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Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)

                                    
                                        September 2024

Erläuterungsbericht

Bebauungsplan Sport-KiTa
Schalltechnische Untersuchung

Stadt Lahr

Kontakt

Fichtner Water &
Transportation GmbH
Sarweystraße 3
70191 Stuttgart
www.fwt.fichtner.de

Standort Freiburg
+49 (761) 88505-0
freiburg@fwt.fichtner.de
Fichtner Water & Transportation GmbH
Linnéstraße 5
79110 Freiburg

612-2319

2

SU Sport-KiTa Lahr

Freigabevermerk
Name

Funktion

Datum

Erstellt:

Colloseus

Projektleitung

30.09.2024

Geprüft /
freigegeben:

Dr. Weise

Qualitätssicherung

30.09.2024

Unterschrift
Digital signiert von
Colloseus, Alexander
Datum: 2024.10.02 09:19:
33 +02'00'

Digital signiert von
Dr. Markus Weise
Datum: 2024.10.01
18:17:11 +02'00'

Revisionsverzeichnis
Rev.

Datum

Erstellt

Änderungsstand

Dateiname

0

30.09.2024

Colloseus

-

EB6122319-240930-Acol

Disclaimer
Der Inhalt dieses Dokumentes ist ausschließlich für den Auftraggeber von Fichtner und andere vertraglich
vereinbarte Empfänger bestimmt. Er darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers ganz oder
auszugsweise und ohne Gewähr Dritten zugänglich gemacht werden. Fichtner haftet gegenüber Dritten
nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen.

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3

SU Sport-KiTa Lahr

Inhalt
1

2

3

4

5

6

Allgemeines

8

1.1

Aufgabenstellung

8

1.2

Bearbeitungsgrundlagen

9

Grundlagen

10

2.1

Allgemeines

10

2.2

Beurteilungsgrundlagen

10

2.3

Schallschutz im Städtebau

11

Gastronomie

12

3.1

Allgemeines

12

3.2

Beurteilungsgrundlagen

12

3.2.1

Beurteilungszeiten

12

3.2.2

Zeiten erhöhter Empfindlichkeit

13

3.2.3

Immissionsrichtwerte

13

3.2.4

Verkehrsgeräusche

14

3.3

Emissionen

14

3.4

Immissionen

15

Veranstaltungen

16

4.1

Allgemeines

16

4.2

Emissionen

16

4.3

Immissionen

17

4.3.1

Bewertung nach TA Lärm

17

4.3.2

Bewertung nach Freizeitlärmrichtlinie

17

4.3.3

Bewertung nach Sportanlagenlärmschutzverordnung

17

Lärmschutzmaßnahmen

19

5.1

Allgemeines

19

5.2

Häufigkeit

19

5.3

Schallemissionen / Dauer

19

Zusammenfassung

21

Tabellen
Tabelle 1:

Orientierungswerte aus dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 [5] .......................................................... 11

Tabelle 2:

Immissionsrichtwerte der TA Lärm [9] ................................................................................................. 13

Tabelle 3:

Kurzzeitige Geräuschspitzen bei seltenen Ereignissen .................................................................. 14

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4

SU Sport-KiTa Lahr

Anlagen
Anlage 1

Lageplan Sportanlagen

Anlage 2

Lageplan Gastronomie

Anlage 3

Beurteilungspegel Gastronomie

Anlage 4

Lageplan Veranstaltung

Anlage 5

Beurteilungspegel Veranstaltung

Abkürzungen
BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

BImSchV

Bundes-Immissionsschutzverordnung

dB(A)

Dezibel nach A-Bewertung (Schallpegel mit Frequenzbewertung)

DIN

Deutsches Institut für Normung e. V.

DTV

durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

FWT

Fichtner Water & Transportation GmbH

HLUG

Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

IGW

Immissionsgrenzwert

IRW

Immissionsrichtwert

GE

Gewerbegebiet

GI

Industriegebiet

KI

Zuschlag für Impulshaltigkeit

Kkh

Krankenhäuser, Kurgebiete und Pflegeanstalten

KPA

Zuschlag für Parkplatzart

Lr

Beurteilungspegel

Lr, diff

Überschreitung eines Grenz-, Richt- oder Orientierungswertes

MD

Dorfgebiet

MI

Mischgebiet

MIV

Motorisierter Individualverkehr

MK

Kerngebiet

OW

Orientierungswert

RLS

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

StVO

Straßenverkehrsordnung

TA

Technische Anleitung

VDI

Verein Deutscher Ingenieure

VerBau

Verkehrsaufkommen durch Vorhaben der Bauleitplanung (Software)

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5

SU Sport-KiTa Lahr

WA

allgemeines Wohngebiet

WE

Wohneinheiten

WR

reines Wohngebiet

WS

Kleinsiedlungsgebiet

Quellen
[1] Wikipedia: Schalldruckpegel, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel, Januar 2024.
[2] Prof. Dr. Jürgen Hellbrück: Wirkungen von Lärm auf Erleben, Verhalten und Gesundheit, Vortrag auf
dem Seminar "Lärmarme Straßenbeläge", März 2010.
[3] Weltgesundheitsorganisation: Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Union Zusammenfassung, 2018.
[4] DIN 18005:2023-07 – Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung, Stand
Juli 2023.
[5] DIN 18005 Bbl 1:2023-07 – Schallschutz im Städtebau - Beiblatt 1: Schalltechnische
Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Stand Juli 2023.
[6] DIN ISO 9613-2: 1999-10: Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien – Teil 2:
Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996).
[7] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische
Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998.
[8] VDI 3770:2012-09 - Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, Verein
Deutscher Ingenieure, 2012.
[9] Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Sächsische Freizeitlärmstudie, April 2006.
[10] Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI): Freizeitlärm-Richtlinie vom 06. März
2015.
[11] 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV) vom 18. Juli 1991, die zuletzt durch Artikel 1
der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1468) geändert worden ist.
[12] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der
Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren,
Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche
insbesondere von Verbrauchermärkten, Schriftenreihe "Umwelt und Geologie - Lärmschutz in
Hessen", Heft 3, 2005.

