Beschlussvorlage (- TÖB-Auswertung)
Vorlage: Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Innenstadt-Marktstraße Bericht über Vorbereitende Untersuchungen Vorstellung der Sanierungsziele und des Maßnahmenkonzepts
23. September 2024
Beschlussvorlage (Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Innenstadt-Marktstraße
Bericht über Vorbereitende Untersuchungen
Vorstellung der Sanierungsziele und des Maßnahmenkonzepts
)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Ergebnisbericht über die Vorbereitenden Untersuchungen)
Beschlussvorlage (- Plansatz)
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ 1 2 3 Beteiligter Polizeipräsidium Offenburg Führungs- und Einsatzstab Sachbereich Verkehr 26.05.2023 Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 5 - Umwelt Referat 53.2 31.05.2023 Regierungspräsidium Freiburg Abt. 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Referat 91 - Geowissenschaftliches Landesservicezentrum 02.06.2023 Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Sollten konkrete Ausgestaltungspläne zur Umgestaltung von Bereichen der Kenntnisnahme, weitere Beteiligung wenn Verkehrsinfrastruktur (z. B. Reduktion Abbiegespur Einmündung Tiergarten- konkrete Planungen anstehen straße) vorliegen, bitten wir um erneute Beteiligung am Verfahren Bei der Aufweitung des Mündungsbereiches von Scheerbach/Schutter im Be- Kenntnisnahme, weitere Beteiligung wenn reich Werderplatz/Werderpark wird um eine frühzeitige Beteiligung gebeten. konkrete Planungen anstehen Geotechnik Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros. Eine Zulässigkeit der geplanten Nutzung vorausgesetzt, wird andernfalls die Übernahme der folgenden geotechnischen Hinweise in den Bebauungsplan empfohlen: Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodaten im Verbreitungsbereich von quartärem Auenlehm sowie Holozänen Abschwemmmassen. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Kenntnisnahme, Baugrund- bzw. Gründungsthemen, Bodenthemen aller Art sind erst bei konkreten Baumaßnahmen von Bedeutung. Die weitere Beteiligung erfolgt dann im Rahmen dieser Baumaßnahmen. 1 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Beim Auenlehm ist mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Die Holozänen Abschwemmmassen neigen zu einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Boden Da ausschließlich Böden in Siedlungsflächen vom Planungsvorhaben betroffen sind und davon ausgegangen werden kann, dass diese weitestgehend anthropogen verändert wurden, sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Mineralische Rohstoffe Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Grundwasser Es wird darauf hingewiesen, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange von Seiten der Landeshydrogeologie und – geothermie (Referat 94) keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein hydrogeologisches Übersichtsgutachten, Detailgutachten oder hydrogeologischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingeni2 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ 4 Beteiligter badenovaNETZE GmbH 05.06.2023 Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung eurbüros. Sofern vorhanden, wird auf frühere Stellungnahmen des LGRB zu Planflächen verwiesen. Im Planungsgebiet laufen derzeit keine hydrogeologischen Maßnahmen des LGRB und es sind derzeit auch keine geplant. Bergbau Gegen die geplante städtebauliche Sanierung bestehen von bergbehördlicher Seite keine Einwendungen. Geotopschutz Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes nicht tangiert. Allgemeine Hinweise Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden. Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB-Mapserver Geotop- Kataster) abgerufen werden kann. Unsererseits bestehen keine Einwendungen oder Bedenken gegen die vorbe- Kenntnisnahme reitenden Untersuchungen nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches. Im geplanten Sanierungsgebiet befinden sich Netze und Anlagen der Erdgas- und Wasserversorgung mit den zugehörigen Hausanschlüssen der badenovaNETZE GmbH. Die Lage dieser Versorgungsanlagen ist bei der Durchführung ihrer Planungen und Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Auf § 150 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Planauskünfte erteilt unsere Tochtergesellschaft regioDATA GmbH, Tullastraße 61, in 79108 Freiburg i. Br. Bei Abbrucharbeiten und Baumaßnahmen sind die geltenden Rechtsvorschriften und die anerkannten Regeln der Bautechnik zu beachten. Der sichere Betrieb der 3 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Versorgungsanlagen darf weder beeinträchtigt, noch dürfen die Betriebsmittel geschädigt werden. Die freie Zugänglichkeit zu den Anlagen muss für Wartungs- und Kontrollzwecke jederzeit gewährleistet sein. Bezüglich einer eventuell geplanten Straßenund Platzneugestaltung weisen wir darauf hin, dass bei der Festlegung von neuen Baumstandorten Sicherheitsabstände zu den unterirdischen Versorgungsleitungen gemäß DVGW Regelwerk GW 125, bzw. des wortgleichen Merkblatts „Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsausschuss Kommunaler Straßenbau einzuhalten sind; insbesondere sind die Hausanschlüsse zu beachten. Gegebenenfalls sind Schutzmaßnahmen zu vereinbaren. Wir bitten um eine frühzeitige Beteiligung/Information der zeitlichen Ausführungen einzelner Bauabschnitte, um eventuell in diesem Punkt eine Sanierung von Versorgungsleitungen (Hausanschlüsse) einzelner Leitungsabschnitte im Planungsgebiet mit der Stadtbaumaßnahme zu koordinieren. Unser Ansprechpartner ist Herr Michael Richert, E-Mail: michael.richert@badenovanetze.de, Tel. 0781/204-1348. 5 6 Vodafone West GmbH 15.06.2023 In Ihrem Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Un- Kenntnisname ternehmens. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet werden wir dazu eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über unseren vorhandenen Leitungsbestand abgeben. Die in der Bekanntmachung angegebenen übergeordneten Sanierungsziele Industrie- und Han- machen angesichts der bestehenden Situation Sinn und können bis auf den delskammer Südli- letzten Punkt ohne Einschränkung mitgetragen werden. Grundsätzlich werden sämtliche Maßnahmen, die zu einer nachhaltigen Revitalisierung der Innencher Oberrhein stadt – auch durch touristische Kauf- bzw. Wirtschaftskraft – und zur Steige19.06.2023 rung der Aufenthaltsqualität für Bewohner wie Gäste beitragen, begrüßt. Im Zuge der Bearbeitung der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Gebiet verkleinert. Das Postareal ist damit nicht mehr Bestandteil des geplanten Sanierungsgebiets und der Fokus für den „dritten Ort“ liegt auf dem Standort Schiller4 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Angeregt wird, mit der Planung für die größte und wichtigste Potenzialfläche des ehemaligen Postareals am westlichen Eingang zur Lahrer Innenstadt besonders behutsam umzugehen und neben der Schaffung eines „dritten Ortes“* und Integration der Volksbank auch weitere kommerzielle Nutzungen wie insbesondere einen weiteren, die Handelslandschaft der Innenstadt maßgeblich ergänzenden Magnetbetrieb, einen größeren Lebensmittelvollsortimenter im EG in Betracht zu ziehen. Wohnnutzungen in den obersten Geschossen und möglichst öffentlicher Tiefgarage in den Untergeschossen könnten die Nutzungspalette wunderbar ergänzen. Stellungnahme der Verwaltung straße 11. Die Sanierungsziele für die Bereiche Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen wurden aus den Erkenntnissen der Innenstadtkonferenz abgeleitet, mit dem Ziel die Innenstadtlage zukunftsfähig zu gestalten und Leerständen entgegenzuwirken. Welche konkreten Maßnahmen *: Die angesprochene Variante „Schillerstraße 11“ als alternativen Standort im Rahmen der Sanierungsdurchführung für den dritten Ort“ fänden wir in diesem Zusammenhang in jedem Fall be- umgesetzt werden ist u. a. abhängig von der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffesonders erwägenswert. nen. Sollte das eigentliche Sanierungsgebiet verkleinert werden müssen, wird empfohlen, als erste Stufe bzw. in erster Priorität die Hauptgeschäftslagen unter Eine Aktualisierung des EinzelhandelsEinbezug aller vorhandenen Magnetbetriebe (soweit noch erforderlich) sowie konzeptes für die Innenstadt ist nicht Gedie Wege von den künftigen Stadteingängen bis hin zu diesen einzubeziehen genstand des Sanierungsverfahrens. Er(inkl. Postareal)**: Laut Einzelhandelskonzept „bedarf ein zentraler Versorgebnisse aus einer Fortschreibung des gungsbereich einer räumlich-funktionalen Konzentration an VersorgungsangeEinzelhandelskonzeptes, könnten im geboten mit einer entsprechenden Dichte und Kompaktheit, die im Zusammenplanten Sanierungsverfahren berücksichhang erkennbar ist.“ Brechen an den Rändern maßgeblich Betriebe weg, dürfte tigt werden, sofern sie nicht den Saniees für die Stadt in Gesamtschau prioritär sein, die Hauptgeschäftslagen zu rungszielen widersprechen. Alternativ stützen und in ihrer Attraktivität zu erhalten, d.h. sie von ihren Funktionalitäten könnten die Sanierungsziele angepasst her auch zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Ist sogar wie hier in Lahr die werden. Hauptgeschäftslage von Leerständen betroffen, trifft dies nochmals stärker zu. Ob der bisherige räumliche Umfang des zentralen Versorgungsbereichs für die Die Ausbildung der Stadteingänge ist als Zukunft noch Sinn macht, könnte über eine parallele Aktualisierung des städtiwichtiger Baustein bereits in den Sanieschen Einzelhandelskonzepts ermittelt werden. rungszielen berücksichtigt. Die Anregung Für die Stadt Lahr wäre es aufgrund der vorliegenden räumlichen Situation zur Ausbildung eines Leitsystems wird zur immens wichtig, durchgängig attraktive und prägnante, für jedermann unmittel- Kenntnis genommen. 5 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung bar wahrnehmbare Stadteingänge und -wege zu schaffen, die „sicher“ zum Kern der Geschäftslagen inkl. der wichtigen Plätze hinführen. Ein Stadtleitsystem mit aushängenden Stadtplänen an den Innenstadteingängen und wichtigen räumlichen Stationen könnte dies gut ergänzen. Nur über eine gleichzeitig qualitativ hochwertige Gestaltung des öffentlichen Raums, die zum Verweilen und Flanieren einlädt, kann die erforderliche Passantenfrequenz erreicht werden. **: Aus den (auch anhängenden) Karten 2 und 3 des Einzelhandelskonzeptes geht u.E. die Hauptgeschäftslage und die schwierige Situation der diversen Nutzungszonen im ZVB, welche die Auffindbarkeit des Haupteinkaufsbereiches (ohne zusätzliche Abhilfen) deutlich erschwert, anschaulich hervor. Wir gehen davon aus, dass sämtliche im endgültigen Sanierungsgebiet ansässigen, aber auch ggf. ansiedlungswillige Betriebe von Beginn an im Prozess beteiligt werden und ihre Interessen und Vorschläge angemessen berücksichtigt werden. 7 8 Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG 20.06.2023 Im angesprochenen Bereich befinden sich in Abschnitten alte Versorgungslei- Kenntnisnahme, Beteiligung an weiteren tungen. Falls Tiefbauarbeiten (Straßensanierung, Oberflächenerneuerung) konkreten Planungen angedacht sind, haben wir Interesse, diese Kabelstrecken zu erneuern. Eine Versorgungsnetzverstärkung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig. Sollte sich der Energiebedarf oder die Anschlusspunkte durch die Sanierungsmaßnahme ändern, bitten wir Sie, uns frühzeitig zu informieren. Die Straßenbeleuchtung hat neben der Beleuchtung, gerade in der Innenstadt, auch gestalterischen Einfluss. Eine Überplanung kann sich anbieten Regierungspräsidi- Wir weisen darauf hin, dass falls bauliche Eingriffe an der B 415 notwendig um Freiburg sind, diese mit dem Regierungspräsidium Freiburg als Straßenbaulastträger Abteilung 4 abzustimmen sind. Mobilität, Verkehr, Straßen Referat 47.1 - Stra- Kenntnisnahme, Beteiligung an weiteren konkreten Planungen 6 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung ßenbau Nord 