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Beschlussvorlage (Schlussbericht BVVL 31.12.2021)

                                    
                                        Schlussbericht 2021

Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
des Eigenbetriebs
Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr

INHALTSVERZEICHNIS

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs .................1

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs .......................................................1
1.

Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 1

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe ..................................................................... 2

3.

Steuerliche Verhältnisse........................................................................................... 3

4.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen .......................................................... 3

III.

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen........................................................6

1.

Vorjahresabschluss .................................................................................................. 6

2.

Rechnungswesen / Buchführung ............................................................................ 6

IV.

Vollzug des Wirtschaftsplans 2021 ...............................................................7

1.

Erfolgsplan ................................................................................................................ 7

2.

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 8

3.

Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 9

4.

Kasse ......................................................................................................................... 9

V.

Prüfung des Jahresabschlusses 2021 ........................................................10
1.

Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 10

2.

Bilanz 2021 .............................................................................................................. 11

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang .......................... 18

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2021 ............................................................ 18

5.

Vermögens- und Finanzlage .................................................................................. 21

VI.

Zusammenfassung .......................................................................................22

VII.

Bestätigungsvermerk ...................................................................................23

VIII.

Beschlussvorschlag .....................................................................................24

Anlage

ABKÜRZUNGEN
BgA

Betrieb gewerblicher Art

BilRUG

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

BVVL

Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“

DA

Dienstanweisung

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

EWM

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG

gem.

gemäß

GemKVO

Gemeindekassenverordnung

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPro

Gemeindeprüfungsordnung

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

KStG

Körperschaftsteuergesetz

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

PBefG

Personenbeförderungsgesetz

RPA

Rechnungsprüfungsamt

TGO

Tarifverbund Ortenau GmbH

Vj.

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VwV

Verwaltungsvorschrift

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPro) zu prüfen.
Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der
Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 19.11.2012 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr übertragen (§ 112 GemO).
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde von Frau Kopf geprüft.

II.
1.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
Rechtliche Grundlagen

Um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ausnutzen zu können, beschloss der
Gemeinderat am 15.12.2003, den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“
(VVL) zum 01.01.2004 zu gründen. Dazu wurden das Aufgabengebiet des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Bereitstellung und der Betrieb des
Parkhauses Stadtmitte aus dem Haushalt ausgegliedert und im Eigenbetrieb VVL dafür zwei getrennte Betriebszweige gebildet. Die beiden Bereiche gelten steuerrechtlich als Verkehrsbetriebe.
Weiterhin wurden entsprechend der Betriebssatzung die Mitunternehmeranteile an
der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (bisher dem Bäderbetrieb Lahr zugeordnet) und der badenova AG & Co. KG (bisher der Lahrer Gas- und Wasser-Holding
GmbH zugeordnet; Auflösung 31.12.2003) im Eigenbetrieb VVL ebenfalls in gesonderten Betriebszweigen gehalten und verwaltet. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um Versorgungsbetriebe.
Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb
der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zuEigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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sammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung
und Verkehr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL).
Zudem wurde im Rahmen der Satzungsänderung die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Bisher wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden vom Oberbürgermeister wahrgenommen.
Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Entsprechend der Betriebssatzung

des

BVVL

treten

die

nach

der

Hauptsatzung

der

Stadt

Lahr/Schwarzwald eingerichteten beschließenden Ausschüsse anstelle des beschließenden Betriebsausschusses. Sie entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche unter Beachtung des § 8 EigBG. Somit fungiert der Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO), sowie die einschlägigen Vorschriften nach dem
Handelsgesetzbuch (HGB).

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe

Handelsrechtlich liegt nach der Zusammenfassung der EB Bäder und VVL nur noch
ein Eigenbetrieb vor. Somit besteht lediglich die Verpflichtung zur Erstellung einer
Handelsbilanz. Aufgrund der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine
Spartenrechnung durchzuführen, in der die im Eigenbetrieb vorhandenen Sparten
dargestellt werden.
Der Jahresabschluss des gesamten Eigenbetriebs ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften des Handels- und Eigenbetriebsrechts aufzustellen, zu beschließen und zu veröffentlichen.
Es ist lediglich ein einheitlicher Wirtschaftsplan notwendig und auch nur noch jeweils
ein Beschluss für Wirtschaftsplan, Jahresabschluss etc. Die Finanzierung wird lediglich für den handelsrechtlichen Eigenbetrieb zu beachten sein.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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3.

