Beschlussvorlage (Satzung)
Vorlage: Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
15. Dezember 2014
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (Abwägung)
Beschlussvorlage (GMA-Untersuchung vom 20.11.2014)
Beschlussvorlage (GMA-Untersuchung vom Juni/August 2014)
Beschlussvorlage (Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (Satzung)
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzung, Begründung)
15. Dezember 2014
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzung, Begründung)Beschlussvorlage (Nutzungsplan)Beschlussvorlage (GMA-Untersuchung vom 20.11.2014)Beschlussvorlage (GMA-Untersuchung vom Juni/August 2014)Beschlussvorlage (Abwägung)Beschlussvorlage (Satzung)
STADT LAHR Satzung Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 3. Änderung im Stadtteil Mietersheim Planungsrechtliche Festsetzungen Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung BadenWürttemberg(GemO) hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2014 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 3. Änderung im Stadtteil Mietersheim als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus folgenden Teilen: - Planungsrechtliche Festsetzungen vom 24.11.2014 - Nutzungsplan vom 24.11.2014 Beigefügt sind: - Begründung vom 24.11.2014 §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 19.11.2014 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, 16. Dezember 2014 Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister