Beschlussvorlage (Bilanzbericht Eröffnungsbilanz)
23. September 2024
Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 i Inhaltsverzeichnis Vorwort......................................................................................................................................... 3 1. Grundsätzliches........................................................ ...4 1.1. Grundlagen zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) ................ ................................................... .........................................................4 1.1.1. Rechtsgrundlagen .... ........... ..................... ................................ ...................... ......... 5 1.1.2. R NKHR bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds .......................... ,................... 6 1.1.3. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020.....:........................................................................ 7 2. Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen ..... ................... ................. ......... ......... . 8 Anhang........... ............................................... ................................ .......................................12 Sonstige Pflichtangaben gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO........................................... . 12 Zusätzliche Angaben nach GemHVO und sonstige Informationen............................. 14 I. Vermögensübersicht (Anlagenübersicht)...... ....................................... .................. 15 II. Beteiligungsübersicht.............................. III. Übersicht über den Stand der Rückstellungen......................................................... 16 IV. Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO ....................................................... 16 V. Übersicht über die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen ............16 15 2 Vorwort Seit vielen Jahren befindet sich die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg in einem Umstellungsprozess von der kameralen Buchführung in das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Die Umstellung war spätestens ab dem Jahr 2020 für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtend. Dies gilt entsprechend auch für kommunale Stiftungen wie den Hospital- und Armenfonds Lahr. Mit dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen soll die finanzielle Situation der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr vollständig dargestellt werden. Neben den bekannten zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben, wird erstmals auch der zahlungsunwirksame Ressourcenverbrauch, wie beispielsweise die laufende Abschreibung beim Sachvermögen, dargestellt. Bei der Haushaltsplanung und im laufenden Tagesgeschäft ist das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen bereits seit dem Jahr 2020 umgesetzt. Mit der nun vorliegenden Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 findet die komplexe und aufwändige Umstellung auf das NKHR für die Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr in einem weiteren Meilenstein einen Abschluss. Damit ist die Grundlage geschaffen die doppischen Jahresabschlüsse zu erstellen. Die Bilanz wird zukünftig ein Indikator für unser Ziel eines generationengerechten Handelns sein. Unser Dank gilt dem Engagement der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter und der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Beteiligten. Lahr/Schwarzwald, den 07.06.2024 Markus Ibert Markus Wurth Stiftungsratsvorsitzender Stadtkämmerer 3 1. Grundsätzliches Der vorliegende Bericht zur Eröffnungsbilanz des Hospital- und Armenfonds Lahr soll einen Überblick über die Grundlagen zur erstmaligen Erfassung und Bewertung des vorhandenen Vermögens und der weiteren Bilanzpositionen der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NHKR) geben. Die Eröffnungsbilanz bezieht sich insbesondere auf § 62 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Vorschriften aus dem 8. Abschnitt der GemHVO (Ansatz und Bewertung des Vermögens, der Schulden und Rückstellungen), in der zuletzt gültigen Fassung, sowie den Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg. Die Nachvollziehbarkeit der angewandten Methoden durch sachverständige Dritte im Sinne von § 36 Abs. 4 GemHVO sowie § 34 Abs. 2 Satz 2 GemHVO sowie die Einhaltung oben genannter Vorgaben stand bei der Vermögenserfassung und -bewertung im Fokus. Um die Eröffnungsbilanz aufstellen zu können, wurde das gesamte Stiftungsvermögen sowie die Schulden zuerst erfasst und bewertet. Die Vermögensbewertung ist gesondert dokumentiert. 1.1. Grundlagen zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21.11.2003 wurde bundesweit der Weg zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bereitet. Der Landtag von Baden-Württemberg hatte mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsgesetz vom 04.05.2009 als Umstellungszeitpunkt der kameralen Buchführung auf die doppelte Buchführung (Kommunale Doppik) für die Kommunen in Baden-Württemberg den 01.01.2016 festgeiegt. Nach der Landtagswahl im März 2011 wurde die Übergangsfrist bis zum verbindlichen Umstellungszeitpunkt jedoch um 4 Jahre auf den 01.01.2020 verlängert. Das wesentliche Ziel des NKHR ist es, die Steuerung der Kommunalverwaltungen bzw. Stiftungsverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabe ermächtigungen (Inputsteuerung) durch die systematische Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Output-Steuerung) zu verbessern. Das Neue Steuerungsmodell beinhaltet somit die Umstellung des Haushaltsund Rechnungswesens von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung. In Anlehnung an die kaufmännische Buchführung wurde ein DreiKomponenten-Modell entwickelt. Dieses beinhaltet neben einer Vermögensrechnung (Bilanz) und einer Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) als dritte Komponente die Finanzrechnung, in der alle Zahlungsströme des städtischen Haushalts abgebildet werden und die somit einen einfachen Überblick über die Liquidität der Kommune gewährleistet. 4 Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten zum Stichtag 01.01.2020 erfolgt in der sogenannten Vermögensrechnung (Bilanz). Diese gibt wie jede kaufmännische Bilanz Auskunft darüber, wie sich die Vermögenssituation der Gemeinde zum Bilanzstichtag darstellt und wie sich das eingesetzte Kapital auf Eigen- und Fremdkapital verteilt. 1.1.1. Rechtsgrundlagen Die Wirtschaftsführung des Hospital- und Armenfonds ist gemäß § 31 Stiftungsgesetz nach den Vorschriften der kommunalen Haushaltswirtschaft zu führen. Nach Art. 13 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 gelten für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO), soweit sich diese auf die Vermögensrechnung (Bilanz) beziehen. Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz gilt im Weiteren in Bezug auf die Inventur, das Inventar und den Ansatz und die Bewertung von Vermögen und Schulden der § 62 GemHVO. Grundsatz ist, dass die Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 46 GemHVO anzusetzen sind. Zudem bestimmt § 77 Abs. 3 GemO, dass die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rechnungsstil der doppelten Buchführung (Kommunale Doppik) zu führen ist. Zu den Grundsätzen gehören insbesondere; • • • • • • Bilanzidentität Einzelbewertung Wirtschaftlichkeitsprinzip Periodisierungsphnzip Stetigkeit der Bewertungsmethode Vollständigkeit Die Gliederung der Bilanz hat gemäß § 52 GemHVO zu erfolgen. Die Eröffnungsbilanz ist gemäß § 53 GemHVO um einen Anhang zu erweitern. Im Anhang sind soweit erforderlich aufzuführen; 1. 2. 3. 4. 5. die auf die Posten der Ergebnisrechnung und der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden samt Begründung; deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen, Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, der auf die Gemeinde entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen, die Entwicklung der Liquidität im Haushaltsjahr, 5 6. 7. 8. die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) sowie die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen, die unter der Bilanz aufzuführenden Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (§ 42 GemHVO) und der Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeinderats und die Beigeordneten, auch wenn sie im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. 