Beschlussvorlage (Anlage 0)
23. September 2024
Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung; Rappenecker Drucksache Nr.: 112/2024 Az.: 892.41 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 14 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 09.09.2024 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.09.2024 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Hospital- und Armenfonds Lahr - Eröffnungsbilanz im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Ar menfonds Lahr fasst folgende Beschlüsse im Zuge der Einführung des Neuen kommuna len Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR): 1. Die Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds wird samt Anlagen nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswe sens (NKHR) mit einer Bilanzsumme von 2.581.014,51 Euro zum 01.01.2020 fest gestellt. Der Prüfbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung vom 19.06.2024 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Beschluss vom 20.11.2023 wird dahin gehend abgeändert, dass die Über tragung des Grundstück Fist. Nr. 412 mit 27,13 a, Bismarckstraße 9, zum Buchwert in Höhe von 112.597,72 Euro von der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr an den Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege erfolgt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eventuell noch erforderliche Korrekturen der Er öffnungsbilanz. entsprechend der Ermächtigungen des § 63 Gemeindehaushalts verordnung (GemHVO) innerhalb der vorgegebenen Übergangsfhsten vorzuneh men. Zusammenfassende Begründung: Nach den Vorgaben des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) ist eine Eröffnungsbilanz, die das Vermögen und die Schulden umfassend darstellt, zu erstellen. Diese ist durch den Stiftungsrat festzustellen. Drucksache 112/2024 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Seit vielen Jahren befindet sich die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg in einem ümstellungsprozess von der kameralen Buchführung in das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Die Umstellung war spätestens ab dem Jahr 2020 für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtend. Dies gilt entsprechend auch für kommunale Stiftungen wie den Hospital- und Armenfonds Lahr. Mit Grundsatzbeschluss des Gemeinderates in seiner Funktion als Stiftungsrates vom 16.11.2015 wurde die Umstellung auf das Neue Kom munale Haushaltsrecht und die produktorientierte Aufstellung und Gliederung des Haushalts der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2019 beschlossen. Am 25.09.2017 wurde die Verschiebung der Einführung auf den 01.01.2020 beschlossen. Mit dem NKHR soll die finanzielle Situation der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr vollstän dig dargestellt werden. Neben den bekannten zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben, wird erstmals auch der zahlungsunwirksame Ressourcenverbrauch, wie beispielsweise die lau fende Abschreibung beim Sachvermögen, dargestellt. Nach den Vorgaben des NKHR ist eine Eröffnungsbilanz, die das Vermögen und die Schulden umfassend darstellt, zu erstellen. Die Er öffnungsbilanz zum 01.01.2020 bildet die Grundlage für die weitere Rechnungslegung - insbe sondere für den ersten doppischen Jahresabschluss 2020. Die Eröffnungsbilanz gliedert sich in die Aktiv- und die Passivseite. Auf der Aktivseite wird das gesamte Vermögen dargestellt. Au ßerdem werden auf der Aktivseite die Forderungen und die Liquiden Mittel ausgewiesen. Dem gegenüber werden auf der Passivseite das Basiskapital und die Verbindlichkeiten dargelegt. Im Weiteren wird auf die Erläuterungen im Bilanzbericht zu den Bewertungsmethoden und der Zu sammensetzung der Beträge verwiesen. Die Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr weist zum 01.01.2020 Sach vermögen in Höhe von 986.898,01 Euro und Finanzvermögen in Höhe von 1.594,116,50 Euro aus. Das Gesamtvermögen beläuft sich auf 2.581.014,51 Euro. Das Basiskapital beläuft sich auf 2.487.350,30 Euro. Ein Sonderposten wurde in Höhe von 93.664,21 Euro gebildet. Die Eröffnungsbilanz wurde am 04.03.2024 dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Auf der Grundlage der während der Prüfungsphase vom Rechnungsprüfungsamt gegebenen Hinweise und Feststellungen hat verwaltungsseitig eine Überarbeitung der Eröffnungsbilanz stattgefunden. Bei dem bebauten Grundstück Fist. Nr. 412, welches mit Beschluss vom 20.11.2023 von der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr an den Eigenbetrieb Spital - Woh nen und Pflege übertragen wurde, ist eine Wertberichtigung für das Gebäude des Pflegeheims erfolgt, da dieses bereits vollständig beim Eigenbetrieb Spital berücksichtigt wird. Der Beschluss vom 20.11.2023 ist dahin gehend abzuändern, dass die Übertragung zum Buchwert in Höhe von 112.597,72 Euro erfolgt. Für das Fist. Nr. 908 im Baugebiet Hosenmatten erfolgte die Übernahme des Grundstückswert nach der Umlegung der Grundstücke im Jahr 2019 mit dem Zuteilungswert. Für den unentgeltlichen Wertzugang durch den Umlegungsbeschluss wurde ein Sonderposten auf der Passivseite der Eröffnungsbilanz gebildet. Im Weiteren wird auf den Prüfbericht verwie sen. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat die Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 mit einer Bilanzsumme von 2.581.014,51 EUR gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts i. V. m. § 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzusteilen. Die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz erfolgt durch die Gemeindeprüfanstalt BadenWürttemberg (GPA). Eventuell erforderlich werdende Berichtigungen der Eröffnungsbilanz kön nen nach § 63 Abs. 3 GemHVO letztmals im dritten der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbi lanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Seite 2 Seite 3 Drucksache 112/2024 Bei der Haushaitsplanung und im laufenden Tagesgeschäft ist das Neue Kommunale Haushalts und Rechnungswesen bereits seit dem Jahr 2020 umgesetzt. Mit der nun vorliegenden Eröff nungsbilanz zum 01.01.2020 findet die komplexe und aufwändige Umstellung auf das NKHR für die Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr in einem weiteren Meilenstein einen Abschluss. Der Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege wird hiervon gesondert nach dem Eigenbetriebs recht ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt. Der Eigenbetrieb Spital hat eine gesonderte Buchführung, einen eigenen Wirtschaftsplan und einen eigenen Jahresabschluss. Hier ist keine Umstellung erforderlich. Es wird gebeten, den vorseitigen Beschluss zu fassen. ^Markus Ibert Vorsitzender des Stiftungsrates Stadtkämmerer Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: [El □ □ □ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als An lage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Anlage(n): Bilanzbericht Eröffnungsbilanz Prüfbericht Eröffnungsbilanz Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen. Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort........................ .......... ........... ............................................... ................ -..................3 1. Grundsätzliches.... ................................ ........... ................................. ............................ 4 1.1. Grundlagen zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushattsrechts (NKHR) ....... ............ ...................................................................... ............................ 4 1.1.1. Rechtsgrundlagen ............ ..................................... ................ ......................... . 5 1.1.2. R NKHR bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds ......................... ....................6 1.1.3. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020.....:.....................................................................7 2. Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen .......................................................... . 8 Anhang....................................... .............. ................................................. ................ . 12 Sonstige Pflichtangaben gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO.............. ........... .............. . 12 Zusätzliche Angaben nach GemHVO und sonstige Informationen ................ ............... 14 I. Vermögensübersicht (Anlagenübersicht).............................................. ................ 15 II. Beteiligungsübersicht...................................... ........... ............ ................................ 15 III. Übersicht über den Stand der Rückstellungen........................................ ..............16 IV. Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO ........ .................................. ......... 16 V. Übersicht über die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen .......... . 16 , 2 Vorwort Seit vielen Jahren befindet sich die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg in einem Umstellungsprozess von der kameralen Buchführung in das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Die Umstellung war spätestens ab dem Jahr 2020 für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtend. Dies gilt entsprechend auch für kommunale Stiftungen wie den Hospital- und Armenfonds Lahr. Mit dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen soll die finanzielle Situation der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr vollständig dargestellt werden. Neben den bekannten zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben, wird erstmals auch der zahlungsunwirksame Ressourcenverbrauch, wie beispielsweise die laufende Abschreibung beim Sachvermögen, dargestellt. Bei der Haushaltsplanung und im laufenden Tagesgeschäft ist das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen bereits seit dem Jahr 2020 umgesetzt. Mit der nun vorliegenden Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 findet die komplexe und aufwändige Umstellung auf das NKHR für die Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr in einem weiteren Meilenstein einen Abschluss. Damit ist die Grundlage geschaffen die doppischen Jahresabschlüsse zu erstellen. Die Bilanz wird zukünftig ein Indikator für Unser Ziel eines generationengerechten Handelns sein. Unser Dank gilt dem Engagement der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter und der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Beteiligten. Lahr/Schwarzwald, den 07.06.2024 Markus Ibert Markus Wurth Stiftungsratsvorsitzender Stadtkämmerer 3 1, Grundsätzliches Der vorliegende Bericht zur Eröffnungsbilanz des Hospital- und Armenfonds Lahr soll einen Überblick über die Grundlagen zur erstmaligen Erfassung und Bewertung des vorhandenen Vermögens und der weiteren Bilanzpositionen der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NHKR) geben. Die Eröffnungsbilanz bezieht sich insbesondere auf § 62 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Vorschriften aus dem 8. Abschnitt der GemHVO (Ansatz und Bewertung des Vermögens, der Schulden und Rückstellungen), in der zuletzt gültigen Fassung, sowie den Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg. Die Nachvollziehbarkeit der angewandten Methoden durch sachverständige Dritte im Sinne von § 36 Abs. 4 GemHVO sowie § 34 Abs. 2 Satz 2 GemHVO sowie die Einhaltung oben genannter Vorgaben stand bei der Vermögenserfassung und -bewertung im Fokus. Um die Eröffnungsbilanz aufstellen zu können, wurde das gesamte Stiftungsvermögen sowie die Schulden zuerst erfasst und bewertet. Die Vermögensbewertung ist gesondert dokumentiert. 1,1. Grundlagen zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21.11.2003 wurde bundesweit der Weg zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bereitet. Der Landtag von Baden-Württemberg hatte mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaitsgesetz vom 04.05.2009 als Ümstellüngszeitpunkt der kameralen Buchführung auf die doppelte Buchführung (Kommunale Doppik) für die Kommunen in Baden-Württemberg den 01.012016 festgelegt. Nach der Landtagswahl im März 2011 wurde die Übergangsfrist bis zum verbindlichen Umstellungszeitpunkt jedoch um 4 Jahre ^uf den 01.01.2020 verlängert. Das wesentliche Ziel des NKHR ist es, die Steuerung der Kommunalverwaltungen bzw. Stiffungsverwaitungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabe ermächtigungen (Inputsteuerung) durch die systematische Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Output-Steuerung) zu verbessern. Das Neue Steuerungsmodell beinhaltet somit die Umstellung des Haushaltsund Rechnungswesens von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung. In Anlehnung an die kaufmännische Buchführung wurde ein DreiKomponenten-Modell entwickelt. Dieses beinhaltet neben einer Vermögensrechnung (Bilanz) und einer Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) als dritte Komponente die Finanzrechnung, in der alle Zahlungsströme des städtischen Haushalts abgebildet werden und die somit einen einfachen Überblick Über die Liquidität der Kommune gewährleistet. 4 Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten zum Stichtag 01.01.2020 erfolgt in der sogenannten Vermögensrechnung (Bilanz). Diese gibt wie jede kaufmännische Bilanz Auskunft darüber, wie sich die Vermögenssituation der Gemeinde zum Bilanzstichtag darsteilt und wie sich das eingesetzte Kapital auf Eigen- und Fremdkapital verteilt. 1.1.1. Rechtsgrundlagen Die Wirtschaftsführung des Hospital- und Armenfonds ist gemäß § 31 Stiftungsgesetz nach den Vorschriften der kommunalen Haushaltswirtschaft zu führen. Nach Art. 13 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 gelten für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO), soweit sich diese auf die Vermögensrechnung (Bilanz) beziehen. Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz gilt im Weiteren in Bezug auf die Inventur, das Inventar und den Ansatz und die Bewertung von Vermögen und Schulden der § 62 GemHVO. Grundsatz ist, dass die Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 46 GemHVO anzusetzen sind. Zudem bestimmt § 77 Abs. 3 GemO, dass die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im, Rechnungsstü der doppelten Buchführung (Kommunale Doppik) zu führen ist, Zu den Grundsätzen gehören insbesondere; • ■ • • • • Bilanzidentität Einzelbewertung Wirtschaftlichkeitsprinzip Periodisierungsprinzip Stetigkeit der Bewertungsmethode Vollständigkeit Die Gliederung der Bilanz hat gemäß § 52 GemHVO zu erfolgen. Die Eröffnungsbilanz ist gemäß § 53 GemHVO um einen Anhang zu erweitern. Im Anhang sind soweit erforderlich aufzuführen; 1. 2. 3. 4. 5. die auf die Posten der Ergebnisrechnung und der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethöden samt Begründung: deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen, Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapita! in die Herstellungskosten. der auf die Gemeinde entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungeri, die Entwicklung der Liquidität im Haushaltsjahr, 5 6. 7. 8. die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen {Haushaltsübertragungen) sowie die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen, die unter der Bilanz aufzuführenden Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (§ 42 GemHVO) und der Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeinderats und die Beigeordneten, auch wenn sie im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. 1.1.2. NKHR bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr Der Hospital- und Armenfonds ist eine Stiftung mit mildtätiger Zweckbestimmung im Sinne der Vorschriften über steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Hauptstiftungszweck ist die Pflege und Betreuung von Senioren, Er wird erfüllt durch den Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege, Bismarckstraße 9, einer Pflegeeinrichtung für 80 Bewohner bei der stationäre Dauerpflege-und Kurzzeitpflege angeboten werden. Rechtlich selbständige Stiftungen sind rechtsfähige juristische Personen, die selbst Rechtsinhaber der gestifteten Vermögenswerte sind und mindestens ein Organ haben, durch das sie im Rechtsverkehr handeln. Bei dem Vermögen von rechtlich selbständigen Stiftungen handelt es sich weder um Vermögen der Kommune noch um Sondervermögen, sondern um Treuhandvermögen, für das nach § 97 Abs. 1 GemO besondere Haushaltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen zu führen sind. Die Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds wurde aufgrund der Vorteile in Bezug auf die Projektorganisation und den Projektablauf an die Ablaufpfanung / Projektierung der Stadt Lahr gekoppelt. Mit Grundsatzbeschluss des Gemeinderates in seiner Funktion als Stiftungsrates vom 16.11.2015 wurde die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht und die produktorientierte Aufstellung und Gliederung des Haushalts der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2019 beschlossen. Am 25.09.2017 wurde die Verschiebung der Einführung auf den 01.01.2020 beschlossen. Mit Beschluss vom 17.02.2020 wurde die Bildung von zwei Teiihaushalten festgelegt. Gern. § 62 Abs. 6 S. 2 GemHVO wird auf den Ansatz geleisteter investitionszuschüsse nach § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der Eröffnungsbilanz verzichtet. 