Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
23. September 2024
23. September 2024
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 10/2024) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 23.09.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 129/2024 1. Ergänzung 101 1. Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/-innen des Oberbürgermeisters Der Gemeinderat beschließt: Von der Fraktion der AfD wird als 6. ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters Stadtrat Haller vorgeschlagen. Wahlergebnis 1. Wahlgang: 13 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Da keine absolute Mehrheit besteht, wird ein zweiter Wahlgang erforderlich. Stadtrat Haller zieht seine Kandidatur für den zweiten Wahlgang zurück. Weitere Kandidaten werden nicht genannt. Stadtrat Hirsch (SPD) stellt den Antrag, die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters auf 5 Personen zu begrenzen. Oberbürgermeister Ibert formuliert den Antrag: „Der Gemeinderat beschließt, die Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/-innen des Oberbürgermeisters auf 5 Personen festzulegen.“ Abstimmungsergebnis Antrag: 23 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen Damit ist der Antrag angenommen. -2136/2024 101 2. Wahl der Ortsvorsteher/-innen und deren Stellvertreter/-innen für die Stadtteile Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach, Langenwinkel, Mietersheim, Reichenbach und Sulz Der Gemeinderat beschließt: Die Wahlvorschläge der einzelnen Ortschaftsräte ergeben sich aus der beigefügten Anlage. Hugsweier: Ortsvorsteher Georg Bader Wahlergebnis: einstimmig 1. Stellvertreter Peter Winkels Abstimmungsergebnis: einstimmig 2. Stellvertreter Christopher Rubin Abstimmungsergebnis: einstimmig Kippenheimweiler: Ortsvorsteher Klaus Dorner Wahlergebnis: einstimmig 1. Stellvertreter Stephan Hurst Abstimmungsergebnis: einstimmig 2. Stellvertreter Antonio Bellomo Abstimmungsergebnis: einstimmig Kuhbach: Ortsvorsteher Norbert Bühler Wahlergebnis: 24 5 2 Ja Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 1. Stellvertreter Christoph Schmieder Abstimmungsergebnis: einstimmig Langenwinkel: Ortsvorsteherin Annerose Deusch Wahlergebnis: 30 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 1. Stellvertreter Wolfgang Eichler Abstimmungsergebnis: einstimmig 2. Stellvertreter Manuel Erfurt: Abstimmungsergebnis: einstimmig -3Mietersheim: Ortsvorsteherin Diana Frei Wahlergebnis: 28 2 1 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung 1. Stellvertreter Lukas Jenne Abstimmungsergebnis: einstimmig Reichenbach: Ortsvorsteher Klaus Girstl Wahlergebnis: einstimmig 1. Stellvertreter Harald Günther Abstimmungsergebnis: einstimmig 2. Stellvertreter Brigitte Beck Abstimmungsergebnis: einstimmig Sulz: Ortsvorsteherin Nicole Baur Wahlergebnis: einstimmig 1. Stellvertreter Uta Dreyer Abstimmungsergebnis: einstimmig 2. Stellvertreter Markus Wilhelm Abstimmungsergebnis: einstimmig 152/2024 503 3. Stadtseniorenbeirat, Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung, Interkultureller Beirat und Sportbeirat Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt, die Anzahl der Mitglieder der genannten Beiräte für die Wahlperiode 2024 – 2029 auf max. 25 festzulegen. Die Fraktionen des Gemeinderats entsenden je Beirat ein Mitglied, 19 Plätze werden mit sachkundigen Einwohnern besetzt. 2. Der Gemeinderat regelt die Anzahl der Sitzungen der Gremien wie folgt: • • Stadtseniorenbeirat: 2 Sitzungen pro Jahr Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung: 2 Sitzungen pro Jahr -4Zusätzlich wird jährlich eine gemeinsame Sitzung des Stadtseniorenbeirats und des Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderung durchgeführt. • • Interkultureller Beirat: 3 Sitzungen pro Jahr Sportbeirat: 2 Sitzungen pro Jahr Nachrichtlich: In begründeten Einzelfällen kann zu einer Sondersitzung des jeweiligen Beirats eingeladen werden. Beratungsergebnis: Einstimmig 115/2024 61 4. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Innenstadt-Marktstraße Bericht über Vorbereitende Untersuchungen Vorstellung der Sanierungsziele und des Maßnahmenkonzepts Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB wird zur Kenntnis genommen. 2. Den Sanierungszielen sowie dem Maßnahmenkonzept vom 4. Juli 2023 wird zugestimmt. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadträtin Kremling-Deinert erklärt sich bei diesem Punkt für befangen. 116/2024 61 5. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Innenstadt-Marktstraße - Satzung über die förmliche Festlegung des Erneuerungsgebiets Innenstadt-Marktstraße - Kosten- und Finanzierungsübersicht KuF Der Gemeinderat beschließt: 1. Aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und Sanierungsdurchführbarkeit wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt-Marktstraße" beschlossen. 2. Es kommt das Regelverfahren (umfassende Verfahren) unter Einbeziehung der §§ 152 bis 156a BauGB zur Anwendung. Die Vorschriften -5des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung. 3. Die Frist, in der die Sanierung „Innenstadt-Marktstraße“ durchgeführt werden soll, wird vorläufig bis zum 31.12.2039 festgelegt. Beratungsergebnis: Einstimmig 117/2024 61 6. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Innenstadt-Marktstraße - Förderzuschuss private Erneuerungsmaßnahmen und private Ordnungsmaßnahmen Der Gemeinderat beschließt: 1. Bei Durchführung von durchgreifenden Erneuerungsmaßnahmen an privaten Gebäuden wird ein Kostenerstattungsbetrag, wie in beigefügter Anlage festgelegt, gewährt. 2. Bei Durchführung von privaten Ordnungsmaßnahmen (Abbruch- bzw. Abbruchfolgekosten), wird ein Kostenerstattungsbetrag, wie in beigefügter Anlage festgelegt, gewährt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarungen über private Erneuerungsmaßnahmen unter Beachtung der Restnutzungsdauer und des Mindestausbaustandards sowie über private Ordnungsmaßnahmen abzuschließen. Beratungsergebnis: Einstimmig 105/2024 61 7. Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein „Windenergie“: Stellungnahme der Stadt Lahr im Rahmen der Offenlage Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein entsprechend der Sachdarstellung und Anlage 1 der Drucksache zu. Beratungsergebnis: 24 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen -6137/2024 61 8. Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein "Solarenergie": Stellungnahme der Stadt Lahr im Rahmen der Offenlage Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung „Solarenergie“ zum Regionalplan Südlicher Oberrhein entsprechend der Sachdarstellung und Anlage 1 der Drucksache zu. Beratungsergebnis: Einstimmig 118/2024 61 9. Bebauungsplan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 11. Juli 2024 zu den während der Offenlage eingebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen 2. Der Bebauungsplan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften werden in der beigefügten Fassung vom 11. Juli 2024 als Satzungen beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig 130/2024 61 10. Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 4. Juli 2024 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften werden in den beigefügten Fassungen vom 4. Juli 2024 als Satzungen beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig -7235/2023 202 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung) Stadtrat Hirsch stellt den Antrag auf Verweisung in die Haushaltsberatungen. Abstimmungsergebnis Antrag: 15 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen Damit ist der Antrag angenommen. 144/2024 101 12. 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) Der Gemeinderat empfiehlt: Der Oberbürgermeister wird bevollmächtigt, die beiliegende 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr/Schwarzwald und der Gemeinde Kippenheim über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) abzuschließen. Beratungsergebnis: Einstimmig 83/2024 411 13. Aktualisierung der Richtlinien für die Förderung der Lahrer Musik- und Gesangvereine Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Richtlinien zur Förderung der Lahrer Musik- und Gesangvereine gemäß dem vorliegenden Entwurf. Der Gemeinderat beschließt außerdem die Aufhebung der Vergütung der Stadtparkkonzerte gemäß dem Beschluss aus dem Jahr 1989. Beratungsergebnis: Einstimmig -842/2024 2. Ergänzung 612 14. Neuorganisation der Parkplatzanlage beim Parktheater und Stadtpark - Sperrung der Allee für den Kfz-Verkehr Der Gemeinderat beschließt: In einem ersten Umsetzungsschritt werden 2025 folgende Maßnahmen vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Haushaltsplans 2025 vorgenommen: 1. Die Allee zwischen Dinglinger Hauptstraße und Parktheater wird hinter der Zufahrt zum unteren Parkplatz für den Kfz-Verkehr gesperrt. 