2. Ä N D E R U N G
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über die Erfüllung der Aufgaben
eines Gemeindeverwaltungsverbandes
i. d. F. der Änderungsvereinbarung vom 02.09.2024
Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald und der Gemeinderat der Gemeinde
Kippenheim stimmen gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit Baden-Württemberg (GKZ BW) in ihrer jeweiligen Gemeinderatssitzung
am 23.09.2024 dem Abschluss der folgenden 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes durch
den Oberbürgermeister der Stadt Lahr bzw. den Bürgermeister der Gemeinde
Kippenheim zu:
Änderungsvereinbarung
Artikel 1
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes
(vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft)
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald und der
Gemeinde Kippenheim vom 09.07.1974, zuletzt geändert am 26.09.1977 wird wie folgt
geändert:
1. § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Der gemeinsame Ausschuss besteht aus dem Oberbürgermeister der Stadt
Lahr/Schwarzwald und dem Bürgermeister der Gemeinde Kippenheim sowie zehn
weiteren Vertretern, von denen sechs auf die Stadt Lahr/Schwarzwald und vier
auf die Gemeinde Kippenheim entfallen. Die weiteren Vertreter der Stadt
Lahr/Schwarzwald und der Gemeinde Kippenheim werden nach jeder
regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte von den neugebildeten Gemeinderäten aus
ihrer Mitte gewählt. Scheidet ein weiterer Vertreter vorzeitig aus dem Gemeinderat
oder dem gemeinsamen Ausschuss aus, wird für den Rest der Amtszeit ein neuer
weiterer Vertreter gewählt. Für jeden weiteren Vertreter ist ein Stellvertreter zu
bestellen, der diesen im Verhinderungsfall vertritt.
2. § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Stadt Lahr/Schwarzwald hat sieben Stimmen, die Gemeinde Kippenheim hat
fünf Stimmen. Die Stimmen jeder beteiligten Gemeinde können nur einheitlich
abgegeben werden.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungsvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lahr/Schwarzwald, den 24.09.2024
Kippenheim, den 24.09.2024
Der Oberbürgermeister
der Stadt Lahr/Schwarzwald
Der Bürgermeister
der Gemeinde Kippenheim
Markus Ibert
Matthias Gutbrod
Bekanntmachungshinweis:
Die vorstehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird am 26.09.2024 im Amtsblatt der
Gemeinde Kippenheim sowie auf der Homepage der Stadt Lahr/Schwarzwald
bekanntgemacht.