1.1.2. NKHR bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr Der Hospital- und Armenfonds ist eine Stiftung mit mildtätiger Zweckbestimmung im Sinne der Vorschriften über steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Hauptstiftungszweck ist die Pflege und Betreuung von Senioren. Er wird erfüllt durch den Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege, Bismarckstraße 9, einer Pflegeeinrichtung für 80 Bewohner bei der stationäre Dauerpflege und Kurzzeitpflege angeboten werden. Rechtlich selbständige Stiftungen sind rechtsfähige juristische Personen, die selbst Rechtsinhaber der gestifteten Vermögenswerte sind und mindestens ein Organ haben, durch das sie im Rechtsverkehr handeln. Bei dem Vermögen von rechtlich selbständigen Stiftungen handelt es sich weder um Vermögen der Kommune noch um Sondervermögen, sondern um Treuhandvermögen, für das nach § 97 Abs. 1 GemO besondere Haushaltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen zu führen sind. Die Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds wurde aufgrund der Vorteile in Bezug auf die Projektorganisation und den Projektablauf an die Ablaufplanung / Projektierung der Stadt Lahr gekoppelt. Mit Grundsatzbeschluss des Gemeinderates in seiner Funktion als Stiftungsrates vom 16.11.2015 wurde die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht und die produktorientierte Aufstellung und Gliederung des Haushalts der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2019 beschlossen. Am 25.09.2017 wurde die Verschiebung der Einführung auf den 01.01.2020 beschlossen. Mit Beschluss vom 17.02.2020 wurde die Bildung von zwei Teiihaushalten festgelegt. Gern. § 62 Abs. 6 S. 2 GemHVO wird auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse nach § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der Eröffnungsbilanz verzichtet, 6 1.1.3. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 Passiva Aktiva 1. Eigenkapital 1. Vermögen - 1.1 Immaterielle Veirnögensgegenstände € 986,898.01 € 1.2 Sachvermögen 2.487.350,30 € 1.1 Basiskapital und Kapitalrücklage 1.1.1 Basiskapital 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 771.549.03 € 1.1.2 Kapitalrücklage 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 215,348,98 € 1.2 Rücklagen 2.487.350.30 € - € - € - € 2.1 für Infestitionszuweisungen - € 2.2 für Investitionsbeilräge - € 1.2.3 Infrastrukturvermögen - € 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses - € 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken - € 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses - € 1,2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler - € 1,2,3 Zweckgebundene Rücklagen - € 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge - € 1,3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1,2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung - € 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren - € 1,2.8 Vorräte - € 1.3.2 Jahresfehlbetrag - € 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau - € 2, Sonderposten 1.594.116,50€ 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 767.187,82 € 93.664.21 € 1.3.2 sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen - € 2.3 für Sonstiges 1.3.3 Sonderyermögen - € 3, Rückstellungen 1,3.4 Ausleihungen - € 3.1 für Lohn- und Gehaltsrückstellungen - € - € 3.2 Unterhaltsvorschussrücksteilungen - € - € 1.3.5 Wertpapiere 1.3.6 öffentlich-rechtliche Forderungen 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 1.3.8 üquide Mttel 833,01 € 826.095,67 € 2.2 Sonderposten für geleistete invesfrtionszuschüsse - € - € 3,5 Altlastensanierungsrückstellungen - € 3,6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen - € 3.7 sonstige Rückstellungen - € € 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen - € 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen - € 4,3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen - € 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - € 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten - € 3. Nettopositionen (nicht gedeckter Fehlbetrag) Bilanzsummo (Vormögon) - € 2 Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 3.4 Gebührenüberschuss rücksteilungen 2.581.014,51 € Bilanzsummo (Kapital) 2.581.014,51 € 7 2. Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen Aktiva Die Aktivseite stellt die Vermögensbestände (Mittelverwendung) der Stiftung Hospitalund Armenfonds Lahr dar.. 1. Vermögen 2.581.014,51 € Prozentualer Anteil an Aktiva; 100,00 % Das Vermögen setzt sich bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr aus dem Sachvermögen und dem Finanzvermögen zusammen. 1.2. Sachvermögen 986.898,01 € Prozentualer Anteil an Aktiva: 38,24 % Das Sachvermögen wird in unbewegliches und bewegliches Vermögen unterteilt und umfasst nach § 52 Abs. 3 GemHVO und den verbindlichen Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen die im Folgenden aufgeführten Vermögensgegenstände. 