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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung; Rappenecker

Drucksache Nr.: 112/2024
Az.: 892.41

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
14

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

09.09.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.09.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Hospital- und Armenfonds Lahr
- Eröffnungsbilanz im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Ar­
menfonds Lahr fasst folgende Beschlüsse im Zuge der Einführung des Neuen kommuna­
len Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR):
1. Die Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds wird samt Anlagen
nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswe­
sens (NKHR) mit einer Bilanzsumme von 2.581.014,51 Euro zum 01.01.2020 fest­
gestellt. Der Prüfbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche
Prüfung vom 19.06.2024 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Beschluss vom 20.11.2023 wird dahin gehend abgeändert, dass die Über­
tragung des Grundstück Fist. Nr. 412 mit 27,13 a, Bismarckstraße 9, zum Buchwert
in Höhe von 112.597,72 Euro von der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr an
den Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege erfolgt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eventuell noch erforderliche Korrekturen der Er­
öffnungsbilanz. entsprechend der Ermächtigungen des § 63 Gemeindehaushalts­
verordnung (GemHVO) innerhalb der vorgegebenen Übergangsfhsten vorzuneh­
men.

Zusammenfassende Begründung:

Nach den Vorgaben des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) ist eine
Eröffnungsbilanz, die das Vermögen und die Schulden umfassend darstellt, zu erstellen. Diese ist
durch den Stiftungsrat festzustellen.

Drucksache 112/2024

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Seit vielen Jahren befindet sich die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg in einem ümstellungsprozess von der kameralen Buchführung in das Neue Kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen (NKHR). Die Umstellung war spätestens ab dem Jahr 2020 für alle Städte und
Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtend. Dies gilt entsprechend auch für kommunale
Stiftungen wie den Hospital- und Armenfonds Lahr. Mit Grundsatzbeschluss des Gemeinderates
in seiner Funktion als Stiftungsrates vom 16.11.2015 wurde die Umstellung auf das Neue Kom­
munale Haushaltsrecht und die produktorientierte Aufstellung und Gliederung des Haushalts der
Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2019 beschlossen. Am 25.09.2017 wurde die
Verschiebung der Einführung auf den 01.01.2020 beschlossen.
Mit dem NKHR soll die finanzielle Situation der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr vollstän­
dig dargestellt werden. Neben den bekannten zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben,
wird erstmals auch der zahlungsunwirksame Ressourcenverbrauch, wie beispielsweise die lau­
fende Abschreibung beim Sachvermögen, dargestellt. Nach den Vorgaben des NKHR ist eine
Eröffnungsbilanz, die das Vermögen und die Schulden umfassend darstellt, zu erstellen. Die Er­
öffnungsbilanz zum 01.01.2020 bildet die Grundlage für die weitere Rechnungslegung - insbe­
sondere für den ersten doppischen Jahresabschluss 2020. Die Eröffnungsbilanz gliedert sich in
die Aktiv- und die Passivseite. Auf der Aktivseite wird das gesamte Vermögen dargestellt. Au­
ßerdem werden auf der Aktivseite die Forderungen und die Liquiden Mittel ausgewiesen. Dem­
gegenüber werden auf der Passivseite das Basiskapital und die Verbindlichkeiten dargelegt. Im
Weiteren wird auf die Erläuterungen im Bilanzbericht zu den Bewertungsmethoden und der Zu­
sammensetzung der Beträge verwiesen.
Die Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr weist zum 01.01.2020 Sach­
vermögen in Höhe von 986.898,01 Euro und Finanzvermögen in Höhe von 1.594,116,50 Euro
aus. Das Gesamtvermögen beläuft sich auf 2.581.014,51 Euro. Das Basiskapital beläuft sich auf
2.487.350,30 Euro. Ein Sonderposten wurde in Höhe von 93.664,21 Euro gebildet.
Die Eröffnungsbilanz wurde am 04.03.2024 dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt.
Auf der Grundlage der während der Prüfungsphase vom Rechnungsprüfungsamt gegebenen
Hinweise und Feststellungen hat verwaltungsseitig eine Überarbeitung der Eröffnungsbilanz
stattgefunden. Bei dem bebauten Grundstück Fist. Nr. 412, welches mit Beschluss vom
20.11.2023 von der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr an den Eigenbetrieb Spital - Woh­
nen und Pflege übertragen wurde, ist eine Wertberichtigung für das Gebäude des Pflegeheims
erfolgt, da dieses bereits vollständig beim Eigenbetrieb Spital berücksichtigt wird. Der Beschluss
vom 20.11.2023 ist dahin gehend abzuändern, dass die Übertragung zum Buchwert in Höhe von
112.597,72 Euro erfolgt. Für das Fist. Nr. 908 im Baugebiet Hosenmatten erfolgte die Übernahme
des Grundstückswert nach der Umlegung der Grundstücke im Jahr 2019 mit dem Zuteilungswert.
Für den unentgeltlichen Wertzugang durch den Umlegungsbeschluss wurde ein Sonderposten
auf der Passivseite der Eröffnungsbilanz gebildet. Im Weiteren wird auf den Prüfbericht verwie­
sen. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat die Eröffnungsbilanz der Stiftung
Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 mit einer Bilanzsumme von 2.581.014,51 EUR
gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts i. V. m. § 95 b
Abs. 1 Satz 2 GemO festzusteilen.
Die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz erfolgt durch die Gemeindeprüfanstalt BadenWürttemberg (GPA). Eventuell erforderlich werdende Berichtigungen der Eröffnungsbilanz kön­
nen nach § 63 Abs. 3 GemHVO letztmals im dritten der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbi­
lanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden.

Seite 2

Seite 3

Drucksache 112/2024

Bei der Haushaitsplanung und im laufenden Tagesgeschäft ist das Neue Kommunale Haushalts­
und Rechnungswesen bereits seit dem Jahr 2020 umgesetzt. Mit der nun vorliegenden Eröff­
nungsbilanz zum 01.01.2020 findet die komplexe und aufwändige Umstellung auf das NKHR für
die Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr in einem weiteren Meilenstein einen Abschluss.
Der Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege wird hiervon gesondert nach dem Eigenbetriebs­
recht ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt. Der Eigenbetrieb Spital hat eine gesonderte
Buchführung, einen eigenen Wirtschaftsplan und einen eigenen Jahresabschluss. Hier ist keine
Umstellung erforderlich.
Es wird gebeten, den vorseitigen Beschluss zu fassen.

