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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.; 130/2024
Az.: - 0680/Lö

Federführende Stelle; 61
Sachbearbeitung: Löhr
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­
renz

23.07.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

11.09.2024

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.09.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenfage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägung vom 4. Juli 2024 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stel­
lungnahmen zum Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE und den dazugehörigen
örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE und die dazugehörigen örtlichen Bau­
vorschriften werden in den beigefügten Fassungen vom 4. Juli 2024 als Satzungen
beschlossen.

Zusammenfassende Begründung:
Der Bebauungsplan ist notwendig, um auf dem Areal die planungsrechtlichen Vorausset­
zungen für eine Gewerbe- und Wohnbebauung zu schaffen.

Seite 2

Drucksache 130/2024

Sachdarstellung
Am 18. Juli 2022 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss und am 18. Dezember 2023 den
Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE gefasst. Dessen Geltungsbe­
reich umfasst eine Fläche von rund 9.800 m2 und wird durch die Lindenbergstraße im Osten sowie die
Dinglinger Hauptstraße im Süden begrenzt.
Ursprünglich war das Plangebiet im zentralen Bereich durch die Verwaltung der Firma Vogel Bau und
drei Wohngebäude bebaut, eines davon wurde bereits abgebrochen. Gegenstand der Planung ist die
Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes sowie von drei Mehrfamilienhäusern. Eines davon ist
bereits im Bau, es konnte nach § 34 BauGB genehmigt werden. Für die neuen Gebäude sind durchge­
hend drei Vollgeschosse zuzüglich Staffelgeschoss vorgesehen.
Mit dem neuen Verwaltungsgebäude soll die Raumkante entlang der Dinglinger Hauptstraße geschlos­
sen werden. Bislang besteht dort durch die Parkierungsflächen sowie das zurückversetzte Verwaltungs­
gebäude eine Lücke im Siedlungsgefüge. Nach Norden werden die baulichen Strukturen etwas kleinteiliger, um einen Übergang zwischen der dichteren Bebauung der Dinglinger Hauptstraße und der
lockeren Wohnbebauung an der Bergstraße zu erreichen. Die zwei bestehenden Wohnhäuser im Zent­
rum des Plangebietes bleiben erhalten, das bisherige Verwaltungsgebäude wird abgebrochen.
Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage unter dem neuen Bürogebäude und oberir­
disch im gesamten Plangebiet geschaffen. Weiterhin bleiben die bestehenden Stellplatz- und Carport­
anlagen erhalten. Im gesamten Geltungsbereich wird, analog zum benachbarten Bebauungsplan
QUARTIER AM STADTPARK, ein auf die Wohnungsgrößen bezogener Stellplatzschlüssel festgesetzt.
Auch wird danach unterschieden, ob Wohnungen öffentlich gefördert werden.
Gemäß dem Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Sozialwohnungsquote bei Wohnungsneubau
wird im Bebauungsplan die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau festgesetzt. Die Umsetzung der
Quote ist über einen Städtebaulichen Vertrag sichergestellt.
Die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs fand vom 2. Januar bis zum 9. Februar 2024 statt. In dieser
Zeit gingen keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein. Die Anregungen der rund 50 beteiligten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die entsprechenden Stellungnahmen der Ver­
waltung sind in der beiliegenden Abwägungstabelle wiedergegeben. Sie enthielten keine grundlegend
kritischen Punkte und führten zu lediglich redaktionellen Anpassungen bzw. Klarstellungen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zum Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE zu beschlie­
ßen und den Satzungsbeschluss zu fassen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
lEl

Die Maßnahme hat keine finanziellen / personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Tilman Petters

Stefan Löhr

Drucksache 130/2024

Seite 3

Anlage(n):
- Abwägungstabelle
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
- Gestaltungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründun
- Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung
- Schalltechnische Untersuchung
- Satzungen
Hinweis;
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteüen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.