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Beschlussvorlage (Prüfbericht Eröffnungsbilanz)

                                    
                                        1

Stadt Lahr L -l
Rechnungsprüfungsamt

Herr Zanger, Tel.: 0190
Frau Kopf, Tel.: 0195
mareike.kopf@lahr.de
Az.: 095.54
24.Juni 2024

Herr Oberbürgermeister
Markus Ibert

Prüfbericht zur
Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ibert,
hiermit erhalten Sie unseren Bericht über die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz
der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020.
Die Vorlage zur Feststellung der Eröffnungsbilanz und zur Kenntnisnahme des
Prüfberichts der Gremien wird durch die Kämmerei erstellt und soll im September
erfolgen.

Mit freundlichem Gruß

Christian Zanger

Verteiler:
20, Hr. Wurth
201, Hr. Ziser

Große Kreisstadt Lahr
Rechnungsprüfungsamt
Bericht
über die örtliche Prüfung
der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
zum 01.01.2020

1

Inhaltsverzeichnis

1

VORBEMERKUNGEN

3

1.1

Aligemeine Anmerkungen

3

1.2

Prüfungsauftrag

3

1.3

Prüfungsgegenstand

4

1.4

Durchführung, Art und Umfang der Prüfung

4

2

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

4

3

ERÖFFNUNGSBILANZ DER STIFTUNGHOSPITAL- UND
ARMENFONDS ZUM 01.01.2020

5

4

AKTIVA

5

4.1
4.1.1
4.1.2

Sachvermögen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

5
5
6

4.2
4.2.1
4.2.2

Flnanzvermögen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Privatrechtiiche Forderungen

6
6
7

4.2.3

Liquide Mittel

7

5

PASSIVA

7

5.1
5.1.1
5.1.2

Eigenkapital
Basiskapital
Sonderposten

7
7
7

6

FESTSTELLUNGEN ZUM ANHANG

8

7

ZUSAMMENFASSENDES PRÜFUNGSERGEBNIS

8

8

BESTÄTIGUNGSVERMERK

8

Herausgeberin:
Stadt Lahr
Rechnungsprüfungsamt
Rathauspiatz 4
77933 Lahr
Telefon
Mail

07821 910 0190
rpa@iahr.de

Gendering:
Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit wurde möglichst die geschiechterneutraie und an­
sonsten die, in der Umgangssprache übliche männliche oder weibliche Form verwendet.

2

1 Vorbemerkungen
1.1

Allgemeine Anmerkungen

Mit Beschluss vom 21.11.2003 hat die Innenministerkonferenz den
Grundstein für die Reform des Gemeindehaushaltsrechts gelegt. Mit
dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen wird die bislang zahlungs­
orientierte Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Betrach­
tungsweise umgestellt. Aufgrund der Regelungen im Gesetz zur Reform
des Gemeindehaushaltsrechtes (HHRefG) vom 04.05.2009 mussten
alle Gemeinden in Baden-Württemberg auf das Neue Kommunale Haus­
halts- und Rechnungswesen (NKHR) bis zum 01.01.2020 umstellen.
Der Projektauftrag für die Umstellung wurde vom Oberbürgermeister am
19.11.2015 unterzeichnet. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner
Funktion als Stiftungsrat zuletzt mit Beschluss vom 25.09.2017
(GR 216/2017) die Verschiebung der Umstellung auf das NKHR bei der
Stiftung Hospital und Armenfonds Lahr vom 01.01.2019 (GR 253/2015) auf
den 01.01.2020 beschlossen.

1.2

Prüfungsauftrag

Nach Art. 13 Abs. 5 des HHRefG, hat die Gemeinde zu Beginn des ersten
Haushaltsjahres, in welchem das neue Haushaltsrecht angewandt wird,
eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Eröffnungsbilanz ist nach Feststel­
lung der letzten Jahresrechnung, spätestens zum Ende des Haushaltsjah­
res der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Freiburg), der Ge­
meindeprüfungsanstalt und dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen.
Die Frist zur Aufstellung und Vorlage bis zum 31.12.2020 wurde nicht
eingehalten. Die Vorlage der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und
Armenfonds Lahr beim Rechnungsprüfungsamt (RPA) erfolgte am
14.03.2024. Die nach der Prüfung korrigierte Fassung der Eröffnungsbilanz
wurde am 12.06.2024 vorgelegt.
Mit Schreiben vom 04.03.2024 wurde die Vorlage an das RP und die GPA
veranlasst. Die erneute Vorlage der korrigierten Eröffnungsbilanz erfolgte
mit Schreiben vom 07.06.2024.
Die Bilanz soll vom RPA innerhalb von 6 Monaten nach Vorlage und von
der überörtlichen Prüfungsbehörde (GPA) innerhalb eines Jahres nach
Ende des Haushaltsjahres geprüft werden.