^Markus Ibert
Vorsitzender des Stiftungsrates

Stadtkämmerer

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
[El
□

□

□

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als An­
lage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Anlage(n):
Bilanzbericht Eröffnungsbilanz
Prüfbericht Eröffnungsbilanz
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.

Stiftung
Hospital- und Armenfonds Lahr

Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2020

1

Inhaltsverzeichnis
Vorwort........................ .......... ........... ............................................... ................ -..................3
1. Grundsätzliches.... ................................ ........... ................................. ............................ 4
1.1. Grundlagen zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushattsrechts
(NKHR) ....... ............ ...................................................................... ............................ 4
1.1.1. Rechtsgrundlagen ............ ..................................... ................ ......................... .

5

1.1.2. R NKHR bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds ......................... ....................6
1.1.3. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020.....:.....................................................................7
2. Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen .......................................................... . 8

Anhang....................................... .............. ................................................. ................ .

12

Sonstige Pflichtangaben gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO.............. ........... .............. .

12

Zusätzliche Angaben nach GemHVO und sonstige Informationen ................ ............... 14
I.

Vermögensübersicht (Anlagenübersicht).............................................. ................ 15

II.

Beteiligungsübersicht...................................... ........... ............ ................................ 15

III.

Übersicht über den Stand der Rückstellungen........................................ ..............16

IV.

Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO ........ .................................. ......... 16

V.

Übersicht über die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen .......... . 16 ,

2

Vorwort
Seit vielen Jahren befindet sich die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg in
einem Umstellungsprozess von der kameralen Buchführung in das Neue Kommunale
Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Die Umstellung war spätestens ab dem Jahr
2020 für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtend. Dies gilt
entsprechend auch für kommunale Stiftungen wie den Hospital- und Armenfonds Lahr.
Mit dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen soll die finanzielle
Situation der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr vollständig dargestellt werden.
Neben den bekannten zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben, wird erstmals
auch der zahlungsunwirksame Ressourcenverbrauch, wie beispielsweise die laufende
Abschreibung beim Sachvermögen, dargestellt.
Bei der Haushaltsplanung und im laufenden Tagesgeschäft ist das Neue Kommunale
Haushalts- und Rechnungswesen bereits seit dem Jahr 2020 umgesetzt. Mit der nun
vorliegenden Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 findet die komplexe und aufwändige
Umstellung auf das NKHR für die Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr in einem
weiteren Meilenstein einen Abschluss.
Damit ist die Grundlage geschaffen die doppischen Jahresabschlüsse zu erstellen. Die
Bilanz wird zukünftig ein Indikator für Unser Ziel eines generationengerechten Handelns
sein.
Unser Dank gilt dem Engagement der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter und der
vertrauensvollen Zusammenarbeit der Beteiligten.

Lahr/Schwarzwald, den 07.06.2024

Markus Ibert

Markus Wurth

Stiftungsratsvorsitzender

Stadtkämmerer

3

1, Grundsätzliches
Der vorliegende Bericht zur Eröffnungsbilanz des Hospital- und Armenfonds Lahr soll
einen Überblick über die Grundlagen zur erstmaligen Erfassung und Bewertung des
vorhandenen Vermögens und der weiteren Bilanzpositionen der Stiftung Hospital- und
Armenfonds Lahr im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesens (NHKR) geben. Die Eröffnungsbilanz bezieht sich insbesondere auf
§ 62 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Vorschriften aus dem
8. Abschnitt der GemHVO (Ansatz und Bewertung des Vermögens, der Schulden und
Rückstellungen), in der zuletzt gültigen Fassung, sowie den Leitfaden zur Bilanzierung
nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
(NKHR) in Baden-Württemberg.
Die Nachvollziehbarkeit der angewandten Methoden durch sachverständige Dritte im
Sinne von § 36 Abs. 4 GemHVO sowie § 34 Abs. 2 Satz 2 GemHVO sowie die Einhaltung
oben genannter Vorgaben stand bei der Vermögenserfassung und -bewertung im Fokus.
Um die Eröffnungsbilanz aufstellen zu können, wurde das gesamte Stiftungsvermögen
sowie die Schulden zuerst erfasst und bewertet. Die Vermögensbewertung ist gesondert
dokumentiert.

1,1.

Grundlagen zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts
(NKHR)

Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21.11.2003 wurde bundesweit der
Weg zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
(NKHR) bereitet. Der Landtag von Baden-Württemberg hatte mit der Verabschiedung des
Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaitsgesetz vom 04.05.2009 als
Ümstellüngszeitpunkt der kameralen Buchführung auf die doppelte Buchführung
(Kommunale Doppik) für die Kommunen in Baden-Württemberg den 01.012016
festgelegt. Nach der Landtagswahl im März 2011 wurde die Übergangsfrist bis zum
verbindlichen Umstellungszeitpunkt jedoch um 4 Jahre ^uf den 01.01.2020 verlängert.
Das wesentliche Ziel des NKHR ist es, die Steuerung der Kommunalverwaltungen bzw.
Stiffungsverwaitungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabe­
ermächtigungen (Inputsteuerung) durch die systematische Vorgabe von Zielen für die
kommunalen Dienstleistungen (Output-Steuerung) zu verbessern. Das Neue
Steuerungsmodell
beinhaltet somit die
Umstellung
des
Haushaltsund
Rechnungswesens von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte
Darstellung. In Anlehnung an die kaufmännische Buchführung wurde ein DreiKomponenten-Modell entwickelt. Dieses beinhaltet neben einer Vermögensrechnung
(Bilanz) und einer Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) als dritte
Komponente die Finanzrechnung, in der alle Zahlungsströme des städtischen Haushalts
abgebildet werden und die somit einen einfachen Überblick Über die Liquidität der
Kommune gewährleistet.