Steuerliche Verhältnisse

Die kommunalrechtliche Zusammenführung der Eigenbetriebe hat zunächst keine
steuerlichen Auswirkungen.
Der Eigenbetrieb VVL stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz
(KStG) einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen Person des öffentlichen
Rechts der Stadt Lahr dar. Jeder Betriebszweig ist für sich ebenfalls ein BgA. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe bilden einen natürlichen Querverbund. Die Verluste
aus den Betriebszweigen ÖPNV und Parkhaus Stadtmitte können somit ohne weitere
Voraussetzungen mit den Gewinnen aus den Versorgungsbetrieben verrechnet werden.
Der Eigenbetrieb Bäder stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ebenfalls einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen
Person des öffentlichen Rechts der Stadt Lahr dar.
Gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts Lahr vom 21.08.2009 führte die Zusammenführung der EB Bäder und VVL nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art. Die BgA Bäder und VVL wurden
bisher gesondert veranlagt.
Nach einer Installation eines nicht mobilen Blockheizkraftwerks konnte gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts Lahr vom 06.12.2018 mit Wirkung ab dem Wirtschaftsjahr 2020 der steuerliche Querverbund erreicht werden. Die beiden BgA Bäder und VVL können damit zusammengefasst und deren Gewinne und Verluste im
steuerlichen Abschluss verrechnet werden.

4.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen

Der Eigenbetrieb BVVL besteht aus sieben Betriebszweigen:

ÖPNV
Durchführung der Betriebsführerschaft im Sinne von § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Orts- und Nachbarortslinienverkehr innerhalb der Stadt Lahr.
Mit der Ausführung wurde die SWEG AG beauftragt. Als Geschäftsleiter des Verkehrsbetriebs ÖPNV wird im Wege der Arbeitnehmerüberlassung ein sachkundiger

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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Mitarbeiter der SWEG AG eingesetzt. Die Genehmigungen des Landratsamts Ortenaukreis hierzu wurden mit Wirkung ab dem 01.04.2004 mit Schreiben vom
29.03.2004 erteilt. Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Verträgen mit der
SWEG am 29.03.2004 zu.

Parkhaus Stadtmitte
Die im März 1983 in Betrieb genommene Tiefgarage in der Alleestraße in Lahr ist
verpachtet und wird von einer privaten Parkhausgesellschaft betrieben. Steuerrechtlich gilt die Verpachtung des Parkhauses als Betrieb gewerblicher Art (BgA).

Mitunternehmeranteil badenova AG & Co. KG
Die badenova AG & Co. KG formierte sich 2001 aus dem Zusammenschluss von
sechs regionalen Energieversorgungsunternehmen, darunter die Stadtwerke Lahr
GmbH. Die Stadt Lahr hält einen Kapitalanteil von 1,37 % an der badenova AG & Co.
KG, mit Service Center in Lahr. Größter kommunaler Anteilseigner ist die Stadt Freiburg.
Unter Beachtung der Grundsätze von Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung sowie
Klima- und Wasserschutz ist das Unternehmen mit der Versorgung mit Elektrizität,
Erdgas, Wasser und Wärme beauftragt. Darüber hinaus erbringt die badenova AG
Dienstleistungen im Sektor Abwasserentsorgung und weiteren Bereichen, soweit sie
mit dem Unternehmensgegenstand Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung in Zusammenhang stehen. Weitere Aufgabenbereiche sind Datenverarbeitung, Informationstechnologie und Telekommunikation.

Mitunternehmeranteile EWM AG & Co. KG
und EWM Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Das E-Werk Mittelbaden garantiert die sichere, zuverlässige und umweltfreundliche
Stromversorgung in der Ortenau. Als regionaler, kommunal geprägter Energieversorger ist das Ziel, die Stromerzeugungskapazitäten speziell im regenerativen Bereich auszubauen (Wasserkraftwerke, Fotovoltaikanlagen, Beteiligung an verschiedenen On- und Offshore-Windpark-Anlagen). Die kommunalen Belange der überwie-

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gend kommunalen Anteilseigner werden berücksichtigt und ein wichtiger Beitrag zur
Finanzierung kommunaler Aufgaben geleistet.

Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
Die Beteiligung an der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG wird ab dem Jahr 2020
als neuer Betriebszweig im Eigenbetrieb BVVL geführt. Die Gesellschaft wurde in
2017 gegründet, mit dem Zweck der Errichtung und des Betriebs von hochleistungsfähigen Breitbandnetzten in unterversorgten Gebieten des Ortenaukreises.