6 1.1.3. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 Aktiva ............ - Passiva 1. Vermögen ■■ 1. Bgenkspital - 1.1 Immaterielle vermögensgegenstanOe 1.2 Sachvermögen € 986.898.01 € 2.487.350,30 € 1.1 Sasiskapltal und Kapitalrücklage 2.487.350.30 € 1.1.1 Sasiskapltal 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstCicksgleiche Rechte 771.549.03 € 1.1 12.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 215.348.S8 € 1,2 Rücklagen - Kapitalrücklage € 1.2.3 infrastrukturvermögen - € 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses - 1.2,4 Bauten auf fremden Grundstücken - € 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses - 1 1,2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler - € 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen - € 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen. Fahrzeuge - € 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses - € 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren - € 1.2.8 Vorräte - € 1.3J2 Jahresfehlbct rag - € 129 Geleistete Anzahlungen. Anlagen im Bau - 6 - € 2. Sonderposten 1,594.116.50 € 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen € € 1.2.7 Betriebs- und Geschaftsausstattung 1.3 Finanzvermögen - 7S7.1S7.82€ 2.1 für Jnfestiüonszuweisungen - € 2.2 für invesiitionsbeiträge - € 93.664.21 € 1.3.2 sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen - € 2.3 für Sonstiges 1.3.3 Sonderyermögen - ^ 3. Rückstellungen 1,3.4 Ausleihungen - €. 3.1 für Lohn- und Gehaltsrückstellungen - 1.3.5 Wertpapiere - € 3.2 Unterhaltsvorschussrücksteilungcn - € 1.3.6 öffentlich-rechtliche Forderungen - € 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien - € 3.4 Gebührenüberschuss rückstellungen - € 3.5AltJastensanierungsrückslel!ungen - e - € - € 4.1 Anleihen - € 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen - € 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen - € 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - € 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten - € ' 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 833.01 € 926.095,67 € 1.3.8 Liquide Mittel 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 2 Abgrenzungsposten - € 22 Sonderpasten für geleistete investitionszuschüsse - € 4. Verbindlichkeiten 3. Nettoposition«i (nicht gedeckter Fehlbetrag) • BTtanzsumir« (Vermögen) .. 2.581.014,51 € • 3.7 sonstige Rückstellungen 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Süanzsumrno (Kapital) ..... . € 2.581.014.51 C 7 2. Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen Aktiva Die Aktivseite stellt die Vermögensbestände (Mittelverwendung) der Stiftung Hospitalund Armenfonds Lahr dar.. 1. Vermögen 2.581.014,51€ Prozentualer Anteil an Aktiva: 100,00 % Das Vermögen setzt sich bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr aus dem Sachvermögen und dem Finanzvermögen zusammen. 1.2, Sachvermögen 986.898,01 € Prozentualer Anteil an Aktiva; 38,24 % Das Sachvermögen wird in unbewegliches und bewegliches Vermögen unterteilt und umfasst nach § 52 Abs. 3 GemHVO und den verbindlichen Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen die im Folgenden aufgeführten Vermögensgegenstände. 1.2,1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 771.549,03€ Prozentualer Anteil an Aktiva: 29,89 % Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke auf denen sich keine nutzbaren Gebäude befinden, wie Grünflächen, Ackerland, Wald/Forsten und sonstige unbebaute Grundstücke: Ackerland 495.302.46 € Prozentualer Anteil an Aktiva; 19,19 % Ackerland ist Grund und Soden, der landwirtschaftlich oder gartenbaulich kommerziell oder für eigene Zwecke genutzt wird. Eingeschiossen ist der Grund und Boden, auf dem sich Obst- und Rebanlagen oder sonstige Pflanzungen befinden. Der Bestand mit 208.327 m2 für 81 Grundstücke konnte mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aus dem kommunalen Anlagennachweis mit Stand vom 31.12.2019 vollständig in die Eröffnungsbilanz im NKHR übernommen werden. Für den Aufwuchs - mit Ausnahme von dauerhaften Nutzpflanzungen - erfolgt keine Bewertung, da diese im Wert von Grund und Boden enthalten sind. Dauerhafte Nutzpflanzungen sind gesondert zu bewerten und abzuschreiben. Sonstige unbebaute Grundstücke 276.246,57 € Prozenlualer Anteil an Aktiva: 10,70% Unter sonstigen Flächen versteht man anderweitig nicht genannter Grund und Boden. Zu den sonstigen unbebauten Grundstücken gehören Wasserflächen. Sportflächen, private Grünflächen und Gemeinbedarfsflächen. Der Bestand mit 44.129 m2 für 38 Grundstücke konnte mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aus dem kommunalen Anlagennachweis mit Stand vom 8 31.12.2019 im Wesentlichen vollständig in die Eröffnungsbilanz im NKHR Übernommen werden. Für das Flurstück im Baugebiet Hosenmatten erfolgte die Übernahme des Grundstückswert nach der Umlegung der Grundstücke im Jahr 2019. 