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SU Sport-KiTa Lahr

[13] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Verwendung von akustischen Rückfahrwarneinrichtungen, 2004.
[14] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Parkplatzlärmstudie – 6. überarbeitete Auflage, August 2007.
[15] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Geräusche aus „Biergärten“ – ein Vergleich verschiedener
Prognoseansätze, 1999.
[16] Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburger Leitfaden – Lärm in der Bauleitplanung 2010, Januar
2010.
[17] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin: Berliner Leitfaden Lärmschutz in der
verbindlichen Bauleitplanung 2017, Mai 2017.
[18] DIN 4109-2:2018-01 – Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der
Anforderungen, Stand Januar 2018.
[19] DIN 4109-1:2018-01 – Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen, Stand Januar 2018.
[20] Tulatz, Brun, Franzen-Reuter: Schallpegelanalyse von Entladegeräuschen an außenliegenden
Laderampen, Immissionsschutz, Heft 4, 2017.
[21] Heroldt, M., Brun, M., Kunz, F.: Schallpegelanalyse von Be- und Entladevorgängen mit
Palettenhubwagen und beladener Palette bei Lkw in Logistikzentren, Immissionsschutz Heft 2, 2017.
[22] Hessische Landesanstalt für Umwelt: Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der
Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Schriftenreihe „Umweltplanung, Arbeitsund Umweltschutz“, Heft 279, 1999.
[23] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), Juli 1991, Zuletzt geändert durch Artikel 1 der
Verordnung vom 4. November 2020 (BGBl. I S. 2334).

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SU Sport-KiTa Lahr

1

Allgemeines

1.1

Aufgabenstellung

Im Bereich der bereits bestehenden Sportanlagen zwischen der Werderstraße und der Straße Untere
Dammen ist der Neubau einer Sport-Kindertagesstätte mit Vereinsräumen und einer Gaststätte geplant.
Hierfür soll der Bebauungsplan SPORT-KITA aufgestellt werden.
Das Vorhaben grenzt dabei an verschiedene Sportanlagen, insbesondere Tennis- und Hockeyplätze.
Zudem befinden sich im Umfeld Wohngebiete.
Für das Bebauungsplanverfahren sollen Lärmkonflikte infolge der Planung ermittelt werden und ggf.
Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Konflikte können grundsätzlich durch neue
Schallquellen im Gebiet oder durch neue schutzbedürftige Nutzungen in Relation zu umgebenden
Betrieben oder Sportanlagen entstehen.
Im vorliegenden Fall sind im Plangebiet nur Teile der geplanten Nutzungen schalltechnisch relevant.
Einrichtungen für Kinder sind nach den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes privilegiert:
„Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen
Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall
keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen
Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“ (§ 22 Abs. 1a BImSchG)
Für die geplante Kindertagesstätte erscheint es uns daher entbehrlich, die Geräusche aus dem geplanten
Betrieb zu prognostizieren. Bei einer Einrichtung, die gerade für den vor Ort bestehenden Bedarf
ausgerichtet ist, sind nach unserer Einschätzung keine Ansätze für einen atypischen Sonderfall zu
erkennen, die auf ein Abweichen von der Beurteilung als Regelfall und damit als hinzunehmendes
sozialadäquates Geräusch schließen lassen.
Die Privilegierung von Kindertageseinrichtungen umfasst neben den Geräuschen der Kinder auch
weitere Geräusche, die infolge der Einrichtung entstehen. Somit ist auch der Hol- und Bringverkehr
grundsätzlich nicht nach Richtwerten zu bewerten. Ohnehin sind hier nur geringe Änderungen des
Verkehrslärms in der Nachbarschaft aus den auf die KiTa bezogenen Fahrten zu erwarten.
In den geplanten Vereinsräumen sind z. B. Sportkurse o. ä. geplant. Hieraus sind - auch aufgrund der
Anordnung auf der Westseite des Gebäudes - keine für die Nachbarschaft relevanten Geräusche zu
erwarten.
Allerdings sind die geplanten Nutzungen in Bezug auf die Gastronomie zu untersuchen. Das umfasst
neben einer regelmäßigen Nutzung als Gaststätte auch besondere Veranstaltungen an maximal 10 Tagen
pro Jahr. Diese können im Zusammenhang mit den Sportanlagen stehen, aber auch unabhängig davon
sein. Für die regelmäßige Nutzung wird das Regelwerk für Gewerbelärm zur Bewertung herangezogen.
Grundsätzlich können die Veranstaltungen als Gewerbe-, Sport- oder Freizeitlärm eingestuft werden. Die
immissionsschutzrechtliche Beurteilungsgrundlage kann von der genauen Art der Veranstaltung
abhängen. Da nachts der Bezug jeweils die lauteste Stunde ist und sich die Richtwerte für seltene

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8

SU Sport-KiTa Lahr

Ereignisse nicht unterscheiden ergeben sich zwischen diesen Grundlagen keine maßgebenden
Unterschiede in der Beurteilung. Somit erfolgt die Bewertung hier nur nach den Regelungen für
Gewerbelärm, wobei ergänzende Hinweise bei abweichenden Bewertungen als Sport- oder Freizeitlärm
abgeleitet werden.
Äußere Lärmeinwirkungen sind insbesondere durch die Nutzung der Sportanlagen vorhanden. Nach den
Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung sind zwar nur schutzbedürftige Räume von
Wohnungen geschützt und nicht die hier vorgesehenen Nutzungen. Dennoch wurde anhand der
Grundlagen, die aus einer früheren Untersuchung für die Sportanlagen Dammenmühle bereits vorhanden
waren, eine überschlägige Abschätzung der Lärmeinwirkungen z. B. auf Büroräume in der Sport-Kita
vorgenommen. Die Lage der angrenzenden Spielfelder können Anlage 1 entnommen werden.
Hieraus war zu erkennen, dass am geplanten Baukörper Beurteilungspegel durch die Sportanlagen von
ca. 50 bis 55 dB(A) zu erwarten sind. Der Immissionsrichtwert liegt für Mischgebiete, der für diese
Abschätzung hilfsweise zugrunde gelegt wird, beträgt in den maßgebenden Beurteilungszeiten am Tag
jeweils 60 dB(A). Somit sind auch keine Anhaltspunkte für Schutzanforderungen am geplanten Gebäude
zu erkennen.

