Beschlussvorlage (Prüfbericht Eröffnungsbilanz)
23. September 2024
1 Stadt Lahr L -l Rechnungsprüfungsamt Herr Zanger, Tel.: 0190 Frau Kopf, Tel.: 0195 mareike.kopf@lahr.de Az.: 095.54 24.Juni 2024 Herr Oberbürgermeister Markus Ibert Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ibert, hiermit erhalten Sie unseren Bericht über die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020. Die Vorlage zur Feststellung der Eröffnungsbilanz und zur Kenntnisnahme des Prüfberichts der Gremien wird durch die Kämmerei erstellt und soll im September erfolgen. Mit freundlichem Gruß Christian Zanger Verteiler: 20, Hr. Wurth 201, Hr. Ziser Große Kreisstadt Lahr Rechnungsprüfungsamt Bericht über die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 1 Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNGEN 3 1.1 Aligemeine Anmerkungen 3 1.2 Prüfungsauftrag 3 1.3 Prüfungsgegenstand 4 1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung 4 2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 4 3 ERÖFFNUNGSBILANZ DER STIFTUNGHOSPITAL- UND ARMENFONDS ZUM 01.01.2020 5 4 AKTIVA 5 4.1 4.1.1 4.1.2 Sachvermögen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 5 5 6 4.2 4.2.1 4.2.2 Flnanzvermögen Anteile an verbundenen Unternehmen Privatrechtiiche Forderungen 6 6 7 4.2.3 Liquide Mittel 7 5 PASSIVA 7 5.1 5.1.1 5.1.2 Eigenkapital Basiskapital Sonderposten 7 7 7 6 FESTSTELLUNGEN ZUM ANHANG 8 7 ZUSAMMENFASSENDES PRÜFUNGSERGEBNIS 8 8 BESTÄTIGUNGSVERMERK 8 Herausgeberin: Stadt Lahr Rechnungsprüfungsamt Rathauspiatz 4 77933 Lahr Telefon Mail 07821 910 0190 rpa@iahr.de Gendering: Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit wurde möglichst die geschiechterneutraie und an sonsten die, in der Umgangssprache übliche männliche oder weibliche Form verwendet. 2 1 Vorbemerkungen 1.1 Allgemeine Anmerkungen Mit Beschluss vom 21.11.2003 hat die Innenministerkonferenz den Grundstein für die Reform des Gemeindehaushaltsrechts gelegt. Mit dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen wird die bislang zahlungs orientierte Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Betrach tungsweise umgestellt. Aufgrund der Regelungen im Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes (HHRefG) vom 04.05.2009 mussten alle Gemeinden in Baden-Württemberg auf das Neue Kommunale Haus halts- und Rechnungswesen (NKHR) bis zum 01.01.2020 umstellen. Der Projektauftrag für die Umstellung wurde vom Oberbürgermeister am 19.11.2015 unterzeichnet. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Funktion als Stiftungsrat zuletzt mit Beschluss vom 25.09.2017 (GR 216/2017) die Verschiebung der Umstellung auf das NKHR bei der Stiftung Hospital und Armenfonds Lahr vom 01.01.2019 (GR 253/2015) auf den 01.01.2020 beschlossen. 1.2 Prüfungsauftrag Nach Art. 13 Abs. 5 des HHRefG, hat die Gemeinde zu Beginn des ersten Haushaltsjahres, in welchem das neue Haushaltsrecht angewandt wird, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Eröffnungsbilanz ist nach Feststel lung der letzten Jahresrechnung, spätestens zum Ende des Haushaltsjah res der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Freiburg), der Ge meindeprüfungsanstalt und dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Die Frist zur Aufstellung und Vorlage bis zum 31.12.2020 wurde nicht eingehalten. Die Vorlage der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr beim Rechnungsprüfungsamt (RPA) erfolgte am 14.03.2024. Die nach der Prüfung korrigierte Fassung der Eröffnungsbilanz wurde am 12.06.2024 vorgelegt. Mit Schreiben vom 04.03.2024 wurde die Vorlage an das RP und die GPA veranlasst. Die erneute Vorlage der korrigierten Eröffnungsbilanz erfolgte mit Schreiben vom 07.06.2024. Die Bilanz soll vom RPA innerhalb von 6 Monaten nach Vorlage und von der überörtlichen Prüfungsbehörde (GPA) innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres geprüft werden. 