Terrassenbad
Das Terrassenbad wurde in den Jahren 1954 – 1957 erbaut, direkt am Hang des
Schutterlindenbergs gelegen. Es besitzt ein 50-m Becken mit Sprungbecken, ein Attraktionsbecken mit Riesenrutsche, Wasserpilz und Strudel sowie ein Kinder- und
Babybecken. Außerdem steht ein Beachvolleyballfeld zur Verfügung.
Öffnungszeiten 2021:

118 Tage

Besucher 2021:

43.055

(Vj. 54.050)

Hallenbad
Das Hallenbad im Hallensportkomplex wurde im Jahr 1974 eröffnet. Es verfügt über
ein Springerbecken, ein Schwimmer-Becken, sowie ein Lehr- und ein Kleinkinderbecken. Regelmäßige Schwimm- und Fitnesskurse werden angeboten. Zahlreiche
Vereine sowie die Bereitschaftspolizei nutzen das Bad zu Trainings- und Wettkampfzwecken.
Öffnungszeiten 2021:

93 Tage

Besucher 2021:

20.478

(Vj. 32.926)

Pandemiebedingt kam es in 2020 und 2021 zu kürzeren Öffnungszeiten und
somit auch zu vergleichsweise geringeren Besucherzahlen.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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III.
1.

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen
Vorjahresabschluss

Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2020 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurde dem Gemeinderat am 20.11.2023 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis

und

stellte

den

Jahresabschluss

2020

mit

einer

Bilanzsumme

von

50.912.625,31 EUR und einem Jahresüberschuss von 48.494,39 EUR, gem.
§ 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest.
Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 48.494,39 EUR wurde auf neue Rechnung
vorgetragen.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss wurde gem. § 16 Abs. 4 EigBG am 22.01.2024 auf der
Homepage der Stadt Lahr ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der
Lagebericht lagen vom 22. bis 30.01.2024 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen öffentlich aus.

2.

Rechnungswesen / Buchführung

Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln
der kaufmännischen doppelten Buchführung.
Seit dem Rechnungsjahr 2020 wird bei der Stadthauptkasse das Finanzprogramm
SAP NPS eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs. 1 und
23 Abs. 2 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) erteilt wurde.
Für den Eigenbetrieb BVVL sind in SAP zwei separate Buchungskreise angelegt.
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von
der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht.
Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr mit dem Verfahren
DVV-Personal über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet.
Darüber hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den
Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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IV.

Vollzug des Wirtschaftsplans 2021

Nach § 14 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 96 GemO ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und
Stellenübersicht.
Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2021 am 17.05.2021.
Der Wirtschaftsplan 2021 wurde nicht rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG). Er
entsprach den gesetzlichen Erfordernissen und wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom
Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
(§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO). Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans wurde
vom Regierungspräsidium bestätigt.
Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich
machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2021 nicht vor.

Planvergleich des Wirtschaftsplans 2021:

2021
Ansatz

1. Erfolgsplan
a) Erträge
b) Aufwendungen
Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-)
2. Vermögensplan
a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren)
b) Ausgaben
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
5. Höchstbetrag der Kassenkredite

1.

Ergebnis

in Euro
5.013.800,00
4.798.800,00
215.000,00

in Euro
4.742.454,44
4.183.500,96
558.953,48

1.585.000,00
1.585.000,00
538.700,00
0,00
7.500.000,00

1.766.493,15
1.032.677,25
0,00

Abw e ichung

in Euro
-271.345,56
-615.299,04
343.953,48

in %
-5,72
-14,71
61,54

Erfolgsplan

Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Der Erfolgsplan 2021 weist bei Erträgen in Höhe von 5.013.800,- EUR und Aufwendungen in Höhe von 4.798.800,- EUR einen Jahresüberschuss von 215.000,- EUR
aus. Damit liegt der Jahresüberschuss 2021 um 343.953,48 EUR über dem Planwert.
Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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Insgesamt lagen die Erträge um 5,72 % und die Aufwendungen um 14,71 % unter
der Planung.
Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert.

2.

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO)

Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans.
Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, demnach soll das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein. Dies ergibt sich u. a. aus der
Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 S.1 EigBG).
Der Vermögensplan muss dabei immer ausgeglichen sein. Wenn keine anderen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, werden höhere Zuschüsse der Gemeinde
oder höhere Kredite erforderlich (vgl. § 15 Abs.1 Nr.2 EigBG). Kredite können demnach im Eigenbetrieb z.B. auch für die Rückführung von Eigenkapital an die Gemeinde aufgenommen werden.
Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“
bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) spätestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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Vermögensplanabrechnung 2021:
Einnahmen
Abschreibungen
Kredite von Dritten
Zuweisungen und Zuschüsse
Jahresgewinn
Finanzierungsmittel insgesamt

Betrag (Euro)
746.254,93
370.000,00
91.284,74
558.953,48
1.766.493,15

Ausgaben
Investitionen
Auflösung von Zuschüssen und Zuweisungen
Zuschreibungen
Tilgung von Krediten
Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren
Finanzierungsbedarf insgesamt

Betrag (Euro)
210.054,44
201.710,12
40.241,12
106.680,00
175.130,22
733.815,90

erübrigte Mittel

Im

Geschäftsjahr

1.032.677,25

2021

ergeben

sich

erübrigte

Mittel

in

Höhe

von

1.032.677,25 EUR.
Die angesetzten erübrigten Mittel des Vorjahres weichen aufgrund einer nachgeholten Korrektur um 7.165,18 EUR vom Vorjahreswert ab.