1.2

Bearbeitungsgrundlagen

Die schalltechnische Untersuchung bezieht sich auf die Vorhabenpläne mit dem Planstand 06.05.2024. Ein
Katasterauszug wurde von der Stadt Lahr zur Verfügung gestellt. Die Höhendaten wurden vom
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bezogen. Weitere
Datengrundlagen werden an den jeweiligen Stellen im Text aufgeführt.
Die schalltechnischen Berechnungen werden mit der Software SoundPLAN (Version 9.0, Soundplan
GmbH) durchgeführt.

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SU Sport-KiTa Lahr

2

Grundlagen

2.1

Allgemeines

Schall bezeichnet mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium (z. B. Luft).
Schallpegel werden üblicherweise in der Einheit dB(A) (Dezibel) dargestellt. Dabei handelt es sich um eine
Hilfsgröße, die einen Schalldruckpegel in ein Verhältnis zur menschlichen Hörschwelle setzt. Durch den
logarithmischen Maßstab entstehen dabei besser handhabbare Werte.
Das menschliche Gehör nimmt Frequenzen ungefähr zwischen 16 Hz und 20 KHz wahr. Die Hörschwelle
liegt in Abhängigkeit von der Frequenz ungefähr bei 0 dB. Die Schmerzgrenze liegt bei ca. 130 dB. „Die
Abhängigkeit von wahrgenommener Lautstärke und Schalldruckpegel ist stark frequenzabhängig. […]
Sollen Aussagen über die Wahrnehmung eines Schallereignisses gemacht werden, muss daher das
Frequenzspektrum des Schalldrucks betrachtet werden […].“ [1]
Durch eine frequenzabhängige Gewichtung wird der bewertete Schalldruckpegel gebildet. Üblich ist
dabei die Verwendung des A-bewerteten Schallpegels (dB(A)).
Als Lärm werden Schallereignisse bezeichnet, die subjektiv als störend empfunden werden. Lärm ist also
„unerwünschter Schall, der das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen erheblich
beeinträchtigen kann“. [2] Auch nach Auffassung der Weltgesundheitsorganisation hat Lärm „negative
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden und wird in zunehmendem Maße
zu einem Problem.“ [3]

2.2

Beurteilungsgrundlagen

Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen der unterschiedlichen Lärmarten (z. B. Verkehr, Gewerbe,
Freizeit) werden durch entsprechende Richtlinien bzw. Verordnungen vorgegeben. Hierbei erfolgt eine
sektorale Betrachtung, d. h. bei den schalltechnischen Überprüfungen sind die Lärmquellen der
unterschiedlichen Lärmarten einzeln zu ermitteln und die daraus berechneten Beurteilungspegel den
jeweiligen Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten gegenüberzustellen.
Eine Aggregation mehrerer Lärmarten erfolgt in der Regel nicht. Schallquellen, die keiner Lärmart
zuzuordnen sind (z. B. Naturgeräusche, Wind, Wasser etc.), werden bei den schalltechnischen
Untersuchungen nicht betrachtet.
Für die schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die Schallemissionen ermittelt oder
abgeschätzt, d. h. es wird der von einer Schallquelle ausgehende Lärm betrachtet. In Abhängigkeit der
Lage, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen etc. werden daraus die Schallimmissionen ermittelt, also der auf
den jeweils maßgebenden Immissionsort (z. B. ein Wohngebäude) einwirkende Lärm bestimmt.
Mit den Zuschlägen der jeweiligen Berechnungsrichtlinien z. B. für Ruhezeiten oder bestimmte Lärmarten
werden aus den Immissionen die Beurteilungspegel gebildet.

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10

SU Sport-KiTa Lahr

2.3

Schallschutz im Städtebau

Für die schalltechnische Beurteilung städtebaulicher Planungen kann die DIN 18005 - Schallschutz im
Städtebau [4] herangezogen werden. In Beiblatt 1 zur DIN 18005 sind „Orientierungswerte für die
angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung“ [5] angegeben. Die
Orientierungswerte sind als Ziele des Schallschutzes für die Bauleitplanung aufzufassen und keine
Grenzwerte. Die örtlichen Gegebenheiten können ein Abweichen von Orientierungswerten nach oben
oder unten erfordern.
Die DIN 18005 dient als Grundlage zur Abwägung der Belange des Schallschutzes bei städtebaulichen
Planungen. „Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten
abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere
geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche
Schallschutzmaßnahmen – insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert
werden.“ [4]
In der folgenden Tabelle sind die nach den Nutzungsarten unterschiedenen Orientierungswerte der
DIN 18005 (Beiblatt 1) [4] für den Tag (6 bis 22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr) aufgeführt:
Tabelle 1:

Orientierungswerte aus dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 [5]

Nutzungsart

Orientierungswerte der DIN 18005
in dB(A)
Tag
Nacht

Reine Wohngebiete (WR)

50

40 (35)

Allgemeine Wohngebiete (WA),
Kleinsiedlungsgebiete (WS), Wochenendhaus-,
Ferienhaus- und Campingplatzgebiete

55

45 (40)

Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen

55

55 (55)

Besondere Wohngebiete (WB)

60

45 (40)

Dorf- (MD), Misch- (MI) und Urbane Gebiete (MU)

60

50 (45)

Kerngebiete (MK)

63 (60)

53 (45)

Gewerbegebiete (GE)

65

55 (50)

(Werte in Klammern für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie Geräusche von vergleichbaren öffentlichen
Anlagen)

Die Beurteilungspegel verschiedener Lärmarten (Verkehr, Gewerbe, Sport, Freizeit) sind einzeln mit den
Orientierungswerten zu vergleichen.

