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Beschlussvorlage (- TÖB-Auswertung)

                                    
                                        Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

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Beteiligter
Polizeipräsidium
Offenburg
Führungs- und Einsatzstab
Sachbereich Verkehr
26.05.2023
Regierungspräsidium Freiburg	
  
Abteilung 5 - Umwelt
Referat 53.2
31.05.2023

Regierungspräsidium Freiburg
Abt. 9 - Landesamt
für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Referat 91 - Geowissenschaftliches
Landesservicezentrum
02.06.2023

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Sollten konkrete Ausgestaltungspläne zur Umgestaltung von Bereichen der Kenntnisnahme, weitere Beteiligung wenn
Verkehrsinfrastruktur (z. B. Reduktion Abbiegespur Einmündung Tiergarten- konkrete Planungen anstehen
straße) vorliegen, bitten wir um erneute Beteiligung am Verfahren

Bei der Aufweitung des Mündungsbereiches von Scheerbach/Schutter im Be- Kenntnisnahme, weitere Beteiligung wenn
reich Werderplatz/Werderpark wird um eine frühzeitige Beteiligung gebeten.
konkrete Planungen anstehen

Geotechnik
Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau weist darauf hin, dass
im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine
fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus
erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die
darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden
Ingenieurbüros.
Eine Zulässigkeit der geplanten Nutzung vorausgesetzt, wird andernfalls
die Übernahme der folgenden geotechnischen Hinweise in den Bebauungsplan empfohlen:
Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhandenen
Geodaten im Verbreitungsbereich von quartärem Auenlehm sowie Holozänen Abschwemmmassen.
Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur
Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen.

Kenntnisnahme, Baugrund- bzw. Gründungsthemen, Bodenthemen aller Art sind
erst bei konkreten Baumaßnahmen von
Bedeutung. Die weitere Beteiligung erfolgt
dann im Rahmen dieser Baumaßnahmen.

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Beim Auenlehm ist mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes zu rechnen. Ggf. vorhandene organische
Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen.
Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein.
Die Holozänen Abschwemmmassen neigen zu einem oberflächennahen
saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens.
Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder
von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.
Boden
Da ausschließlich Böden in Siedlungsflächen vom Planungsvorhaben betroffen sind und davon ausgegangen werden kann, dass diese weitestgehend anthropogen verändert wurden, sind aus bodenkundlicher Sicht keine
Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzutragen.
Mineralische Rohstoffe
Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Grundwasser
Es wird darauf hingewiesen, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als
Träger öffentlicher Belange von Seiten der Landeshydrogeologie und –
geothermie (Referat 94) keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt.
Sofern für das Plangebiet ein hydrogeologisches Übersichtsgutachten, Detailgutachten oder hydrogeologischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingeni2
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

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Beteiligter

badenovaNETZE
GmbH
05.06.2023

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

eurbüros.
Sofern vorhanden, wird auf frühere Stellungnahmen des LGRB zu Planflächen verwiesen.
Im Planungsgebiet laufen derzeit keine hydrogeologischen Maßnahmen
des LGRB und es sind derzeit auch keine geplant.
Bergbau
Gegen die geplante städtebauliche Sanierung bestehen von bergbehördlicher Seite keine Einwendungen.
Geotopschutz
Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes nicht tangiert.
Allgemeine Hinweise
Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden.
Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung
LGRB-Mapserver Geotop- Kataster) abgerufen werden kann.
Unsererseits bestehen keine Einwendungen oder Bedenken gegen die vorbe- Kenntnisnahme
reitenden Untersuchungen nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches. Im geplanten Sanierungsgebiet befinden sich Netze und Anlagen
der Erdgas- und Wasserversorgung mit den zugehörigen Hausanschlüssen der
badenovaNETZE GmbH. Die Lage dieser Versorgungsanlagen ist bei der
Durchführung ihrer Planungen und Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Auf §
150 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Planauskünfte erteilt unsere Tochtergesellschaft regioDATA GmbH, Tullastraße 61, in 79108 Freiburg i. Br. Bei Abbrucharbeiten und Baumaßnahmen sind die geltenden Rechtsvorschriften und
die anerkannten Regeln der Bautechnik zu beachten. Der sichere Betrieb der
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20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Versorgungsanlagen darf weder beeinträchtigt, noch dürfen die Betriebsmittel
geschädigt werden.
Die freie Zugänglichkeit zu den Anlagen muss für Wartungs- und Kontrollzwecke jederzeit gewährleistet sein. Bezüglich einer eventuell geplanten Straßenund Platzneugestaltung weisen wir darauf hin, dass bei der Festlegung von
neuen Baumstandorten Sicherheitsabstände zu den unterirdischen Versorgungsleitungen gemäß DVGW Regelwerk GW 125, bzw. des wortgleichen
Merkblatts „Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsausschuss Kommunaler Straßenbau einzuhalten sind; insbesondere sind die
Hausanschlüsse zu beachten. Gegebenenfalls sind Schutzmaßnahmen zu
vereinbaren.
Wir bitten um eine frühzeitige Beteiligung/Information der zeitlichen Ausführungen einzelner Bauabschnitte, um eventuell in diesem Punkt eine Sanierung
von Versorgungsleitungen (Hausanschlüsse) einzelner Leitungsabschnitte im
Planungsgebiet mit der Stadtbaumaßnahme zu koordinieren.
Unser Ansprechpartner ist Herr Michael Richert, E-Mail: michael.richert@badenovanetze.de, Tel.
0781/204-1348.

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Vodafone West
GmbH
15.06.2023

In Ihrem Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Un- Kenntnisname
ternehmens. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet werden wir dazu
eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über unseren vorhandenen
Leitungsbestand abgeben.

Die in der Bekanntmachung angegebenen übergeordneten Sanierungsziele
Industrie- und Han- machen angesichts der bestehenden Situation Sinn und können bis auf den
delskammer Südli- letzten Punkt ohne Einschränkung mitgetragen werden. Grundsätzlich werden
sämtliche Maßnahmen, die zu einer nachhaltigen Revitalisierung der Innencher Oberrhein
stadt – auch durch touristische Kauf- bzw. Wirtschaftskraft – und zur Steige19.06.2023
rung der Aufenthaltsqualität für Bewohner wie Gäste beitragen, begrüßt.

