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Beschlussvorlage (Nachtrag zur Vereinbarung über eine Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr )

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Maier

Drucksache Nr.: 110/2024
Az.: 922.5311

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
201 / 622 / ZS02

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 27.08.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

09.09.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

23.09.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Nachtrag zur Vereinbarung über eine Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügte Nachtrag zur Vereinbarung
über Verwaltungsleihe zur Inanspruchnahme von Leistungen der städtischen Vergabestelle zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und
der Stadt Lahr.

Zusammenfassende Begründung:
Die Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) ist vielfach im Auftrag der Stadt Lahr aktiv. In diesem Zusammenhang sind Leistungen auszuschreiben.
Hierfür soll die Fachexpertise der städtischen Vergabestelle in Anspruch genommen
werden. Das Justiziariat schlägt vor, hierüber eine vertragliche Vereinbarung zu schließen.

Drucksache 110/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Keine vertragliche Vereinbarung und damit keine Grundlage für Abrechnungen der städtischen
Leistungen der Vergabestelle. Hieraus folgen Rechtsrisiken für die Beteiligten.

Zielsetzung:
Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung.

Maßnahmen:
Erweiterung des Aufgabenkatalogs durch Nachtrag zur bereits bestehenden vertraglichen Vereinbarung.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Externe Vergabe mit erwartbar höherem Aufwand für alle Beteiligten.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt

Begründung:
Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) ist Eigentümer der Grundstücke im Westteil des Flughafenareals (West-Areal). Auf der Grundlage der Verbandssatzung
schafft und unterhält der Zweckverband Erschließungsanlagen. Bei der Erteilung damit verbundener Aufträge hat der ZV IGP die Vorschriften des Vergaberechts zu erfüllen, da er nach diesen
Vorschriften als öffentlicher Auftraggeber handelt. Dabei nimmt der ZV IGP die Dienstleistungen,
insbesondere der Vergabestelle, der Stadt Lahr in Anspruch. Dies vorausgeschickt vereinbaren
die Vertragsparteien Folgendes:
Gegenstand des Nachtrags der Vereinbarung sind Leistungen der Vergabestelle der Stadt Lahr
im Zuge der Durchführung von Bauvorhaben einschließlich Abbruch- und Entsiegelungsarbeiten
auf dem Verbandsgebiet. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung des
Vergabeverfahrens von Bau- und Dienstleistungen im Auftrag des ZV IGP.
In § 2 der Verbandssatzung (VS) werden die Aufgaben des ZV IGP definiert. In § 2 Abs. 4 VS ist
ausgeführt, dass sich der ZV IGP bei der Aufgabenerfüllung Verbandsmitgliedern oder Dritter
bedienen kann.

Drucksache 110/2024

Seite 3

Für die Inanspruchnahme von Personal der Stadt Lahr ist dies im Rahmen einer Vereinbarung
zur Verwaltungsleihe zu regeln. In der bestehenden Vereinbarung sind bereits Aufgaben definiert.
Die Inanspruchnahme der Vergabestelle der Stadt Lahr ist dort noch nicht aufgeführt. Daher ist
dies innerhalb der bestehenden Vereinbarung über die Verwaltungsleihe noch zu ergänzen.
Das Justiziariat empfiehlt zur Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Vergabestelle
den Abschluss eines Nachtrags zur bestehenden Vereinbarung. Damit sollen neben den Vergütungsregelungen auch die städtischen Mitarbeitenden und die damit letztlich die Stadt vor rechtsfehlerhaften Auskünften und deren Folgen geschützt werden.
Der ZV IGP hat für die Personalinanspruchnahme der Stadt Lahr eine ausreichende Haftpflichtversicherung sicherzustellen.

Alternativ müsste sich der ZV IGP eine solche Dienstleistung am Markt beschaffen. Damit einher
gingen Zeitverluste und ein vermutlich insgesamt höherer Aufwand für die Beteiligten.

Die Verwaltung schlägt vor, die mit der Verbandsverwaltung abgestimmte und als Anlage beigefügte Erweiterung der bestehenden Vereinbarung über der Verwaltungsleihe zu beschließen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Bisherige Vereinbarung über die Verwaltungsleihe
Nachtrag zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe
Nachtrag zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe Anlage
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.