22.06.2023 9 In dem von Ihnen angegebenen Planungsgebiet im Innenbereich der Stadt Kenntnisnahme, Beteiligung an weiteren Lahr sind keine landwirtschaftlich nutzbaren Flächen betroffen. Es liegen keine konkreten Planungen landwirtschaftlichen Hofstellen im Verfahrensgebiet. Aufgrund der Tatsache, dass die Ortsdurchfahrten in der Rheinebene teilweise Landratsamt Orten- den örtlichen und überörtlichen landwirtschaftlichen Verkehr aufnehmen müssen, bitten wir Sie daher darum besonders im Bereich der Straßen- und Wegeaukreis Amt für Landwirt- planung auf ausreichend breite Fahrspuren, gerade auch in Kreuzungsbereichen und Kreisverkehren, zu achten. Für eine gute Befahrbarkeit für landwirtschaft schaftliche Maschinen sind zudem Fahrbahnverengungen sowie diverse Schil30.06.2023 der oder Poller, welche sich zu nahe an der Fahrbahn befinden hinderlich. Wir bitten Sie daher von solchen Strukturen abzusehen, da gerade größere Maschinen wie z. B. Mähdrescher eine Breite von bis zu 3,5 m aufweisen können. Dies betrifft die B 415, welche durchs Planungsgebiet verläuft. 10 Artenschutz Kenntnisnahme, Beteiligung an weiteren Generell sind artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG zu beach- konkreten Planungen ten. Da durch die geplante Sanierung im Untersuchungsbereich u.a. der Neubau sowie die denkmalgerechte Sanierung von Gebäuden, eine Umnutzung von Gebäuden, die Neugestaltung von Freiräumen sowie die Umgestaltung Landratsamt Orten- von Grünflächen möglich wird, könnten insbesondere Reptilien, Fledermäuse aukreis und Brutvögel betroffen sein. Zur Klärung ob Verbotstatbestände ausgelöst Amt für Umweltwerden können, sollten im Vorfeld der Sanierungsarbeiten oder im einzelnen schutz Baugenehmigungs- bzw. Abbruchverfahren artenschutzrechtliche Abschätzun30.06.2023 gen durchgeführt werden. (vgl. Handlungsleitfaden „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 2019). Der jeweilige Untersuchungsumfang ist mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Schutzgebiete, Biotope 7 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Im geplanten Sanierungsbereich befinden sich keine gesetzlichen geschützten Biotope oder andere Schutzgebiete. Daher sind im Hinblick auf Schutzgebiete keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Empfehlung Dach- und Fassadenbegrünung Als Anpassung an den Klimawandel und gegen die Aufheizung in bebauten Bereichen wird empfohlen geplante Gebäude mit Fassaden- und Dachbegrünung zu begrünen. Wir empfehlen zudem gemäß § 21a NatSchG Gartenflächen vorwiegend zu begrünen und insektenfreundlich zu gestalten. Hinweis Vogelschlag Vögel sind nicht in der Lage durchsichtige sowie spiegelnde Glasfronten als Hindernis wahrzunehmen (Schmid, Doppler, Heynen, & Rössler, 2012). Betroffen sind sowohl ubiquitäre, aber auch seltene und bedrohte Arten. Der Vogelschlag an Glas stellt somit ein signifikantes Tötungsrisiko dar. Verspiegelte Fassaden oder volltransparente Verglasungen über Eck sind nicht zulässig. Das Kollisionsrisiko lässt sich durch die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen deutlich reduzieren. Beim unverzichtbaren Bau großer Fensterfronten, Fassadenöffnungen und Balkone > 2 m² Glasfläche und > 50 cm Breite ohne Leistenunterteilung sollten geeignete Maßnahmen und Materialien gemäß dem Stand der Technik ergriffen bzw. verwendet werden, um Vogelschlag an Glasflächen zu vermeiden. Durch die Verwendung von Glas mit geringem Außenreflexionsgrad < 15 % (Schmid, 2016) können Spiegelungen reduziert werden. Die dadurch entstehende Durchsicht kann durch halbtransparentes (bearbeitetes bzw. gefärbtes) Glas, Folien oder Muster vermindert werden. Es sind ausschließlich hochwirksame Muster, die durch genormte Flugtunneltests geprüft worden sind (Kategorie A der österreichischen Norm ONR 191040), zu verwenden. Einzelne Greifvogel-Silhouetten sowie UV-Markierungen sind nach aktuellem Erkenntnisstand nicht ausreichend wirksam und somit ungeeignet. Zum aktuellen Stand der Technik siehe Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten 8 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ 11 Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung (http://www.vogelschutzwar-ten.de/glasanflug.htm), Schweizerische Vogelwarte (https://vogel-glas.vogelwarte.ch) sowie Wiener Umweltanwaltschaft (https://wua-wien.at/naturschutz-und-stadtoeko-logie/vogelanprall-anglasflaechen). Hinweis Beleuchtung Aufgrund der allgemeinen Lichtverschmutzung und den daraus resultierenden Folgen sind künstliche Beleuchtungen im Außenbereich zu vermeiden (vgl. § 21 NatSchG). Die öffentliche und private Außenbeleuchtung an Gebäuden und Freiflächen (z.B. Wege, Parkplätze) ist energiesparend, blendfrei, streulichtarm sowie arten- und insektenfreundlich zu gestalten und auf das notwendige Maß zu reduzieren. Zulässig sind daher nur voll abgeschirmte Leuchten, die im installierten Zustand nur unterhalb der Horizontalen abstrahlen (0% Upward Light Ratio) und Leuchtmittel mit für die meisten Arten wirkungsarmen Spektrum wie bernsteinfarbenes bis warmes Licht entsprechend den Farbtemperaturen von 1600 bis 2400 bzw. max. 3000 Kelvin. Flächige Fassadenanstrahlungen, freistrahlende Röhren und rundum strahlende Leuchten (Kugelleuchten, Solarleuchten) mit einem Lichtstrom höher als 50 Lumen sind unzulässig. Durch Schalter, Zeitschaltuhren, Bewegungsmelder oder „smarte“ Technologie soll die Beleuchtung auf die Nutzungszeit begrenzt werden (genauere Ausführungen siehe Schroer et al. 2019 „Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen Anforderungen an eine nachhaltige Außenbeleuchtung", BFN - Skripten 543). Ergebnis Sofern die artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen der Sanierungsarbeiten sowie im einzelnen Baugenehmigungs- bzw. Abbruchverfahren berücksichtigt werden, bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken. Landratsamt Orten- Zu den mit Schreiben vom 23. Mai 2023 übersandten Unterlagen zu vorberei- Kenntnisnahme, Beteiligung