Im Zuge der Bearbeitung der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Gebiet
verkleinert. Das Postareal ist damit nicht
mehr Bestandteil des geplanten Sanierungsgebiets und der Fokus für den „dritten Ort“ liegt auf dem Standort Schiller4

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen
Angeregt wird, mit der Planung für die größte und wichtigste Potenzialfläche
des ehemaligen Postareals am westlichen Eingang zur Lahrer Innenstadt besonders behutsam umzugehen und neben der Schaffung eines „dritten Ortes“*
und Integration der Volksbank auch weitere kommerzielle Nutzungen wie insbesondere einen weiteren, die Handelslandschaft der Innenstadt maßgeblich
ergänzenden Magnetbetrieb, einen größeren Lebensmittelvollsortimenter im
EG in Betracht zu ziehen. Wohnnutzungen in den obersten Geschossen und
möglichst öffentlicher Tiefgarage in den Untergeschossen könnten die Nutzungspalette wunderbar ergänzen.

Stellungnahme der Verwaltung
straße 11.

Die Sanierungsziele für die Bereiche Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen wurden aus den Erkenntnissen
der Innenstadtkonferenz abgeleitet, mit
dem Ziel die Innenstadtlage zukunftsfähig
zu gestalten und Leerständen entgegenzuwirken. Welche konkreten Maßnahmen
*: Die angesprochene Variante „Schillerstraße 11“ als alternativen Standort im Rahmen der Sanierungsdurchführung
für den dritten Ort“ fänden wir in diesem Zusammenhang in jedem Fall be- umgesetzt werden ist u. a. abhängig von
der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffesonders erwägenswert.
nen.
Sollte das eigentliche Sanierungsgebiet verkleinert werden müssen, wird empfohlen, als erste Stufe bzw. in erster Priorität die Hauptgeschäftslagen unter
Eine Aktualisierung des EinzelhandelsEinbezug aller vorhandenen Magnetbetriebe (soweit noch erforderlich) sowie
konzeptes für die Innenstadt ist nicht Gedie Wege von den künftigen Stadteingängen bis hin zu diesen einzubeziehen
genstand des Sanierungsverfahrens. Er(inkl. Postareal)**: Laut Einzelhandelskonzept „bedarf ein zentraler Versorgebnisse aus einer Fortschreibung des
gungsbereich einer räumlich-funktionalen Konzentration an VersorgungsangeEinzelhandelskonzeptes, könnten im geboten mit einer entsprechenden Dichte und Kompaktheit, die im Zusammenplanten Sanierungsverfahren berücksichhang erkennbar ist.“ Brechen an den Rändern maßgeblich Betriebe weg, dürfte
tigt werden, sofern sie nicht den Saniees für die Stadt in Gesamtschau prioritär sein, die Hauptgeschäftslagen zu
rungszielen widersprechen. Alternativ
stützen und in ihrer Attraktivität zu erhalten, d.h. sie von ihren Funktionalitäten
könnten die Sanierungsziele angepasst
her auch zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Ist sogar wie hier in Lahr die
werden.
Hauptgeschäftslage von Leerständen betroffen, trifft dies nochmals stärker zu.
Ob der bisherige räumliche Umfang des zentralen Versorgungsbereichs für die
Die Ausbildung der Stadteingänge ist als
Zukunft noch Sinn macht, könnte über eine parallele Aktualisierung des städtiwichtiger Baustein bereits in den Sanieschen Einzelhandelskonzepts ermittelt werden.
rungszielen berücksichtigt. Die Anregung
Für die Stadt Lahr wäre es aufgrund der vorliegenden räumlichen Situation zur Ausbildung eines Leitsystems wird zur
immens wichtig, durchgängig attraktive und prägnante, für jedermann unmittel- Kenntnis genommen.
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Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

bar wahrnehmbare Stadteingänge und -wege zu schaffen, die „sicher“ zum
Kern der Geschäftslagen inkl. der wichtigen Plätze hinführen. Ein Stadtleitsystem mit aushängenden Stadtplänen an den Innenstadteingängen und wichtigen räumlichen Stationen könnte dies gut ergänzen. Nur über eine gleichzeitig
qualitativ hochwertige Gestaltung des öffentlichen Raums, die zum Verweilen
und Flanieren einlädt, kann die erforderliche Passantenfrequenz erreicht werden.
**: Aus den (auch anhängenden) Karten 2 und 3 des Einzelhandelskonzeptes
geht u.E. die Hauptgeschäftslage und die schwierige Situation der diversen
Nutzungszonen im ZVB, welche die Auffindbarkeit des Haupteinkaufsbereiches (ohne zusätzliche Abhilfen) deutlich erschwert, anschaulich hervor.
Wir gehen davon aus, dass sämtliche im endgültigen Sanierungsgebiet ansässigen, aber auch ggf. ansiedlungswillige Betriebe von Beginn an im Prozess
beteiligt werden und ihre Interessen und Vorschläge angemessen berücksichtigt werden.

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Überlandwerk Mittelbaden GmbH &
Co. KG
20.06.2023

Im angesprochenen Bereich befinden sich in Abschnitten alte Versorgungslei- Kenntnisnahme, Beteiligung an weiteren
tungen. Falls Tiefbauarbeiten (Straßensanierung, Oberflächenerneuerung) konkreten Planungen
angedacht sind, haben wir Interesse, diese Kabelstrecken zu erneuern. Eine
Versorgungsnetzverstärkung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig. Sollte
sich der Energiebedarf oder die Anschlusspunkte durch die Sanierungsmaßnahme ändern, bitten wir Sie, uns frühzeitig zu informieren.
Die Straßenbeleuchtung hat neben der Beleuchtung, gerade in der Innenstadt,
auch gestalterischen Einfluss. Eine Überplanung kann sich anbieten

Regierungspräsidi- Wir weisen darauf hin, dass falls bauliche Eingriffe an der B 415 notwendig
um Freiburg
sind, diese mit dem Regierungspräsidium Freiburg als Straßenbaulastträger
Abteilung 4 abzustimmen sind.
Mobilität, Verkehr,
Straßen
Referat 47.1 - Stra-

Kenntnisnahme, Beteiligung an weiteren
konkreten Planungen

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– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
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Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

ßenbau Nord
22.06.2023

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In dem von Ihnen angegebenen Planungsgebiet im Innenbereich der Stadt Kenntnisnahme, Beteiligung an weiteren
Lahr sind keine landwirtschaftlich nutzbaren Flächen betroffen. Es liegen keine konkreten Planungen
landwirtschaftlichen Hofstellen im Verfahrensgebiet.
Aufgrund der Tatsache, dass die Ortsdurchfahrten in der Rheinebene teilweise
Landratsamt Orten- den örtlichen und überörtlichen landwirtschaftlichen Verkehr aufnehmen müssen, bitten wir Sie daher darum besonders im Bereich der Straßen- und Wegeaukreis
Amt für Landwirt- planung auf ausreichend breite Fahrspuren, gerade auch in Kreuzungsbereichen und Kreisverkehren, zu achten. Für eine gute Befahrbarkeit für landwirtschaft
schaftliche Maschinen sind zudem Fahrbahnverengungen sowie diverse Schil30.06.2023
der oder Poller, welche sich zu nahe an der Fahrbahn befinden hinderlich. Wir
bitten Sie daher von solchen Strukturen abzusehen, da gerade größere Maschinen wie z. B. Mähdrescher eine Breite von bis zu 3,5 m aufweisen können.
Dies betrifft die B 415, welche durchs Planungsgebiet verläuft.

