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Beschlussvorlage (Nachtrag zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe)

                                    
                                        NACHTRAG
zur Vereinbarung
über
Verwaltungsleihe
zwischen
Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“, vertreten durch den Verbandsvorsitzenden, Herrn Markus Ibert, Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
– nachfolgend „Zweckverband“ genannt –
und
Stadt Lahr/Schwarzwald, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Guido
Schöneboom, Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
– nachfolgend „Stadt“ genannt –
Präambel
Die Beteiligten haben am 03.05./06.05.2016 die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung
über Verwaltungsleihe (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) getroffen und wollen
den Gegenstand dieser Vereinbarung einvernehmlich erweitern: Auf der Grundlage
seiner Verbandssatzung schafft und unterhält der Zweckverband Erschließungsanlagen. Bei der Erteilung damit verbundener Aufträge hat der Zweckverband die Vorschriften des Vergaberechts zu erfüllen, da er nach diesen Vorschriften als öffentlicher
Auftraggeber handelt. Dabei nimmt der Zweckverband die Dienstleistungen der Stadt,
insbesondere der Vergabestelle, in Anspruch. Zur vertraglichen Regelung dieser Inanspruchnahme dient dieser Nachtrag.
§1
Gegenstand des Nachtrags
Der Nachtrag bezieht sich allein auf die Anlage der Vereinbarung. Diese wird um folgende Zeile ergänzt:
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Vergabestelle

-

Vorbereitung und Durchführung
des Vergabeverfahrens von
Bau- und Dienstleistungen im
Auftrag des Zweckverbands IGP

Abt. 622
-

Abrechnung nach
Verwaltungskosten
über Zeitaufschriebe

Im Übrigen bleiben die Regelungen der Vereinbarung unberührt.

§2
Inkrafttreten
Dieser Nachtrag tritt (rückwirkend) zum 01.08.2024 in Kraft.
§3
Ausfertigungen
Dieser Nachtrag wird zweifach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung.

Lahr/Schwarzwald, den

Lahr/Schwarzwald, den

……………………………………
Verbandsvorsitzender
Markus Ibert
für den Zweckverband

……………………………………
Erster Bürgermeister
Guido Schöneboom
für die Stadt

Anlage: Vereinbarung über Verwaltungsleihe vom 03.05./06.05.2016