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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 4. Änderung - Aufstellungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr/Fink

Datum: 29.10.2014 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 265/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

10.11.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

30

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

--------------------

-----------

-----------

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt
-------------

Betreff:

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 4. Änderung
- Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

Für den Bereich Breisgaustraße, Im Götzmann, B 415 und B 3 wird der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 4. Änderung aufgestellt.

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 265/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Mit dem Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 2. Änderung wurde unter anderem
erreicht, dass die Stadt bei Neuansiedlungen im Bereich des Fachmarktzentrums sowohl die
Art von Sortimenten (unter den Stichworten Zentrenrelevanz und Schutz der Innenstadt) als
auch ihre jeweiligen Größenordnungen steuern kann. Dies war zuvor nicht der Fall.
Für den von der damaligen Planänderung nicht betroffenen Teilbereich südlich bzw. südwestlich der Straße Im Götzmann und auf der „Dehner-Fläche“ besteht diese Steuerungsmöglichkeit noch nicht, da hier der alte Bebauungsplan von 1986 gilt. Damit sind hier bis zu einer Geschossfläche von jeweils 1.500 m² sämtliche innenstadtrelevanten Sortimente zulässig. Bereits
im Zuge der ersten Gespräche zur Neuordnung des Fachmarktzentrums im Jahr 2009 verständigten sich Stadt sowie Regierungspräsidium, Regionalverband und IHK darauf, in diesem
„Speckgürtel“ per Bebauungsplanänderung innenstadtschädliche Sortimente auszuschließen.
Darüber wurde auch der Gemeinderat informiert.
Nun liegen für zwei leerstehende Immobilien in diesem Bereich Bauanträge vor: für einen
Thomas-Philipps-Markt im ehemaligen Flösch-Gebäude und für einen großflächigen Schuhund Mode-Markt bei Lilalu. Insbesondere letzterer ist extrem innenstadtrelevant, die beantragte Verkaufsfläche übersteigt die Gesamtfläche sämtlicher Schuhgeschäfte der Innenstadt.
Beide Bauanträge sind – wenn sie die Grenze von 1.500 m² Geschossfläche einhalten - zum
jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich genehmigungsfähig. Daher schlägt die Verwaltung vor, das
Verfahren zur Bebauungsplanänderung nun zu starten und die Planung über eine Veränderungssperre zu sichern. Dies erfolgt zeitlich parallel über eine separate Beschlussvorlage.
Da die Anträge vorliegen und somit die gesetzlich vorgegebenen Fristen laufen, ist eine Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung am 10. November 2014 notwendig. Eine Vorberatung im Technischen Ausschuss und im Ortschaftsrat Mietersheim ist leider nicht mehr möglich. Mit Ortvorsteherin Diana Frei wurde dieses Vorgehen im Vorhinein abgestimmt.

Dr. Wolfgang G. Müller

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.