4

Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten zum Stichtag
01.01.2020 erfolgt in der sogenannten Vermögensrechnung (Bilanz). Diese gibt wie jede
kaufmännische Bilanz Auskunft darüber, wie sich die Vermögenssituation der Gemeinde
zum Bilanzstichtag darsteilt und wie sich das eingesetzte Kapital auf Eigen- und
Fremdkapital verteilt.

1.1.1. Rechtsgrundlagen
Die Wirtschaftsführung des Hospital- und Armenfonds ist gemäß § 31 Stiftungsgesetz
nach den Vorschriften der kommunalen Haushaltswirtschaft zu führen. Nach Art. 13 Abs.
5 Satz 2 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 gelten
für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO),
der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung
(GemKVO), soweit sich diese auf die Vermögensrechnung (Bilanz) beziehen.
Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz gilt im Weiteren in Bezug auf die Inventur, das
Inventar und den Ansatz und die Bewertung von Vermögen und Schulden der § 62
GemHVO. Grundsatz ist, dass die Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 46 GemHVO anzusetzen
sind. Zudem bestimmt § 77 Abs. 3 GemO, dass die Haushaltswirtschaft nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im, Rechnungsstü der doppelten
Buchführung (Kommunale Doppik) zu führen ist,
Zu den Grundsätzen gehören insbesondere;
•
■
•
•
•
•

Bilanzidentität
Einzelbewertung
Wirtschaftlichkeitsprinzip
Periodisierungsprinzip
Stetigkeit der Bewertungsmethode
Vollständigkeit

Die Gliederung der Bilanz hat gemäß § 52 GemHVO zu erfolgen. Die Eröffnungsbilanz
ist gemäß § 53 GemHVO um einen Anhang zu erweitern.
Im Anhang sind soweit erforderlich aufzuführen;
1.
2.

3.
4.

5.

die auf die Posten der Ergebnisrechnung und der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethöden samt Begründung:
deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert
darzustellen,
Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapita! in die
Herstellungskosten.
der auf die Gemeinde entfallende Anteil an den beim Kommunalen
Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV
gebildeten Pensionsrückstellungeri,
die Entwicklung der Liquidität im Haushaltsjahr,

5

6.

7.
8.

die
in
das
folgende
Haushaltsjahr
übertragenen
Ermächtigungen
{Haushaltsübertragungen) sowie die nicht in Anspruch genommenen
Kreditermächtigungen,
die unter der Bilanz aufzuführenden Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre
(§ 42 GemHVO) und
der Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeinderats und die Beigeordneten, auch
wenn sie im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und
mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

1.1.2. NKHR bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
Der Hospital- und Armenfonds ist eine Stiftung mit mildtätiger Zweckbestimmung im
Sinne der Vorschriften über steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der
Hauptstiftungszweck ist die Pflege und Betreuung von Senioren, Er wird erfüllt durch den
Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege, Bismarckstraße 9, einer Pflegeeinrichtung für
80 Bewohner bei der stationäre Dauerpflege-und Kurzzeitpflege angeboten werden.
Rechtlich selbständige Stiftungen sind rechtsfähige juristische Personen, die selbst
Rechtsinhaber der gestifteten Vermögenswerte sind und mindestens ein Organ haben,
durch das sie im Rechtsverkehr handeln. Bei dem Vermögen von rechtlich selbständigen
Stiftungen handelt es sich weder um Vermögen der Kommune noch um
Sondervermögen, sondern um Treuhandvermögen, für das nach § 97 Abs. 1 GemO
besondere Haushaltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen zu führen sind.
Die Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bei
der Stiftung Hospital- und Armenfonds wurde aufgrund der Vorteile in Bezug auf die
Projektorganisation und den Projektablauf an die Ablaufpfanung / Projektierung der Stadt
Lahr gekoppelt.
Mit Grundsatzbeschluss des Gemeinderates in seiner Funktion als Stiftungsrates vom
16.11.2015 wurde die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht und die
produktorientierte Aufstellung und Gliederung des Haushalts der Stiftung Hospital- und
Armenfonds Lahr zum 01.01.2019 beschlossen. Am 25.09.2017 wurde die Verschiebung
der Einführung auf den 01.01.2020 beschlossen. Mit Beschluss vom 17.02.2020 wurde
die Bildung von zwei Teiihaushalten festgelegt. Gern. § 62 Abs. 6 S. 2 GemHVO wird auf
den Ansatz geleisteter investitionszuschüsse nach § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der
Eröffnungsbilanz verzichtet.

6

1.1.3. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020
Aktiva

............ -

Passiva

1. Vermögen

■■

1. Bgenkspital
-

1.1 Immaterielle vermögensgegenstanOe
1.2 Sachvermögen

€

986.898.01 €

2.487.350,30 €

1.1 Sasiskapltal und Kapitalrücklage
2.487.350.30 €

1.1.1 Sasiskapltal

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstCicksgleiche Rechte

771.549.03 €

1.1

12.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

215.348.S8 €

1,2 Rücklagen

-

Kapitalrücklage

€

1.2.3 infrastrukturvermögen

-

€

1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

-

1.2,4 Bauten auf fremden Grundstücken

-

€

1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses

-

1

1,2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

-

€

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen

-

€

1.2.6 Maschinen und technische Anlagen. Fahrzeuge

-

€

1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

-

€

1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren

-

€

1.2.8 Vorräte

-

€

1.3J2 Jahresfehlbct rag

-

€

129 Geleistete Anzahlungen. Anlagen im Bau

-

6

-

€

2. Sonderposten
1,594.116.50 €

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen

€

€

1.2.7 Betriebs- und Geschaftsausstattung

1.3 Finanzvermögen

-

7S7.1S7.82€

2.1 für Jnfestiüonszuweisungen

-

€

2.2 für invesiitionsbeiträge

-

€

93.664.21 €

1.3.2 sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen

-

€

2.3 für Sonstiges

1.3.3 Sonderyermögen

-

^

3. Rückstellungen

1,3.4 Ausleihungen

-

€.