1.3

Prüfungsgegenstand

Gegenstand der Prüfung ist die am 14.03.2024 bzw. 12.06.2024 vorgelegte
Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr einschließlich
Anhang, in welchem die angewandten Bewertungsmethoden zu erläutern
sind. Die Eröffnungsbilanz soll die tatsächliche Vermögens- und Schulden­
lage der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr wiedergeben.
Ziel der Prüfung ist die Feststellung der Richtigkeit der Bewertung und der
Vollständigkeit sowie der Rechtmäßigkeit der erstellten Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2020.

1.4

Durchführung, Art und Umfang der Prüfung

Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 Gemeindeordnung
(GemO) unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Für die
Prüfung der Eröffnungsbilanz sind die Vorschriften über die Prüfung des
Jahresabschlusses nach § 110 GemO entsprechend anzuwenden.
Die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds
Lahr zum 01.01.2020 wurde von Frau Kopf durchgeführt.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vor­
schriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz bezie­
hen. Sie ist nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Regelungen unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 77 GemO)
zu erstellen.
Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz sind neben den Vorgaben der
GemO und GemHVO, insbesondere auch umfassende Regelungen wie die
Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen, der Leitfaden zur Bilan­
zierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung
vom Juni 2017 und 4. Auflage, Fassung vom November 2023) und weitere
Leitfäden des Innenministeriums zu beachten.
Mit dem Einführungszeitpunkt des NKHR wurde auf das doppische Finanz­
buchhaltungsverfahren SAP umgestellt.

3 Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Ar­
menfonds zum 01.01.2020
Eröffnungsbilanz 01.01.2020
Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
Aktiva

Euro

%

Passiva

unbebaute Grundstücke

771.549,03

29,89

bebaute Grundstücke

215.348,98

8,34

Sachvermögen

986.898,01

38,24

Anteile an verbundenen Unternehmen

767.187,82

29,72

833,01

0,03

826.095,67

32,01

privatrechtl. Forderungen
Liquide Mttel
Finanzvermägen

1.594.116,50

Gesamtvermögen

2.581.014,51

Basiskapital

%

2.487.350,30

96,37

Rücklagen

0,00

0,00

Fehlbeträge

0,00

0,00

Bgenkapital

2.487.350,30

96,37

Sonderposten
Rückstellungen

61,76 Verbindlichkeiten
100,00

Euro

Gesamtkapital

93.664,21

3,63

0,00

0,00

0,00

0,00

2.581.014,51

100,00

4 Aktiva
4.1

Sachvermögen

Die Bewertung von Grund und Boden erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Alternativ kann die Bewertung gemäß
§ 62 GemHVO auf Basis von Erfahrungswerten erfolgen.
Insgesamt wurde nach Korrektur der Eröffnungsbilanz ein Sachvermögen
in Höhe von 986.898,01 EUR ausgewiesen.
4.1.1

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Die unbebauten Grundstücke wurden in der Eröffnungsbilanz zunächst mit
671.533,03 EUR angesetzt. Nach Korrektur sind die unbebauten Grundstü­
cke in Höhe von 771.549,03 EUR ausgewiesen und betreffen mit
495.302,46 EUR Ackerland (81 Grundstücke) und mit 276.246,57 EUR
sonstige unbebaute Grundstücke (38 Grundstücke).
Die von der Kämmerei nach Vorlage der Eröffnungsbilanz veranlasste Kor­
rektur betrifft das Flurstück 9708 im Baugebiet Hosenmatten, welches bis­
her im kameralen Anlagennachweis mit einem Buchwert in Höhe von
2.372 EUR geführt wurde. Die Bewertung des Grundstücks wurde dem
Vorgehen im Kernhaushalt bei der Bewertung der Grundstücke im Bauge­
biet Hosenmatten angepasst, was aufgrund der Bewertung zum Umle­
gungswert gern. Bilanzierungsleitfaden, zu einer Werterhöhung um
100.016,16 EUR führt.