1.2,2; Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 215,348,98 c V Prozenlualer Anteil an Aktiva; 8,34 % Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Der Begriff „Gebäude" definiert sich gern, Bilanzierungsleitfaden wie folgt; Ein Bauwerk ist als Gebäude anzusehen, wenn ■ • • • es Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden und von einiger Beständigkeit und standfest ist. Dies setzt nicht zwingend voraus, dass das Bauwerk über die Erdoberfläche hinausragt. Auch unter der Erd- oder Wasseroberfläche befindliche Bauwerke (z.B. Tiefgarage) können Gebäude im Sinne des Bewertungsgesetzes sein. Im Gegensatz zu bebauten Grundstücken sind Gebäude abnutzbar und werden Über den Zeitraum ihrer Nutzung abgeschrieben. Bei bebauten Grundstücken wird das Grundstück ebenso wie die einzelnen GrundstücksbestandteileA/ermögensgegenstände (d.h. das Grundstück an sich, jedes Gebäude, sonstige Aufbauten, Außenanlagen und Betriebsvorrichtungen) nach der Nutzungsart der Bebauung zum Bewertungszeitpunkt wie folgt unterschieden; Grund u. Boden bei sozialen Einrichtungen 112.597,72 € Prozenlualer Anteil an Aktiva: 4.36 % Zur Position Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen zählen beispielsweise Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime, Seniorentreffs oder Jugendtreffs. Da für das Grundstück auf dem sich das Pflegeheim befindet ein Kaufvertrag aus dem Jahr 1960 vorliegt, erfolgte die Bewertung dieser Position über die Anschaffungs- und Herstellungskosten gern. § 62 Abs. 1 GemHVO. Der Wert beläuft sich auf 311.888,05 €. Hiervon ist das Gebäude mit 134.846,58 € in Abzug zu bringen. Zuzüglich des später verschmolzenen Flurstück 417 mit einem Wert von 14.193,46 € beläuft sich der Grundstückswert auf 191.234,93 €. Das Grundstück (Fist. Nr. 412 mit einer Fläche von 27,13 a) wurde bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr mit 112.597,72 € und beim Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege mit 78.637,20 € jeweils anteilig als Anlagevermögen berücksichtigt. Das Gebäude welches auf dem Grundstück steht ist vollständig beim Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege als Vermögen aktiviert. Der bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds berücksichtigte Anteil an dem Grundstück wurde im Sinne einer Bereinigung durch Beschluss des Stiftungsrats an den Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege übertragen, so dass gesamte Grundstück nun dort als Anlagevermögen berücksichtigt wird. 9 Grundstücke mit Kultur-, Soort- und Gartenanlaeen 102.751.26 € Prozentualer Anteil an Aktiva: 3,98 % Unter dieser Bilanzposition sind kulturelle und sportliche Veranstaltungsstätten wie z.B. Stadthallen, Theater und Museen, selbstständige Kinderspielplätze, Sportplätze, Schrebergärten, Sporthallen (ohne Schule), Vereinshäuser oder Bäder {Freibad, Hallenbad. ...) aufgeführt. Im vorliegenden Fall handelt es sich hierbei ausschließlich um Schrebergartenanlagen. Der Bestand mit 25.889 m2 für 13 Grundstücke konnte mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aus dem kommunalen Anlagennachweis mit Stand vom 31.12.2019 vollständig in die Eröffnungsbilanz im NKHR übernommen werden. 1.3. Finanzuermögen 1.594.116,50 c Prozentualer Anteil an Aktiva: 61,76 % Eine Beteiligung (vgl. §§ 103 und 103a GemO) im gemeindewirtschaftsrechtlichen Sinn liegt vor, wenn die Kommune Anteile an einem rechtlich selbstständigen Unternehmen mit der Absicht erwirbt, einen dauerhaften Einfluss auf die Betrlebsführung des Unternehmens zur Aufgabenerfüllung auszuüben. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden gern. Bilanzierungsleitfaden Baden-Württemberg mit den Anschaffungskosten bilanziert. Es erfolgt keine planmäßige Abschreibung. 1.3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 767.187,82 € Prozeniualer Anleit an Akliva: 29,72 % Eine Stiftung ist bilanziell dann an einem verbundenen Unternehmen beteiligt, wenn sie auf das Unternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt, also z.B. die Mehrheit der Stammrechte innehat. Die Beteiligungen wurden aus der Jahresrechnung 2019 (Finanzanlagen) übernommen. Dabei wurde die Kapitalrücklage, welche zur Veriustabdeckung dient,, entsprechend bereinigt. Der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr hält 100 % der Anteile des Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege mit einem Buchwert von 766.937,82 €. Weiter hält die Stiftung eine Beteiligung an der Volksbank Lahr e.G. in Höhe von 150,00 € und in Höhe von 100,00 € an der BGV- Versicherung AG. 1.3.7. Prlvatrechtüche Forderungen 833,01 € Prozentualer Anteil an Aktiva: 0,03 % Privatrechtliche Forderungen sind alle konkretisierten Verpflichtungen eines Schuldners gegenüber des Hospital- und Armenfonds Lahr, sei es aufgrund einer Sach- oder Geldleistung (Vertrag) oder durch sonstige Rechtsverpflichtungen. Vorliegend handelt es sich um privatrechtliche Forderungen aus Pacht aus unbebauten Grundstücken. io X.3.8. Liquide Mittel 826.095,67 € Prozenlualer Anteil an Aktiva: 32.01 % Die liquiden Mitte! werden in 1 Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten, 2. Kassenbestand und 3. Handvorschüsse unterschieden. Liquide Mittel werden mit ihrem Nennwert zu bewertet. Aufgrund einer Einheitskasse mit der Stadt Lahr unterhält die Stiftung HospitaL und Armenfonds Lahr keine eigenen Girokonten. Der Anteil am Kassenbestand beläuft sich auf 826.095,67 €. Die liquiden Mittel wurden zum Eröffnungsbilanzstichtag mit ihren kameralen Buchwerten übernommen. Passiva Während die Aktivseite die Vermögensbestände darstellt (Mittelverwendung) zeigt die Passivseite, wie das Vermögen finanziert wurde (Mitteiherkunft). Im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Unternehmen ist die Eigenkapitalquote von Kommunen im Allgemeinen hoch und bei Stiftungen im Speziellen systemimmanent besonders hoch. 1.1. üasiskapital 2.487.350,30 € Prozentualer Anleil an Passiva: 96,37 % Das Eigenkapital/Basiskapital in der Eröffnungsbilanz wird aus der Differenz zwischen der obenstehend erläuterten Aktivseite einerseits sowie den Rücklagen, Sonderposten. Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite andererseits (§ 61 Nr. 6 GemHVO) gebildet. Beim Basiskapitel handelt es sich insoweit um einen rechnerischen Saldo, der im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz erstmalig ermittelt wird und später in den jeweiligen Jahresabschlussbilanzen fortgeschrieben wird. 1,2. Sonderpostep 93.664,21 € Prozenlualer Anteil an Passiva; 3.63 % Als Sonderposten werden Vermögensgegenständen ausgewiesen, welche die Stiftung im Zuge eines unentgeltlichen Erwerbs erhalten hat. Unter die Bilanzposition „Sonstige Sonderposten“ fallen unter anderem unentgeltliche Werlzugänge im Rahmen von Umlegungsmaßhahmen. Ein Sonderposten wurde vorliegend für die durch Umlegungsbeschluss im Jahr 2019 zugeteilte Fläche im Baugebiet „Hosenmatten“ gebildet. 11 Anhang Sonstige Pflichtangaben gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO (1) In den Anhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz vorgeschrieben sind. (2) Im Anhang sind ferner anzugeben 1. die auf die Posten der Ergebnisrechnung und der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Die Grundlagen der erstmaligen Bewertung des vorhandenen Vermögens und der weiteren Bilanzpositionen im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NHKR) bildeten insbesondere • • die Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung -GemHVO) vom 11.12.2009 in der Fassung vom 04.02.2021 Insbesondere: § 62 GemHVO - erstmalige Bewertung, Eröffnungsbilanz die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung GemO) vom 24.07.2000 in der Fassung vom 27.06.2023 der Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in BadenWürttemberg; 3. Auflage, Juni 2017 und 4. Auflage, November 2023 2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden samt Begründung: deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen, Keine 3. Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, Es wurden keine Zinsen für Fremdkapital bei den Herstellungskosten eingerechnet 4. der auf die Gemeinde entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen, Entfällt (Pensionsrückstellungen beim Kommunaler Versorgungsverband Baden-, Württemberg - KVBW) 5. die Entwicklung der Liquidität im Haushaltsjahr, Entfällt in der Eröffnungsbilanz 12 6. die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen (Haushaltsüberlragungen) sowie die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen. Keine 7. die unter der Bilanz Haushaltsjahre (§ 42) und aufzuführenden Vorbelastungen künftiger Keine 8. der Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeinderats und die Beigeordneten, auch wenn sie im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, Organe der Stiftung Hospital- und Armen fonds Lahr Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO werden die Organe der Stiftung Hospital- und Armenfonds zum 01.01.2020 dargesteilt. Diese sind der Stiftungsratsvorsitzende und die Mitglieder des Stiftungsrats. Stiftungsratsvorsitzender: Markus Ibert Dem Stiftungsrat der Stiftung Hospital- und Ärmenfonds gehören folgende Mitglieder an: Deusch Annerose Kleinschmidt Girsti Klaus Kremling-Deinert Stefanie Hermann Mauch Rolf Dörfler Rudolf Rolh Eberhard Günther Harald Schmieder Bernd Korn Annette Schwarzwälder Klaus Rompel Ilona Granderath Dorothee Wille Wilfried Himmelsbach Frank (bis 31.07.2020 fvftiam Waldrrann) Dr. Sittler Regina Nguyen Thi-Dai-Trang Uffelmann Jörg Przibilla Volker (Ws 31.07.2020 Rebecca Bolmert) Volk Joachim Rehm Sonja Amann-Vogt Christine Täuber! S\en Haller S\en Bühler Norbert Himmelsbach Manfred Dreyer Uta Durke Jürgen Frei Diana öger Rausan Hirsch Roland Oßv/ald Lukas 13 Zusätzliche Angaben nach GemHVO und sonstige Informationen I. II. III. IV. V. Vermögensübersicht (Anlagenübersicht) Beteiiigungsübersicht Übersicht über den Stand der Rückstellungen . Schuldenübersicht Übersicht über die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen 14 i. Vermögensübersicht (Anlagenübersicht) nach § 55 Abs. 1 GemHVO Vermögensverändorurigen Im Haushaltsjahr Vermögen Stand zum 01.01.2020 1 2 1. Immaterielle Vermögensaegenstände 2. Sachwrmögen (ohne Vorräte) Zuschrei bungen Abschrei bungen 6 6 7 Stand am 31.12.2020 8 € 216.348,98 € 2.3. Jnfraslruklur\emiögen - € 2.4. Bauten auf fremden Grundstöcken - € 2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler - € 2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge - € 2.7. Betriebs- und Geschättsausstattung - € - € 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen i;:l d enucmi in ae r tronn Ufl£SUII<i\U vV-ii-’-’-v-”’- 767.187,62 € 3.2. Sonst. Beteilig, u. Kapitaleinlagen In Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 3.3. Sondenormögen • e - e 3.4. Ausleihungen - € 3.5. Wertpapiere - € Insgesamt 4 Umbu chungen 771.549,03 € 2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen In' Bau Finanzwrmögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) ' 3 - 2.1. Unbebaute Grundstücke und orundslöcksflleiche Rechte 2.2. Bebaute Grundstücke und prundstöcksflleicha Rechte Vermögens- Vermögensabgänge zugängo 1.764.086,83 € 11. Beteiligungsübersicht; Unternehmen / Organisation 1 Eigenbetrieb Spital Wohnen und Pflege Stand zum 01.01. des Haushalts jahres •2 F------------------------------------------------------766.937,82 € j Unternehmen / Organisation Stand zum 01.01. des HaushaltsJahres 1 2 1. Volksbank Lahr e.G. 150,00 € 2 BGV-Versicherung AG 100,00 € 15 III. Übersicht über den Stand der Rückstellungen nach § 41 Abs. 1 und Abs. 2 GemHVO keine IV. Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2. § 61 Nr. 38 GemHVO keine V. Übersicht über die Inanspruchnahme der Verpfllchtungsermächtlgungen nach § 53 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO keine Große Kreisstadt Lahr Rechnungsprüfungsamt Bericht über die örtliche Prüfung ■ der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Ännenfonds Lahr zum 01.01.2020 1 Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNGEN 3 1.1 Allgemeine Anmerkungen 3 1.2 Prüfungsauftrag 3 1.3 Prüfungsgegenstand 4 1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung 4 2 BltANZlERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 4 3 ERÖFFNUNGSBILANZ DER STIFTUNG HOSPITAL- UND ARMENFONDS ZUM 01.01.2020 5 4 AKTIVA 5 4.1 Sachvermögen 5 4.1.