an weiteren aukreis tenden Untersuchungen im Bereich „Innenstadt – Marktstraße“ der Stadt Lahr konkreten Planungen Amt für Wasserwirt- nehmen wir zu den Themen Wasserwirtschaft und Bodenschutz wie folgt Stelschaft und Boden- lung: 9 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen schutz 30.06.2023 I. Abwasserentsorgung / Oberflächenentwässerung Ergänzend zu unserem Hinweis bzgl. unserem Merkblatt „BAULEITPLANUNG" weisen wir noch drauf hin, dass der Generalentwässerungsplan – wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Misch und Regenwasser – für den Kernstadtbereich Lahr bis zum 31. Dezember 2023 befristet ist. Eine Beauftragung zur Neuaufstellung bzw. Erstellung von Antragsunterlagen ist noch nicht erfolgt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die bisherigen Gespräche mit der Stadt Lahr sowie die entsprechenden Aktenvermerke. Weiter weisen wir drauf hin, dass aufgrund fehlender aktueller Planunterlagen sowie Berechnungen (Schmutzfracht u. Hydraulik) und Bauwerksnachweise insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung die Voraussetzungen für eine ausreichende Planungssicherheit ggf. nicht mehr gegeben ist. Auf die Neuaufstellung und Vorlage entsprechender Antragsunterlagen wurde bereits hingewiesen. II. Altlasten 1. Sachstand Im Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes „Innenstadt – Marktstraße“ der Stadt Lahr sind dem Landratsamt Ortenaukreis 34 altlastrelevante Flächen bzw. Teilflächen bekannt. Zur besseren Übersicht sind diese in der beigefügten Anlage „Übersichtstabelle Auszug Bodenschutz- und Altlastenkataster“ aufgeführt. Die entsprechenden Geometrien der Flächen liegen der Stadt Lahr – Amt für Geoinformation und Liegenschaften – per E-Mail vom 10.05.2023 bereits vor. Zum jeweiligen Handlungsbedarf der einzelnen Flächen ist Folgendes zu erläutern: 1.1 Lfd. Nrn. 1 – 20: Handlungsbedarf „A“ Für die hier aufgeführten Flächen konnte auf Basis der Erhebungsunterlagen ein Altlastverdacht ausgeräumt werden. Sie sind auf dem Beweisniveau „BN1“ in „A – Ausscheiden und Archivieren“ zum jeweiligen Bewertungsdatum eingestuft worden. Die Flächen sind aus der Altlastenbearbeitung ausgeschie- Stellungnahme der Verwaltung 10 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung den und werden beim Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz – zur Dokumentation der erfolgten Bearbeitung im Bodenschutz- und Altlastenkataster archiviert. 1.2 Lfd. Nrn. 21 – 23: Handlungsbedarf „B - Entsorgungsrelevanz“ Zur Klärung des Gefahrverdachts bzw. der Abschätzung, inwieweit evtl. eine Untergrundkontamination vorliegt, wurde für die Altstandorte jeweils eine „Orientierende Untersuchung“ durchgeführt. Im Ergebnis konnte für die Altstandorte hinsichtlich des bewertungsrelevanten Wirkungspfades Boden-Grundwasser ein Gefahrverdacht gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 der BBodSchV insoweit ausgeräumt werden. Die Flächen sind damit keine Altlastverdachtsflächen im Sinne des § 2 Abs. 6 BBodSchG mehr. Die Flächen wurden zu den in der Tabelle genannten Terminen auf Beweisniveau „BN 2“ in „B – Belassen zur Wiedervorlage – Kriterium: Entsorgungsrelevanz“ bewertet. Die Einstufung in „B – Belassen zur Wiedervorlage“ bedeutet hier, dass zum Zeitpunkt der Bewertung kein weiterer Handlungsbedarf bestand und eine weitere Bearbeitung nur in Betracht kommt, wenn sich bewertungsrelevante Sachverhalte ändern. Bauvorhaben oder Eingriffe in den Untergrund stellen z.B. eine solche bewertungsrelevante Sachverhaltsänderung dar. 1.3 Lfd. Nrn. 24 – 29: Handlungsbedarf „B - Anhaltspunkte; derzeit keine Exposition“ Für diese Altstandorte wurde auf Basis der Erhebungsunterlagen zum Zeitpunkt der Bewertung keine unmittelbare Gefahr für die verschiedenen Wirkungspfade nach BBodSchG abgeleitet. Insofern erfolgte hier auf Beweisniveau „BN 1“ ebenfalls eine Bewertung in „B – Belassen zur Wiedervorlage“. Mit dem Zusatz-Kriterium „Anhaltspunkte; derzeit keine Exposition“ verbleibt jedoch ein grundsätzlicher Altlastverdacht, dessen Klärung jedoch erst in Zusammenhang mit einer bewertungsrelevanten Sachverhaltsänderung erfolgen muss. Neben Bauvorhaben (Änderung der Exposition) wäre dies auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen relevant. 1.4 Lfd. Nrn. 30 – 34: Handlungsbedarf „OU“ 11 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Diese Altstandorte wurden auf Basis der Erhebungsunterlagen auf Beweisniveau „BN 1“ mit dem Handlungsbedarf „Durchführung einer Orientierenden Untersuchung“ bewertet. Entsprechende Untersuchungen wurden bislang noch nicht durchgeführt. Die Flächen werden als Altlastverdachtsflächen im Bodenschutz- und Altlastenkataster geführt. 2. Fachtechnische Beurteilung 2.1 Die Kenntnisse über die unter Punkt 1.1 – 1.2 genannten Altstandorte sind ausreichend, um eine umfassende Abwägung durchführen zu können. 2.2 Die Kenntnisse über die unter Punkt 1.3 - 1.4 genannten Altstandorte sind noch nicht ausreichend, um eine umfassende Abwägung durchführen zu können. Demzufolge sind spätestens im Zuge des Bebauungsplanverfahrens entsprechende Erkundungsarbeiten, deren Ergebnisse im Abwägungsprozess zu berücksichtigen sind, erforderlich. Wir empfehlen jedoch, die Erkundungsmaßnahmen bereits im Rahmen der „Vorbereitenden Untersuchungen“ durchzuführen. Hierbei weisen wir darauf hin, dass diese durchzuführenden Maßnahmen nach den Ziffern 8.3.1 und 9.2 der Förderrichtlinien Altlasten vom 25. März 2014 grundsätzlich zu 100 % förderfähig sind. Für die Durchführung der „Orientierenden Untersuchungen“ ist ein in der Altlastenbearbeitung erfahrenes Ingenieurbüro einzuschalten. Das Ingenieurbüro hat sich bezüglich der Festlegung des detaillierten Untersuchungsumfangs mit dem Landratsamt Ortenaukreis in Verbindung zu setzen. Nach Ausarbeitung eines Honorarvorschlags (Kostenschätzung) durch das Ingenieurbüro ist ein Antrag (3-fach) auf Gewähren einer Zuwendung nach den Förderrichtlinien „Altlasten“ für eine „Orientierende