1.2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 771.549,03 € Prozentualer Anteil an Aktiva: 29,89 % Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke auf denen sich keine nutzbaren Gebäude befinden, wie Grünflächen, Ackerland, Wald/Forsten und sonstige unbebaute Grundstücke: Ackerland 495.302.46 € Prozentualer Anteil an Aktiva: 19,19 % Ackerland ist Grund und Boden, der landwirtschaftlich oder gartenbaulich kommerziell oder für eigene Zwecke genutzt wird. Eingeschlossen ist der Grund und Boden, auf dem sich Obst- und Rebanlagen oder sonstige Pflanzungen befinden. Der Bestand mit 208.327 m2 für 81 Grundstücke konnte mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aus dem kommunalen Anlagennachweis mit Stand vom 31.12.2019 vollständig in die Eröffnungsbilanz im NKHR übernommen werden. Für den Aufwuchs - mit Ausnahme von dauerhaften Nutzpflanzungen - erfolgt keine Bewertung, da diese im Wert von Grund und Boden enthalten sind. Dauerhafte Nutzpflanzungen sind gesondert zu bewerten und abzuschreiben. Sonstige unbebaute Grundstücke 276.246,57 € Prozentualer Anteil an Aktiva: 10,70 % Unter sonstigen Flächen versteht man anderweitig nicht genannter Grund und Boden. Zu den sonstigen unbebauten Grundstücken gehören Wasserflächen, Sportflächen, private Grünflächen und Gemeinbedarfsflächen. Der Bestand mit 44.129 m2 für 38 Grundstücke konnte mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aus dem kommunalen Anlagennachweis mit Stand vom 8 31.12.2019 im Wesentlichen vollständig in die Eröffnungsbilanz im NKHR übernommen werden. Für das Flurstück im Baugebiet Hosenmatten erfolgte die Übernahme des Grundstückswert nach der Umlegung der Grundstücke im Jahr 2019. 1.2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 215.348,98 € Prozentualer Anteil an Aktiva: 8,34 % Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Der Begriff „Gebäude“ definiert sich gern. Bilanzierungsleitfaden wie folgt: Ein Bauwerk ist als Gebäude anzusehen, wenn • • • • es Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden und von einiger Beständigkeit und standfest ist. Dies setzt nicht zwingend voraus, dass das Bauwerk über die Erdoberfläche hinausragt. Auch unter der Erd- oder Wasseroberfläche befindliche Bauwerke (z.B. Tiefgarage) können Gebäude im Sinne des Bewertungsgesetzes sein. Im Gegensatz zu bebauten Grundstücken sind Gebäude abnutzbar und werden über den Zeitraum ihrer Nutzung abgeschrieben. Bei bebauten Grundstücken wird das Grundstück ebenso wie die einzelnen GrundstücksbestandteileA/ermögensgegenstände (d.h. das Grundstück an sich, jedes Gebäude, sonstige Aufbauten, Außenanlagen und Betriebsvorrichtungen) nach der Nutzungsart der Bebauung zum Bewertungszeitpunkt wie folgt unterschieden: Grund u. Boden bei sozialen Einrichtungen 112,597,72 € Prozentualer Anteil an Aktiva; 4,36 % Zur Position Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen zählen beispielsweise Kindergärten, Krankenhäuser. Altenheime. Seniorentreffs oder Jugendtreffs. Da für das Grundstück auf dem sich das Pflegeheim befindet ein Kaufvertrag aus dem Jahr 1960 voriiegt, erfolgte die Bewertung dieser Position über die Anschaffungs- und Herstellungskosten gern. § 62 Abs. 1 GemHVO. Der Wert beläuft sich auf 311.888,05 €. Hiervon ist das Gebäude mit 134.846,58 € in Abzug zu bringen. Zuzüglich des später verschmolzenen Flurstück 417 mit einem Wert von 14.193,46 € beläuft sich der Grundstückswert auf 191.234,93 €. Das Grundstück (Fist. Nr. 412 mit einer Fläche von 27,13 a) wurde bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr mit 112.597,72 € und beim Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege mit 78.637,20 € jeweils anteilig als Anlagevermögen berücksichtigt. Das Gebäude welches auf dem Grundstück steht ist vollständig beim Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege als Vermögen aktiviert. Der bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds berücksichtigte Anteil an dem Grundstück wurde im Sinne einer Bereinigung durch Beschluss des Stiftungsrats an den Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege übertragen, so dass gesamte Grundstück nun dort als Anlagevermögen berücksichtigt wird. 9 Grundstücke mit Kultur-, Soort- und Gartenaniasen 102.751.26 € Prozentualer Anteil an Aktiva; 3,98 % Unter dieser Bilanzposition sind kulturelle und sportliche Veranstaltungsstätten wie z.B. Stadthallen, Theater und Museen, selbstständige Kinderspielplätze, Sportplätze, Schrebergärten, Sporthallen (ohne Schule), Vereinshäuser oder Bäder (Freibad, Hallenbad. ...) aufgeführt. Im vorliegenden Fall handelt es sich hierbei ausschließlich um Schrebergartenanlagen. Der Bestand mit 25.889 m2 für 13 Grundstücke konnte mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aus dem kommunalen Anlagennachweis mit Stand vom 31.12.2019 vollständig in die Eröffnungsbilanz im NKHR übernommen werden. 