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Artenschutz
Kenntnisnahme, Beteiligung an weiteren
Generell sind artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG zu beach- konkreten Planungen
ten. Da durch die geplante Sanierung im Untersuchungsbereich u.a. der Neubau sowie die denkmalgerechte Sanierung von Gebäuden, eine Umnutzung
von Gebäuden, die Neugestaltung von Freiräumen sowie die Umgestaltung
Landratsamt Orten- von Grünflächen möglich wird, könnten insbesondere Reptilien, Fledermäuse
aukreis
und Brutvögel betroffen sein. Zur Klärung ob Verbotstatbestände ausgelöst
Amt für Umweltwerden können, sollten im Vorfeld der Sanierungsarbeiten oder im einzelnen
schutz
Baugenehmigungs- bzw. Abbruchverfahren artenschutzrechtliche Abschätzun30.06.2023
gen durchgeführt werden. (vgl. Handlungsleitfaden „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und
Wohnungsbau 2019).
Der jeweilige Untersuchungsumfang ist mit der unteren Naturschutzbehörde
abzustimmen.
Schutzgebiete, Biotope
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Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Im geplanten Sanierungsbereich befinden sich keine gesetzlichen geschützten
Biotope oder andere Schutzgebiete. Daher sind im Hinblick auf Schutzgebiete
keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
Empfehlung Dach- und Fassadenbegrünung
Als Anpassung an den Klimawandel und gegen die Aufheizung in bebauten
Bereichen wird empfohlen geplante Gebäude mit Fassaden- und Dachbegrünung zu begrünen.
Wir empfehlen zudem gemäß § 21a NatSchG Gartenflächen vorwiegend zu
begrünen und insektenfreundlich zu gestalten.
Hinweis Vogelschlag
Vögel sind nicht in der Lage durchsichtige sowie spiegelnde Glasfronten als
Hindernis wahrzunehmen (Schmid, Doppler, Heynen, & Rössler, 2012). Betroffen sind sowohl ubiquitäre, aber auch seltene und bedrohte Arten. Der Vogelschlag an Glas stellt somit ein signifikantes Tötungsrisiko dar. Verspiegelte
Fassaden oder volltransparente Verglasungen über Eck sind nicht zulässig.
Das Kollisionsrisiko lässt sich durch die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen deutlich reduzieren.
Beim unverzichtbaren Bau großer Fensterfronten, Fassadenöffnungen und
Balkone > 2 m² Glasfläche und > 50 cm Breite ohne Leistenunterteilung sollten
geeignete Maßnahmen und Materialien gemäß dem Stand der Technik ergriffen bzw. verwendet werden, um Vogelschlag an Glasflächen zu vermeiden.
Durch die Verwendung von Glas mit geringem Außenreflexionsgrad < 15 %
(Schmid, 2016) können Spiegelungen reduziert werden. Die dadurch entstehende Durchsicht kann durch halbtransparentes (bearbeitetes bzw. gefärbtes)
Glas, Folien oder Muster vermindert werden. Es sind ausschließlich hochwirksame Muster, die durch genormte Flugtunneltests geprüft worden sind (Kategorie A der österreichischen Norm ONR 191040), zu verwenden. Einzelne
Greifvogel-Silhouetten sowie UV-Markierungen sind nach aktuellem Erkenntnisstand nicht ausreichend wirksam und somit ungeeignet. Zum aktuellen
Stand der Technik siehe Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten
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Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

(http://www.vogelschutzwar-ten.de/glasanflug.htm), Schweizerische Vogelwarte (https://vogel-glas.vogelwarte.ch) sowie Wiener Umweltanwaltschaft
(https://wua-wien.at/naturschutz-und-stadtoeko-logie/vogelanprall-anglasflaechen).
Hinweis Beleuchtung
Aufgrund der allgemeinen Lichtverschmutzung und den daraus resultierenden
Folgen sind künstliche Beleuchtungen im Außenbereich zu vermeiden (vgl. §
21 NatSchG).
Die öffentliche und private Außenbeleuchtung an Gebäuden und Freiflächen
(z.B. Wege, Parkplätze) ist energiesparend, blendfrei, streulichtarm sowie arten- und insektenfreundlich zu gestalten und auf das notwendige Maß zu reduzieren. Zulässig sind daher nur voll abgeschirmte Leuchten, die im installierten
Zustand nur unterhalb der Horizontalen abstrahlen (0% Upward Light Ratio)
und Leuchtmittel mit für die meisten Arten wirkungsarmen Spektrum wie bernsteinfarbenes bis warmes Licht entsprechend den Farbtemperaturen von 1600
bis 2400 bzw. max. 3000 Kelvin. Flächige Fassadenanstrahlungen, freistrahlende Röhren und rundum strahlende Leuchten (Kugelleuchten, Solarleuchten)
mit einem Lichtstrom höher als 50 Lumen sind unzulässig. Durch Schalter,
Zeitschaltuhren, Bewegungsmelder oder „smarte“ Technologie soll die Beleuchtung auf die Nutzungszeit begrenzt werden (genauere Ausführungen siehe Schroer et al. 2019 „Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen Anforderungen an eine nachhaltige Außenbeleuchtung", BFN - Skripten 543).
Ergebnis
Sofern die artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen der Sanierungsarbeiten
sowie im einzelnen Baugenehmigungs- bzw. Abbruchverfahren berücksichtigt
werden, bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken.
Landratsamt Orten- Zu den mit Schreiben vom 23. Mai 2023 übersandten Unterlagen zu vorberei- Kenntnisnahme, Beteiligung an weiteren
aukreis
tenden Untersuchungen im Bereich „Innenstadt – Marktstraße“ der Stadt Lahr konkreten Planungen
Amt für Wasserwirt- nehmen wir zu den Themen Wasserwirtschaft und Bodenschutz wie folgt Stelschaft und Boden- lung:
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20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

