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Beschlussvorlage (Wahl der gemeinderätlichen Mitglieder und Stellvertretungen für den Interkulturellen Beirat, Stadtseniorenbeirat, Beirat für Belange von Menschen mit Behinderung und Sportbeirat)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Trotter

Drucksache Nr.: 187/2024
Az.: 062.32

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

21.10.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Wahl der gemeinderätlichen Mitglieder und Stellvertretungen für den Interkulturellen Beirat, Stadtseniorenbeirat, Beirat für Belange von Menschen mit Behinderung und Sportbeirat

Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da der Gemeinderat über die
einzelnen Vorschläge durch Wahl Beschluss fasst.

Drucksache 187/2024

Seite 2

Nachrichtlich:
In seiner Sitzung am 23.09.2024 (Beschlussvorlage 152/2024) hat der Gemeinderat beschlossen,
dass die Fraktionen des Gemeinderats je Beirat ein Mitglied entsenden. Hierdurch ergibt sich folgende Besetzung:
1. Interkultureller Beirat
Sitze
6

KFWL
1

AfD
1

CDU
1

SPD
1

GRÜNE
1

FDP
1

AfD
1

CDU
1

SPD
1

GRÜNE
1

FDP
1

2. Stadtseniorenbeirat
Sitze
6

KFWL
1

3. Beirat für Belange von Menschen mit Behinderung
Sitze
6

KFWL
1

AfD
1

CDU
1

SPD
1

GRÜNE
1

FDP
1

KFWL
1

AfD
1

CDU
1

SPD
1

GRÜNE
1

FDP
1

4. Sportbeirat
Sitze
6

Sachdarstellung
Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die Besetzung der sonstigen Gremien (Beiräte u.ä.) mit
gemeinderätlichen Mitgliedern und deren Stellvertretungen – wie in der Anlage dargestellt – vorzunehmen.

________________________

_________________________

Markus Ibert

Friederike Ohnemus

Oberbürgermeister

Abteilungsleitung Ratsarbeit, Marketing und
Internationales

Anlage(n):
Anlage 0
Anlage 1_Gemeinderätliche Vertreter Beiräte_GRS 21.10.2024
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.