2. Der Fußverkehr wird auf die nun autofreie Fahrbahn der Allee verlagert und nicht mehr benötigten Gehweganlagen werden entsiegelt. 3. Zur besseren Abwicklung des Parksuchverkehrs wird eine Straßenverbindung zwischen dem mittleren und dem unteren Parkplatz westlich der Garage hergestellt. Stadträtin Dr. Sittler stellt den Änderungsantrag, dass vorerst nicht mehr Fahrradstellplätze geschaffen werden. Abstimmungsergebnis Antrag: 5 Ja-Stimmen 24 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Damit ist der Antrag nicht angenommen. Stadtrat Rösch stellt einen Vertragungsantrag auf Januar. Abstimmungsergebnis Antrag: 9 Ja-Stimmen 20 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Damit ist der Antrag nicht angenommen. Beratungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 112/2024 201 15. Hospital- und Armenfonds Lahr - Eröffnungsbilanz im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr fasst folgende Beschlüsse im Zuge der Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR): -91. Die Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital- und Armenfonds wird samt Anlagen nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) mit einer Bilanzsumme von 2.581.014,51 Euro zum 01.01.2020 festgestellt. Der Prüfbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung vom 19.06.2024 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Beschluss vom 20.11.2023 wird dahin gehend abgeändert, dass die Übertragung des Grundstück Flst. Nr. 412 mit 27,13 a, Bismarckstraße 9, zum Buchwert in Höhe von 112.597,72 Euro von der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr an den Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege erfolgt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eventuell noch erforderliche Korrekturen der Eröffnungsbilanz, entsprechend der Ermächtigungen des § 63 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) innerhalb der vorgegebenen Übergangsfristen vorzunehmen. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Hirsch war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 57/2024 602 16. Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen in den Budgeteinheiten des BGL / Abt.602 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2023 auf den Budgeteinheiten „BGL-Kosten Friedhof“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 142.304,52 Euro und auf „BGL-Kosten Grün“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 258.468,00 Euro. Insgesamt belaufen sich die Mehraufwendungen auf 400.772,52 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Budgeteinheit „Biotope“ in Höhe von 13.000 Euro, von der Budgeteinheit „Sportplätze“ in Höhe von 54.000 Euro, von Mehrerträgen der Bugdeteinheit „Bestattungswesen“ in Höhe von 76.000 Euro, aus dem Haushaltsbudget des Stadtplanungsamtes in Höhe von 117.000 Euro und aus der Budgeteinheit „Bewirtschaftung“ (603) Mittel in Höhe von 141.000 Euro. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Hirsch war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. - 10 113/2024 622 17. Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024 für den Stadtwald Lahr, Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat genehmigt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft (AfW) und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Hirsch war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 134/2024 14 18. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprü-fungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 52.462.959,94 EUR und einem Jahresgewinn von 558.953,48 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn 2021 in Höhe von 558.953,48 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Hirsch war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 110/2024 202 19. Nachtrag zur Vereinbarung über eine Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: - 11 Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügte Nachtrag zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe zur Inanspruchnahme von Leistungen der städtischen Vergabestelle zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Hirsch war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 22. Juli 2024 - ohne Beschluss -