schutz
30.06.2023

I. Abwasserentsorgung / Oberflächenentwässerung
Ergänzend zu unserem Hinweis bzgl. unserem Merkblatt „BAULEITPLANUNG"
weisen wir noch drauf hin, dass der Generalentwässerungsplan – wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Misch und Regenwasser – für den Kernstadtbereich Lahr bis zum 31. Dezember 2023 befristet ist. Eine Beauftragung
zur Neuaufstellung bzw. Erstellung von Antragsunterlagen ist noch nicht erfolgt.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die bisherigen Gespräche mit der
Stadt Lahr sowie die entsprechenden Aktenvermerke.
Weiter weisen wir drauf hin, dass aufgrund fehlender aktueller Planunterlagen
sowie Berechnungen (Schmutzfracht u. Hydraulik) und Bauwerksnachweise
insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung die Voraussetzungen für eine
ausreichende Planungssicherheit ggf. nicht mehr gegeben ist. Auf die Neuaufstellung und Vorlage entsprechender Antragsunterlagen wurde bereits hingewiesen.
II. Altlasten
1. Sachstand
Im Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes „Innenstadt – Marktstraße“
der Stadt Lahr sind dem Landratsamt Ortenaukreis 34 altlastrelevante Flächen
bzw. Teilflächen bekannt.
Zur besseren Übersicht sind diese in der beigefügten Anlage „Übersichtstabelle Auszug Bodenschutz- und Altlastenkataster“ aufgeführt. Die entsprechenden
Geometrien der Flächen liegen der Stadt Lahr – Amt für Geoinformation und
Liegenschaften – per E-Mail vom 10.05.2023 bereits vor.
Zum jeweiligen Handlungsbedarf der einzelnen Flächen ist Folgendes zu erläutern:
1.1 Lfd. Nrn. 1 – 20: Handlungsbedarf „A“
Für die hier aufgeführten Flächen konnte auf Basis der Erhebungsunterlagen
ein Altlastverdacht ausgeräumt werden. Sie sind auf dem Beweisniveau
„BN1“ in „A – Ausscheiden und Archivieren“ zum jeweiligen Bewertungsdatum
eingestuft worden. Die Flächen sind aus der Altlastenbearbeitung ausgeschie-

Stellungnahme der Verwaltung

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Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

den und werden beim Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Wasserwirtschaft
und Bodenschutz – zur Dokumentation der erfolgten Bearbeitung im Bodenschutz- und Altlastenkataster archiviert.
1.2 Lfd. Nrn. 21 – 23: Handlungsbedarf „B - Entsorgungsrelevanz“
Zur Klärung des Gefahrverdachts bzw. der Abschätzung, inwieweit evtl. eine
Untergrundkontamination vorliegt, wurde für die Altstandorte jeweils eine „Orientierende Untersuchung“ durchgeführt.
Im Ergebnis konnte für die Altstandorte hinsichtlich des bewertungsrelevanten
Wirkungspfades Boden-Grundwasser ein Gefahrverdacht gem. § 4 Abs. 2 Satz
1 der BBodSchV insoweit ausgeräumt werden.
Die Flächen sind damit keine Altlastverdachtsflächen im Sinne des § 2 Abs.
6 BBodSchG mehr. Die Flächen wurden zu den in der Tabelle genannten Terminen auf Beweisniveau „BN 2“ in „B – Belassen zur Wiedervorlage – Kriterium: Entsorgungsrelevanz“ bewertet. Die Einstufung in „B – Belassen zur Wiedervorlage“ bedeutet hier, dass zum Zeitpunkt der Bewertung kein weiterer
Handlungsbedarf bestand und eine weitere Bearbeitung nur in Betracht kommt,
wenn sich bewertungsrelevante Sachverhalte ändern. Bauvorhaben oder Eingriffe in den Untergrund stellen z.B. eine solche bewertungsrelevante Sachverhaltsänderung dar.
1.3 Lfd. Nrn. 24 – 29: Handlungsbedarf „B - Anhaltspunkte; derzeit keine
Exposition“
Für diese Altstandorte wurde auf Basis der Erhebungsunterlagen zum Zeitpunkt der Bewertung keine unmittelbare Gefahr für die verschiedenen Wirkungspfade nach BBodSchG abgeleitet. Insofern erfolgte hier auf Beweisniveau „BN 1“ ebenfalls eine Bewertung in „B – Belassen zur Wiedervorlage“. Mit
dem Zusatz-Kriterium „Anhaltspunkte; derzeit keine Exposition“ verbleibt jedoch ein grundsätzlicher Altlastverdacht, dessen Klärung jedoch erst in Zusammenhang mit einer bewertungsrelevanten Sachverhaltsänderung erfolgen
muss. Neben Bauvorhaben (Änderung der Exposition) wäre dies auch bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen relevant.
1.4 Lfd. Nrn. 30 – 34: Handlungsbedarf „OU“
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OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Diese Altstandorte wurden auf Basis der Erhebungsunterlagen auf Beweisniveau „BN 1“ mit dem Handlungsbedarf „Durchführung einer Orientierenden
Untersuchung“ bewertet. Entsprechende Untersuchungen wurden bislang
noch nicht durchgeführt. Die Flächen werden als Altlastverdachtsflächen im
Bodenschutz- und Altlastenkataster geführt.
2. Fachtechnische Beurteilung
2.1
Die Kenntnisse über die unter Punkt 1.1 – 1.2 genannten Altstandorte sind
ausreichend, um eine umfassende Abwägung durchführen zu können.
2.2
Die Kenntnisse über die unter Punkt 1.3 - 1.4 genannten Altstandorte sind
noch nicht ausreichend, um eine umfassende Abwägung durchführen zu
können. Demzufolge sind spätestens im Zuge des Bebauungsplanverfahrens
entsprechende Erkundungsarbeiten, deren Ergebnisse im Abwägungsprozess
zu berücksichtigen sind, erforderlich.
Wir empfehlen jedoch, die Erkundungsmaßnahmen bereits im Rahmen der
„Vorbereitenden Untersuchungen“ durchzuführen. Hierbei weisen wir darauf
hin, dass diese durchzuführenden Maßnahmen nach den Ziffern 8.3.1 und 9.2
der Förderrichtlinien Altlasten vom 25. März 2014 grundsätzlich zu 100 % förderfähig sind.
Für die Durchführung der „Orientierenden Untersuchungen“ ist ein in der Altlastenbearbeitung erfahrenes Ingenieurbüro einzuschalten. Das Ingenieurbüro hat
sich bezüglich der Festlegung des detaillierten Untersuchungsumfangs mit
dem Landratsamt Ortenaukreis in Verbindung zu setzen.
Nach Ausarbeitung eines Honorarvorschlags (Kostenschätzung) durch das
Ingenieurbüro ist ein Antrag (3-fach) auf Gewähren einer Zuwendung nach den
Förderrichtlinien „Altlasten“ für eine „Orientierende Untersuchung“ dem Landratsamt Ortenaukreis zur Prüfung und Weiterleitung an das Regierungspräsidium Freiburg vorzulegen.
III.
Hinsichtlich der Themen „Oberirdische Gewässer“, "Grundwasserschutz",
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Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