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 5 4.1.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6 4.2 Finanzvermögen 6 4.2.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 6 4.2.2 Privatrechtliche Forderungen 7 4.2.3 Liquide Mittel 7 5 PASSIVA 7 5.1 Eigenkapital 7 5.1.1 Basiskapital 7 5.1.2 Sonderposten 7 6 FESTSTELLUNGEN ZUM ANHANG 8 7 ZUSAMMENFASSENDES PRÜFUNGSERGEBNIS 8 8 BESTÄTIGUNGSVERMERK 8 Herausgeberin: Stadt Lahr Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4 77933 Lahr Telefon 07821 910 0190 Mai! rpa@iahr.de Gendering: Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit wurde möglichst die geschlechterneutrale und an sonsten die, in der Umgangssprache übliche männliche oder weibliche Form verwendet. 1 Vorbemerkungen 1.1 Allgemeine Anmerkungen Mit Beschluss vom 21.11.2003 hat die Innenministerkonferenz den Grundstein für die Reform des Gemeindehaushaltsrechts gelegt. Mit dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen wird die bislang zahlungs orientierte Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Betrach tungsweise umgestellt. Aufgrund der Regelungen im Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes (HHRefG) vom 04.05.2009 mussten alle Gemeinden in Baden-Württemberg auf das Neue Kommunale Haus halts- und Rechnungswesen (NKHR) bis zum 01.01.2020 umstellen. Der Projektauftrag für die Umstellung wurde vom Oberbürgermeister am 19.11.2015 unterzeichnet. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Funktion als Stiftungsrat zuletzt mit Beschluss vom 25.09.2017 (GR 216/2017) die Verschiebung der Umstellung auf das NKHR bei der Stiftung Hospital und Armenfonds Lahr vom 01.01.2019 (GR 253/2015) auf den 01.01.2020 beschlossen. 1.2 Prüfungsauftrag Nach Art. 13 Abs. 5 des HHRefG, hat die Gemeinde zu Beginn des ersten Haushaltsjahres, in welchem das neue Haushaltsrecht angewandt wird, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Eröffnungsbilanz ist nach Feststel lung der letzten Jahresrechnung, spätestens zum Ende des Haushaltsjah res der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Freiburg), der Ge meindeprüfungsanstalt und dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Die Frist zur Aufstellung und Vorlage bis zum 31.12.2020 wurde nicht eingehalten. Die Vorlage der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr beim Rechnungsprüfungsamt (RPA) erfolgte am 14.03.2024. Die nach der Prüfung korrigierte Fassung der Eröffnungsbilanz wurde am 12.06.2024 vorgelegt. Mit Schreiben vom 04.03.2024 wurde die Vorlage an das RP und die GPA veranlasst. Die erneute Vorlage der korrigierten Eröffnungsbilanz erfolgte mit Schreiben vom 07.06.2024. Die Bilanz soll vom RPA innerhalb von 6 Monaten nach Vorlage und von der überörtlichen Prüfungsbehörde (GPA) innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres geprüft werden. 1.3 P r ü f u fi gsgegensta n d Gegenstand der Prüfung ist die am 14.03.2024 bzw. 12.06.2024 vorgelegte Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr einschließlich Anhang, in welchem die angewandten Bewertungsmethoden zu erläutern sind. Die Eröffnungsbilanz soll die tatsächliche Vermögens- und Schulden lage der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr wiedergeben. Ziel der Prüfung ist die Feststellung der Richtigkeit der Bewertung und der Vollständigkeit sowie der Rechtmäßigkeit der erstellten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020. 1/4 Durchfülmmy, Art und Umfang der Prüfung Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Für die Prüfung der Eröffnungsbilanz sind die Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 110 GemO entsprechend anzuwenden. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 wurde von Frau Kopf durchgeführt. 2 BilanzierungS“ und Bewertungsgrundsätze Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vor schriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz bezie hen. Sie ist nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Regelungen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 77 GemO) zu erstellen. Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz sind neben den Vorgaben der GemO und GemHVO, insbesondere auch umfassende Regelungen wie die Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen, der Leitfaden zur Bilan zierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung vom Juni 2017 und 4. Auflage, Fassung vom November 2023) und weitere Leitfäden des Innenministeriums zu beachten. Mit dem Einführungszeitpunkt des NKHR wurde auf das doppische Finanz buchhaltungsverfahren SAP umgestellt. 3 Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Ar menfonds zum 01.01.2020 Eröffnungsbilanz 01.01.2020 Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr Aktiva % Euro Passiva unbebaute Grundstücke 771.549.03 29,89 bebaute Grundstücke 215.348.98 0,34 Sachvermögen 986.898,01 Anteile an verbundenen Unternehmen privatfechll. Forderungen Liquide Mttel Bas is kapital Euro % 2.487.350,30 96,37 Rücklagen 0,00 0,00 38.24 Fehlbeträge 0,00 0,00 767.187,82 29,72 Bgen kapital 2.467.350,30 96,37 833,01 0.03 93.664,21 3,63 826.095,67 32,01 Rückstellungen 0,00 0,00 Verbindlichkeiten 0,00 0,00 2.581.014,51 100,00 Ffianzvermögen 1.594.116,50 Gasamtvermögen 2.581.014,51 61,76 ' 100,00 Sonderposten Gesanlkapita) 4 Aktiva 4.1 Sachvermögen Die Bewertung von Grund und Boden erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Alternativ kann die Bewertung gemäß § 62 GemHVO auf Basis von Erfahrungswerten erfolgen. Insgesamt wurde nach Korrektur der Eröffnungsbilanz ein Sachvermögen in Höhe von 986.898,01 EUR ausgewiesen. 