Beschlussvorlage (Hospital- und Armenfonds Lahr - Eröffnungsbilanz im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen)
23. September 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung: Rappenecker Drucksache Nr.: 112/2024 Az.: 892.41 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 14 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.09.2024 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 23.09.2024 beschließend öffentlich Betreff: Hospital- und Armenfonds Lahr - Eröffnungsbilanz im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr fasst folgende Beschlüsse im Zuge der Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR): 1. Die Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds wird samt Anlagen nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) mit einer Bilanzsumme von 2.581.014,51 Euro zum 01.01.2020 festgestellt. Der Prüfbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung vom 19.06.2024 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Beschluss vom 20.11.2023 wird dahin gehend abgeändert, dass die Übertragung des Grundstück Flst. Nr. 412 mit 27,13 a, Bismarckstraße 9, zum Buchwert in Höhe von 112.597,72 Euro von der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr an den Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege erfolgt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eventuell noch erforderliche Korrekturen der Eröffnungsbilanz, entsprechend der Ermächtigungen des § 63 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) innerhalb der vorgegebenen Übergangsfristen vorzunehmen. Zusammenfassende Begründung: Nach den Vorgaben des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) ist eine Eröffnungsbilanz, die das Vermögen und die Schulden umfassend darstellt, zu erstellen. Diese ist durch den Stiftungsrat festzustellen. Drucksache 112/2024 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Seit vielen Jahren befindet sich die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg in einem Umstellungsprozess von der kameralen Buchführung in das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Die Umstellung war spätestens ab dem Jahr 2020 für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtend. Dies gilt entsprechend auch für kommunale Stiftungen wie den Hospital- und Armenfonds Lahr. Mit Grundsatzbeschluss des Gemeinderates in seiner Funktion als Stiftungsrates vom 16.11.2015 wurde die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht und die produktorientierte Aufstellung und Gliederung des Haushalts der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2019 beschlossen. Am 25.09.2017 wurde die Verschiebung der Einführung auf den 01.01.2020 beschlossen. Mit dem NKHR soll die finanzielle Situation der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr vollständig dargestellt werden. Neben den bekannten zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben, wird erstmals auch der zahlungsunwirksame Ressourcenverbrauch, wie beispielsweise die laufende Abschreibung beim Sachvermögen, dargestellt. Nach den Vorgaben des NKHR ist eine Eröffnungsbilanz, die das Vermögen und die Schulden umfassend darstellt, zu erstellen. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 bildet die Grundlage für die weitere Rechnungslegung – insbesondere für den ersten doppischen Jahresabschluss 2020. Die Eröffnungsbilanz gliedert sich in die Aktiv- und die Passivseite. Auf der Aktivseite wird das gesamte Vermögen dargestellt. Außerdem werden auf der Aktivseite die Forderungen und die Liquiden Mittel ausgewiesen. Demgegenüber werden auf der Passivseite das Basiskapital und die Verbindlichkeiten dargelegt. Im Weiteren wird auf die Erläuterungen im Bilanzbericht zu den Bewertungsmethoden und der Zusammensetzung der Beträge verwiesen. Die Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr weist zum 01.01.2020 Sachvermögen in Höhe von 986.898,01 Euro und Finanzvermögen in Höhe von 1.594,116,50 Euro aus. Das Gesamtvermögen beläuft sich auf 2.581.014,51 Euro. Das Basiskapital beläuft sich auf 2.487.350,30 Euro. Ein Sonderposten wurde in Höhe von 93.664,21 Euro gebildet. Die Eröffnungsbilanz wurde am 04.03.2024 dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Auf der Grundlage der während der Prüfungsphase vom Rechnungsprüfungsamt gegebenen Hinweise und Feststellungen hat verwaltungsseitig eine Überarbeitung der Eröffnungsbilanz stattgefunden. Bei dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 412, welches mit Beschluss vom 20.11.2023 von der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr an den Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege übertragen wurde, ist eine Wertberichtigung für das Gebäude des Pflegeheims erfolgt, da dieses bereits vollständig beim Eigenbetrieb Spital berücksichtigt wird. Der Beschluss vom 20.11.2023 ist dahin gehend abzuändern, dass die Übertragung zum Buchwert in Höhe von 112.597,72 Euro erfolgt. Für das Flst. Nr. 908 im Baugebiet Hosenmatten erfolgte die Übernahme des Grundstückswert nach der Umlegung der Grundstücke im Jahr 2019 mit dem Zuteilungswert. Für den unentgeltlichen Wertzugang durch den Umlegungsbeschluss wurde ein Sonderposten auf der Passivseite der Eröffnungsbilanz gebildet. Im Weiteren wird auf den Prüfbericht verwiesen. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat die Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr zum 01.01.2020 mit einer Bilanzsumme von 2.581.014,51 EUR gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts i. V. m. § 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen. Die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz erfolgt durch die Gemeindeprüfanstalt BadenWürttemberg (GPA). Eventuell erforderlich werdende Berichtigungen der Eröffnungsbilanz können nach § 63 Abs. 3 GemHVO letztmals im dritten der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Seite 2 Drucksache 112/2024 Seite 3 Bei der Haushaltsplanung und im laufenden Tagesgeschäft ist das Neue Kommunale Haushaltsund Rechnungswesen bereits seit dem Jahr 2020 umgesetzt. Mit der nun vorliegenden Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 findet die komplexe und aufwändige Umstellung auf das NKHR für die Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr in einem weiteren Meilenstein einen Abschluss. Der Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege wird hiervon gesondert nach dem Eigenbetriebsrecht ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt. Der Eigenbetrieb Spital hat eine gesonderte Buchführung, einen eigenen Wirtschaftsplan und einen eigenen Jahresabschluss. Hier ist keine Umstellung erforderlich. Es wird gebeten, den vorseitigen Beschluss zu fassen. ____________________ Markus Ibert Vorsitzender des Stiftungsrates ____________________ Markus Wurth Stadtkämmerer Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Anlage(n): Bilanzbericht Eröffnungsbilanz Prüfbericht Eröffnungsbilanz Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.