"Wasserversorgung", und "Bodenschutz" sind unsererseits keine Ergänzungen / Anmerkungen erforderlich. Hinweis
Im Übrigen verweisen wir auf das übersandte Merkblatt „BAULEITPLANUNG"
des Landratsamtes Ortenaukreis – Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz
–. Der neueste Stand dieses Merkblattes ist im Internet unter:
www.ortenaukreis.de zu finden.
Belange des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis können in den Fällen Kenntnisnahme, Beteiligung an weiteren
berührt werden, in denen sich Veränderungen bei der verkehrstechnischen konkreten Planungen
Erschließungssituation innerhalb des Untersuchungsgebietes ergeben. Mit der
verkehrstechnischen Erschließung der Plangebiete werden allgemein die Voraussetzungen für die „Tiefe“ des Entsorgungsservice in punkto Entleerung /
Abholung von Abfallbehältern am Grundstück geschaffen.
Die Neugestaltung von Straßen- und Platzraum (z. B. durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder Aufwertung von Erschließungsbereichen) kann mitunter dazu führen, dass Straßen oder Straßenteile nicht mehr
mit 3-achsigen Abfallsammelfahrzeugen (bis 10,75 m Länge) befahren werden
Landratsamt Orten- können und dadurch Einschränkungen im bisher gewohnten Entsorgungsseraukreis
vice entstehen.
Eigenbetrieb Ab- Eine Entleerung der Abfallbehälter nahe am Anfallort kann gewährleistet werfallwirtschaft
den, wenn bei der Planung der Erschließungsstraßen die Grundlagen der von
30.06.2023
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erarbeiteten
„Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) berücksichtigt werden.
Des Weiteren müssen bei der Planung bezüglich der Aufnahme und Abfuhr
von Abfällen die sicherheitstechnischen Bedingungen für das Befahren von
Straßen mit Abfallsammelfahrzeugen und die sicherheitstechnischen Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen berücksichtigt werden.
Als Bemessungsfahrzeug zur Dimensionierung von Schleppkurven, Abbiegeradien oder Wendeanlagen ist hierbei ein 3-achsiges Abfallsammelfahrzeug (bis
10,75 m Länge) zugrunde zu legen. Stichstraßen ohne ausreichend dimensionierte Wendeanlagen werden von Abfallsammelfahrzeugen nicht befahren
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

(auch nicht in Rückwärtsfahrt).
Wir möchten diese Hinweise geben, damit dies bei der Interessensabwägung
nachfolgender Planungen im Bedarfsfall berücksichtigt werden kann.

13

Landesamt für
Denkmalpflege
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 83.1 - Inventarisation
07.07.2023

Im Untersuchungsgebiet sind sowohl Belange der Bau- und Kunstdenkmal- Die historische Bebauung in der Innenpflege als auch der archäologischen Denkmalpflege berührt:
stadt von Lahr, insbesondere die denkmalgeschützten Gebäude, prägt das
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Stadtbild in besonderer Weise. Ziel der
Das Untersuchungsgebiet liegt im historischen Ortskern von Lahr, der noch in Sanierung ist es, dieses historische Erbe
großen Teilen durch historische Bebauung geprägt ist.
für die Zukunft zu sichern. Im Rahmen der
Die Ortsgeschichte von Lahr, die schon 1278 das Stadtrecht erhielt, ist in der Sanierung sind Belange des DenkmalHistorischen Kurzanalyse in den Unterlagen zu den Vorbereitenden Untersu- schutzes bei konkreten Vorhaben zu bechungen schon ausführlich dargelegt.
rücksichtigen.
Das Sanierungsgebiet umfasst große Teile des historischen Ortskerns von
Lahr. Es beginnt im Norden an der Lamm- und Obststraße und zieht sich entlang der Marktstraße als zentrale Nord-Süd-Verbindung und den umliegenden
Straßen und Plätzen nach Süden bis zum Rathausplatz und der Kirche St. Peter und Paul.
Das Gebiet umfasst den Bereich um die Tiefburg von 1220, um die sich die
mittelalterliche Stadt entwickelte. Heute ist es baulich vor allem durch repräsentative Wohn- und Geschäftshäuser des 19. Jahrhunderts geprägt, die das
rege Geschäftsleben Lahrs in dieser Zeit bis heute anschaulich überliefern.
Charakteristisch sind aber auch die auffällig zahlreichen Platzanlagen, die sich
über das Gebiet der Kernstadt verteilen.
Die folgende Verschneidung der historischen Gemarkungskarte von 1870 mit
dem aktuellen Gebäudebestand an Kulturdenkmalen zeigt deren Lage innerhalb der historisch überlieferten Ortsstruktur.

Die in der Stellungnahme aufgeführten
Gebäude werden als aktuelle Grundlage
für den denkmalgeschützten Bestand im
geplanten Sanierungsgebiet berücksichtigt. Da das geplante Sanierungsgebiet
kleiner sein wird als der Gebietsumgriff
der
vorbereitenden
Untersuchungen,
werden entsprechend nur diese denkmalgeschützten Gebäude berücksichtigt, die
innerhalb der Abgrenzung liegen. Gleiches gilt für bodenarchäologische Belange. Eine weitere Beteiligung wird auch
hier im Rahmen konkreten Maßnahmen
stattfinden.

