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Beschlussvorlage (Stadtseniorenbeirat, Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung, Interkultureller Beirat und Sportbeirat)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 503
Sachbearbeitung: Maletz

Drucksache Nr.: 152/2024
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 27.08.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

15 Ja-Stimmen

09.09.2024

0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Gemeinderat

23.09.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Stadtseniorenbeirat, Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung, Interkultureller Beirat und Sportbeirat

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt, die Anzahl der Mitglieder der genannten Beiräte für die
Wahlperiode 2024 – 2029 auf max. 25 festzulegen. Die Fraktionen des Gemeinderats
entsenden je Beirat ein Mitglied, 19 Plätze werden mit sachkundigen Einwohnern besetzt.
2. Der Gemeinderat regelt die Anzahl der Sitzungen der Gremien wie folgt:
•
•

Stadtseniorenbeirat: 2 Sitzungen pro Jahr
Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung: 2 Sitzungen pro Jahr

Zusätzlich wird jährlich eine gemeinsame Sitzung des Stadtseniorenbeirats und des
Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderung durchgeführt.
•
•

Interkultureller Beirat: 3 Sitzungen pro Jahr
Sportbeirat: 2 Sitzungen pro Jahr

Nachrichtlich:
In begründeten Einzelfällen kann zu einer Sondersitzung des jeweiligen Beirats eingeladen werden.

Drucksache 152/2024

Seite 2

Zusammenfassende Begründung:
Aus den praktischen Erfahrungen der zurückliegenden Wahlperiode wurde für die Geschäftsstellen der
Beiräte und für die Verwaltung deutlich, dass die Anzahl der Mitglieder der Beiräte reduziert werden
muss, damit eine gute und effektive Gremienarbeit weiterhin möglich ist. Darüber hinaus wird durch die
Vereinheitlichung der Anzahl der Plätze eine Gleichbehandlung zwischen den Beiräten gewährleistet.
Einzelne Beiräte hatten mittlerweile die Mitgliedergröße des Gemeinderats erreicht, was in der Vorbereitung viel organisatorischen Aufwand nach sich zog. Auch vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass
die beratenden Gremien weniger Mitglieder als der Gemeinderat haben sollte.
Es war auch erkennbar, dass sich einzelne Institutionen bzw. sachkundigen Einwohnern nicht mehr an
der Gremienarbeit beteiligt haben und ohne Rückmeldungen den Sitzungen ferngeblieben sind.
Die neue Wahlperiode der Beiräte bietet die Gelegenheit, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
und Termindichte, speziell für die Mitglieder des Gemeinderats, des Jugendgemeinderats und für den
Vorsitzenden, die Sitzungstermine wie vorgeschlagen zu reduzieren. Durch eine jährlich stattfindende
gemeinsame Sitzung des Seniorenbeirats und des Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderung wird gewährleistet, dass überschneidende Themen und Anliegen beraten und bearbeitet werden
können.
Nachrichtlich:

In der ersten Sitzung der jeweils neu besetzten Beiräte werden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Geschäftsordnungen diskutiert und beschlossen. Anschließend erhält der Gemeinderat diese zur
Kenntnis.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Guido Schöneboom

Senja Dewes

Erster Bürgermeister

Amtsleitung

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.