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SU Sport-KiTa Lahr

3

Gastronomie

3.1

Allgemeines

Der Bebauungsplan schreibt zwar die Nutzung und die organisatorischen Details der Nutzung nicht fest,
dennoch erscheint es sinnvoll, bereits auf der Ebene der Aufstellung des Bebauungsplans die
Verträglichkeit der beabsichtigten Nutzung mit der Nachbarschaft zu untersuchen, um ggf. Maßnahmen
festzusetzen oder zumindest Hinweise zu geben.
Bezüglich der gastronomischen Nutzung ist insbesondere zu beurteilen, ob eine regelmäßige Bewirtung
an bestimmte Anforderungen gebunden sein wird. Hierbei konzentriert sich die Modellierung auf die
Außengastronomie. Geräusche aus den Innenräumen sind im Vergleich hierzu für die Beurteilungspegel
in der Nachbarschaft nicht maßgebend. Auch der Parkierungsverkehr wird im vorliegenden Fall nicht im
Schallausbreitungsmodell abgebildet. Dies hat den Hintergrund, dass gerade aufgrund der von der
Kindertagesstätte abweichenden Nutzungszeiten dieselben Parkstände genutzt werden können und
diese sich auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen befinden. Damit fallen sie nach den Regelungen
der nachfolgend näher dargestellten TA Lärm nicht zum Anlagengeräusch.
Als Beurteilungsgrundlage für gewerbliche Lärmimmissionen wird nachfolgend die TA Lärm
herangezogen.
Die Schallausbreitung wird anhand der DIN ISO 9613-2 [8] ermittelt. Für die Ermittlung der
Schallausbreitung nach DIN ISO 9613-2 wird durchweg die Mitwindsituation angenommen. Eine
Minderung aufgrund unterschiedlicher Ausbreitungsbedingungen im Langzeitmittel wird zugunsten der
Anwohner nicht verwendet.

3.2

Beurteilungsgrundlagen

Berechnungs- und Bewertungsgrundlage für den Gewerbelärm ist die Technische Anleitung zum Schutz
gegen Lärm (TA Lärm) [9].
Nach TA Lärm ist sicherzustellen, dass die von einer gewerblichen Anlage emittierten Geräusche an
umgebenden Gebäuden bestimmte Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. In die Beurteilung der
Anlage gehen neben den durch die Planung neu entstehenden Geräusche (Zusatzbelastungen) auch die
bereits vorhandenen bzw. aus externen Planungen entstehenden Geräusche durch weitere gewerbliche
Anlagen, die in den Anwendungsbereich der TA Lärm fallen, ein (Vorbelastungen). Im Regelfall ist zu
prüfen, ob der Immissionsbeitrag der Anlage relevant zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte
beiträgt.

3.2.1

Beurteilungszeiten

In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte für den Gewerbelärm von genehmigungsbedürftigen und
nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen vorgegeben. Dabei werden folgende Beurteilungszeiten
unterschieden:
▪ Tag

6 bis 22 Uhr

▪ Nacht

22 bis 6 Uhr.

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SU Sport-KiTa Lahr

„Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden.“ [9] Dabei muss eine
achtstündige Nachtruhe gewährleistet sein.
Der Beurteilungszeitraum für den Tag beträgt 16 Stunden. Für die Nacht ist zur Beurteilung die volle
Stunde anzusetzen, die den höchsten Beurteilungspegel aufweist.

3.2.2

Zeiten erhöhter Empfindlichkeit

Bei der Ermittlung der Beurteilungspegel sind am Tage Ruhezeiten (Tageszeiten mit erhöhter
Empfindlichkeit) durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zu berücksichtigen. Dieser Zuschlag geht in die
Ermittlung der Beurteilungspegel bei Kurgebieten, Krankenhäusern, Pflegeanstalten, reinen und
allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten ein.
Als Ruhezeiten sind nach Nummer 6.5 der TA Lärm die folgenden Zeiträume festgelegt:
▪ An Werktagen:

06 bis 07 Uhr
20 bis 22 Uhr

▪ An Sonn- und Feiertagen:

06 bis 09 Uhr
13 bis 15 Uhr
20 bis 22 Uhr

3.2.3

Immissionsrichtwerte

In der nachfolgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die im Abschnitt 6.1 der TA Lärm
angegebenen Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm aufgeführt. Sie beziehen sich auf Immissionsorte
außerhalb von Gebäuden.
Tabelle 2:

Immissionsrichtwerte der TA Lärm [9]

Nutzungsart

Immissionsrichtwerte der TA Lärm
Tag

Nacht

Kurgebiete, Krankenhäuser,
Pflegeanstalten (KH)

45

35

Reine Wohngebiete (WR)

50

35

Allgemeine Wohngebiete (WA),
Kleinsiedlungsgebiete (WS)

55

40

Kern- (MK), Dorf- (MD) und
Mischgebiete (MI)

60

45

Urbane Gebiete (MU)

63

45

Gewerbegebiete (GE)

65

50

Industriegebiete (GI)

70

70

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sind zulässig. Sie dürfen aber die Immissionsrichtwerte am Tage
um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Seltene Ereignisse sind gemäß Punkt 7.2 der TA Lärm voraussehbare Besonderheiten beim Betrieb einer
Anlage. In diesen seltenen Fällen, die nicht an mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres
und an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden auftreten dürfen, können
Überschreitungen der oben aufgeführten Immissionsrichtwerte zugelassen werden.

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SU Sport-KiTa Lahr

Die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse betragen außerhalb von Gebäuden
▪ am Tag:

70 dB(A) und

▪ in der Nacht:

55 dB(A).