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Im Untersuchungsgebiet liegen folgende bisher erfassten Kulturdenkmale der
Bau- und Kunstdenkmalpflege (§§ 2 und 12 DSchG):
•

Alleestraße 1 und 17 Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG

•

Bismarckstraße 2, 9,12, 15 und 22, Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG

•

Bismarckstraße 17, Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß § 12
DSchG

•

Friedrichstraße 7, Stiftsschaffnei, Kulturdenkmal besonderer Bedeutung
gemäß § 12 DSchG

•

Kaiserstraße 1, Altes Rathaus, Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG

•

Kirchstraße 20, 22, 25, 26. 27 und 28, Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG

•

Kreuzstraße 6, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG

•

Lammstraße 13, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen
•

Lotzbeckstraße 1 und 17, Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG

•

Lotzbeckstraße 7 und 9, Kirche St. Peter und Paul sowie Pfarrhaus, Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG

•

Lotzbeckstraße 11,13,15, Wohnhauskomplex, Kulturdenkmal besonderer
Bedeutung gemäß § 12 DSchG

•

Marktplatz 5, 6 und 7, Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG

•

Marktstraße 14, 16, 18, 19, 20, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 32, 34, 35 und 47,
Kulturdenkmale gemäß §2 DSchG

•

Marktstraße 45, Reste der mittelalterlichen Tiefburg, Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG

•

Obertorstraße 2 und 4, Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG

•

Rathausplatz 1, 7 und 23 Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG

•

Rathausplatz 4, Neues Rathaus mit Nebengebäuden, Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG

•

Roßgasse 3 und 5, Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG

•

Schillergasse 17, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG

•

Schlosserstraße 11, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG

•

Schloßplatz 1, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG

•

Sonnenplatz 1, 3 und 4, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG

•

Reste der Stadtmauer, Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG

Stellungnahme der Verwaltung

Planungen bzw. Maßnahmen, die diese Kulturdenkmale betreffen, sind möglichst frühzeitig mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Bei diesen Gebäuden
werden ggf. weitergehende Untersuchungen - Bestandserhebungen durch Statiker, Bauforscher, Restauratoren o. a. - für die Erarbeitung eines Instandset16
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

zungs- bzw. Modernisierungskonzeptes erforderlich sein.
Sollte die über die obenstehende Auflistung der Kulturdenkmale und ihrer Kartierung weitere Informationen zu den Kulturdenkmalen benötigen, können Sie
gern bei uns nachfragen.
Die folgenden erhaltenswerten Gebäude sind weitere wichtige Zeugen der
Bau- und Siedlungsgeschichte von Lahr. Sie zeichnen sich weder durch besonderes Alter, noch durch kunsthandwerkliche oder architektonische Leistungen, noch durch Seltenheit des Bautyps aus. Als Ortsbild prägende Architektur
in regionaltypischer Ausprägung sollten sie aber ebenfalls im Sinne einer erhaltenden Erneuerung in die Planung einbezogen werden. Die Bewahrung dieser,
als erhaltenswert gekennzeichneten historischen Objekte ist zudem wichtig für
die Einbettung der Kulturdenkmale in ein intaktes und sinnstiftendes Umfeld
und die ortsgeschichtliche Entwicklung von Lahr. Sie ist daher aus denkmalfachlicher Sicht eine wichtige Planungsempfehlung.

Bismarckstraße 6
Zweigeschossige Fassade aus Klinker in historisierender Formensprache.
Hochwertige, vielgegliederte Fassade aus dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts, charakteristischer Vertreter einer repräsentativen Wohn-weise der
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Zeit.

Bismarckstraße 11
Zweigeschossiges Wohnhaus mit Krüppelwalmdach nach Osten. Schlichtes
Eckgebäude aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, das nahezu unverändert
erhalten ist. Nur die Fenster des Erdgeschosses sind für den Ladeneinbau
nach unten verändert worden.

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Bismarckstraße 13
Zweigeschossiges Wohnhaus, traufständig mit großem Zwerchhaus. Das in
der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts erbaute Wohnhaus ist mit profilierten Fensterrahmungen und einem Horizontal-gesims versehen.

19
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Bismarckstraße 26
Zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus von 1819 mit Kopfanbau um
1880. Schlichter, aber gut überlieferter Gebäudebestand des 19. Jahrhunderts
mit repräsentativem Ladeneinbau an der Ostseite.

Kirchstraße 18
Zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Krüppelwalmdach und zweigeschossigem Eckerker, erbaut vermutlich um 1900. Charakteristisches Eckgebäude mit sandsteingefasstem Ladeneinbau in der Erdgeschosszone.

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Kreuzstraße 5
Zweigeschossiger kubischer Bau mit Walmdach. Flache Putzrustizierung im
Erdgeschoss, sandsteingefasste Fenster im Obergeschoss.

Lammstraße 15
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20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
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Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Zweigeschossiger Gebäudekomplex mit Satteldächern, erbaut vermutlich im
späten 19. Jahr-hundert. Trotz einiger Umbauten ein repräsentatives Wohnund Geschäftshaus seiner Zeit mit Fassadengliederung aus Sandstein.

Lotzbeckstraße 5
Dreigeschossiges Wohnhaus mit zweigeschossigem Erker und darüber einem
Zwerchhaus, erbaut wohl Ende 19 Jahrhundert. Die verputzte Fassade ist gegliedert durch Fenstergewände aus Sandstein und die Ladenzone am Eck.

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– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Marktplatz 8, Marktstraße 22
Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus, vermutlich Ende 19. Jahrhundert
erbaut. Das direkt neben der Torbogenpassage liegende repräsentative Gebäude ist ein wichtiger Bestandteil der Häuserzeile zum Marktplatz und zur
Marktstraße.

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20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Marktstraße 36
Zweigeschossiges, traufständiges Wohn- und Geschäftshaus, erbaut Ende des
19. Jahrhundert. Klinkerfassade und Fenstergewände aus Sandstein. Im Erdgeschoss Ladenzone mit zwei Geschäften.

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
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Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Marktstraße 37
Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus vom Ende des 19. Jahrhunderts.
Verputztes Erdgeschoss, darüber Klinkerfassade. Fenstergewände aus Sandstein, hohe Ladenzone im Erdgeschoss mit korinthischer Ecksäule.

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20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
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Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Rathausplatz 3
Feuerwehr. Zweigeschossiges Gebäude mit vier Fahrzeugtoren und nebenstehendem Schlauchturm. Ursprünglich in den 1920er Jahren im Zuge des Umbaus zum nebenstehendem Rathauskomplex entstandenes Gebäude, später
von der Feuerwehr übernommen und umgebaut.

Roßgasse 1
Zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit großem, halbrundem
Zwerchhaus. Im Erdgeschoss Klinker, im Obergeschoss verputzt und Erker
aus Sandstein und Klinker. Erbaut vermutlich kurz nach 1900.