3.

Finanzplanung (§ 4 EigBVO)

Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über
die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist.
Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen,
um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.
Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2020 – 2024 wurden ordnungsgemäß erstellt.

4.

Kasse

Im Wirtschaftsplan

2021

wurde

der

Höchstbetrag

der

Kassenkredite

auf

7.500.000 EUR festgesetzt.
Die genehmigte Kassenkreditlinie wurde in 2021 nicht überschritten.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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Zum 31.12.2021 wies die Kasse ein Minus (Kassenvorgriff) von 3.225.944,84 EUR
aus. Der Kassenvorgriff wird in der Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde passiviert.
Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Nach § 13 Satz 1 EigBVO sind Kredite (auch
Kassenkredite) zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt angemessen zu verzinsen.
Im Wirtschaftsjahr 2021 betrug der Habenzinssatz 0 % und der Sollzinssatz 4 %.

V.

Prüfung des Jahresabschlusses 2021

1.

Grundsätzliche Feststellungen

Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang
bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß
anzuwenden. Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit,
Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach
Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen.
Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der
Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der
örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Der Jahresbericht 2021 mit Jahresabschluss und Lagebericht wurde von der Kämmerei erstellt. Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben.
Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung,
in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der
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Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss
versichert wird, liegt dem RPA vor.
Nach dieser Erklärung bestanden am Bilanzstichtag keine aus dem Jahresabschluss
nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.
Der Jahresabschluss mit Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt am
02.01.2024 zur Prüfung vorgelegt. Die Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses gemäß § 16 Abs.2 EigBG wurde überschritten.

2.

Bilanz 2021

2.1
A
Das

AKTIVA

Sachanlagen
Sachanlagevermögen

beläuft

sich

zum

31.12.2021

auf

insgesamt

2.817.623,59 EUR (Vj. 3.278.806,24 EUR).
Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden anhand
steuerlicher Abschreibungstabellen und betrieblicher Überlegungen festgelegt und
konnten im Wesentlichen nachvollzogen werden.

Aufgrund der Feststellungen im Rahmen der Betriebsprüfung 2018 – 2020 wurden
60,8 % des Anlagevermögens, das den Zentralen Omnibusbahnhof betrifft, in Höhe
von insgesamt 575.161,88 EUR beim Eigenbetrieb ausgebucht und dem Kernhaushalt zugeführt.
Insgesamt sind im Anlagenspiegel Anlagenabgänge in 2021 in Höhe von
499.676,32 EUR und Anlagenzugänge in Höhe von 210.054,44 EUR ausgewiesen.
In diesen Beträgen sind Anlagenabgänge in Höhe von 100.970,47 EUR mit den Zugängen verrechnet. Die Darstellung ist systemseitig vorgegeben und betrifft Abgänge
aus der Betriebsprüfung. Die Anlagenabgänge betragen damit tatsächlich
600.646,79 EUR und die Zugänge belaufen sich auf insgesamt 311.024,91 EUR.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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B

Finanzanlagen

Zum 31.12.2021 beträgt das Finanzanlagevermögen 43.729.765,19 EUR und betrifft
folgende Beteiligungen:
a) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG mit

33.971.908,89 EUR

b) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG mit

32.941,00 EUR

c) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
199.030,18 EUR
d) Beteiligung badenova AG & Co. KG mit

9.481.001,12 EUR

e) Breitband Ortenau GmbH & Co. KG

44.884,00 EUR

Für die Beteiligung an der Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH
& Co. KG erfolgte in 2021 eine Kapitalrückführung in Höhe von 4.672,11 EUR. Es
wurde jedoch ein Betrag in Höhe von 25.484,91 EUR verbucht. Damit ist die Rückführung und der damit erfolgte Anlagenabgang um 20.812,80 EUR zu hoch
ausgewiesen. Der Beteiligungswert in der Bilanz ist um diesen Betrag zu gering ausgewiesen. Die Korrektur des Beteiligungswerts soll im Jahresabschluss
2022 durch Verrechnung mit einer dann erneut vorgesehenen Kapitalrückführung erfolgen.

C
Der

Vorräte
Vorratsbestand

beläuft

sich

zum

31.12.2021

auf

2.489,49 EUR

(Vj. 1.981,69 EUR) und betrifft im Bereich Bäder bevorratete Reinigungsmittel und
Verkaufswaren.
Zum 31.12.2021 wurde eine Inventur des Lagerbestands durchgeführt. Die Inventurunterlagen liegen dem RPA vor.
D

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2021 insgesamt
mit 5.913.031,67 EUR (Vj. 3.875.337,28 EUR) bilanziert.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2021 auf
insgesamt 855.930,34 EUR (Vj. 58.512,61 EUR).
Der Anstieg der Forderungen aus Lieferung und Leistung um rund 800 TEUR beruht
im Wesentlichen auf offenen Fahrgeldeinnahmen und Tarifzuschüssen der SWEG
i.H.v. rund 700 TEUR und aus der ausstehenden Zahlung im Rahmen des Corona
Rettungsschirms i.H.v. rund 145 TEUR.
Die offenen Forderungen gegen die SWEG sind zum 31.12.2021 im Wesentlichen bereits ausgeglichen. Die Zuordnung der Zahlungseingänge zu den Forderungsposten hat jedoch erst im Januar 2022 stattgefunden. Aufgrund der
Abwicklung über das städtische Gemeinschaftskonto erfolgt der Ausweis der
Schwebeposten im Kernhaushalt.
Einen Ergebniseffekt hat dies jedoch nicht, da die ertragswirksame Verbuchung der Einnahmen mit der Buchung der jeweiligen Forderung erfolgt.

Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
Zum 31.12.2021 sind Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis in
Höhe von insgesamt 3.692.981,69 EUR (Vj. 3.685.184,41 EUR) bilanziert. Diese beinhalten die Forderungen an die badenova AG & Co. KG und die EWM AG & CO. KG
bezüglich des handelsrechtlichen Gewinnanteils.

Forderungen an die Stadt Lahr/andere Eigenbetriebe
Die Forderungen an die Stadt Lahr/ andere Eigenbetriebe belaufen sich zum
31.12.2021 auf 1.177.043,72 EUR (Vj. 131.400,30 EUR).
Der Anstieg der Forderungen an die Gemeinde um rund 1 Mio. EUR im Vergleich
zum Vorjahr resultiert aus der Buchung der ausstehenden Auszahlung eines KFW
Darlehens i.H.v. 370 TEUR und aus den Forderungen im Rahmen der Übertragung
der Anlagegüter aufgrund der BP Feststellungen i.H.v. rund 600 TEUR.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2021 mit 187.075,92 EUR
(Vj. 239,96 EUR) bilanziert. Diese betreffen im Wesentlichen Forderungen an das Finanzamt aus Vorsteuern und Steuererstattungsansprüchen.

E

Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten

Zum 31.12.2021 beträgt der Kassenbestand 50,00 EUR.
Hierbei handelt es sich um einen Handvorschuss von 50,00 EUR.
Der ständige Wechselgeldvorschuss der Zahlstelle in Höhe von 1.200,00 EUR wurde
in 2021 mit den Verbindlichkeiten aus dem Kassenvorgriff saldiert.
Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 23.06.2021 statt
(vgl. Prüfungsteilbericht 03/2021).
Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen.

2.2
A

PASSIVA

Eigenkapital

Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2021 auf 18.540.795,78 EUR und weicht
vom Vorjahr um den Jahresüberschuss in Höhe von 558.953,48 EUR.
Das Stammkapital beträgt entsprechend § 5 der Betriebssatzung 100.000 EUR und
ist voll eingezahlt.

Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Rücklagen
1. allgemeine Rücklage
III. Bilanzgewinn/-verlust
Gewinn/Verlust des Vorjahres
Gewinnabführung an städt. Haushalt
Jahresgewinn/-verlust(-)

+ Zuwachs
31.12.2021
31.12.2020
- Minderung Veränderung
Euro
Euro
Euro
%
18.540.795,78 17.981.842,30
558.953,48
3,11
100.000,00
100.000,00
0,00
0,00
17.833.347,91 17.833.347,91
0,00
0,00
17.833.347,91 17.833.347,91
0,00
0,00
607.447,87
48.494,39
558.953,48
1.152,61
48.494,39
686.390,45 -637.896,06
-92,93
0,00
-686.390,45
686.390,45
-100,00
558.953,48
48.494,39
510.459,09
1.052,61

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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Der Eigenbetrieb ist nach § 12 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital
des Eigenbetriebs. Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung sollte bei mindestens 30 % bis 40 % liegen, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss.
Beim Eigenbetrieb BVVL ergibt sich zum 31.12.2021 eine Eigenkapitalquote von
35,34 % (Vj. 35,32 %).

B

Empfangene Ertragszuschüsse

Die empfangenen Ertragszuschüsse werden als Passivposten bilanziert. Dem Jahresabschluss 2021 ist ein Nachweis der Ertragszuschüsse für die Betriebszweige
ÖPNV, Parkhaus, Hallenbad und Terrassenbad beigefügt.
Zum

31.12.2021

waren

an

empfangenen

Ertragszuschüssen

insgesamt

378.314,99 EUR (Vj. 479.448,56 EUR) passiviert.