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Immissionsrichtwerte um nicht mehr als die
nachstehend genannten Werte überschreiten:
Tabelle 3:

Kurzzeitige Geräuschspitzen bei seltenen Ereignissen

Nutzungsart

Kurgebiete, Krankenhäuser,
Pflegeanstalten, Reine und allgemeine
Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete,
Kern-, Dorf- und Mischgebiete, urbane
Gebiete
Gewerbegebiete

3.2.4

Überschreitungen durch
kurzzeitige Geräuschspitzen
in dB(A)
Tag
Nacht
20
10

25

15

Verkehrsgeräusche

Die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen bei der Beurteilung von Gewerbelärm ist in Nummer 7.4
der TA Lärm geregelt. Demnach sind Verkehrsgeräusche auf dem Betriebsgelände sowie bei der Ein- und
Ausfahrt bei der Ermittlung der Lärmemissionen eines Betriebes mit zu berücksichtigen.
Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Straßen sind nur zu erfassen, wenn
▪ sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 dB(A) erhöhen,
▪ keine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr erfolgt ist und
▪ die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden.

3.3

Emissionen

Westlich des Gebäudes der Sport-KiTa ist eine Außenterrasse geplant, die u. a. für ein
außengastronomisches Angebot genutzt werden soll. Die Schallemissionen einer solchen Nutzung
werden im Regelfall durch die Kommunikation der Gäste bestimmt. Diese ist abhängig z. B. von der
Gesamtzahl der Gäste, der Art der Gastronomie und ggf. einem bereits vorhandenen Geräuschniveau, an
das sich die Gespräche anpassen.
Emissionsansätze hierfür können der VDI 3770 [8] entnommen werden. Entsprechend dem darin
enthaltenen Beispiel wird je Person ein Schallleistungspegel von 70 dB(A) verwendet. Dieser Pegel wird
jeweils für 50 % der anwesenden Personen angesetzt.
Zur Nutzung der Außengastronomie wird angenommen, dass zwischen 9 und 12 durchgehend 30
Personen anwesend sind sowie zwischen 12 und 23 Uhr durchgehend 60 Personen. Hieraus ergeben sich
Schallleistungspegel für die in Anlage 2 dargestellte Fläche von 81,8 dB(A) zwischen 9 und 12 Uhr sowie
von 84,8 dB(A) zwischen 12 und 23 Uhr.

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14

SU Sport-KiTa Lahr

Bei Kommunikationsgeräuschen ergeben sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Personen
unterschiedliche Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Schallemissionen. Bei weniger Personen sind die
Schwankungen größer und damit der Zuschlag höher. Im vorliegenden Fall ergibt sich ein Zuschlag von
4,2 dB(A) bei 30 Personen sowie von 2,9 dB(A) bei 60 Personen.

3.4

Immissionen

Zur schalltechnischen Beurteilung werden mit den in Abschnitt 3.3 zusammengestellten Emissionen die
Beurteilungspegel des Gastronomiebetriebs ermittelt.
Die Ergebnisse für 12 Immissionsorte in der Umgebung des Plangebietes wurden jeweils stockwerkweise
für Tag und Nacht berechnet. Die Bewertung der Schallimmissionen erfolgte anhand der Vorgaben der
TA Lärm [9].
Die Ergebnisse sind in Anlage 3 aufgeführt. Darin bedeuten:
▪ IRW:

Immissionsrichtwert nach TA Lärm

▪ Lr:

Beurteilungspegel

▪ Tag:

Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr (Mittelungspegel)

▪ Nacht:

Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr (lauteste Stunde)

▪ diff:

Überschreitung des Immissionsrichtwertes

Die Immissionsrichtwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. Diese
wurden in Abstimmung mit der Stadt Lahr den geltenden Bebauungsplänen entnommen oder nach der
tatsächlich vorhandenen Nutzung in einen Gebietstyp eingeordnet.
Die über die Beurteilungszeiträume gemittelten Beurteilungspegel liegen an den betrachteten
Immissionsorten in der Nachbarschaft ca. zwischen 24 und 37dB(A) am Tag sowie zwischen 23 und 36
dB(A) in der Nacht.
Somit werden in beiden Beurteilungszeiträumen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine
Wohngebiete (WA) von 55 dB(A) tags sowie 40 dB(A) nachts an allen umgebenden Immissionsorten
eingehalten. Da an diesen Immissionsorten auch keine nennenswerte gewerbliche Lärmvorbelastung zu
erkennen ist, zeigen die Ergebnisse auf, dass eine Gastronomie in der beschriebenen Intensität und zu
den angesetzten Zeiten mit der Umgebung verträglich ist.
Somit sind für die untersuchte gastronomische Nutzung im Plangebiet „SPORT-KITA“ keine
Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

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15

SU Sport-KiTa Lahr

4

Veranstaltungen

4.1

Allgemeines

Im Plangebiet sind neben der regelmäßigen Nutzung auch an einzelnen Tagen des Jahres besondere
Veranstaltungen wie z. B. Feste mit Musik von Sportvereinen vorgesehen. Wie auch bei der regelmäßigen
Nutzung beschrieben, legt der Bebauungsplan noch keine Details für solche Veranstaltungen fest.
Dennoch sollen potenzielle Lärmkonflikte frühzeitig erkannt werden, sodass möglichst frühzeitig die
Vorgaben für Feiern bekannt sind und berücksichtigt werden können.
Schallemissionen von Veranstaltungen können je nach Art der Veranstaltung, der Musikdarbietungen und
Besucherinnen und Besucher sehr stark voneinander abweichen. Eine abschließende Prüfung der
Verträglichkeit kann somit nicht pauschal erfolgen. Hier werden damit Annahmen getroffen, um hieraus
Rückschlüsse für potenzielle Lärmkonflikte zu ziehen, um diese in der späteren Nutzung zu vermeiden.
Als Beurteilungsgrundlage hierfür wird nachfolgend ebenfalls zunächst die TA Lärm (vgl. Abschnitt 3.2)
herangezogen. Hierbei wird eine Bewertung als seltenes Ereignis vorgenommen.
Darüber hinaus werden Hinweise für abweichende Beurteilungen als Sport- oder Freizeitlärm gegeben.