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

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Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Schlosserstraße 12
Dreigeschossiges Wohnhaus mit Fassadengliederung aus Klinker und großen
Sandsteinelementen. Das repräsentative Wohnhaus entstand vermutlich am
Ende des 19. Jahrhunderts.

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Vogtstorstraße 5
Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus in Ecklage, erbaut 1909. Repräsentative Fassade aus Klinker mit Sandsteingewänden zur Vogtstorstraße.

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Vogtstorstraße 11
Dreigeschossiges Wohngebäude mit mittigem Zwerchhaus. Stark rustiziertes
Erdgeschoss, darüber Klinker und Sandsteingewände. Das reprästentative
Gebäude wurde 1901 erbaut.

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Der denkmalpflegerische Werteplan für das Untersuchungsgebiet in Lahr
fasst die o.g. Objekte nochmals zusammen. Rot dargestellt sind Kulturdenkmale gemäß Denkmalschutzgesetz, orange markiert sind die erhaltenswerten
Gebäude.

Archäologische Denkmalpflege
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

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Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

1.) Darstellung des Schutzgutes
Es sind folgende Kulturdenkmale gem. § 2 DSchG/ Prüffälle mitzuteilen (siehe
folgende Karte):

Dabei handelt es sich insbesondere bei den Archäologischen Kulturdenkmalen
gemäß § 2 DSchG, um Objekte, deren Erhalt grundsätzlich anzustreben ist.
Für die als Prüffallflächen ausgewiesenen historischen Ortsbereiche muss der
Denkmalbestand im Einzelfall noch geprüft werden.
• Tiefburg (Liste der Kulturdenkmale lfd. Nr. 19, ADAB-Id. 97018583). Mittelalterliche Burg, Gründung durch die Herren von Geroldseck im Zusammenhang mit der Stadtgründung Lahr im frühen 13. Jahrhundert. Abgegan31
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

gen, heute ist obertägig nur noch der Storchenturm erhalten. Von 1933 bis
1988 wurden bei Bauarbeiten im Stadtkern (Waldhornstr., Marktstr., Rathausplatz 8, Bismarckstr. 1) immer wieder Reste der alten Wasserburg zutage gefördert.
•

Mittelalterliche Altstadt Lahr (Liste der Kulturdenkmale lfd. Nr. 18, ADAB-Id.
99476570). Im dem gekennzeichneten Areal befindet sich die mittelalterliche Stadt Lahr mit ihren beiden Stadterweiterungen. Innerhalb dieses Bereichs ist mit allen Befunden zur mittelalterlichen und neuzeitlichen Stadt zu
rechnen (Stadtmauer, Parzellen, Wasserversorgung, Gewerbebetriebe
etc.).

•

Mittelalterlicher und neuzeitlicher Richt- und Bestattungsplatz (Liste der
Kulturdenkmale lfd. Nr. 28, ADAB-Id. 108052125). Auf der westlichen Seite
des Roßplatz 5 befand sich der mittelalterliche und neuzeitliche SchwertRichtplatz. Auf der östlichen Seite wurden die Hingerichteten anschließend
verbrannt und die Überreste verscharrt. Die im Boden befindlichen Reste
dieses Richt- und Bestattungsplatzes sind nach § 2 DSchG Kulturdenkmale, an deren Erhalt aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen
Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

•

Mittelalterlicher und neuzeitlicher Mühl- und Gewerbekanal (Liste der Kulturdenkmale lfd. Nr. 27, ADAB-Id. 108050978). Der fast 3 km lange Gewerbekanal wurde im Mittelalter angelegt und diente bis weit in die Neuzeit zur
Versorgung der verschiedenen Gewerbe der Stadt mit Brauch- und Triebwasser. Er ist heute weitgehend verschüttet. Dennoch besteht an dem Erhalt der im Boden vorhanden Strukturen (Verfüllung, Mauern, Wehre etc.)
nach § 2 DSchG aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.

2) Darstellung der weiteren Vorgehensweise
Flächige Baumaßnahmen in bislang nicht tiefgreifend gestörten Arealen bedür32
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– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

fen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.
Kann der Erhalt von Kulturdenkmalen im Rahmen einer Abwägung konkurrierender Belange nicht erreicht werden, können wissenschaftliche Dokumentationen oder Grabungen (gegebenenfalls zu Lasten und auf Kosten von Investoren) notwendig werden.

14

Geplante Maßnahmen sollten frühzeitig zur Abstimmung bei der Archäologischen
Denkmalpflege, vertreten
durch
Herr Dr. Jenisch
(bertram.jenisch@rps.bwl.de ), Ref. 84.2, eingereicht werden. Für die weiteren
Planbereiche wird auf die Regelungen beim Antreffen bislang unbekannter
Kulturdenkmale gemäß §§ 20 und 27 DSchG hingewiesen.
Sollten bei der Durchführung der vorgesehenen Arbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde
(Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis
zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird
hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz
ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen
Wir bitten Sie, diese Angaben in die Vorbereitenden Untersuchungen einzubeziehen und uns nach Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen die Ergebnisse bzw. das Maßnahmenkonzept zuzuschicken.
Berücksichtigung von Klimaschutz, Anpassung an die Klimaveränderung
und Erhaltung der Biodiversität als zentrale Faktoren im Hinblick auf die
NABU-Gruppe Lahr Sanierungsmaßnahme
13.07.2023
Der Klimaschutz, die Anpassung an die Klimaveränderung sowie die Erhaltung
der Biodiversität sind bezüglich einer lebenswerten Zukunft für uns Menschen
von existentieller Bedeutung. Sie müssen deshalb zukünftig bei jeder Planung

Kenntnisnahme, Berücksichtigung und
Abwägung der Belange Klimaschutz, Artenschutz und Ökologie in den weiteren
Planungen, Beteiligung an weiteren konkreten Planungen
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Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