3.1 für Lohn- und Gehaltsrückstellungen

-

1.3.5 Wertpapiere

-

€

3.2 Unterhaltsvorschussrücksteilungcn

-

€

1.3.6 öffentlich-rechtliche Forderungen

-

€

3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien

-

€

3.4 Gebührenüberschuss rückstellungen

-

€

3.5AltJastensanierungsrückslel!ungen

-

e

-

€

-

€

4.1 Anleihen

-

€

4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen

-

€

4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen

-

€

4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

-

€

5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

-

€

'

1.3.7 Privatrechtliche Forderungen

833.01 €

926.095,67 €

1.3.8 Liquide Mittel

3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen

2 Abgrenzungsposten
-

€

22 Sonderpasten für geleistete investitionszuschüsse

-

€ 4. Verbindlichkeiten

3. Nettoposition«i (nicht gedeckter Fehlbetrag)

•

BTtanzsumir« (Vermögen)

.. 2.581.014,51 €

•

3.7 sonstige Rückstellungen

2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Süanzsumrno (Kapital)

.....

.

€

2.581.014.51 C

7

2. Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen
Aktiva

Die Aktivseite stellt die Vermögensbestände (Mittelverwendung) der Stiftung Hospitalund Armenfonds Lahr dar..
1. Vermögen

2.581.014,51€
Prozentualer Anteil an Aktiva: 100,00 %

Das Vermögen setzt sich bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr aus dem
Sachvermögen und dem Finanzvermögen zusammen.
1.2, Sachvermögen

986.898,01 €
Prozentualer Anteil an Aktiva; 38,24 %

Das Sachvermögen wird in unbewegliches und bewegliches Vermögen unterteilt und
umfasst nach § 52 Abs. 3 GemHVO und den verbindlichen Zuordnungsvorschriften
zum Kontenrahmen die im Folgenden aufgeführten Vermögensgegenstände.
1.2,1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

771.549,03€
Prozentualer Anteil an Aktiva: 29,89 %

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke auf denen sich keine nutzbaren Gebäude
befinden, wie Grünflächen, Ackerland, Wald/Forsten und sonstige unbebaute
Grundstücke:
Ackerland

495.302.46 €
Prozentualer Anteil an Aktiva; 19,19 %

Ackerland ist Grund und Soden, der landwirtschaftlich oder gartenbaulich kommerziell
oder für eigene Zwecke genutzt wird. Eingeschiossen ist der Grund und Boden, auf
dem sich Obst- und Rebanlagen oder sonstige Pflanzungen befinden.
Der Bestand mit 208.327 m2 für 81 Grundstücke konnte mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten aus dem kommunalen Anlagennachweis mit Stand vom
31.12.2019 vollständig in die Eröffnungsbilanz im NKHR übernommen werden. Für
den Aufwuchs - mit Ausnahme von dauerhaften Nutzpflanzungen - erfolgt keine
Bewertung, da diese im Wert von Grund und Boden enthalten sind. Dauerhafte
Nutzpflanzungen sind gesondert zu bewerten und abzuschreiben.
Sonstige unbebaute Grundstücke

276.246,57 €
Prozenlualer Anteil an Aktiva: 10,70%

Unter sonstigen Flächen versteht man anderweitig nicht genannter Grund und Boden.
Zu den sonstigen unbebauten Grundstücken gehören Wasserflächen. Sportflächen,
private Grünflächen und Gemeinbedarfsflächen.
Der Bestand mit 44.129 m2 für 38 Grundstücke konnte mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten aus dem kommunalen Anlagennachweis mit Stand vom
8

31.12.2019 im Wesentlichen vollständig in die Eröffnungsbilanz im NKHR
Übernommen werden. Für das Flurstück im Baugebiet Hosenmatten erfolgte die
Übernahme des Grundstückswert nach der Umlegung der Grundstücke im Jahr 2019.
1.2,2; Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

215,348,98 c

V

Prozenlualer Anteil an Aktiva; 8,34 %

Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude
befinden.
Der Begriff „Gebäude" definiert sich gern, Bilanzierungsleitfaden wie folgt; Ein Bauwerk
ist als Gebäude anzusehen, wenn
■
•
•
•

es Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen
Witterungseinflüsse gewährt,
den Aufenthalt von Menschen gestattet,
fest mit dem Grund und Boden verbunden und
von einiger Beständigkeit und standfest ist.

Dies setzt nicht zwingend voraus, dass das Bauwerk über die Erdoberfläche
hinausragt. Auch unter der Erd- oder Wasseroberfläche befindliche Bauwerke (z.B.
Tiefgarage) können Gebäude im Sinne des Bewertungsgesetzes sein. Im Gegensatz
zu bebauten Grundstücken sind Gebäude abnutzbar und werden Über den Zeitraum
ihrer Nutzung abgeschrieben. Bei bebauten Grundstücken wird das Grundstück
ebenso wie die einzelnen GrundstücksbestandteileA/ermögensgegenstände (d.h. das
Grundstück an sich, jedes Gebäude, sonstige Aufbauten, Außenanlagen und
Betriebsvorrichtungen) nach der Nutzungsart der Bebauung zum Bewertungszeitpunkt
wie folgt unterschieden;
Grund u. Boden bei sozialen Einrichtungen

112.597,72 €
Prozenlualer Anteil an Aktiva: 4.36 %

Zur Position Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen zählen beispielsweise
Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime, Seniorentreffs oder Jugendtreffs.
Da für das Grundstück auf dem sich das Pflegeheim befindet ein Kaufvertrag aus dem
Jahr 1960 vorliegt, erfolgte die Bewertung dieser Position über die Anschaffungs- und
Herstellungskosten gern. § 62 Abs. 1 GemHVO. Der Wert beläuft sich auf
311.888,05 €. Hiervon ist das Gebäude mit 134.846,58 € in Abzug zu bringen.
Zuzüglich des später verschmolzenen Flurstück 417 mit einem Wert von 14.193,46 €
beläuft sich der Grundstückswert auf 191.234,93 €. Das Grundstück (Fist. Nr. 412 mit
einer Fläche von 27,13 a) wurde bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr mit
112.597,72 € und beim Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege mit 78.637,20 €
jeweils anteilig als Anlagevermögen berücksichtigt. Das Gebäude welches auf dem
Grundstück steht ist vollständig beim Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege als
Vermögen aktiviert. Der bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds berücksichtigte
Anteil an dem Grundstück wurde im Sinne einer Bereinigung durch Beschluss des
Stiftungsrats an den Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege übertragen, so dass
gesamte Grundstück nun dort als Anlagevermögen berücksichtigt wird.
9

