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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 165/2024
Az.: - 0691/Ga

Federführende Stelle: 611
Sachbearbeitung: Gauggel
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Termin
Beratungsfolge
Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­ 01.10.2024
renz
17.10.2024
Ortschaftsrat Sulz

Beratung

Kennung

Abstimmung

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

06.11.2024

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

18.11.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan SPORT-KITA, Stadtteil Sulz
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be­
lange (Offenlage)

Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan SPORT-KITA, Stadtteil Sulz, in der Fassung vom
26.09.2024 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be­
lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).

Zusammenfassende Begründung:
Die Stadt plant im Bereich der Sportstätten in den „Unteren Dämmen“ die Errichtung einer
Kindertagesstätte mit Sportprofii (Sport-Kita). Um hierfür Planungsrecht zu schaffen, ist die
Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren erforderlich. Parallel ist
der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern.

Drucksache 165/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Im Bereich der Sportstätten „Untere Dämmen“ plant die Stadt den Bau einer fünfgruppigen Kinderta­
gesstätte mit einer bewegungs- und gesundheitsorientierten Ausrichtung (Schwerpunkt Sport), um dem
großen Kita-Betreuungsplatzmangel entgegenzuwirken. Dem Neubau dieser Kita einschließlich eines
gemeinsamen Vereinsbereichs für den Tennisclub und den Hockey-Club stimmte der Gemeinderat in
seiner Sitzung am 18. Juli 2022 zu.
Der Entwurf vom Architekturbüro Ruch & Partner sieht demnach vor die Vereinsräume im Erdgeschoss
anzusiedeln, das sich Richtung Westen zu den Tennisplätzen öffnet. Die Kindertagesstätte ist für das
1. Obergeschoss geplant, ihr Außenbereich soll sich östlich des Gebäudes befinden.
Um die Maßnahme realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaf­
fen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren auch der
Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich zu ändern. Der Gemeinderat hat am 23.10.2023
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans SPORT-KITA im Stadtteil Sulz gefasst sowie die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
beschlossen (§ 3. Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte
im Zeitraum vom 30.10.2023 bis 1.12.2023.
Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange führten
nach der Auswertung zu keinen grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf des Bebau­
ungsplans. Die Anregungen sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen als Anlage beigefügt. In­
nerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine Anregung bzw. Einwendung ein. Die Verwaltung emp­
fiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf des Bebauungsplans SPORT-KITA in
der vorliegenden Form zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs zu beschließen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im Dezember 2024/ Januar 2025 durchgeführt
werden.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
IEI

Die einmaligen (Investitions-)Kosten der Maßnahme Bebauungsplanverfahren betragen weni­
ger als 50.000 EUR.

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
lEUa, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten

□ Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten

□ Nein

Drucksache 165/2024

Seite 3

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Nutzungsplan
- Gestaitungspian
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung
- Umweltbericht
- Umweltbericht - Bestandsplan, Bauvorhaben, Maßnahmenplan
- Artenschutzrechtlichen Prüfung
- Schalltechnische Untersuchung
- Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Bürger im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuleilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.