1.3. Finanzvermögen 1.594.116,50 € Prozentualer Anteil an Aktiva: 61,76 % Eine Beteiligung (vgl. §§ 103 und 103a GemO) im gemeindewirtschaftsrechtlichen Sinn liegt vor, wenn die Kommune Anteile an einem rechtlich selbstständigen Unternehmen mit der Absicht erwirbt, einen dauerhaften Einfluss auf die Betriebsführung des Unternehmens zur Aufgabenerfüllung auszuüben. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden gern. Bilanzierungsleitfaden Baden-Württemberg mit den Anschaffungskosten bilanziert. Es erfolgt keine planmäßige Abschreibung. 1.3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 767.187,82 € Prozentualer Anteil an Aktiva; 29,72 % Eine Stiftung ist bilanziell dann an einem verbundenen Unternehmen beteiligt, wenn sie auf das Unternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt, also z.B. die Mehrheit der Stammrechte innehat. Die Beteiligungen wurden aus der Jahresrechnung 2019 (Finanzanlagen) übernommen. Dabei wurde die Kapitalrücklage, welche zur Verlustabdeckung dient, entsprechend bereinigt. Der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr hält 100 % der Anteile des Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege mit einem Buchwert von 766.937,82 €. Weiter hält die Stiftung eine Beteiligung an der Volksbank Lahr e.G. in Höhe von 150,00 € und in Höhe von 100,00 € an der BGV-Versicherung AG. 1.3.7. Privatrechtliche Forderungen 833,01 € Prozentualer Anteil an Aktiva: 0,03 % Privatrechtliche Forderungen sind alle konkretisierten Verpflichtungen eines Schuldners gegenüber des Hospital- und Armenfonds Lahr, sei es aufgrund einer Sach- oder Geldleistung (Vertrag) oder durch sonstige Rechtsverpfiichtungen. Vorliegend handelt es sich um privatrechtüche Forderungen aus Pacht aus unbebauten Grundstücken. 10 1.3.8. Liquide Mittel 826.095,67 € Prozentualer Anteil an Aktiva: 32,01 % Die liquiden Mitte! werden in 1. Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten, 2. Kassenbestand und 3. Handvorschüsse unterschieden. Liquide Mittel werden mit ihrem Nennwert zu bewertet. Aufgrund einer Einheitskasse mit der Stadt Lahr unterhält die Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr keine eigenen Girokonten. Der Anteil am Kassenbestand beläuft sich auf 826.095,67 €. Die liquiden Mitte! wurden zum Eröffnungsbilanzstichtag mit ihren kameralen Buchwerten übernommen. Passiva Während die Aktivseite die Vermögensbestände darstellt (Mittelverwendung) zeigt die Passivseite, wie das Vermögen finanziert wurde (Mittelherkunft). Im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Unternehmen ist die Eigenkapitalquote von Kommunen im Allgemeinen hoch und bei Stiftungen im Speziellen systemimmanent besonders hoch. 1.1. Basiskapital 2.487.350,30 € Prozentualer Anteil an Passiva: 96,37 % Das Eigenkapital/Basiskapital in der Eröffnungsbilanz wird aus der Differenz zwischen der obenstehend erläuterten Aktivseite einerseits sowie den Rücklagen, Sonderposten. Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite andererseits (§ 61 Nr. 6 GemHVO) gebildet. Beim Basiskapitel handelt es sich insoweit um einen rechnerischen Saldo, der im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz erstmalig ermittelt wird und später in den jeweiligen Jahresabschlussbilanzen fortgeschrieben wird. 1.2. Sonderposten 93.664,21 € Prozentualer Anteil an Passiva; 3,63 % Als Sonderposten werden Vermögensgegenständen ausgewiesen, welche die Stiftung im Zuge eines unentgeltlichen Erwerbs erhalten hat. Unter die Bilanzposition „Sonstige Sonderposten" fallen unter anderem unentgeltliche Wertzugänge im Rahmen von Umlegungsmaßnahmen. Ein Sonderposten wurde vorliegend für die durch Umlegungsbeschluss im Jahr 2019 zugeteilte Fläche im Baugebiet „Hosenmatten" gebildet. 