Grundstücke mit Kultur-, Soort- und Gartenanlaeen

102.751.26 €
Prozentualer Anteil an Aktiva: 3,98 %

Unter dieser Bilanzposition sind kulturelle und sportliche Veranstaltungsstätten wie
z.B. Stadthallen, Theater und Museen, selbstständige Kinderspielplätze, Sportplätze,
Schrebergärten, Sporthallen (ohne Schule), Vereinshäuser oder Bäder {Freibad,
Hallenbad. ...) aufgeführt.
Im
vorliegenden
Fall
handelt
es
sich
hierbei
ausschließlich
um
Schrebergartenanlagen. Der Bestand mit 25.889 m2 für 13 Grundstücke konnte mit
den Anschaffungs- und Herstellungskosten aus dem kommunalen Anlagennachweis
mit Stand vom 31.12.2019 vollständig in die Eröffnungsbilanz im NKHR übernommen
werden.
1.3. Finanzuermögen

1.594.116,50 c
Prozentualer Anteil an Aktiva: 61,76 %

Eine Beteiligung (vgl. §§ 103 und 103a GemO) im gemeindewirtschaftsrechtlichen
Sinn liegt vor, wenn die Kommune Anteile an einem rechtlich selbstständigen
Unternehmen mit der Absicht erwirbt, einen dauerhaften Einfluss auf die
Betrlebsführung des Unternehmens zur Aufgabenerfüllung auszuüben.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden gern.
Bilanzierungsleitfaden Baden-Württemberg mit den Anschaffungskosten bilanziert. Es
erfolgt keine planmäßige Abschreibung.
1.3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen

767.187,82 €
Prozeniualer Anleit an Akliva: 29,72 %

Eine Stiftung ist bilanziell dann an einem verbundenen Unternehmen beteiligt, wenn
sie auf das Unternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt, also z.B. die
Mehrheit der Stammrechte innehat.
Die Beteiligungen wurden aus der Jahresrechnung 2019 (Finanzanlagen)
übernommen. Dabei wurde die Kapitalrücklage, welche zur Veriustabdeckung dient,,
entsprechend bereinigt. Der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr hält 100 % der
Anteile des Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege mit einem Buchwert von
766.937,82 €. Weiter hält die Stiftung eine Beteiligung an der Volksbank Lahr e.G. in
Höhe von 150,00 € und in Höhe von 100,00 € an der BGV- Versicherung AG.
1.3.7. Prlvatrechtüche Forderungen

833,01 €
Prozentualer Anteil an Aktiva: 0,03 %

Privatrechtliche Forderungen sind alle konkretisierten Verpflichtungen eines
Schuldners gegenüber des Hospital- und Armenfonds Lahr, sei es aufgrund einer
Sach- oder Geldleistung (Vertrag) oder durch sonstige Rechtsverpflichtungen.
Vorliegend handelt es sich um privatrechtliche Forderungen aus Pacht aus
unbebauten Grundstücken.
io

X.3.8. Liquide Mittel

826.095,67 €
Prozenlualer Anteil an Aktiva: 32.01 %

Die liquiden Mitte! werden in
1 Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten,
2. Kassenbestand und
3. Handvorschüsse
unterschieden.
Liquide Mittel werden mit ihrem Nennwert zu bewertet. Aufgrund einer Einheitskasse
mit der Stadt Lahr unterhält die Stiftung HospitaL und Armenfonds Lahr keine eigenen
Girokonten. Der Anteil am Kassenbestand beläuft sich auf 826.095,67 €.
Die liquiden Mittel wurden zum Eröffnungsbilanzstichtag mit ihren kameralen
Buchwerten übernommen.
Passiva

Während die Aktivseite die Vermögensbestände darstellt (Mittelverwendung) zeigt die
Passivseite, wie das Vermögen finanziert wurde (Mitteiherkunft). Im Vergleich zu
privatwirtschaftlichen Unternehmen ist die Eigenkapitalquote von Kommunen im
Allgemeinen hoch und bei Stiftungen im Speziellen systemimmanent besonders hoch.
1.1. üasiskapital

2.487.350,30 €
Prozentualer Anleil an Passiva: 96,37 %

Das Eigenkapital/Basiskapital in der Eröffnungsbilanz wird aus der Differenz zwischen
der obenstehend erläuterten Aktivseite einerseits sowie den Rücklagen,
Sonderposten. Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten
der Passivseite andererseits (§ 61 Nr. 6 GemHVO) gebildet. Beim Basiskapitel handelt
es sich insoweit um einen rechnerischen Saldo, der im Zuge der Aufstellung der
Eröffnungsbilanz erstmalig ermittelt wird und später in den jeweiligen
Jahresabschlussbilanzen fortgeschrieben wird.
1,2. Sonderpostep

93.664,21 €
Prozenlualer Anteil an Passiva; 3.63 %

Als Sonderposten werden Vermögensgegenständen ausgewiesen, welche die Stiftung
im Zuge eines unentgeltlichen Erwerbs erhalten hat.
Unter die Bilanzposition „Sonstige Sonderposten“ fallen unter anderem unentgeltliche
Werlzugänge im Rahmen von Umlegungsmaßhahmen. Ein Sonderposten wurde
vorliegend für die durch Umlegungsbeschluss im Jahr 2019 zugeteilte Fläche im
Baugebiet „Hosenmatten“ gebildet.

11

Anhang

Sonstige Pflichtangaben gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO

(1)

In den Anhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen
Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz
vorgeschrieben sind.