4.2

Emissionen

Wie bereits bei der regelmäßigen gastronomischen Nutzung beschrieben, können sich schalltechnische
Modellberechnungen auf maßgebende Schallquellen konzentrieren. Weitere Schallquellen mit geringeren
Anteilen am Gesamtpegel sind bei deutlich überwiegenden lauteren Quellen für den Gesamtpegel nicht
mehr relevant. Bei Feiern mit Musikbeschallung ist diese die deutlich dominierende Schallquelle. Darüber
hinaus können nur die Personen im Außenbereich noch einen relevanten Anteil am Gesamtpegel bilden.
Besucher/-innen in Innenräumen können vernachlässigt werden.
Für die Kommunikation im Außenbereich wird für die in Anlage 4 dargestellte Fläche ein
Schallleistungspegel von 90 dB(A) angenommen. Dieser entspricht annähernd dem Ansatz für 150
Personen mit einem Schalleistungspegel von 70 dB(A) und einem Anteil von 50 % gleichzeitig
sprechender Personen. Zudem ergäbe auch der Ansatz der sächsischen Freizeitlärmstudie [9] für
Straßenfeste bei der angenommenen Fläche einen Schallleistungspegel von knapp 90 dB(A).
Dieser Schallleistungspegel wird für die Zeit zwischen 14 und 24 Uhr durchgehend angenommen.
Für die Musik ist der Literatur eine große Bandbreite denkbarer Schallemissionen zu entnehmen. Ob eine
Band, ein Blasorchester spielt oder Musik direkt von Lautsprechern abgespielt wird, hat jeweils andere
Schallpegel zur Folge. Zudem spielt auch der erwartete Pegel für die Besucher/-innen eine Rolle und die
zu beschallende Fläche sowie die Art der Beschallungsanlage.
Hier wird für eine Vorabschätzung ein konservativer, hoher Ansatz für 2 Lautsprecher mit einem
Schallleistungspegel von jeweils 110 dB(A) verwendet. Auch dieser Ansatz wird durchgehend in der Zeit
zwischen 14 und 24 Uhr verwendet. Bei der Ermittlung der Beurteilungspegel im Umfeld wird zudem
jeweils ein Zuschlag für Impulshaltigkeit von 4 dB(A) sowie für die Informationshaltigkeit der Geräusche
von 6 dB(A) berücksichtigt.

612-2319

16

SU Sport-KiTa Lahr

4.3

Immissionen

4.3.1

Bewertung nach TA Lärm

Mit den in Abschnitt 4.2 zusammengestellten Emissionen wurden auch für Veranstaltungen die
Beurteilungspegel ermittelt und für 12 Immissionsorte ausgegeben.
Die Ergebnisse sind in Anlage 5 aufgeführt.
Daraus ist zu entnehmen, dass die Beurteilungspegel deutlich zwischen den Immissionsorten östlich der
Sport-KiTa und westlich davon unterscheiden. Während sich durch die Lage der Hauptschallquellen und
die Abstrahlrichtung spürbare Abschirmungen nach Osten zeigen, ergeben sich an den westlich
gelegenen Gebäuden im Vergleich deutlich höhere Immissionen.
An den Immissionsorten östlich (01 bis 07) liegen die Beurteilungspegel tags wie nachts im Bereich
zwischen 43 und 47 dB(A) und damit durchweg unter den jeweiligen Immissionsrichtwerten für seltene
Ereignisse.
Westlich des Plangebiets liegt die Spanne der Beurteilungspegel zwischen 62 und 66 dB(A). Am Tag wird
damit der Richtwert von 70 dB(A) unterschritten. Der nächtliche Richtwert der TA Lärm von 55 dB(A) wird
bei den gewählten Ansätzen aber deutlich überschritten. Maßgebend hierfür ist die angenommene
Musikbeschallung.
Da sich aus den ermittelten Ergebnissen potenzielle Lärmkonflikte zeigen, werden in Abschnitt 5
Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen.

4.3.2

Bewertung nach Freizeitlärmrichtlinie

Geht man von einer Bewertung als Freizeitveranstaltung anstelle der Bewertung als Gewerbelärm aus,
würde sich die Beurteilung nicht relevant unterscheiden. Bei seltenen Ereignissen gelten nach der
Freizeitlärmrichtlinie [10] ebenfalls Richtwerte am Tag von 70 dB(A) sowie nachts von 55 dB(A). Auch nach
diesem Regelwerk wird eine seltene Veranstaltung am Tag eher keine Konflikte hervorrufen, während
nachts ohne Maßnahmen Lärmkonflikte zu erwarten wären.

4.3.3

Bewertung nach Sportanlagenlärmschutzverordnung

Bei einer besonderen Veranstaltung, die nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung [11] zu beurteilen
ist, unterscheidet sich die Bewertung von denen als Gewerbe- oder Freizeitlärm. Dies beginnt damit, dass
nachts von einem 5 dB(A) strengeren Immissionsrichtwert von 50 dB(A) für das hier anzusetzende
Schutzniveau eines allgemeinen Wohngebiets (WA) auszugehen ist. Auch für den Tag liegt nach der
Sportanlagenlärmschutzverordnung der Richtwert bei 65 und nicht bei 70 dB(A). Zudem wird zwischen
Zeiträumen außerhalb und innerhalb von Ruhezeiten unterschieden, wobei im vorliegenden Fall
insbesondere der Zeitraum zwischen 20 und 22 Uhr relevant wäre. In diesem Zeitraum müsste demnach
gesondert vom übrigen die Einhaltung des Richtwertes gewährleistet werden.
Übertragen auf die Ergebnisse bedeutet dies, dass für nach Sportanlagenlärmschutzverordnung zu
bewertende Veranstaltungen nachts um 5 dB(A) geringere Schallemissionen der Musikdarbietungen
zulässig sind, als dies bei den anderen Beurteilungsgrundlagen der Fall ist.

