Beschlussvorlage (Nachtrag zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe)
Vorlage: Nachtrag zur Vereinbarung über eine Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr
23. September 2024
Beschlussvorlage (Nachtrag zur Vereinbarung über eine Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr
)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Bisherige Vereinbarung über die Verwaltungsleihe)
Beschlussvorlage (Nachtrag zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe Anlage)
Beschlussvorlage (Nachtrag zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe)
23. September 2024
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NACHTRAG zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“, vertreten durch den Verbandsvorsitzenden, Herrn Markus Ibert, Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald – nachfolgend „Zweckverband“ genannt – und Stadt Lahr/Schwarzwald, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Guido Schöneboom, Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald – nachfolgend „Stadt“ genannt – Präambel Die Beteiligten haben am 03.05./06.05.2016 die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung über Verwaltungsleihe (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) getroffen und wollen den Gegenstand dieser Vereinbarung einvernehmlich erweitern: Auf der Grundlage seiner Verbandssatzung schafft und unterhält der Zweckverband Erschließungsanlagen. Bei der Erteilung damit verbundener Aufträge hat der Zweckverband die Vorschriften des Vergaberechts zu erfüllen, da er nach diesen Vorschriften als öffentlicher Auftraggeber handelt. Dabei nimmt der Zweckverband die Dienstleistungen der Stadt, insbesondere der Vergabestelle, in Anspruch. Zur vertraglichen Regelung dieser Inanspruchnahme dient dieser Nachtrag. §1 Gegenstand des Nachtrags Der Nachtrag bezieht sich allein auf die Anlage der Vereinbarung. Diese wird um folgende Zeile ergänzt: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr Vergabestelle - Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens von Bau- und Dienstleistungen im Auftrag des Zweckverbands IGP Abt. 622 - Abrechnung nach Verwaltungskosten über Zeitaufschriebe Im Übrigen bleiben die Regelungen der Vereinbarung unberührt. §2 Inkrafttreten Dieser Nachtrag tritt (rückwirkend) zum 01.08.2024 in Kraft. §3 Ausfertigungen Dieser Nachtrag wird zweifach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung. Lahr/Schwarzwald, den Lahr/Schwarzwald, den …………………………………… Verbandsvorsitzender Markus Ibert für den Zweckverband …………………………………… Erster Bürgermeister Guido Schöneboom für die Stadt Anlage: Vereinbarung über Verwaltungsleihe vom 03.05./06.05.2016