(2)

Im Anhang sind ferner anzugeben
1. die auf die Posten der Ergebnisrechnung und der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Die Grundlagen der erstmaligen Bewertung des vorhandenen Vermögens und der
weiteren Bilanzpositionen im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesens (NHKR) bildeten insbesondere
•

•

die Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung -GemHVO) vom
11.12.2009 in der Fassung vom 04.02.2021
Insbesondere: § 62 GemHVO - erstmalige Bewertung,
Eröffnungsbilanz
die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung GemO) vom 24.07.2000 in der Fassung vom 27.06.2023
der Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen
Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in BadenWürttemberg; 3. Auflage, Juni 2017 und 4. Auflage, November 2023

2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden samt
Begründung: deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
ist gesondert darzustellen,
Keine
3. Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten,
Es wurden keine Zinsen für Fremdkapital bei den Herstellungskosten eingerechnet
4. der auf die Gemeinde entfallende Anteil an den beim Kommunalen
Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV
gebildeten Pensionsrückstellungen,
Entfällt (Pensionsrückstellungen beim Kommunaler Versorgungsverband Baden-,
Württemberg - KVBW)
5. die Entwicklung der Liquidität im Haushaltsjahr,
Entfällt in der Eröffnungsbilanz

12

6. die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen
(Haushaltsüberlragungen) sowie die nicht in Anspruch genommenen
Kreditermächtigungen.
Keine
7. die unter der Bilanz
Haushaltsjahre (§ 42) und

aufzuführenden

Vorbelastungen

künftiger

Keine
8. der Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeinderats und die Beigeordneten,
auch wenn sie im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, mit dem
Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen,
Organe der Stiftung Hospital- und Armen fonds Lahr

Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO werden die Organe der Stiftung Hospital- und
Armenfonds zum 01.01.2020 dargesteilt. Diese sind der Stiftungsratsvorsitzende
und die Mitglieder des Stiftungsrats.
Stiftungsratsvorsitzender:
Markus Ibert
Dem Stiftungsrat der Stiftung Hospital- und Ärmenfonds gehören folgende
Mitglieder an:
Deusch

Annerose

Kleinschmidt

Girsti

Klaus

Kremling-Deinert Stefanie

Hermann

Mauch

Rolf

Dörfler

Rudolf

Rolh

Eberhard

Günther

Harald

Schmieder

Bernd

Korn

Annette

Schwarzwälder

Klaus

Rompel

Ilona

Granderath

Dorothee

Wille

Wilfried

Himmelsbach

Frank (bis 31.07.2020 fvftiam Waldrrann)

Dr. Sittler

Regina

Nguyen

Thi-Dai-Trang

Uffelmann

Jörg

Przibilla

Volker (Ws 31.07.2020 Rebecca Bolmert)

Volk

Joachim

Rehm

Sonja

Amann-Vogt

Christine

Täuber!

S\en

Haller

S\en

Bühler

Norbert

Himmelsbach

Manfred

Dreyer

Uta

Durke

Jürgen

Frei

Diana

öger

Rausan

Hirsch

Roland

Oßv/ald

Lukas

13

Zusätzliche Angaben nach GemHVO und sonstige Informationen

I.
II.
III.
IV.
V.

Vermögensübersicht (Anlagenübersicht)
Beteiiigungsübersicht
Übersicht über den Stand der Rückstellungen
. Schuldenübersicht
Übersicht über die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen

14

i. Vermögensübersicht (Anlagenübersicht)

nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Vermögensverändorurigen Im Haushaltsjahr
Vermögen

Stand zum
01.01.2020

1

2

1.

Immaterielle Vermögensaegenstände

2.

Sachwrmögen (ohne Vorräte)

Zuschrei­
bungen

Abschrei­
bungen

6

6

7

Stand am
31.12.2020

8

€

216.348,98 €

2.3. Jnfraslruklur\emiögen

-

€

2.4. Bauten auf fremden Grundstöcken

-

€

2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

-

€

2.6. Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge

-

€

2.7. Betriebs- und Geschättsausstattung

-

€

-

€

3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen

i;:l
d enucmi in ae r tronn Ufl£SUII<i\U

vV-ii-’-’-v-”’-

767.187,62 €

3.2. Sonst. Beteilig, u. Kapitaleinlagen In
Zweckverbänden oder anderen
kommunalen Zusammenschlüssen
3.3. Sondenormögen

•

e

-

e

3.4. Ausleihungen

-

€

3.5. Wertpapiere

-

€

Insgesamt

4

Umbu­
chungen

771.549,03 €

2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen In'
Bau
Finanzwrmögen (ohne Forderungen und
liquide Mittel)

'

3
-

2.1. Unbebaute Grundstücke und
orundslöcksflleiche Rechte
2.2. Bebaute Grundstücke und
prundstöcksflleicha Rechte

Vermögens- Vermögensabgänge
zugängo

1.764.086,83 €

11. Beteiligungsübersicht;

Unternehmen / Organisation

1
Eigenbetrieb Spital Wohnen und Pflege

Stand zum
01.01. des
Haushalts­
jahres
•2
F------------------------------------------------------766.937,82 €

j

Unternehmen / Organisation

Stand zum
01.01. des
HaushaltsJahres

1

2

1.

Volksbank Lahr e.G.

150,00 €

2

BGV-Versicherung AG

100,00 €

15

III. Übersicht über den Stand der Rückstellungen

nach § 41 Abs. 1 und Abs. 2 GemHVO
keine
IV. Schuldenübersicht

nach § 55 Abs. 2. § 61 Nr. 38 GemHVO
keine
V. Übersicht über die Inanspruchnahme der Verpfllchtungsermächtlgungen

nach § 53 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO
keine

Große Kreisstadt Lahr
Rechnungsprüfungsamt
Bericht
über die örtliche Prüfung
■ der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Ännenfonds Lahr
zum 01.01.2020

1

Inhaltsverzeichnis

1

VORBEMERKUNGEN

3

1.1

Allgemeine Anmerkungen

3

1.2

Prüfungsauftrag

3

1.3

Prüfungsgegenstand

4

1.4

Durchführung, Art und Umfang der Prüfung

4

2

BltANZlERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

4

3

ERÖFFNUNGSBILANZ DER STIFTUNG HOSPITAL- UND
ARMENFONDS ZUM 01.01.2020

5

4

AKTIVA

5

4.1

Sachvermögen

5

4.1.1

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

5

4.1.2

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

6

4.2

Finanzvermögen

6

4.2.1

Anteile an verbundenen Unternehmen

6

4.2.2

Privatrechtliche Forderungen

7

4.2.3

Liquide Mittel

7

5

PASSIVA

7

5.1

Eigenkapital

7

5.1.1

Basiskapital

7

5.1.2

Sonderposten

7

6

FESTSTELLUNGEN ZUM ANHANG

8

7

ZUSAMMENFASSENDES PRÜFUNGSERGEBNIS

8

8

BESTÄTIGUNGSVERMERK

8

Herausgeberin:

Stadt Lahr
Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4
77933 Lahr
Telefon 07821 910 0190
Mai!
rpa@iahr.de

Gendering:

Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit wurde möglichst die geschlechterneutrale und an­
sonsten die, in der Umgangssprache übliche männliche oder weibliche Form verwendet.