11 Anhang Sonstige Pflichtangaben gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO (1) In den Anhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz vorgeschrieben sind. (2) Im Anhang sind ferner anzugeben 1. die auf die Posten der Ergebnisrechnung und der Bilanz angewandten Büanzierungs- und Bewertungsmethoden, Die Grundlagen der erstmaligen Bewertung des vorhandenen Vermögens und der weiteren Bilanzpositionen im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NHKR) bildeten insbesondere • • • die Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung -GemHVO) vom 11.12.2009 in der Fassung vom 04.02.2021 Insbesondere: § 62 GemHVO - erstmalige Bewertung, Eröffnungsbilanz die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung GemO) vom 24.07.2000 in der Fassung vom 27.06.2023 der Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in BadenWürttemberg; 3. Auflage, Juni 2017 und 4. Auflage, November 2023 2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden samt Begründung: deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen, Keine 3. Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, Es wurden keine Zinsen für Fremdkapital bei den Herstellungskosten eingerechnet 4. der auf die Gemeinde entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen, Entfällt (Pensionsrückstellungen beim Kommunaler Versorgungsverband BadenWürttemberg - KVBW) 5. die Entwicklung der Liquidität im Haushaltsjahr, Entfällt in der Eröffnungsbilanz 12 6. die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) sowie die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen, Keine 7. die unter der Bilanz Haushaltsjahre (§ 42) und aufzuführenden Vorbelastungen künftiger Keine 8. der Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeinderats und die Beigeordneten, auch wenn sie im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Organe der Stiftung Hospital- und Armen fonds Lahr Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO werden die Organe der Stiftung Hospital- und Armenfonds zum 01.01.2020 dargestellt. Diese sind der Stiftungsratsvorsitzende und die Mitglieder des Stiftungsrats. Stiftungsratsvorsitzender: Markus ibert Dem Stiftungsrat der Stiftung Hospital- und Armenfonds gehören folgende Mitglieder an: Deusch Annerose Kleinschmidt Girstl Klaus Kremling-Deinert Stefanie Hermann Mauch Rolf Dörfler Roth Eberhard Günther Harald Schmieder Bernd Korn Annette Schwarzwälder Klaus Rompel Ilona Granderath Dorothee Wille Wilfried Himmelsbach Frank Dr. Sittler Regina Jörg (bis 31.07,2020 Mriam Waldmann) Rudolf Nguyen Tlii-Dai-Trang Uffelmann Przibilla Volker Volk Joachim Rehm Sonja Amann-Vogt Christine Täubert Sven Haller Sven Bühler Norbert Himmetsbach Manfred (bis 31.07.2020 Rebecca Bohnert) Dreyer Uta Durke Jürgen Frei Diana Oger Rausan Hirsch Roland Oßwald Lukas 13 Zusätzliche Angaben nach GemHVO und sonstige Informationen I. II. III. IV. V. Vermögensübersicht (Anlagenübersicht) Beteiligungsübersicht Übersicht über den Stand der Rückstellungen Schuldenübersicht Übersicht über die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen 14 I. Vermögensübersicht (Anlagenübersicht) nach § 55 Abs. 1 GemHVO Vermögensveränderungen im Haushaltsjahr Vermögen Stand zum 01.01.2020 1 2 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2. Bebaute Grundstücke und qrundslücksgleiche Rechte Vermögens Vermögens abgänge zugänge 3 - 4 Umbu chungen Zuschrei bungen Abschrei bungen 5 6 7 Stand am 31.12.2020 8 € 771,549,03 € 216.348,98 € 2.3. Infrastrukturvenmögen - € 2.4. Bauten auf fremden Grundstücken - € 2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler - € 2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge - € 2.7. Betriebs- und Geschäftsausstaüung - € - € crurciiii in ue r troim ungbuii«ilU 2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) ' 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 767.187,82 € 3,2. Sonst, Beteilig, u, Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen - € 3,3. Sondervermögen - € 3.4. Ausleihungen - € 3.5. Wertpapiere - € insgesamt 1.764.085,83 € ü. Beteiligungsübersicht Unternehmen / Organisation 1 Eigenbetrieb Spital Wohnen und Pflege Stand zum 01.01. des Haushalts jahres 2 F-------------------------------------------------------------------------------------- 766.937,82 € | Unternehmen / Organisation Stand zum 01.01. des HaushaltsJahres 2 1. Volksbank Lahr e.G. 150,00 € 2 BGV-Versicherung AG 100,00 € 15 III. Übersicht über den Stand der Rückstellungen nach § 41 Abs. 1 und Abs. 2 GemHVO keine IV. Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2. § 61 Nr. 38 GemHVO keine V. Übersicht über die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen nach § 53 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO keine