1.3 Prüfungsgegenstand Gegenstand der Prüfung ist die am 14.03.2024 bzw. 12.06.2024 vorgelegte Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr einschließlich Anhang, in welchem die angewandten Bewertungsmethoden zu erläutern sind. Die Eröffnungsbilanz soll die tatsächliche Vermögens- und Schulden lage der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr wiedergeben. Ziel der Prüfung ist die Feststellung der Richtigkeit der Bewertung und der Vollständigkeit sowie der Rechtmäßigkeit der erstellten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020. 1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Für die Prüfung der Eröffnungsbilanz sind die Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 110 GemO entsprechend anzuwenden. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 wurde von Frau Kopf durchgeführt. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vor schriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz bezie hen. Sie ist nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Regelungen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 77 GemO) zu erstellen. Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz sind neben den Vorgaben der GemO und GemHVO, insbesondere auch umfassende Regelungen wie die Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen, der Leitfaden zur Bilan zierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung vom Juni 2017 und 4. Auflage, Fassung vom November 2023) und weitere Leitfäden des Innenministeriums zu beachten. Mit dem Einführungszeitpunkt des NKHR wurde auf das doppische Finanz buchhaltungsverfahren SAP umgestellt. 3 Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Ar menfonds zum 01.01.2020 Eröffnungsbilanz 01.01.2020 Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr Aktiva Euro % Passiva unbebaute Grundstücke 771.549,03 29,89 bebaute Grundstücke 215.348,98 8,34 Sachvermögen 986.898,01 38,24 Anteile an verbundenen Unternehmen 767.187,82 29,72 833,01 0,03 826.095,67 32,01 privatrechtl. Forderungen Liquide Mttel Finanzvermägen 1.594.116,50 Gesamtvermögen 2.581.014,51 Basiskapital % 2.487.350,30 96,37 Rücklagen 0,00 0,00 Fehlbeträge 0,00 0,00 Bgenkapital 2.487.350,30 96,37 Sonderposten Rückstellungen 61,76 Verbindlichkeiten 100,00 Euro Gesamtkapital 93.664,21 3,63 0,00 0,00 0,00 0,00 2.581.014,51 100,00 4 Aktiva 4.1 Sachvermögen Die Bewertung von Grund und Boden erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Alternativ kann die Bewertung gemäß § 62 GemHVO auf Basis von Erfahrungswerten erfolgen. Insgesamt wurde nach Korrektur der Eröffnungsbilanz ein Sachvermögen in Höhe von 986.898,01 EUR ausgewiesen. 4.1.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Die unbebauten Grundstücke wurden in der Eröffnungsbilanz zunächst mit 671.533,03 EUR angesetzt. Nach Korrektur sind die unbebauten Grundstü cke in Höhe von 771.549,03 EUR ausgewiesen und betreffen mit 495.302,46 EUR Ackerland (81 Grundstücke) und mit 276.246,57 EUR sonstige unbebaute Grundstücke (38 Grundstücke). Die von der Kämmerei nach Vorlage der Eröffnungsbilanz veranlasste Kor rektur betrifft das Flurstück 9708 im Baugebiet Hosenmatten, welches bis her im kameralen Anlagennachweis mit einem Buchwert in Höhe von 2.372 EUR geführt wurde. Die Bewertung des Grundstücks wurde dem Vorgehen im Kernhaushalt bei der Bewertung der Grundstücke im Bauge biet Hosenmatten angepasst, was aufgrund der Bewertung zum Umle gungswert gern. Bilanzierungsleitfaden, zu einer Werterhöhung um 100.016,16 EUR führt. Die Bewertung der übrigen Grundstücke erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, die aus dem kameralen Anlagennachweis der Stiftung zum 31.12.2019 übernommen werden konnten. 4.1.