Beschlussvorlage (Nachtrag zur Vereinbarung über eine Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr )
Vorlage: Nachtrag zur Vereinbarung über eine Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr
23. September 2024
Beschlussvorlage (Nachtrag zur Vereinbarung über eine Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr
)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Bisherige Vereinbarung über die Verwaltungsleihe)
Beschlussvorlage (Nachtrag zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe Anlage)
Beschlussvorlage (Nachtrag zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe)
23. September 2024
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Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Maier Drucksache Nr.: 110/2024 Az.: 922.5311 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 / 622 / ZS02 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 27.08.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 09.09.2024 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 23.09.2024 beschließend öffentlich Betreff: Nachtrag zur Vereinbarung über eine Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügte Nachtrag zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe zur Inanspruchnahme von Leistungen der städtischen Vergabestelle zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr. Zusammenfassende Begründung: Die Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) ist vielfach im Auftrag der Stadt Lahr aktiv. In diesem Zusammenhang sind Leistungen auszuschreiben. Hierfür soll die Fachexpertise der städtischen Vergabestelle in Anspruch genommen werden. Das Justiziariat schlägt vor, hierüber eine vertragliche Vereinbarung zu schließen. Drucksache 110/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Keine vertragliche Vereinbarung und damit keine Grundlage für Abrechnungen der städtischen Leistungen der Vergabestelle. Hieraus folgen Rechtsrisiken für die Beteiligten. Zielsetzung: Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung. Maßnahmen: Erweiterung des Aufgabenkatalogs durch Nachtrag zur bereits bestehenden vertraglichen Vereinbarung. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Externe Vergabe mit erwartbar höherem Aufwand für alle Beteiligten. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Begründung: Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) ist Eigentümer der Grundstücke im Westteil des Flughafenareals (West-Areal). Auf der Grundlage der Verbandssatzung schafft und unterhält der Zweckverband Erschließungsanlagen. Bei der Erteilung damit verbundener Aufträge hat der ZV IGP die Vorschriften des Vergaberechts zu erfüllen, da er nach diesen Vorschriften als öffentlicher Auftraggeber handelt. Dabei nimmt der ZV IGP die Dienstleistungen, insbesondere der Vergabestelle, der Stadt Lahr in Anspruch. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: Gegenstand des Nachtrags der Vereinbarung sind Leistungen der Vergabestelle der Stadt Lahr im Zuge der Durchführung von Bauvorhaben einschließlich Abbruch- und Entsiegelungsarbeiten auf dem Verbandsgebiet. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens von Bau- und Dienstleistungen im Auftrag des ZV IGP. In § 2 der Verbandssatzung (VS) werden die Aufgaben des ZV IGP definiert. In § 2 Abs. 4 VS ist ausgeführt, dass sich der ZV IGP bei der Aufgabenerfüllung Verbandsmitgliedern oder Dritter bedienen kann. Drucksache 110/2024 Seite 3 Für die Inanspruchnahme von Personal der Stadt Lahr ist dies im Rahmen einer Vereinbarung zur Verwaltungsleihe zu regeln. In der bestehenden Vereinbarung sind bereits Aufgaben definiert. Die Inanspruchnahme der Vergabestelle der Stadt Lahr ist dort noch nicht aufgeführt. Daher ist dies innerhalb der bestehenden Vereinbarung über die Verwaltungsleihe noch zu ergänzen. Das Justiziariat empfiehlt zur Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Vergabestelle den Abschluss eines Nachtrags zur bestehenden Vereinbarung. Damit sollen neben den Vergütungsregelungen auch die städtischen Mitarbeitenden und die damit letztlich die Stadt vor rechtsfehlerhaften Auskünften und deren Folgen geschützt werden. Der ZV IGP hat für die Personalinanspruchnahme der Stadt Lahr eine ausreichende Haftpflichtversicherung sicherzustellen. Alternativ müsste sich der ZV IGP eine solche Dienstleistung am Markt beschaffen. Damit einher gingen Zeitverluste und ein vermutlich insgesamt höherer Aufwand für die Beteiligten. Die Verwaltung schlägt vor, die mit der Verbandsverwaltung abgestimmte und als Anlage beigefügte Erweiterung der bestehenden Vereinbarung über der Verwaltungsleihe zu beschließen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Bisherige Vereinbarung über die Verwaltungsleihe Nachtrag zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe Nachtrag zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe Anlage Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.