C

Rückstellungen (§ 249 HGB)

Zum 31.12.2021 sind Rückstellungen in Höhe von insgesamt 173.684,98 EUR
(Vj. 159.315,16 EUR) passiviert.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit 116.950,43 EUR den Bereich Versorgung
und Verkehr und mit 56.734,55 EUR den Bereich Bäder.

Urlaubsrückstellung
Die Urlaubsrückstellung betrifft den Bereich Bäder und wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschließlich des anteiligen Weihnachts- und Urlaubsgeldes, der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie weiterer lohnabhängiger
Nebenkosten gebildet. Der maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres wird durch die Zahl der regulären Arbeitstage dividiert und mit
der Zahl der offenen Urlaubstage vervielfältigt. Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellung wird von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen.
Die Urlaubrückstellung beläuft sich zum 31.12.2021 auf 13.500 EUR.
Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

Seite 15 von 25

Überstundenrückstellung
Die Überstundenrückstellung betrifft den Bereich Bäder und wird analog der Urlaubsrückstellung gebildet. Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen wird die
Wochenarbeitszeit nach TVöD von 39 Stunden und eine durchschnittliche Zahl der
Arbeitstage pro Jahr von 250 Tagen zugrunde gelegt.
Die Überstundenrückstellung beläuft sich zum 31.12.2021 auf 1.180 EUR.

Rückstellung für ausstehende Rechnungen
Für zum Bilanzstichtag noch ausstehende Rechnungen sind zum 31.12.2021 Rückstellungen in Höhe von insgesamt 9.275 EUR gebildet.
Dieser Betrag beinhaltet, wie bereits im Vorjahr festgestellt, Positionen aus den
Vorjahren, die nicht ausgebucht wurden. Die Rückstellung ist damit um rund
7 TEUR zu hoch gebildet. Eine Ausbuchung der Rückstellung ist im Geschäftsjahr 2022 erfolgt.

Die Rückstellungen insgesamt wurden entsprechend den handelsrechtlichen
Grundsätzen gebildet und die Entwicklung der Rückstellungen wurde im Lagebericht erläutert.

D

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2021 insgesamt 33.362.597,25 EUR
(Vj. 32.279.597,06 EUR).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2021
auf 49.967,38 EUR (Vj. 212.661,58 EUR).

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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Verbindlichkeiten gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Verbindlichkeiten gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betragen zum 31.12.2021 insgesamt 10.948,37 EUR (Vj. 20.474,52 EUR).

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt sind zum 31.12.2021 mit insgesamt
32.356.203,10 EUR (Vj. 31.299.815,60 EUR) bilanziert und beinhalten im Wesentlichen das gemeindliche Darlehen in Höhe von 27.725.135,44 EUR und Kassenkredite in Höhe von 3.225.944,84 EUR (Vj. 2.083.275,68 EUR).
Das Gemeindedarlehen ist dem Bereich Versorgung und Verkehr zugeordnet und
wurde (gem. Darlehensvereinbarung vom 07.11.2017) im Jahr 2021 mit 2,3 % p.a.
verzinst. Eine Tilgung ist keine vorgesehen.

Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2021 auf 2.493,40 EUR
(Vj. 66.980,36 EUR).

E

Rechnungsabgrenzungsposten

Für noch nicht in Anspruch genommene Guthaben aus Punkte- bzw. Wertkarten
wurde zum 31.12.2021 ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von
7.566,94 EUR (Vj. 12.422,23 EUR) gebildet.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

Seite 17 von 25

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang

Der Anhang dient der Erläuterung der Bilanz und der GuV. Er soll durch ergänzende
quantitative und qualitative Informationen, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewährleisten.
Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.
Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen.

Der Lagebericht wurde erstellt und die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte sind im Wesentlichen enthalten.
Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in
§§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde im Wesentlichen eingegangen.

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2021

Erfolgsübersicht
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung
und Verkehr
Materialaufwand
Löhne und Gehälter
Aufwendungen für Altersversorgung
Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern
Andere betriebliche Aufwendungen
Aufwendungen insgesamt
Betriebserträge
a) Umsatzerlöse
b) Sonstige Erträge
Betriebserträge insgesamt
Betriebsergebnis
Finanzerträge
Steuern vom Einkommen u. v. Ertrag
Unternehmensergebnis

ÖPNV

Betrag
insgesamt
EUR
1.843.211,59
456.880,80
131.007,05
246.578,61
766.308,03
2.603,50
347.640,83
3.794.230,41
973.711,52
75.761,23
1.049.472,75
-2.744.757,66
3.692.981,69
389.270,55
558.953,48

Beteiligung
EWM
EUR

Beteiligung
badenova
EUR

Parkhaus

EUR
1.516.947,36

EUR
3.459,24

663.216,00

90.310,18

46.891,07
1.656,84

73.570,50
736.786,50

6.650,00
96.960,18

31.304,98
1.596.800,25

30.899,58
11.125,01
2.270,56
22.680,12
70.434,51

7.724,26
7.724,26
-729.062,24
2.970.175,40
393.986,33
1.847.126,83

0,00
-96.960,18
722.806,29
-4.715,78
630.561,89

764.176,28
55.375,60
819.551,88
-777.248,37

22.423,84
11.857,16
34.281,00
-36.153,51

-777.248,37

-36.153,51

BOKG

Sparte VVL Terrassenbad

Hallenbad

Sparte Bäder

EUR
1.520.406,60
0,00
0,00
77.790,65
766.308,03
2.270,56
166.976,75
2.533.752,59

EUR
117.143,86
230.980,34
65.916,66
112.547,52

EUR
205.661,13
225.900,46
65.090,39
56.240,44

210,46
77.463,47
604.262,31

122,48
103.200,61
656.215,51

786.600,12
74.957,02
0,00
861.557,14
-32.771,15 -1.672.195,45
3.692.981,69
389.270,55
-32.771,15 1.631.515,69

131.331,94
372,28
131.704,22
-472.558,09

55.779,46
187.111,40
431,93
804,21
56.211,39
187.915,61
-600.004,12 -1.072.562,21
0,00

-472.558,09

-600.004,12 -1.072.562,21

32.771,15
32.771,15

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

EUR
322.804,99
456.880,80
131.007,05
168.787,96
0,00
332,94
180.664,08
1.260.477,82

Seite 18 von 25

Umsatzerlöse
Die Umsätze betragen in 2021 insgesamt 973.711,52 EUR (Vj. 932.383,48 EUR).
Die Umsätze aus dem Bereich Versorgung und Verkehr belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2021 auf 786.600,12 EUR (Vj. 641.930,05 EUR) und beinhalten im Wesentlichen
Fahrgeldeinnahmen aus dem Stadtbusverkehr. Die Umsätze aus dem Bereich Bäder
belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2021 auf 187.111,40 EUR (Vj. 290.453,43 EUR) und
beinhalten im Wesentlichen Eintrittsentgelte für das Terrassenbad und das Hallenbad.
Die Umsatzerlöse bleiben aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona
Pandemie in 2021 weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

Materialaufwand
Der

Materialaufwand

beträgt

in

2021

insgesamt

1.843.211,59 EUR

(Vj. 1.884.962,88 EUR) und setzt sich aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 214.568,72 EUR und aus Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 1.628.642,87 EUR zusammen.

Personalaufwand
Der Personalaufwand betrifft mit insgesamt 587.887,85 EUR (Vj. 577.628,10 EUR)
ausschließlich den Bereich Bäder.

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die

sonstigen

betrieblichen

Aufwendungen

betragen

347.640,83 EUR

(Vj. 331.823,99 EUR). Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verwaltungskosten in Höhe von 168.600 EUR erfasst.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

Seite 19 von 25

Beteiligungserträge
Die Beteiligungserträge belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2021 insgesamt auf
3.692.981,69 EUR (Vj. 3.699.141,36 EUR) und beinhalten die Erträge aus der Beteiligung an der EWM AG & Co. KG in Höhe von 2.939.935,34 EUR, an der EWM Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG in Höhe von 30.240,06 EUR und an der badenova AG & Co. KG in Höhe von 722.806,29 EUR.

Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2021 in Höhe von 558.953,48 EUR soll auf neue
Rechnung vorgetragen werden.

Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt.
Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

Seite 20 von 25

Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert.

5.

Vermögens- und Finanzlage
Bilanz 2021

Verm ögen

Kapital

Euro

0,00

0,00

Stammkapital

100.000,00

0,19

2.817.623,59

5,37

Rücklagen

17.833.347,91

33,99

Euro

%

immaterielles AV
Sachanlagen
Finanzanlagen

43.729.765,19

83,35

Gew inn

Anlagevermögen

46.547.388,78

88,72

Eigenkapital

Vorräte
kf. Forderungen
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen

2.489,49

0,00

5.913.031,67

11,27

50,00

0,00

5.915.571,16

11,28

607.447,87

1,16

18.540.795,78

35,34

Empfangene Ertragszuschüsse

378.314,99

lf. Verbindlichkeiten

28.524.440,44

54,37

lf. Fremdkapital

28.524.440,44

54,37

kf. Rückstellungen

173.684,98

0,33

kf. Verbindlichkeiten

4.838.156,81

9,22

kf. Fremdkapital

5.011.841,79

9,55

Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtvermögen

5.1

52.462.959,94

100,00

%

Gesamtkapital

7.566,94

0,01

52.462.959,94

100,00

Goldene Finanzierungsregel

Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar.
Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter
veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.
Goldene Finanzierungsregel =
(Deckungsgrad II)