und jedem Projekt als wesentliche Faktoren berücksichtigt werden. Der NABU
als Naturschutz- und Umweltverband sieht es als seine Aufgabe an, sowohl im
Hinblick auf die vorbereitenden Untersuchungen als auch bei Verwirklichung
der Sanierungsmaßnahme Sorge dafür zu tragen, dass die angesprochenen
Punkte zentral im Blick sind. Es gilt zu verdeutlichen, dass jede ökologische
Maßnahme im Innenstadtbereich nicht nur einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und für den Klimaschutz leistet, sondern darüber hinaus zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität beiträgt und so auch für die ökonomische Weiterentwicklung dieses Bereichs bedeutsam ist.
Im Hinblick auf die vorbereitenden Untersuchungen sind aus Sicht des NABU
folgende Punkte zu berücksichtigen:
a) Entwicklung eines Grünkonzepts
Teil der Planungen für das Projekt „Sanierung der Innenstadt“ muss aus Sicht
des NABU unbedingt die Erstellung eines Grünkonzepts für die Innenstadt
sein, in dem alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Grüns
aufgeführt und vor allem in ihrer Wirksamkeit bezüglich Biodiversität, Klimaschutz und Anpassung an Klimaveränderung beurteilt werden. Dadurch erhalten die politischen Gremien auch eine Entscheidungshilfe im Hinblick auf die
zeitliche Staffelung der Sanierungsmaßnahme. Dem NABU ist es wichtig, dass
bereits die vorbereitenden Untersuchungen auf das vorgeschlagene Grünkonzept bezogen sind. Im Übrigen wäre das Grünkonzept für die Innenstadt ein
erster guter Schritt hin zu einem Gesamtkonzept „Natur in der Stadt Lahr“, das
vom NABU Lahr immer wieder gefordert wurde.
b) Mehr Grün in der Innenstadt
In den von der STEG erarbeiteten Unterlagen „Städtebauliche Erneuerung
Stadt Lahr/Innenstadt Marktstraße werden auf S. 21 vier Möglichkeiten genannt, durch die sich mehr “Grün“ im Siedlungsbereich erreichen lässt:
• Ganzjährige Begrünung auf entsiegelten Flächen
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Anregungen und Stellungnahmen
•
•
•

Stellungnahme der Verwaltung

Installation „grüner Wände“
Ergänzung und konsequenter Ersatz des Baumbestandes
Umwandlung von Grünflächen in extensiv bewirtschaftete Blühwiesen

Ziel der vorbereitenden Untersuchungen muss es aus Sicht des NABU sein,
auszuloten, wie sich mit Hilfe der angesprochenen Maßnahmen und mit weiteren Ideen darüber hinaus mehr „Grün“ in der Innenstadt erreichen lässt. Die
Erkenntnisse sollten dann in das oben vom NABU vorgeschlagene Grünkonzept einfließen.
Im Einzelnen bittet der NABU um Berücksichtigung folgender Punkte:
Eine teilweise Entsiegelung sowie Bepflanzung des Rathausplatzes und
des Marktplatzes mit Bäumen ist vordringlich, da diese Plätze mit ihrer großen versiegelten Abstrahlfläche besonders zum Aufheizen des Stadtklimas
beitragen.
Jeder zusätzliche Baum ist im Hinblick auf den Klimaschutz bedeutsam.
Deshalb ist es notwendig, dass die Sanierungsmaßnahme zu einer deutlichen
Erhöhung des Baumbestands in der Innenstadt führt. Der NABU weist darauf
hin, dass „Gefäßkulturen von Bäumen“, wie sie sich derzeit auf dem Rathausplatz befinden, keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die neuen Bäume
müssen deshalb fest eingepflanzt werden.
Im Hinblick auf das städtische Mikroklima ist es wichtig, Dach- und Fassadenbegrünungen zu fördern. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen
sollte erkundet werden, welche städtischen Gebäude sich für eine solche
Maßnahme eignen. Außerdem ist im Dialog mit den Eigentümern der Privatgebäude auszuloten, ob finanzielle Anreize die Bereitschaft zur Begrünung fördern können.
Besondere Aufmerksamkeit muss bereits im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen dem heruntergekommenen, verwahrlosten Werderpark geschenkt werden. Hier kann durch entsprechende Planung und Umgestaltung
sowohl eine deutliche ökologische Aufwertung als auch eine Aufwertung als
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

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OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

Freiraum für die angrenzenden Quartiere erreicht werden. Die Randbereiche
der Schutter können nach entsprechender naturnaher Gestaltung als „grünes
Band“ einen wichtigen Mosaikstein im Rahmen des Projekts „Blaues Band der
Schutter“ bilden. Dazu ist unter anderem eine Auflichtung mit Entfernung
standortfremder Gehölze (z.B. Fichten) und die Neugestaltung eines möglichst
flachen Uferbereichs mit entsprechender Bepflanzung notwendig. Auch die
Uferbereiche des Scheerbachs müssen dringend saniert werden.
Nach der Konzentration des Spielplatzes, der einem hohen Nutzungsdruck
ausgesetzt ist, in einem Teil des Parks kann im anderen Teil eine Umwandlung
der Rasenflächen in Blühwiesen erfolgen. Damit wird ein Beitrag für den Artenerhalt insbesondere bei den Insekten geleistet. Eine geschickte Staudenbepflanzung kann zur Abgrenzung dienen und gleichzeitig Lebensraum für Vögel
sein.
Mit der Aufklärung der Bevölkerung über die Ökologie eines Gebiets durch
Informationstafeln hat der NABU auf dem Landesgartenschaugelände sehr
gute Erfahrungen gesammelt. Dies könnte nach der Umgestaltung auch im
Werderpark praktiziert werden.
c) Erhalt der siedlungsrelevanten Arten Mauer- und Alpensegler
Im Innenstadtbereich von Lahr gibt es bedeutsame Populationen von Mauerseglern und Alpenseglern. Die Ergebnisse der NABU-Aktion „Stunde der Gartenvögel“ und von eigenen Beobachtungen des NABU Lahr zeigen, dass die
Bestände deutlich abnehmen. Ein Grund dafür ist, dass Sanierungen so
durchgeführt werden, dass Nistmöglichkeiten für Mauer- und Alpensegler beseitigt werden. Im Bereich des Sanierungsgebiets sollte der Einbau von Niststeinen bzw. die Installation von Nistkästen für Mauer- und Alpensegler eine
verpflichtende Auflage werden, ohne die eine Baugenehmigung bzw. Genehmigung zur Sanierung nicht erteilt wird.
Über das angesprochene Plädoyer für mehr Grün in der Innenstadt hinaus
unterstützt der NABU alle Maßnahmen, die flankierend zu mehr Naturschutz
und Klimaschutz in der Innenstadt beitragen. Es ist dem NABU besonders
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

wichtig, darauf hinzuweisen, dass mehr städtisches Grün nicht allein der Optik
und Verschönerung dienen sollte, sondern auch der Erhöhung und Verbesserung der Artenvielfalt.
Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen.

Dipl. – Ing. Stefan Löhr
Leiter des Stadtplanungsamtes

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt – Marktstraße

20.12.2023
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vorbereitende Untersuchungen vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023)
OZ

Beteiligter

Anregungen und Stellungnahmen

Stellungnahme der Verwaltung

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