Untersuchung“ dem Landratsamt Ortenaukreis zur Prüfung und Weiterleitung an das Regierungspräsidium Freiburg vorzulegen. III. Hinsichtlich der Themen „Oberirdische Gewässer“, "Grundwasserschutz", 12 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ 12 Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung "Wasserversorgung", und "Bodenschutz" sind unsererseits keine Ergänzungen / Anmerkungen erforderlich. Hinweis Im Übrigen verweisen wir auf das übersandte Merkblatt „BAULEITPLANUNG" des Landratsamtes Ortenaukreis – Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz –. Der neueste Stand dieses Merkblattes ist im Internet unter: www.ortenaukreis.de zu finden. Belange des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis können in den Fällen Kenntnisnahme, Beteiligung an weiteren berührt werden, in denen sich Veränderungen bei der verkehrstechnischen konkreten Planungen Erschließungssituation innerhalb des Untersuchungsgebietes ergeben. Mit der verkehrstechnischen Erschließung der Plangebiete werden allgemein die Voraussetzungen für die „Tiefe“ des Entsorgungsservice in punkto Entleerung / Abholung von Abfallbehältern am Grundstück geschaffen. Die Neugestaltung von Straßen- und Platzraum (z. B. durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder Aufwertung von Erschließungsbereichen) kann mitunter dazu führen, dass Straßen oder Straßenteile nicht mehr mit 3-achsigen Abfallsammelfahrzeugen (bis 10,75 m Länge) befahren werden Landratsamt Orten- können und dadurch Einschränkungen im bisher gewohnten Entsorgungsseraukreis vice entstehen. Eigenbetrieb Ab- Eine Entleerung der Abfallbehälter nahe am Anfallort kann gewährleistet werfallwirtschaft den, wenn bei der Planung der Erschließungsstraßen die Grundlagen der von 30.06.2023 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erarbeiteten „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) berücksichtigt werden. Des Weiteren müssen bei der Planung bezüglich der Aufnahme und Abfuhr von Abfällen die sicherheitstechnischen Bedingungen für das Befahren von Straßen mit Abfallsammelfahrzeugen und die sicherheitstechnischen Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen berücksichtigt werden. Als Bemessungsfahrzeug zur Dimensionierung von Schleppkurven, Abbiegeradien oder Wendeanlagen ist hierbei ein 3-achsiges Abfallsammelfahrzeug (bis 10,75 m Länge) zugrunde zu legen. Stichstraßen ohne ausreichend dimensionierte Wendeanlagen werden von Abfallsammelfahrzeugen nicht befahren 13 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung (auch nicht in Rückwärtsfahrt). Wir möchten diese Hinweise geben, damit dies bei der Interessensabwägung nachfolgender Planungen im Bedarfsfall berücksichtigt werden kann. 13 Landesamt für Denkmalpflege Regierungspräsidium Stuttgart Referat 83.1 - Inventarisation 07.07.2023 Im Untersuchungsgebiet sind sowohl Belange der Bau- und Kunstdenkmal- Die historische Bebauung in der Innenpflege als auch der archäologischen Denkmalpflege berührt: stadt von Lahr, insbesondere die denkmalgeschützten Gebäude, prägt das Bau- und Kunstdenkmalpflege Stadtbild in besonderer Weise. Ziel der Das Untersuchungsgebiet liegt im historischen Ortskern von Lahr, der noch in Sanierung ist es, dieses historische Erbe großen Teilen durch historische Bebauung geprägt ist. für die Zukunft zu sichern. Im Rahmen der Die Ortsgeschichte von Lahr, die schon 1278 das Stadtrecht erhielt, ist in der Sanierung sind Belange des DenkmalHistorischen Kurzanalyse in den Unterlagen zu den Vorbereitenden Untersu- schutzes bei konkreten Vorhaben zu bechungen schon ausführlich dargelegt. rücksichtigen. Das Sanierungsgebiet umfasst große Teile des historischen Ortskerns von Lahr. Es beginnt im Norden an der Lamm- und Obststraße und zieht sich entlang der Marktstraße als zentrale Nord-Süd-Verbindung und den umliegenden Straßen und Plätzen nach Süden bis zum Rathausplatz und der Kirche St. Peter und Paul. Das Gebiet umfasst den Bereich um die Tiefburg von 1220, um die sich die mittelalterliche Stadt entwickelte. Heute ist es baulich vor allem durch repräsentative Wohn- und Geschäftshäuser des 19. Jahrhunderts geprägt, die das rege Geschäftsleben Lahrs in dieser Zeit bis heute anschaulich überliefern. Charakteristisch sind aber auch die auffällig zahlreichen Platzanlagen, die sich über das Gebiet der Kernstadt verteilen. Die folgende Verschneidung der historischen Gemarkungskarte von 1870 mit dem aktuellen Gebäudebestand an Kulturdenkmalen zeigt deren Lage innerhalb der historisch überlieferten Ortsstruktur. Die in der Stellungnahme aufgeführten Gebäude werden als aktuelle Grundlage für den denkmalgeschützten Bestand im geplanten Sanierungsgebiet berücksichtigt. Da das geplante Sanierungsgebiet kleiner sein wird als der Gebietsumgriff der vorbereitenden Untersuchungen, werden entsprechend nur diese denkmalgeschützten Gebäude berücksichtigt, die innerhalb der Abgrenzung liegen. Gleiches gilt für bodenarchäologische Belange. Eine weitere Beteiligung wird auch hier im Rahmen konkreten Maßnahmen stattfinden. 14 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Im Untersuchungsgebiet liegen folgende bisher erfassten Kulturdenkmale der Bau- und Kunstdenkmalpflege (§§ 2 und 12 DSchG): • Alleestraße 1 und 17 Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG • Bismarckstraße 2, 9,12, 15 und 22, Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG • Bismarckstraße 17, Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG • Friedrichstraße 7, Stiftsschaffnei, Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG • Kaiserstraße 1, Altes Rathaus, Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG • Kirchstraße 20, 22, 25, 26. 