612-2319

17

SU Sport-KiTa Lahr

Zudem sind ist bei Sportveranstaltungen auch die Ruhezeiten näher zu betrachten. Da Veranstaltungen
im Regelfall vor allem abends höhere Geräusche erzeugen, ist insbesondere die Ruhezeit zwischen 20
und 22 Uhr zu berücksichtigen, in der ein Richtwert von 65 dB(A) einzuhalten ist. Mit den hier
verwendeten Annahmen zur Beschallung würde dieser Wert knapp überschritten. Die Beurteilungspegel
für eine Beschallung während der gesamten Ruhezeit entsprechen den Ergebnissen in den Spalten für die
Nachtzeit aus Anlage 5 und zeigen Pegel von bis zu 66 dB(A).

612-2319

18

SU Sport-KiTa Lahr

5

Lärmschutzmaßnahmen

5.1

Allgemeines

Die über den Bebauungsplan vorbereitete Nutzung zeigt nur für Einzelfälle ein schalltechnisches
Konfliktpotenzial. Aus der regelmäßigen Nutzung sind keine unzumutbaren Beeinträchtigungen - sowohl
von außen auf das Plangebiet als auch vom Plangebiet in die Nachbarschaft - zu erkennen.
Die Modellberechnungen für seltene Veranstaltungen mit Musik zeigen aber ein Konfliktpotenzial mit der
bestehenden Nachbarschaft. In der Praxis wird der diesbezügliche Lärmschutz durch organisatorische
Vorgaben und nicht durch bauliche Maßnahmen erfolgen. Eine dauerhafte Abschirmung z. B. durch eine
Lärmschutzwand für Feste an wenigen Tagen pro Jahr erscheint weder sinnvoll noch baulich wirksam
umsetzbar.
Deutlich besser umsetzbar sind Maßnahmen, die sich auf die Häufigkeit, Dauer und Intensität von
Veranstaltungen beziehen. Diese betrieblichen Anforderungen an die spätere Nutzung lassen sich im
Bebauungsplan mangels Rechtsgrundlage nicht festsetzen. Allerdings werden nachfolgend Hinweise
zusammengestellt, die ggf. auch in die Hinweise des Bebauungsplans übernommen werden können.

5.2

Häufigkeit

In allen zur Verfügung stehenden Beurteilungsrichtlinien bestehen Beschränkungen der maximalen
Anzahl seltener Ereignisse mit erhöhten zulässigen Immissionsrichtwerten. In der TA Lärm sind dies z. B.
10 Kalendertage pro Jahr. Auch wenn beispielsweise manche der Veranstaltungen nicht in dieselbe
Lärmart fallen sollten, sind den Nachbarn nicht die Summe der jeweils zulässigen seltenen Ereignisse
zumutbar. Es ist zu empfehlen, insgesamt durch alle Sonderveranstaltungen, die Geräusche oberhalb der
regulären Richtwerte erzeugen, die Gesamtzahl von 10 Tagen nicht zu überschreiten.
Ein Hinweis im Bebauungsplan könnte beispielsweise wie folgt formuliert werden:
Veranstaltungen mit erhöhten Schallemissionen z. B. durch Musikbeschallung können
nach den immissionsschutzrechtlichen Regelungen als seltene Ereignisse zugelassen
werden. Zum Schutz der Nachbarschaft sollte die Gesamtzahl der Veranstaltungstage mit
erhöhten Schallemissionen 10 pro Jahr nicht überschreiten.

5.3

Schallemissionen / Dauer

Eine konkrete Regelung der Schallemissionen ohne genaue Aufstellorte von Bands bzw. Lautsprechern ist
nicht möglich. Zudem bedingen sich die Dauer der Veranstaltung und die über diesen Zeitraum innerhalb
der Richtwerte zulässigen Schallleistungen. Auch durch die Auswahl der Art der Beschallung und die
genaue Ausrichtung sind weitere spürbare Einflüsse auf die Immissionen im Umfeld möglich. Somit
erscheint schalltechnisch nur ein qualitativer Hinweis für nachgelagerte Genehmigungen angemessen.
Auch im Rahmen seltener Veranstaltungen mit erhöhten zulässigen Richtwerten können
je nach Art der Veranstaltung, Dauer und den jeweils das Geräusch bestimmenden
Hauptschallquellen Lärmkonflikte in der Nachbarschaft entstehen.

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19

SU Sport-KiTa Lahr

Insbesondere bei Veranstaltungen bis in die Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr sollte für
den Einzelfall ein Nachweis der Einhaltung der Richtwerte für die geplante Art der
Veranstaltung geführt werden.

612-2319

20

SU Sport-KiTa Lahr

6

Zusammenfassung

Für die Aufstellung des Bebauungsplans „SPORT-KITA“ wurde eine schalltechnische Untersuchung
durchgeführt. Hierbei wurden die regelmäßige gastronomische Nutzung und besondere Veranstaltungen
untersucht. Daneben wurden weitere Einwirkungen auf das Plangebiet bzw. aus dem Plangebiet auf die
Nachbarschaft qualitativ bewertet. Hieraus ergeben sich folgende wesentlichen Ergebnisse
Gastronomie (regelmäßige Nutzung)
▪ Durch die vorgesehene gastronomische Nutzung einschließlich der Nutzung der Freisitzflächen sind
keine Lärmkonflikte mit der Nachbarschaft zu erwarten (vgl. Abschnitt 3.4)
-

Folge: Keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich

Veranstaltungen (seltene Ereignisse)
▪ Je nach Art und Intensität einer Veranstaltung können in der Nachbarschaft auch bei einer Beurteilung
als seltenes Ereignis Lärmkonflikte mit der Nachbarschaft entstehen (vgl. Abschnitt 4.3)
-

Folge: Prüfung der Zulässigkeit im Einzelfall im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens

-

Hinweise für die Prüfung der Verträglichkeit sind in Abschnitt 5 zusammengestellt und können ggf.
als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Kindertagesstätte
▪ Geräusche von Kindertagesstätten sind gemäß § 22 Abs. 1a BImSchG privilegiert und nicht nach
Immissionsrichtwerten zu bewerten. (vgl. Abschnitt 1.1)
-

Folge: Keine Lärmschutzanforderungen erforderlich

Sportanlagen
▪ Für künftige schutzbedürftige Räume im Plangebiet haben sich keine Hinweise auf unzumutbare
Lärmeinwirkungen durch die benachbarten Sportanlagen gezeigt (vgl. Abschnitt 1.1))
-