1 Vorbemerkungen
1.1

Allgemeine Anmerkungen

Mit Beschluss vom 21.11.2003 hat die Innenministerkonferenz den
Grundstein für die Reform des Gemeindehaushaltsrechts gelegt. Mit
dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen wird die bislang zahlungs­
orientierte Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Betrach­
tungsweise umgestellt. Aufgrund der Regelungen im Gesetz zur Reform
des Gemeindehaushaltsrechtes (HHRefG) vom 04.05.2009 mussten
alle Gemeinden in Baden-Württemberg auf das Neue Kommunale Haus­
halts- und Rechnungswesen (NKHR) bis zum 01.01.2020 umstellen.
Der Projektauftrag für die Umstellung wurde vom Oberbürgermeister am
19.11.2015 unterzeichnet. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner
Funktion als Stiftungsrat zuletzt mit Beschluss vom 25.09.2017
(GR 216/2017) die Verschiebung der Umstellung auf das NKHR bei der
Stiftung Hospital und Armenfonds Lahr vom 01.01.2019 (GR 253/2015) auf
den 01.01.2020 beschlossen.

1.2

Prüfungsauftrag

Nach Art. 13 Abs. 5 des HHRefG, hat die Gemeinde zu Beginn des ersten
Haushaltsjahres, in welchem das neue Haushaltsrecht angewandt wird,
eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Eröffnungsbilanz ist nach Feststel­
lung der letzten Jahresrechnung, spätestens zum Ende des Haushaltsjah­
res der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Freiburg), der Ge­
meindeprüfungsanstalt und dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen.
Die Frist zur Aufstellung und Vorlage bis zum 31.12.2020 wurde nicht
eingehalten. Die Vorlage der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und
Armenfonds Lahr beim Rechnungsprüfungsamt (RPA) erfolgte am
14.03.2024. Die nach der Prüfung korrigierte Fassung der Eröffnungsbilanz
wurde am 12.06.2024 vorgelegt.
Mit Schreiben vom 04.03.2024 wurde die Vorlage an das RP und die GPA
veranlasst. Die erneute Vorlage der korrigierten Eröffnungsbilanz erfolgte
mit Schreiben vom 07.06.2024.
Die Bilanz soll vom RPA innerhalb von 6 Monaten nach Vorlage und von
der überörtlichen Prüfungsbehörde (GPA) innerhalb eines Jahres nach
Ende des Haushaltsjahres geprüft werden.

1.3

P r ü f u fi gsgegensta n d

Gegenstand der Prüfung ist die am 14.03.2024 bzw. 12.06.2024 vorgelegte
Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr einschließlich
Anhang, in welchem die angewandten Bewertungsmethoden zu erläutern
sind. Die Eröffnungsbilanz soll die tatsächliche Vermögens- und Schulden­
lage der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr wiedergeben.
Ziel der Prüfung ist die Feststellung der Richtigkeit der Bewertung und der
Vollständigkeit sowie der Rechtmäßigkeit der erstellten Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2020.

1/4

Durchfülmmy, Art und Umfang der Prüfung

Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 Gemeindeordnung
(GemO) unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Für die
Prüfung der Eröffnungsbilanz sind die Vorschriften über die Prüfung des
Jahresabschlusses nach § 110 GemO entsprechend anzuwenden.
Die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds
Lahr zum 01.01.2020 wurde von Frau Kopf durchgeführt.

2 BilanzierungS“ und Bewertungsgrundsätze
Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vor­
schriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz bezie­
hen. Sie ist nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Regelungen unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 77 GemO)
zu erstellen.
Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz sind neben den Vorgaben der
GemO und GemHVO, insbesondere auch umfassende Regelungen wie die
Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen, der Leitfaden zur Bilan­
zierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung
vom Juni 2017 und 4. Auflage, Fassung vom November 2023) und weitere
Leitfäden des Innenministeriums zu beachten.
Mit dem Einführungszeitpunkt des NKHR wurde auf das doppische Finanz­
buchhaltungsverfahren SAP umgestellt.

3 Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Ar­
menfonds zum 01.01.2020
Eröffnungsbilanz 01.01.2020
Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
Aktiva

%

Euro

Passiva

unbebaute Grundstücke

771.549.03

29,89

bebaute Grundstücke

215.348.98

0,34

Sachvermögen

986.898,01

Anteile an verbundenen Unternehmen
privatfechll. Forderungen
Liquide Mttel

Bas is kapital

Euro

%

2.487.350,30

96,37

Rücklagen

0,00

0,00

38.24

Fehlbeträge

0,00

0,00

767.187,82

29,72

Bgen kapital

2.467.350,30

96,37

833,01

0.03

93.664,21

3,63

826.095,67

32,01

Rückstellungen

0,00

0,00

Verbindlichkeiten

0,00

0,00

2.581.014,51

100,00

Ffianzvermögen

1.594.116,50

Gasamtvermögen

2.581.014,51

61,76
'

100,00

Sonderposten

Gesanlkapita)

4 Aktiva
4.1

Sachvermögen

Die Bewertung von Grund und Boden erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Alternativ kann die Bewertung gemäß
§ 62 GemHVO auf Basis von Erfahrungswerten erfolgen.
Insgesamt wurde nach Korrektur der Eröffnungsbilanz ein Sachvermögen
in Höhe von 986.898,01 EUR ausgewiesen.
4.1.1

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Die unbebauten Grundstücke wurden in der Eröffnungsbilanz zunächst mit
671.533,03 EUR angesetzt. Nach Korrektur sind die unbebauten Grundstü­
cke in Höhe von 771.549,03 EUR ausgewiesen und betreffen mit
495.302,46 EUR Ackerland (81 Grundstücke) und mit 276.246,57 EUR
sonstige unbebaute Grundstücke (38 Grundstücke).
Die von der Kämmerei nach Vorlage der Eröffnungsbilanz veranlasste Kor­
rektur betrifft das Flurstück 9708 im Baugebiet Hosenmatten, welches bis­
her im kameralen Anlagennachweis mit einem Buchwert in Höhe von
2.372 EUR geführt wurde. Die Bewertung des Grundstücks wurde dem
Vorgehen im Kernhaushalt bet der Bewertung der Grundstücke im Bauge­
biet Hosenmatten angepasst, was aufgrund der Bewertung zum Umle­
gungswert gern. Bilanzierungsieitfaden, zu einer Werterhöhung um
100.016,16 EUR führt.

