Navigation überspringen

Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 7/2024
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 26.06.24 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 18:35 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender:

Bürgermeister Petters

Kommunale Freie Wähler
Lahr:

Stadträtin

Deusch

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Granderath
Rehm
Przibilla

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Hirsch
Bühler
Dreyer

CDU:

Stadträtin
Stadtrat

Rompel
Wille

AfD:

Stadtrat

Himmelsbach

FDP:

Stadtrat

Volk

Linke Liste Lahr & Stadtrat
für Tiere:

Stadtrat

Durke

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat

Schwarzwälder
Schmieder

Protokollführung:

Frau

Spelsberg

Verwaltung:

Ortsvorsteher
Frau
Frau
Frau
Herr
Frau
Herr

Dorner
Fink
Kabisch
Löffler
Löhr
Maier-Hochbaum
Sickinger

-2-

Zuhörende:

5

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
74/2024
1. Ergänzung
ZS04

1.

Bebauungsplan KLINIKUM
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung

Stadträtin Deusch erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungstisch.
Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 74/2024 1. Ergänzung des Stadtplanungsamtes (Anlage).
Frau Fink stellt die Planung zum Neubau des Klinikums, den Vorentwurf für
den Bebauungsplan sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit
einer Präsentation vor (Anlage 1).

Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1.

Die Aufstellung des Bebauungsplans KLINIKUM gemäß § 30 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.

2.

Auf der Grundlage des Vorentwurfs vom Architekturbüro gmp wird die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der
Behörden nach § 4 (1) BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-3-

95/2024
1. Ergänzung
61

2.

11. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 95/2024 1. Ergänzung des Stadtplanungsamtes (Anlage).
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Der Vorentwurf der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterlagen vom 15.05.2024 wird gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Frühzeitige Beteiligung).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

71/2024
61

3.

Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange (Offenlage)

Stadträtin Deusch nimmt wieder an der Sitzung teil.
Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 71/2024 des Stadtplanungsamtes (Anlage).
Herr Beiser (Planschmiede, Hansert + Partner mbb) führt in die Vorlage anhand einer Präsentation ein (Anlage 2).

-4-

Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE,
Stadtteil Kippenheimweiler, mit örtlichen Bauvorschriften, in der Fassung vom 10.04.2024 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

70/2024
61

4.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes
PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Lahr, Stadtteil Kippenheimweiler)
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange (Offenlage)

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 70/2024des Stadtplanungsamtes (Anlage).
Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Der Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom
10.04.2024 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5II. VERSCHIEDENES
1.

Fragen der Gremienmitglieder

Stadtrat Hirsch bittet um Auskunft, wann die Weiden im Seepark gefällt werden.
Stadträtin Granderath bittet um Überprüfung des Gehwegparkens durch den
KOD in der Stefanien- / Altfelixstraße. Für Schüler und Anwohner sei die Gehwegnutzung schwierig.
Stadträtin Granderath meint, dass an der Bushaltestelle Warteck eine Überdachung und eine Sitzgelegenheit für die Wartenden benötigt wird. Sie bittet um
Rückmeldung, wann dies gemacht werden könne.
Stadträtin Granderath bittet um Auskunft, ob es möglich sei einen Zebrastreifen
auf Höhe der Georg-Wimmer-Schule über die Otto-Hahn-Straße anzulegen,
da die Überquerung für die Schüler schwierig sei.
Stadtrat Himmelsbach teilt mit, dass der Bewuchs entlang des Philosophenweges durch den Bau- und Gartenbetrieb Lahr so sehr zurück geschnitten
wurde, dass bei starkem Regen der Weg durch Schlamm unpassierbar sei. Er
bittet um Überprüfung und Gegenmaßnahmen.
III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 5. Juni 2024
Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37
Abs. 1 GemO Beschlusskraft.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während
der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 27.06.2024

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin

-6Anlage 1

-7-

-8-

-9-

- 10 -

- 11 -

- 12 -

- 13 -

- 14 -

- 15 Anlage 2

- 16 -

- 17 -

- 18 -

- 19 -