Folge: Keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich

612-2319

21

SU Sport-KiTa Lahr

Anlage 1

612-2319

Lageplan Sportanlagen

SU Sport-KiTa Lahr

Schu

Schu

Hockey Spielfeld

Whs

Whs

G ar

Schu

Tennisplätze

Whs

Sportg

Gar

Whs

G ar
S chu

P:\612\2300-2349\2-2319 SU Dammenmühle\500 Planung\510 Bearbeitung\SP90 Dammenmühle

Wh
s

Legende
Immissionsort
Hauptgebäude
Nebengebäude
Spielfeld Tennis/Hockey
Auftraggeber:

Proj.-Nr:

Stadt Lahr
Projektbez:

Bebauungsplan "SPORT-KITA"
Schalltechnische Untersuchung

612-2319
Datum:

09/2024
Maßstab:

Planbez:

Lageplan Sportanlagen

Anlage:

1 : 750

1

Anlage 2

612-2319

Lageplan Gastronomie

SU Sport-KiTa Lahr

Sonst
Whs

Lag g
Whs

Schu

G ar

Lag g

Gar
Whs

Whs

Ghs

Sonst

Whs

Whs

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08

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Schu

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10

01

Whs

Schu

Whs

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02
Whs

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Whs

03

Whs

Gar

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Whs

Whs

Gar

04

12

Whs

05

Sportg

Whs

06

Whs

Kiosk

Gar

Whs

Gar

Schu

Ga r

Ga r

Ust

Schu

Gar

Whs

07
Spor tg

r
Ga

P:\612\2300-2349\2-2319 SU Dammenmühle\500 Planung\510 Bearbeitung\SP90 Dammenmühle

r
Ga

Sportg
Sportg

Spo rtg

Legende

Sonst

Immissionsort
Hauptgebäude
Nebengebäude
Außengastronomie

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

Stadt Lahr
Projektbez:

Bebauungsplan "SPORT-KITA"
Schalltechnische Untersuchung

612-2319
Datum:

09/2024
Maßstab:

Planbez:

Lageplan Gastronomie

Anlage:

1 : 1500

2

Anlage 3

612-2319

Beurteilungspegel
Gastronomie

SU Sport-KiTa Lahr

Immissionsort

Nutzung

01

WA

02

WA

03

WA

04

WA

05

WA

06

WA

07

WA

08

WA

09

WA

10

WA

11

WA

12

WA

Stockwerk

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IRW

Lr

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Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

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dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

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1.OG
EG
1.OG
EG
1.OG
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1.OG
EG
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55
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40
40
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40
40
40
40

24
24
25
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26
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27

23
24
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25
25
25
25
26
24
27

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---------------------

EG
1.OG
EG
1.OG
EG
1.OG
EG
1.OG
EG
1.OG
EG
1.OG
1.OG
2.OG
3.OG

55
55
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40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40

25
28
29
30
36
37
36
36
35
36
36
36
35
36
36

24
28
29
30
36
36
35
36
35
35
35
36
34
35
36

-------------------------------

-------------------------------

Proj.-Nr:

Auftraggeber:

612-2319

Stadt Lahr
Projektbez:

Bebauungsplan "SPORT-KITA"
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

09/2024
Anlage:

Beurteilungspegel Gewerbelärm Gastronomie
SoundPLAN 9.0

Datum:

3

Anlage 4

612-2319

Lageplan Veranstaltung

SU Sport-KiTa Lahr

Sonst
Whs

Lag g
Whs

Schu

G ar

Lag g

Gar
Whs

Whs

Ghs

Sonst

Whs

Whs

Gth s

Schu

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W

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Schu

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Gar

Gar

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Whs

08

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W

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Sonst

Schu

Gar

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10

01

Whs

Schu

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03

Whs

Gar

Gar

Whs

Whs

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04

12

Whs

05

Sportg

Whs

06

Whs

Kiosk

Gar

Whs

Gar

Schu

Ga r

Ga r

Ust

Schu

Gar

Whs

07
Spor tg

r
Ga

P:\612\2300-2349\2-2319 SU Dammenmühle\500 Planung\510 Bearbeitung\SP90 Dammenmühle

r
Ga

Sportg
Sportg

Legende
Spo rtg

Immissionsort
Sonst

Hauptgebäude
Nebengebäude
Besucher/-innen
Lautsprecher

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

Stadt Lahr
Projektbez:

Bebauungsplan "SPORT-KITA"
Schalltechnische Untersuchung

612-2319
Datum:

09/2024
Maßstab:

Planbez:

Lageplan Veranstaltung

Anlage:

1 : 1500

4

Anlage 5

612-2319

Beurteilungspegel
Veranstaltung

SU Sport-KiTa Lahr

Immissionsort

Nutzung

01

WA

02

WA

03

WA

04

WA

05

WA

06

WA

07

WA

08

WA

09

WA

10

WA

11

WA

12

WA

Stockwerk

IRW

IRW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

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1.OG
EG
1.OG
EG
1.OG
EG
1.OG
EG
1.OG

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70
70
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70
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70
70
70
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55
55
55
55
55
55
55
55
55
55

43
43
44
44
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46
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44
44
45
45
46
46
47
47
46
47

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---------------------

EG
1.OG
EG
1.OG
EG
1.OG
EG
1.OG
EG
1.OG
EG
1.OG
1.OG
2.OG
3.OG

70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70

55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55

45
46
46
46
62
63
62
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64
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65
65
64
64
64

45
47
46
46
63
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63
63
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65
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66
64
65
65

-------------------------------

--------8
8
8
8
10
10
11
11
9
10
10

Proj.-Nr:

Auftraggeber:

612-2319

Stadt Lahr
Projektbez:

Bebauungsplan "SPORT-KITA"
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

09/2024
Anlage:

Beurteilungspegel Veranstaltung
SoundPLAN 9.0

Datum:

5