27 und 28, Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG • Kreuzstraße 6, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG • Lammstraße 13, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG 15 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen • Lotzbeckstraße 1 und 17, Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG • Lotzbeckstraße 7 und 9, Kirche St. Peter und Paul sowie Pfarrhaus, Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG • Lotzbeckstraße 11,13,15, Wohnhauskomplex, Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG • Marktplatz 5, 6 und 7, Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG • Marktstraße 14, 16, 18, 19, 20, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 32, 34, 35 und 47, Kulturdenkmale gemäß §2 DSchG • Marktstraße 45, Reste der mittelalterlichen Tiefburg, Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG • Obertorstraße 2 und 4, Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG • Rathausplatz 1, 7 und 23 Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG • Rathausplatz 4, Neues Rathaus mit Nebengebäuden, Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG • Roßgasse 3 und 5, Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG • Schillergasse 17, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG • Schlosserstraße 11, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG • Schloßplatz 1, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG • Sonnenplatz 1, 3 und 4, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG • Reste der Stadtmauer, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG Stellungnahme der Verwaltung Planungen bzw. Maßnahmen, die diese Kulturdenkmale betreffen, sind möglichst frühzeitig mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Bei diesen Gebäuden werden ggf. weitergehende Untersuchungen - Bestandserhebungen durch Statiker, Bauforscher, Restauratoren o. a. - für die Erarbeitung eines Instandset16 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung zungs- bzw. Modernisierungskonzeptes erforderlich sein. Sollte die über die obenstehende Auflistung der Kulturdenkmale und ihrer Kartierung weitere Informationen zu den Kulturdenkmalen benötigen, können Sie gern bei uns nachfragen. Die folgenden erhaltenswerten Gebäude sind weitere wichtige Zeugen der Bau- und Siedlungsgeschichte von Lahr. Sie zeichnen sich weder durch besonderes Alter, noch durch kunsthandwerkliche oder architektonische Leistungen, noch durch Seltenheit des Bautyps aus. Als Ortsbild prägende Architektur in regionaltypischer Ausprägung sollten sie aber ebenfalls im Sinne einer erhaltenden Erneuerung in die Planung einbezogen werden. Die Bewahrung dieser, als erhaltenswert gekennzeichneten historischen Objekte ist zudem wichtig für die Einbettung der Kulturdenkmale in ein intaktes und sinnstiftendes Umfeld und die ortsgeschichtliche Entwicklung von Lahr. Sie ist daher aus denkmalfachlicher Sicht eine wichtige Planungsempfehlung. Bismarckstraße 6 Zweigeschossige Fassade aus Klinker in historisierender Formensprache. Hochwertige, vielgegliederte Fassade aus dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts, charakteristischer Vertreter einer repräsentativen Wohn-weise der 17 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Zeit. Bismarckstraße 11 Zweigeschossiges Wohnhaus mit Krüppelwalmdach nach Osten. Schlichtes Eckgebäude aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, das nahezu unverändert erhalten ist. Nur die Fenster des Erdgeschosses sind für den Ladeneinbau nach unten verändert worden. 18 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Bismarckstraße 13 Zweigeschossiges Wohnhaus, traufständig mit großem Zwerchhaus. Das in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts erbaute Wohnhaus ist mit profilierten Fensterrahmungen und einem Horizontal-gesims versehen. 19 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Bismarckstraße 26 Zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus von 1819 mit Kopfanbau um 1880. Schlichter, aber gut überlieferter Gebäudebestand des 19. Jahrhunderts mit repräsentativem Ladeneinbau an der Ostseite. Kirchstraße 18 Zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Krüppelwalmdach und zweigeschossigem Eckerker, erbaut vermutlich um 1900. Charakteristisches Eckgebäude mit sandsteingefasstem Ladeneinbau in der Erdgeschosszone. 20 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Kreuzstraße 5 Zweigeschossiger kubischer Bau mit Walmdach. Flache Putzrustizierung im Erdgeschoss, sandsteingefasste Fenster im Obergeschoss. Lammstraße 15 21 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Zweigeschossiger Gebäudekomplex mit Satteldächern, erbaut vermutlich im späten 19. Jahr-hundert. Trotz einiger Umbauten ein repräsentatives Wohnund Geschäftshaus seiner Zeit mit Fassadengliederung aus Sandstein. Lotzbeckstraße 5 Dreigeschossiges Wohnhaus mit zweigeschossigem Erker und darüber einem Zwerchhaus, erbaut wohl Ende 19 Jahrhundert. Die verputzte Fassade ist gegliedert durch Fenstergewände aus Sandstein und die Ladenzone am Eck. 22 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Marktplatz 8, Marktstraße 22 Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus, vermutlich Ende 19. Jahrhundert erbaut. Das direkt neben der Torbogenpassage liegende repräsentative Gebäude ist ein wichtiger Bestandteil der Häuserzeile zum Marktplatz und zur Marktstraße. 23 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Marktstraße 36 Zweigeschossiges, traufständiges Wohn- und Geschäftshaus, erbaut Ende des 19. Jahrhundert. Klinkerfassade und Fenstergewände aus Sandstein. Im Erdgeschoss Ladenzone mit zwei Geschäften. 24 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Marktstraße 37 Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus vom Ende des 19. Jahrhunderts. Verputztes Erdgeschoss, darüber Klinkerfassade. Fenstergewände aus Sandstein, hohe Ladenzone im Erdgeschoss mit korinthischer Ecksäule. 25 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Rathausplatz 3 Feuerwehr. Zweigeschossiges Gebäude mit vier Fahrzeugtoren und nebenstehendem Schlauchturm. Ursprünglich in den 1920er Jahren im Zuge des Umbaus zum nebenstehendem Rathauskomplex entstandenes Gebäude, später von der Feuerwehr übernommen und umgebaut. Roßgasse 1 Zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit großem, halbrundem Zwerchhaus. Im Erdgeschoss Klinker, im Obergeschoss verputzt und Erker aus Sandstein und Klinker. Erbaut vermutlich kurz nach 1900. 