Die Bewertung der übrigen Grundstücke erfolgte zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten, die aus dem kameralen Anlagennachweis der Stiftung
zum 31.12.2019 übernommen werden konnten.
3n.i

scileicho Rec

Die bebauten Grundstücke wurden zunächst mit 350.195,57 EUR aktiviert.
Nach Korrektur der Eröffnungsbilanz sind bebaute Grundstücke in Höhe
von 215.348,98 EUR ausgewiesen.
Die Korrektur erfolgte aufgrund von Prüfungsfeststeüungen nach Vorlage
der Eröffnungsbilanz und betrifft das Grundstück auf dem sich das Pflege-,
heim befindet. Dieses wurde zunächst mit 247.444,31 EUR aktiviert. Dieser
Wert ist jedoch um die AHK des, bereits beim Eigenbetrieb erfassten, Ge­
bäudes zu bereinigen und beläuft sich damit nach der Korrektur der Eröff­
nungsbilanz auf 112.597,72 EUR.
Das Flurstück wurde bisher mit einem Wert von 78.637,20 EUR in den Bü­
chern des Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege geführt.
Da das Gebäude des Pflegeheims, weiches sich auf dem Grundstück be­
findet, vollständig beim Eigenbetrieb gebucht ist und das Grundstück zu­
künftig ebenfalls vollständig beim Eigenbetrieb geführt werden soll, erfolgt
zunächst die anteilige Erfassung in der Eröffnungsbilanz in Höhe von
112,597,72 EUR.
Die Übertragung an den Eigenbetrieb erfolgte mit Beschluss des Stiftungs­
rats vom 20.11.2023.
Unter den bebauten Grundstücken sind zudem Schrebergartenanlagen in
Höhe von insgesamt 102.751,26 EUR ausgewiesen. Diese wurden zu An­
schaffungs- und Herstellungskosten bewertet und aus dem kameralen An­
lagennachweis zum 31.12.2019 übernommen.

4.2

Finanzvermögen

Insgesamt wurde ein Finanzvermögen in Höhe von 1.594.116,50 EUR aus­
gewiesen.
4.2.1

Anteile an verbundenen Unternehmen'

Die Bewertung der Beteiligungen beruht auf den Anschaffungskosten in
Form von Bareinlagen zzgl. Nebenkosten und Sacheinlagen. Zur Vereinfa­
chung kann das anteilige Eigenkapital gemeinsam mit den eingebrachten
Rücklagen als Wert angesetzt werden.

6

Der Wert der Beteiligungen beläuft sich in der Eröffnungsbilanz auf insge­
samt 767.187,82 EUR und beinhaltet die Beteiligung am Eigenbetrieb Spi­
tal- Wohnen und Pflege mit 766.937,82 EUR und die Beteiligungen an der
Volksbank Lahr e.G. sowie der BGV-Versicherung AG mit 150 EUR und
100 EUR.
Der Beteiligungswert des Eigenbetriebs ermittelt sich aus dessen Eigenka­
pital zum 31.12.2019, bereinigt um den Ergebnisvortrag und um die zur
Veriustverrechnung gewährte Kapitalrücklage.
4.2.2

Privatrechtliche Forderungen

Die Forderungen betragen in der Eröffnungsbilanz 833,01 EUR und betref­
fen Pachteinnahmen für unbebaute Grundstücke.
4.2.3

Liquide Mittel

Die liquiden Mittel betragen in der Eröffnungsbilanz 826.095,67 EUR und
entsprechen dem Kassenbestand der Jahresrechnung zum 31.12.2019 der
Stiftung.

5

Passiva

5.1

Eigenkapital

5.1.1

Basiskapital

Das Basiskapita! ermittelt sich als rechnerische Größe aus der Differenz
zwischen Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rückla­
gen, Sonderposten. Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Abgrenzungs­
posten der Passivseite.
In der Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum
01.01.2020 beläuft sich das Basiskapital auf 2.487.350,30 EUR.

5.1.2

Sonderposten

Nach Korrektur der Eröffnungsbilanz wurde ein Sonderposten in Höhe von
93.664,21 EUR aufgenommen. Dieser beinhaltet den, gern. Biianzierungsleitfaden zu bildenden, unentgeltlichen Wertzugang für die durch Umle­
gungsbeschluss zugeteilte Fläche des Flurstücks 9708 im Baugebiet Ho­
senmatten.

6 Feststellungen zum Anhang
Der Eröffnungsbilanz ist ein Anhang beigefügt. Auf die in § 53 GemHVO
aufgelisteten Positionen wurde eingegangen.

7 Zusammenfassendes Prüfungsergebnis
Die zur Prüfung vorgelegte Eröffnungsbilanz vom 12.06.2024 der Stiftung
Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 entspricht in Form und In­
halt den gesetzlichen Bestimmungen der GemO und GemHVO und wurde
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt

8 Bestätigungsvermerk
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr hat die Eröffnungsbilanz der
Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 geprüft. Die Prü­
fung wurde dabei nach pflichtgemäßem Ermessen risikoorientiert und unter
Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes durchgeführt.
Die Eröffnungsbilanz vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen ent­
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Schuldenlage der Stiftung.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat die Eröffnungs­
bilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 mit ei­
ner Bilanzsumme von 2.581.014,51 EUR gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Ge­
setzes
zur
Reform
des
Gemeindehaushaltsrechts
i. V. m.
§ 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen.

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald

Lahr, 19.06.2024

Christian Zanger
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes