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Beschlussvorlage (Neuausweisung der Platanenallee Dreyspringstraße als Geschützter Grünbestand)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Stahl

Datum: 24.09.2014 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 231/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Umweltausschuss

02.12.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

15.12.2014

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt

Rechts- und
Ordnungsamt

Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neuausweisung der Platanenallee Dreyspringstraße als Geschützter Grünbestand

Beschlussvorschlag:

1. Die Platanenallee in der Dreyspringstraße wird als geschützter Grünbestand ausgewiesen.
2. Sollte die Standsicherheit der Bäume mit der jetzigen Kronenform nicht mehr gegeben sein, ist durch einen starken Kronenrückschnitt für eine Kronenentlastung und
den möglichst langen Erhalt der Bäume zu sorgen.
3. Die anliegende Satzung wird beschlossen.

Anlage(n):
Fotos und Übersichtsplan Platanenallee Dreyspringstraße
Satzungsentwurf

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 231/2014

Seite - 2 -

Begründung:
In Lahr sind seit 2008 drei Grünanlagen als geschützte Grünbestände ausgewiesen: der Stadtpark, der Friedrich-Maurer-Park sowie die Lindengruppe auf dem Schutterlindenberg. Die Ausweisung als Geschützter Grünbestand gemäß § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ermöglicht u.a. einen zusätzlichen Schutz für wertvolle Grünflächen, Parkanlagen und Baumbestände, die das Ortsbild in besonderer Weise „beleben, gliedern oder pflegen“. Im Unterschied
zur Ausweisung als Naturdenkmal sind im Geschützten Grünbestand neben der erhaltenden
Pflege weiterhin gärtnerisch ordnende und gestaltende Maßnahmen erlaubt. Als Große Kreisstadt ist die Stadt Lahr selbst für die Ausweisung zuständig.
Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt schlägt nun vor, zusätzlich die Platanenallee an der
Dreyspringstraße als Geschützten Grünbestand auszuweisen.
Es handelt sich um einen Bestand aus 20 Platanen südlich und 25 Platanen nördlich der Brücke
über die B 415. Die Platanen bilden eine gleichmäßige Allee in den Auffahrtsbereichen zur Brücke und haben eine prägende Bedeutung für das Ortsbild sowie die kleinklimatische Situation.
Die Baumreihen stehen innerhalb der städtischen Straßengrundstücke, Flstnr. 4255, 4242/2 sowie 288/31. Im südlichen Teil der Dreyspringstraße stehen die Bäume auf der südwestlichen Seite an der Grundstücksgrenze, am Kopf der steilen Böschung. Derzeit ist die Neubebauung des
westlich angrenzenden Grundstücks beantragt (derzeit Reifen- und Autoservice Herrmann
GmbH). Die Stadt Lahr ist derzeit dabei, die Böschung einschließlich eines Pflegeweges am Fuß
der Böschung zu erwerben.
Die letzte Überprüfung der Verkehrssicherheit ergab, dass die erste Platane südwestlich der Brücke im Stammbereich hohl und nicht mehr standsicher ist und voraussichtlich gefällt werden
muss. Dies soll im nächsten Winter erfolgen.
Die anderen Platanen wurden nach ihrer Pflanzung in Schirmform geschnitten. Im südlichen Teil
der Dreyspringstraße wurde dieses Stutzen vermutlich in den 80er Jahren nicht weitergeführt, so
dass aus den Kappungsstellen lange steile Äste durchgewachsen sind. Dieses Bild kann man
auch an vielen anderen Platanenbeständen in der Stadt beobachten. Die Stammbereiche sind
von beeindruckender Gestalt und weitgehend vital. Dies wurde auch bei einer gemeinsamen
Ortsbegehung vom Baumsachverständigen Herrn Dr. Herdt bestätigt. Sollten sich im Kronenbereich Stabilitätsprobleme ergeben, empfiehlt der Sachverständige, zum langfristigen Erhalt die
Bäume durch starken Rückschnitt bis auf die alten Kappungsstellen zu entlasten. Somit würde
die ursprüngliche Erziehungsform wiederhergestellt. Da die Stammbereiche der Platanen bislang
weitgehend vital sind, würden die Platanen dies verkraften. Die Abteilung Öffentliches Grün und
Umwelt möchte sich diese Option offenhalten, um die Bäume so lange wie möglich zu erhalten.
Die nördlich der Brücke gepflanzten Platanen werden aufgrund der Hochspannungsleitung dauerhaft geschnitten bleiben.

Tilman Petters

Richard Sottru