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Die bebauten Grundstücke wurden zunächst mit 350.195,57 EUR aktiviert. Nach Korrektur der Eröffnungsbilanz sind bebaute Grundstücke in Höhe von 215.348,98 EUR ausgewiesen. Die Korrektur erfolgte aufgrund von Prüfungsfeststellungen nach Vorlage der Eröffnungsbilanz und betrifft das Grundstück auf dem sich das Pflege heim befindet. Dieses wurde zunächst mit 247.444,31 EUR aktiviert. Dieser Wert ist jedoch um die AHK des, bereits beim Eigenbetrieb erfassten, Ge bäudes zu bereinigen und beläuft sich damit nach der Korrektur der Eröff nungsbilanz auf 112.597,72 EUR. Das Flurstück wurde bisher mit einem Wert von 78.637,20 EUR in den Bü chern des Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege geführt. Da das Gebäude des Pflegeheims, welches sich auf dem Grundstück be findet, vollständig beim Eigenbetrieb gebucht ist und das Grundstück zu künftig ebenfalls vollständig beim Eigenbetrieb geführt werden soll, erfolgt zunächst die anteilige Erfassung in der Eröffnungsbilanz in Höhe von 112.597,72 EUR. Die Übertragung an den Eigenbetrieb erfolgte mit Beschluss des Stiftungs rats vom 20.11.2023. Unter den bebauten Grundstücken sind zudem Schrebergartenanlagen in Höhe von insgesamt 102.751,26 EUR ausgewiesen. Diese wurden zu An schaffungs- und Herstellungskosten bewertet und aus dem kameralen An lagennachweis zum 31.12.2019 übernommen. 4.2 Finanzvermögen Insgesamt wurde ein Finanzvermögen in Höhe von 1.594.116,50 EUR aus gewiesen. 4.2.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Die Bewertung der Beteiligungen beruht auf den Anschaffungskosten in Form von Bareinlagen zzgl. Nebenkosten und Sacheinlagen. Zur Vereinfa chung kann das anteilige Eigenkapital gemeinsam mit den eingebrachten Rücklagen als Wert angesetzt werden. 6 Der Wert der Beteiligungen beläuft sich in der Eröffnungsbilanz auf insge samt 767.187,82 EUR und beinhaltet die Beteiligung am Eigenbetrieb Spi tal- Wohnen und Pflege mit 766.937,82 EUR und die Beteiligungen an der Volksbank Lahr e.G. sowie der BGV-Versicherung AG mit 150 EUR und 100 EUR. Der Beteiligungswert des Eigenbetriebs ermittelt sich aus dessen Eigenka pital zum 31.12.2019, bereinigt um den Ergebnisvortrag und um die zur Verlustverrechnung gewährte Kapitalrücklage. 4.2.2 Privatrechtliche Forderungen Die Forderungen betragen in der Eröffnungsbilanz 833,01 EUR und betref fen Pachteinnahmen für unbebaute Grundstücke. 4.2.3 Liquide Mittel Die liquiden Mittel betragen in der Eröffnungsbilanz 826.095,67 EUR und entsprechen dem Kassenbestand der Jahresrechnung zum 31.12.2019 der Stiftung. 5 Passiva 5.1 Eigenkapital 5.1.1 Basiskapital Das Basiskapital ermittelt sich als rechnerische Größe aus der Differenz zwischen Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rückla gen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Abgrenzungs posten der Passivseite. In der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 beläuft sich das Basiskapital auf 2.487.350,30 EUR. 5.1.2 Sonderposten Nach Korrektur der Eröffnungsbilanz wurde ein Sonderposten in Höhe von 93.664,21 EUR aufgenommen. Dieser beinhaltet den, gern. Bilanzierungs leitfaden zu bildenden, unentgeltlichen Wertzugang für die durch Umle gungsbeschluss zugeteilte Fläche des Flurstücks 9708 im Baugebiet Ho senmatten. 6 Feststellungen zum Anhang Der Eröffnungsbilanz ist ein Anhang beigefügt. Auf die in § 53 GemHVO aufgelisteten Positionen wurde eingegangen. 7 Zusammenfassendes Prüfungsergebnis Die zur Prüfung vorgelegte Eröffnungsbilanz vom 12.06.2024 der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 entspricht in Form und In halt den gesetzlichen Bestimmungen der GemO und GemHVO und wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt 8 Bestätigungsvermerk Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr hat die Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 geprüft. Die Prü fung wurde dabei nach pflichtgemäßem Ermessen risikoorientiert und unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes durchgeführt. Die Eröffnungsbilanz vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen ent sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Schuldenlage der Stiftung. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat die Eröffnungs bilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 mit ei ner Bilanzsumme von 2.581.014,51 EUR gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Ge setzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts i. V. m. § 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen. Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald Lahr, 19.06.2024 Christian Zanger Leiter des Rechnungsprüfungsamtes 8