26 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Schlosserstraße 12 Dreigeschossiges Wohnhaus mit Fassadengliederung aus Klinker und großen Sandsteinelementen. Das repräsentative Wohnhaus entstand vermutlich am Ende des 19. Jahrhunderts. 27 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Vogtstorstraße 5 Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus in Ecklage, erbaut 1909. Repräsentative Fassade aus Klinker mit Sandsteingewänden zur Vogtstorstraße. 28 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Vogtstorstraße 11 Dreigeschossiges Wohngebäude mit mittigem Zwerchhaus. Stark rustiziertes Erdgeschoss, darüber Klinker und Sandsteingewände. Das reprästentative Gebäude wurde 1901 erbaut. 29 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Der denkmalpflegerische Werteplan für das Untersuchungsgebiet in Lahr fasst die o.g. Objekte nochmals zusammen. Rot dargestellt sind Kulturdenkmale gemäß Denkmalschutzgesetz, orange markiert sind die erhaltenswerten Gebäude. Archäologische Denkmalpflege 30 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung 1.) Darstellung des Schutzgutes Es sind folgende Kulturdenkmale gem. § 2 DSchG/ Prüffälle mitzuteilen (siehe folgende Karte): Dabei handelt es sich insbesondere bei den Archäologischen Kulturdenkmalen gemäß § 2 DSchG, um Objekte, deren Erhalt grundsätzlich anzustreben ist. Für die als Prüffallflächen ausgewiesenen historischen Ortsbereiche muss der Denkmalbestand im Einzelfall noch geprüft werden. • Tiefburg (Liste der Kulturdenkmale lfd. Nr. 19, ADAB-Id. 97018583). Mittelalterliche Burg, Gründung durch die Herren von Geroldseck im Zusammenhang mit der Stadtgründung Lahr im frühen 13. Jahrhundert. Abgegan31 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung gen, heute ist obertägig nur noch der Storchenturm erhalten. Von 1933 bis 1988 wurden bei Bauarbeiten im Stadtkern (Waldhornstr., Marktstr., Rathausplatz 8, Bismarckstr. 1) immer wieder Reste der alten Wasserburg zutage gefördert. • Mittelalterliche Altstadt Lahr (Liste der Kulturdenkmale lfd. Nr. 18, ADAB-Id. 99476570). Im dem gekennzeichneten Areal befindet sich die mittelalterliche Stadt Lahr mit ihren beiden Stadterweiterungen. Innerhalb dieses Bereichs ist mit allen Befunden zur mittelalterlichen und neuzeitlichen Stadt zu rechnen (Stadtmauer, Parzellen, Wasserversorgung, Gewerbebetriebe etc.). • Mittelalterlicher und neuzeitlicher Richt- und Bestattungsplatz (Liste der Kulturdenkmale lfd. Nr. 28, ADAB-Id. 108052125). Auf der westlichen Seite des Roßplatz 5 befand sich der mittelalterliche und neuzeitliche SchwertRichtplatz. Auf der östlichen Seite wurden die Hingerichteten anschließend verbrannt und die Überreste verscharrt. Die im Boden befindlichen Reste dieses Richt- und Bestattungsplatzes sind nach § 2 DSchG Kulturdenkmale, an deren Erhalt aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. • Mittelalterlicher und neuzeitlicher Mühl- und Gewerbekanal (Liste der Kulturdenkmale lfd. Nr. 27, ADAB-Id. 108050978). Der fast 3 km lange Gewerbekanal wurde im Mittelalter angelegt und diente bis weit in die Neuzeit zur Versorgung der verschiedenen Gewerbe der Stadt mit Brauch- und Triebwasser. Er ist heute weitgehend verschüttet. Dennoch besteht an dem Erhalt der im Boden vorhanden Strukturen (Verfüllung, Mauern, Wehre etc.) nach § 2 DSchG aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. 2) Darstellung der weiteren Vorgehensweise Flächige Baumaßnahmen in bislang nicht tiefgreifend gestörten Arealen bedür32 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung fen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Kann der Erhalt von Kulturdenkmalen im Rahmen einer Abwägung konkurrierender Belange nicht erreicht werden, können wissenschaftliche Dokumentationen oder Grabungen (gegebenenfalls zu Lasten und auf Kosten von Investoren) notwendig werden. 14 Geplante Maßnahmen sollten frühzeitig zur Abstimmung bei der Archäologischen Denkmalpflege, vertreten durch Herr Dr. Jenisch (bertram.jenisch@rps.bwl.de ), Ref. 84.2, eingereicht werden. Für die weiteren Planbereiche wird auf die Regelungen beim Antreffen bislang unbekannter Kulturdenkmale gemäß §§ 20 und 27 DSchG hingewiesen. Sollten bei der Durchführung der vorgesehenen Arbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen Wir bitten Sie, diese Angaben in die Vorbereitenden Untersuchungen einzubeziehen und uns nach Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen die Ergebnisse bzw. das Maßnahmenkonzept zuzuschicken. Berücksichtigung von Klimaschutz, Anpassung an die Klimaveränderung und Erhaltung der Biodiversität als zentrale Faktoren im Hinblick auf die NABU-Gruppe Lahr Sanierungsmaßnahme 13.07.2023 Der Klimaschutz, die Anpassung an die Klimaveränderung sowie die Erhaltung der Biodiversität sind bezüglich einer lebenswerten Zukunft für uns Menschen von existentieller Bedeutung. Sie müssen deshalb zukünftig bei jeder Planung Kenntnisnahme, Berücksichtigung und Abwägung der Belange Klimaschutz, Artenschutz und Ökologie in den weiteren Planungen, Beteiligung an weiteren konkreten Planungen 33 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung und jedem Projekt als wesentliche Faktoren berücksichtigt werden. Der NABU als Naturschutz- und Umweltverband sieht es als seine Aufgabe an, sowohl im Hinblick auf die vorbereitenden Untersuchungen als auch bei Verwirklichung der Sanierungsmaßnahme Sorge dafür zu tragen, dass die angesprochenen Punkte zentral im Blick sind. Es gilt zu verdeutlichen, dass jede ökologische Maßnahme im Innenstadtbereich nicht nur einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und für den Klimaschutz leistet, sondern darüber hinaus zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität beiträgt und so auch für die ökonomische Weiterentwicklung dieses Bereichs bedeutsam ist. Im Hinblick auf die vorbereitenden Untersuchungen sind aus Sicht des NABU folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Entwicklung eines Grünkonzepts Teil der Planungen für das Projekt „Sanierung der Innenstadt“ muss aus Sicht des NABU unbedingt die Erstellung eines Grünkonzepts für die Innenstadt sein, in dem alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Grüns aufgeführt und vor allem in ihrer Wirksamkeit bezüglich Biodiversität, Klimaschutz und Anpassung an Klimaveränderung beurteilt werden. Dadurch erhalten die politischen Gremien auch eine Entscheidungshilfe im Hinblick auf die zeitliche Staffelung der Sanierungsmaßnahme. Dem NABU ist es wichtig, dass bereits die vorbereitenden Untersuchungen auf das vorgeschlagene Grünkonzept bezogen sind. Im Übrigen wäre das Grünkonzept für die Innenstadt ein erster guter Schritt hin zu einem Gesamtkonzept „Natur in der Stadt Lahr“, das vom NABU Lahr immer wieder gefordert wurde. b) Mehr Grün in der Innenstadt In den von der STEG erarbeiteten Unterlagen „Städtebauliche Erneuerung Stadt Lahr/Innenstadt Marktstraße werden auf S. 21 vier Möglichkeiten genannt, durch die sich mehr “Grün“ im Siedlungsbereich erreichen lässt: • Ganzjährige Begrünung auf entsiegelten Flächen 34 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen • • • Stellungnahme der Verwaltung Installation „grüner Wände“ Ergänzung und konsequenter Ersatz des Baumbestandes Umwandlung von Grünflächen in extensiv bewirtschaftete Blühwiesen Ziel der vorbereitenden Untersuchungen muss es aus Sicht des NABU sein, auszuloten, wie sich mit Hilfe der angesprochenen Maßnahmen und mit weiteren Ideen darüber hinaus mehr „Grün“ in der Innenstadt erreichen lässt. Die Erkenntnisse sollten dann in das oben vom NABU vorgeschlagene Grünkonzept einfließen. Im Einzelnen bittet der NABU um Berücksichtigung folgender Punkte: Eine teilweise Entsiegelung sowie Bepflanzung des Rathausplatzes und des Marktplatzes mit Bäumen ist vordringlich, da diese Plätze mit ihrer großen versiegelten Abstrahlfläche besonders zum Aufheizen des Stadtklimas beitragen. Jeder zusätzliche Baum ist im Hinblick auf den Klimaschutz bedeutsam. Deshalb ist es notwendig, dass die Sanierungsmaßnahme zu einer deutlichen Erhöhung des Baumbestands in der Innenstadt führt. Der NABU weist darauf hin, dass „Gefäßkulturen von Bäumen“, wie sie sich derzeit auf dem Rathausplatz befinden, keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die neuen Bäume müssen deshalb fest eingepflanzt werden. Im Hinblick auf das städtische Mikroklima ist es wichtig, Dach- und Fassadenbegrünungen zu fördern. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen sollte erkundet werden, welche städtischen Gebäude sich für eine solche Maßnahme eignen. Außerdem ist im Dialog mit den Eigentümern der Privatgebäude auszuloten, ob finanzielle Anreize die Bereitschaft zur Begrünung fördern können. Besondere Aufmerksamkeit muss bereits im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen dem heruntergekommenen, verwahrlosten Werderpark geschenkt werden. Hier kann durch entsprechende Planung und Umgestaltung sowohl eine deutliche ökologische Aufwertung als auch eine Aufwertung als 35 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Freiraum für die angrenzenden Quartiere erreicht werden. Die Randbereiche der Schutter können nach entsprechender naturnaher Gestaltung als „grünes Band“ einen wichtigen Mosaikstein im Rahmen des Projekts „Blaues Band der Schutter“ bilden. Dazu ist unter anderem eine Auflichtung mit Entfernung standortfremder Gehölze (z.B. Fichten) und die Neugestaltung eines möglichst flachen Uferbereichs mit entsprechender Bepflanzung notwendig. Auch die Uferbereiche des Scheerbachs müssen dringend saniert werden. Nach der Konzentration des Spielplatzes, der einem hohen Nutzungsdruck ausgesetzt ist, in einem Teil des Parks kann im anderen Teil eine Umwandlung der Rasenflächen in Blühwiesen erfolgen. Damit wird ein Beitrag für den Artenerhalt insbesondere bei den Insekten geleistet. Eine geschickte Staudenbepflanzung kann zur Abgrenzung dienen und gleichzeitig Lebensraum für Vögel sein. Mit der Aufklärung der Bevölkerung über die Ökologie eines Gebiets durch Informationstafeln hat der NABU auf dem Landesgartenschaugelände sehr gute Erfahrungen gesammelt. Dies könnte nach der Umgestaltung auch im Werderpark praktiziert werden. c) Erhalt der siedlungsrelevanten Arten Mauer- und Alpensegler Im Innenstadtbereich von Lahr gibt es bedeutsame Populationen von Mauerseglern und Alpenseglern. Die Ergebnisse der NABU-Aktion „Stunde der Gartenvögel“ und von eigenen Beobachtungen des NABU Lahr zeigen, dass die Bestände deutlich abnehmen. Ein Grund dafür ist, dass Sanierungen so durchgeführt werden, dass Nistmöglichkeiten für Mauer- und Alpensegler beseitigt werden. Im Bereich des Sanierungsgebiets sollte der Einbau von Niststeinen bzw. die Installation von Nistkästen für Mauer- und Alpensegler eine verpflichtende Auflage werden, ohne die eine Baugenehmigung bzw. Genehmigung zur Sanierung nicht erteilt wird. Über das angesprochene Plädoyer für mehr Grün in der Innenstadt hinaus unterstützt der NABU alle Maßnahmen, die flankierend zu mehr Naturschutz und Klimaschutz in der Innenstadt beitragen. Es ist dem NABU besonders 36 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung wichtig, darauf hinzuweisen, dass mehr städtisches Grün nicht allein der Optik und Verschönerung dienen sollte, sondern auch der Erhöhung und Verbesserung der Artenvielfalt. Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen. Dipl. – Ing. Stefan Löhr Leiter des Stadtplanungsamtes 37 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße 20.12.2023 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023) OZ Beteiligter Anregungen und Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung 38 HELIOS:Users:janblanek:Desktop:2024-07-16 TO B Auswertung, Da.docx