrenamtliche
Tätigkeit. Er übergibt eine Ehrennadel in Gold und die Urkunde sowie ein Dankeschön
in Form eines Blumenstraußes.
-4-

Zu Punkt 7a:
Der nächste Sitzungstermin findet am Dienstag, 16. Juli 2024, 19:30 Uhr
(konstituierende Sitzung) statt.

Ende der Sitzung: 19:50 Uhr
Unterschriften:
Der Vorsitzende:

Für die Ortschaftsräte:

__________________
( Klaus Dorner )
Ortsvorsteher

___________________

Die Schriftführerin:

___________________

__________________
( Ingrid Karl )

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