Beschlussvorlage (Stadtseniorenbeirat, Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung, Interkultureller Beirat und Sportbeirat)
23. September 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 503 Sachbearbeitung: Maletz Drucksache Nr.: 152/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 27.08.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss vorberatend nichtöffentlich 15 Ja-Stimmen 09.09.2024 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 23.09.2024 beschließend öffentlich Betreff: Stadtseniorenbeirat, Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung, Interkultureller Beirat und Sportbeirat Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt, die Anzahl der Mitglieder der genannten Beiräte für die Wahlperiode 2024 – 2029 auf max. 25 festzulegen. Die Fraktionen des Gemeinderats entsenden je Beirat ein Mitglied, 19 Plätze werden mit sachkundigen Einwohnern besetzt. 2. Der Gemeinderat regelt die Anzahl der Sitzungen der Gremien wie folgt: • • Stadtseniorenbeirat: 2 Sitzungen pro Jahr Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung: 2 Sitzungen pro Jahr Zusätzlich wird jährlich eine gemeinsame Sitzung des Stadtseniorenbeirats und des Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderung durchgeführt. • • Interkultureller Beirat: 3 Sitzungen pro Jahr Sportbeirat: 2 Sitzungen pro Jahr Nachrichtlich: In begründeten Einzelfällen kann zu einer Sondersitzung des jeweiligen Beirats eingeladen werden. Drucksache 152/2024 Seite 2 Zusammenfassende Begründung: Aus den praktischen Erfahrungen der zurückliegenden Wahlperiode wurde für die Geschäftsstellen der Beiräte und für die Verwaltung deutlich, dass die Anzahl der Mitglieder der Beiräte reduziert werden muss, damit eine gute und effektive Gremienarbeit weiterhin möglich ist. Darüber hinaus wird durch die Vereinheitlichung der Anzahl der Plätze eine Gleichbehandlung zwischen den Beiräten gewährleistet. Einzelne Beiräte hatten mittlerweile die Mitgliedergröße des Gemeinderats erreicht, was in der Vorbereitung viel organisatorischen Aufwand nach sich zog. Auch vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass die beratenden Gremien weniger Mitglieder als der Gemeinderat haben sollte. Es war auch erkennbar, dass sich einzelne Institutionen bzw. sachkundigen Einwohnern nicht mehr an der Gremienarbeit beteiligt haben und ohne Rückmeldungen den Sitzungen ferngeblieben sind. Die neue Wahlperiode der Beiräte bietet die Gelegenheit, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Termindichte, speziell für die Mitglieder des Gemeinderats, des Jugendgemeinderats und für den Vorsitzenden, die Sitzungstermine wie vorgeschlagen zu reduzieren. Durch eine jährlich stattfindende gemeinsame Sitzung des Seniorenbeirats und des Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderung wird gewährleistet, dass überschneidende Themen und Anliegen beraten und bearbeitet werden können. Nachrichtlich: In der ersten Sitzung der jeweils neu besetzten Beiräte werden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Geschäftsordnungen diskutiert und beschlossen. Anschließend erhält der Gemeinderat diese zur Kenntnis. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Guido Schöneboom Senja Dewes Erster Bürgermeister Amtsleitung Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.