Deckungsgrad II

EK + lfr. FK (inkl. Ertragszuschüsse)
Anlagevermögen
2017

2018

2019

2020

2021

102%

101%

101%

99,4%

101,9%

Das Anlagevermögen ist vollständig mit langfristigem Kapital finanziert.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

Seite 21 von 25

5.2

Liquidität 3. Grades

Die Liquidität 3. Grades gibt das Verhältnis des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens an. Ist die Liquidität 3. Grades kleiner als
100 %, dann wird ein Teil der kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht durch das Umlaufvermögen („Liquide Mittel“ im weiteren Sinne) gedeckt.
Liquidität 3. Grades =

Liquidität 3. Grades

Umlaufvermögen
kfr. FK

2017

2018

2019

2020

2021

121%

115%

110%

94%

118%

Im Wirtschaftsjahr 2021 beträgt das Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kfr.
Fremdkapital) 903.729,37 EUR (Vj. 262.222,81 EUR) und ist damit deutlich positiv.
Der Anstieg des Working Capitals im Vergleich zum Vorjahr ist auf das höhere Umlaufvermögen, aufgrund von deutlich gestiegenen Forderungen, zurückzuführen.

VI. Zusammenfassung
31.12.2019
EUR

Jahresergebnis Beteiligung EWM
Jahresergebnis Beteiligung badenova
Jahresergebnis ÖPNV
Jahresergebnis Parkhaus
Jahresergebnis BOKG
Ergebnis Betriebssparte Versorgung und Verkehr
Jahresergebnis Terrassenbad
Jahresergebnis Hallenbad
Ergebnis Betriebssparte Bäder
Ergebnis Eigenbetrieb BVVL

31.12.2020
EUR

31.12.2021
EUR

1.970.167,17 1.457.353,08 1.847.126,83
664.896,21
619.649,20
630.561,89
-764.423,84 -1.003.256,22
-777.248,37
-64.134,38
-36.234,40
-36.153,51
-22.442,00
-32.771,15
1.806.505,16 1.015.069,66 1.631.515,69
-451.595,90
-532.670,18
-472.558,09
-668.518,81
-433.905,09
-600.004,12
-1.120.114,71
-966.575,27 -1.072.562,21
686.390,45
48.494,39
558.953,48

Der Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ schließt das Jahr 2021 mit
einem Jahresgewinn von 558.953,48 EUR (Vj. 48.494,39 EUR) ab.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

Seite 22 von 25

Das Jahresergebnis des Eigenbetriebs BVVL hat sich im Vergleich zum Vorjahr um
510.459,09 EUR erhöht. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf das um rund
616 TEUR gestiegene Ergebnis der Betriebssparte VVL, aufgrund von geringeren
Steueraufwendungen nach periodenfremden Steuerbelastungen im Vorjahr. Zudem
konnten die Umsätze im Bereich ÖPNV, nach pandemiebedingten Rückgängen im
Vorjahr, wieder gesteigert werden.
Der Jahresverlust der Betriebssparte Bäder in Höhe von 1.072.562,21 EUR wird
handelsrechtlich mit den Gewinnen der Betriebssparte Versorgung- und Verkehr in
Höhe von 1.631.515,69 EUR verrechnet. Somit ist ein Verlustausgleich durch Erträge
aus Beteiligungen außerhalb des städtischen Haushalts möglich.

VII.

Bestätigungsvermerk

Aus Sicht des RPA kann der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt werden.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

Seite 23 von 25

VIII. Beschlussvorschlag
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von
52.462.959,94 EUR und einem Jahresgewinn von 558.953,48 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß
§ 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2021 in Höhe von 558.953,48 EUR wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, den 19.06.2024

Große Kreisstadt Lahr / Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt

gez.
Christian Zanger

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben zu den Beschlüssen über
1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2021
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1 Feststellung des Jahresabschlusses
1.1. Bilanzsumme

Euro
52.462.959,94

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen

46.547.388,78
5.915.571,16

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
- die Rechnungsabgrenzungsposten

18.540.795,78
378.314,99
173.684,98
33.362.597,25
7.566,94

1.2 Jahresgewinn 2021

558.953,48

1.2.1 Summe der Erträge

4.742.454,44

1.2.2 Summe der Aufwendungen

4.183.500,96

2 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1. bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 -

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