Die Bewertung der übrigen Grundstücke erfolgte zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten, die aus dem kameralen Anlagennachweis der Stiftung
zum 31.12.2019 übernommen werden konnten.
4.1.2

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Die bebauten Grundstücke wurden zunächst mit 350.195,57 EUR aktiviert.
Nach Korrektur der Eröffnungsbilanz sind bebaute Grundstücke in Höhe
von 215.348,98 EUR ausgewiesen.
Die Korrektur erfolgte aufgrund von Prüfungsfeststellungen nach Vorlage
der Eröffnungsbilanz und betrifft das Grundstück auf dem sich das Pflege­
heim befindet. Dieses wurde zunächst mit 247.444,31 EUR aktiviert. Dieser
Wert ist jedoch um die AHK des, bereits beim Eigenbetrieb erfassten, Ge­
bäudes zu bereinigen und beläuft sich damit nach der Korrektur der Eröff­
nungsbilanz auf 112.597,72 EUR.
Das Flurstück wurde bisher mit einem Wert von 78.637,20 EUR in den Bü­
chern des Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege geführt.
Da das Gebäude des Pflegeheims, welches sich auf dem Grundstück be­
findet, vollständig beim Eigenbetrieb gebucht ist und das Grundstück zu­
künftig ebenfalls vollständig beim Eigenbetrieb geführt werden soll, erfolgt
zunächst die anteilige Erfassung in der Eröffnungsbilanz in Höhe von
112.597,72 EUR.
Die Übertragung an den Eigenbetrieb erfolgte mit Beschluss des Stiftungs­
rats vom 20.11.2023.
Unter den bebauten Grundstücken sind zudem Schrebergartenanlagen in
Höhe von insgesamt 102.751,26 EUR ausgewiesen. Diese wurden zu An­
schaffungs- und Herstellungskosten bewertet und aus dem kameralen An­
lagennachweis zum 31.12.2019 übernommen.

4.2

Finanzvermögen

Insgesamt wurde ein Finanzvermögen in Höhe von 1.594.116,50 EUR aus­
gewiesen.
4.2.1

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Bewertung der Beteiligungen beruht auf den Anschaffungskosten in
Form von Bareinlagen zzgl. Nebenkosten und Sacheinlagen. Zur Vereinfa­
chung kann das anteilige Eigenkapital gemeinsam mit den eingebrachten
Rücklagen als Wert angesetzt werden.

6

Der Wert der Beteiligungen beläuft sich in der Eröffnungsbilanz auf insge­
samt 767.187,82 EUR und beinhaltet die Beteiligung am Eigenbetrieb Spi­
tal- Wohnen und Pflege mit 766.937,82 EUR und die Beteiligungen an der
Volksbank Lahr e.G. sowie der BGV-Versicherung AG mit 150 EUR und
100 EUR.
Der Beteiligungswert des Eigenbetriebs ermittelt sich aus dessen Eigenka­
pital zum 31.12.2019, bereinigt um den Ergebnisvortrag und um die zur
Verlustverrechnung gewährte Kapitalrücklage.
4.2.2

Privatrechtliche Forderungen

Die Forderungen betragen in der Eröffnungsbilanz 833,01 EUR und betref­
fen Pachteinnahmen für unbebaute Grundstücke.
4.2.3

Liquide Mittel

Die liquiden Mittel betragen in der Eröffnungsbilanz 826.095,67 EUR und
entsprechen dem Kassenbestand der Jahresrechnung zum 31.12.2019 der
Stiftung.

5 Passiva
5.1

Eigenkapital

5.1.1

Basiskapital

Das Basiskapital ermittelt sich als rechnerische Größe aus der Differenz
zwischen Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rückla­
gen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Abgrenzungs­
posten der Passivseite.
In der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum
01.01.2020 beläuft sich das Basiskapital auf 2.487.350,30 EUR.

5.1.2

Sonderposten

Nach Korrektur der Eröffnungsbilanz wurde ein Sonderposten in Höhe von
93.664,21 EUR aufgenommen. Dieser beinhaltet den, gern. Bilanzierungs­
leitfaden zu bildenden, unentgeltlichen Wertzugang für die durch Umle­
gungsbeschluss zugeteilte Fläche des Flurstücks 9708 im Baugebiet Ho­
senmatten.

6 Feststellungen zum Anhang
Der Eröffnungsbilanz ist ein Anhang beigefügt. Auf die in § 53 GemHVO
aufgelisteten Positionen wurde eingegangen.

7 Zusammenfassendes Prüfungsergebnis
Die zur Prüfung vorgelegte Eröffnungsbilanz vom 12.06.2024 der Stiftung
Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 entspricht in Form und In­
halt den gesetzlichen Bestimmungen der GemO und GemHVO und wurde
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt

8 Bestätigungsvermerk
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr hat die Eröffnungsbilanz der
Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 geprüft. Die Prü­
fung wurde dabei nach pflichtgemäßem Ermessen risikoorientiert und unter
Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes durchgeführt.
Die Eröffnungsbilanz vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen ent­
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Schuldenlage der Stiftung.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat die Eröffnungs­
bilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 mit ei­
ner Bilanzsumme von 2.581.014,51 EUR gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Ge­
setzes
zur
Reform
des
Gemeindehaushaltsrechts
i. V. m.
§ 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen.

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald

Lahr, 19.06.2024

Christian Zanger
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

8