4.1.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Die unbebauten Grundstücke wurden in der Eröffnungsbilanz zunächst mit 671.533,03 EUR angesetzt. Nach Korrektur sind die unbebauten Grundstü cke in Höhe von 771.549,03 EUR ausgewiesen und betreffen mit 495.302,46 EUR Ackerland (81 Grundstücke) und mit 276.246,57 EUR sonstige unbebaute Grundstücke (38 Grundstücke). Die von der Kämmerei nach Vorlage der Eröffnungsbilanz veranlasste Kor rektur betrifft das Flurstück 9708 im Baugebiet Hosenmatten, welches bis her im kameralen Anlagennachweis mit einem Buchwert in Höhe von 2.372 EUR geführt wurde. Die Bewertung des Grundstücks wurde dem Vorgehen im Kernhaushalt bet der Bewertung der Grundstücke im Bauge biet Hosenmatten angepasst, was aufgrund der Bewertung zum Umle gungswert gern. Bilanzierungsieitfaden, zu einer Werterhöhung um 100.016,16 EUR führt. Die Bewertung der übrigen Grundstücke erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, die aus dem kameralen Anlagennachweis der Stiftung zum 31.12.2019 übernommen werden konnten. 3n.i scileicho Rec Die bebauten Grundstücke wurden zunächst mit 350.195,57 EUR aktiviert. Nach Korrektur der Eröffnungsbilanz sind bebaute Grundstücke in Höhe von 215.348,98 EUR ausgewiesen. Die Korrektur erfolgte aufgrund von Prüfungsfeststeüungen nach Vorlage der Eröffnungsbilanz und betrifft das Grundstück auf dem sich das Pflege-, heim befindet. Dieses wurde zunächst mit 247.444,31 EUR aktiviert. Dieser Wert ist jedoch um die AHK des, bereits beim Eigenbetrieb erfassten, Ge bäudes zu bereinigen und beläuft sich damit nach der Korrektur der Eröff nungsbilanz auf 112.597,72 EUR. Das Flurstück wurde bisher mit einem Wert von 78.637,20 EUR in den Bü chern des Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege geführt. Da das Gebäude des Pflegeheims, weiches sich auf dem Grundstück be findet, vollständig beim Eigenbetrieb gebucht ist und das Grundstück zu künftig ebenfalls vollständig beim Eigenbetrieb geführt werden soll, erfolgt zunächst die anteilige Erfassung in der Eröffnungsbilanz in Höhe von 112,597,72 EUR. Die Übertragung an den Eigenbetrieb erfolgte mit Beschluss des Stiftungs rats vom 20.11.2023. Unter den bebauten Grundstücken sind zudem Schrebergartenanlagen in Höhe von insgesamt 102.751,26 EUR ausgewiesen. Diese wurden zu An schaffungs- und Herstellungskosten bewertet und aus dem kameralen An lagennachweis zum 31.12.2019 übernommen. 4.2 Finanzvermögen Insgesamt wurde ein Finanzvermögen in Höhe von 1.594.116,50 EUR aus gewiesen. 4.2.1 Anteile an verbundenen Unternehmen' Die Bewertung der Beteiligungen beruht auf den Anschaffungskosten in Form von Bareinlagen zzgl. Nebenkosten und Sacheinlagen. Zur Vereinfa chung kann das anteilige Eigenkapital gemeinsam mit den eingebrachten Rücklagen als Wert angesetzt werden. 6 Der Wert der Beteiligungen beläuft sich in der Eröffnungsbilanz auf insge samt 767.187,82 EUR und beinhaltet die Beteiligung am Eigenbetrieb Spi tal- Wohnen und Pflege mit 766.937,82 EUR und die Beteiligungen an der Volksbank Lahr e.G. sowie der BGV-Versicherung AG mit 150 EUR und 100 EUR. Der Beteiligungswert des Eigenbetriebs ermittelt sich aus dessen Eigenka pital zum 31.12.2019, bereinigt um den Ergebnisvortrag und um die zur Veriustverrechnung gewährte Kapitalrücklage. 4.2.2 Privatrechtliche Forderungen Die Forderungen betragen in der Eröffnungsbilanz 833,01 EUR und betref fen Pachteinnahmen für unbebaute Grundstücke. 4.2.3 Liquide Mittel Die liquiden Mittel betragen in der Eröffnungsbilanz 826.095,67 EUR und entsprechen dem Kassenbestand der Jahresrechnung zum 31.12.2019 der Stiftung. 5 Passiva 5.1 Eigenkapital 5.1.1 Basiskapital Das Basiskapita! ermittelt sich als rechnerische Größe aus der Differenz zwischen Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rückla gen, Sonderposten. Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Abgrenzungs posten der Passivseite. In der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 beläuft sich das Basiskapital auf 2.487.350,30 EUR. 5.1.2 Sonderposten Nach Korrektur der Eröffnungsbilanz wurde ein Sonderposten in Höhe von 93.664,21 EUR aufgenommen. Dieser beinhaltet den, gern. Biianzierungsleitfaden zu bildenden, unentgeltlichen Wertzugang für die durch Umle gungsbeschluss zugeteilte Fläche des Flurstücks 9708 im Baugebiet Ho senmatten. 6 Feststellungen zum Anhang Der Eröffnungsbilanz ist ein Anhang beigefügt. Auf die in § 53 GemHVO aufgelisteten Positionen wurde eingegangen. 7 Zusammenfassendes Prüfungsergebnis Die zur Prüfung vorgelegte Eröffnungsbilanz vom 12.06.2024 der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 entspricht in Form und In halt den gesetzlichen Bestimmungen der GemO und GemHVO und wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt 8 Bestätigungsvermerk Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr hat die Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 geprüft. Die Prü fung wurde dabei nach pflichtgemäßem Ermessen risikoorientiert und unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes durchgeführt. Die Eröffnungsbilanz vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen ent sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Schuldenlage der Stiftung. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat die Eröffnungs bilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 mit ei ner Bilanzsumme von 2.581.014,51 EUR gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Ge setzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts i. V. m. § 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen. Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald Lahr, 19.06.2024 Christian Zanger Leiter des Rechnungsprüfungsamtes